In dieser Arbeit soll der Fokus auf Dr. Elisabeth Selbert und ihren Kampf um den Gleichberechtigungsgrundsatz ,,Frauen und Männer sind gleichberechtigt” Art. 3 (2) GG im Parlamentarischen Rat gehen. Sie war eine von vier Frauen, die nach dem Zweiten Weltkrieg mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat in Bonn zusammengearbeitet haben, um eine neue Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zu verfassen. Ab dem 1. September 1948 wurde neun Monate lang zusammen in Ausschüssen gearbeitet, wobei sich Elisabeth Selbert stark gegen die traditionelle Rollenverteilung von Frauen und Männern und Vorurteile einsetzte. In erster Linie ist es ihr zu verdanken, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz verankert ist.
Außerdem setzte sie sich für die verfassungsrechtliche Verankerung der Parteien, "Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit", ein, für die Unabhängigkeit der Richter, für die vom Staate Unabhängigkeit der Rechtspflege, den Schutz der Staatsbürgerinnen gegen Übergriffe des Staates und forderte ein oberstes Gericht zur Normenkontrolle aller politischen Gremien, später das Bundesverfassungsgericht. Es ist zu erkennen, dass ihre eigentliche Leidenschaft der Rechtspflege galt, wie sie auch selbst sagte. Zudem brachte sie den Satz "Der Mensch ist frei" mit in die Verfassung, was für die Demokratie ein großer Meilenstein war. Sie ist demnach für viele wichtige Veränderungen in der Verfassung verantwortlich und nicht nur für den Gleichberechtigungsgrundsatz. Doch mit der Durchsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes hatte sie am meisten zu kämpfen. Nicht nur die konservative Opposition musste sie überzeugen, sondern auch viele aus ihren eigenen Reihen, auch Frauen.
Neben dem Gleichberechtigungsgrundsatz wurden auch andere frauenpolitisch hochaktuelle Politikbereiche stark diskutiert und durch die Frauen beeinflusst, wie die Wiederaufrüstung der Bundesrepublik, die Überarbeitung des Ehe- und Familienrechts, Wohnungsbaupolitik und Jugend-, Sozial- und Gesundheitspolitik.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Forschungsstand
- Geschichte der Frauenrechte in Deutschland
- Die Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
- Gesellschaftliche Situation
- Wirtschaftliche Situation
- Politische Situation
- Elisabeth Selbert - Der Kampf um den Gleichstellungsgrundsatz
- Ihr Leben vor dem Parlamentarischen Rat
- ,,Frauen und Männer sind gleichberechtigt”
- Ausblick - Nach der Verabschiedung des Gleichstellungsgrundsatzes
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit widmet sich Dr. Elisabeth Selbert und ihrem Einsatz für den Gleichberechtigungsgrundsatz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt” (Art. 3 (2) GG) im Parlamentarischen Rat. Die Arbeit untersucht ihren Einfluss auf die Entstehung des Grundgesetzes und beleuchtet die Herausforderungen, denen sie im Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter gegenüberstand.
- Die Rolle von Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat
- Die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz
- Die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Situation Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg
- Die Geschichte der Frauenrechte in Deutschland vor und nach dem Zweiten Weltkrieg
- Die Bedeutung des Gleichstellungsgrundsatzes für die deutsche Gesellschaft
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert den Fokus der Arbeit auf Elisabeth Selbert und ihren Kampf für den Gleichstellungsgrundsatz. Der Forschungsstand zeigt die bisherige Beschäftigung mit dem Thema auf und hebt die Bedeutung der Arbeit von Elisabeth Selbert hervor. Die Kapitel zur Geschichte der Frauenrechte in Deutschland und zur Situation der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg liefern einen umfassenden Kontext für das Engagement von Elisabeth Selbert. Sie beleuchten die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Situation, die ihren Kampf um Gleichstellung beeinflusste.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Gleichstellung der Geschlechter, Frauenrechte, Grundgesetz, Elisabeth Selbert, Parlamentarischer Rat, Bundesrepublik Deutschland, Nachkriegszeit, Geschichte der Frauenrechte, politische Partizipation, gesellschaftliche Normen, Verfassung, Gleichberechtigung.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2020, Elisabeth Selbert. Die Kämpferin für den Gleichstellungsgrundsatz Art. 3 (2) GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1151018