Das Ziel dieser Studienarbeit besteht darin, die arbeitsrechtlichen Problemfelder im Homeoffice darzulegen.
Diese Studienarbeit wird sich vor diesem Hintergrund um die Fragen nach den arbeitsrechtlichen Besonderheiten beschäftigen. Dabei werden zunächst die Vor- und Nachteile des Homeoffice sowie Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen näher erläutert. Ebenso befasst sich die Studienarbeit um rechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers bzw. um die Rechte des Arbeitgebers in den Bereichen des Homeoffice. Im letzten Abschnitt wird auf das Thema Homeoffice in Krisenzeiten eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeines
2.1. Begriffsdefinition und Abgrenzung von Homeoffice
2.2. Vor- und Nachteile des Homeoffice
2.3. Arbeitnehmersicht
2.4. Arbeitgebersicht
2.5. Rechtliche Einordnung
2.5.1. Arbeitsverhältnis
2.5.2. Selbständige Tätigkeit
3. Einführung des Homeoffice
3.1. Anspruch des Arbeitnehmers
3.1.1. Bundesbedienstete
3.1.2. Schwerbehinderte Arbeitnehmer
3.1.3 Arbeits- und tarifvertragliche Vereinbarungen
3.2. Recht des Arbeitgebers zur Einführung
4. Datenschutzrechtliche Problembereiche im Homeoffice
5. Arbeitszeitrechtliche Grundlagen des Homeoffice
6. Haftungsansprüche
6.1. Haftung des Homeoffice-Mitarbeiters im Rahmen seines Arbeitsvertrages
6.2. Haftung Dritter
6.3. Haftung des Homeoffice-Mitarbeiters gegenüber Dritter
7. Sozialversicherungsrechtliche Aspekt im Homeoffice
7.1. Arbeitnehmerstatus
7.2. Unfallversicherung
8. Homeoffice in der Corona-Krise
9. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Homeoffice rückt in der modernen Arbeitswelt immer mehr im Mittelpunkt. Am 26.02.2018 hat der Bundesverband für Informationswirtschaft Bitcom eine Statistik erstellt, welche besagt, dass etwa 40 % der befragten Arbeitgeber, ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten lassen. In Zukunft wird sich diese Art von arbeiten weiter fortsetzen.1 Der rasante Fortschritt von digitalen Technologien ermöglicht die Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer beliebig einzusetzen.
Etwa 50% der befragten Unternehmen erwarten, dass in den kommenden zehn Jahren die Telearbeit mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Aktuell hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem. Eine hohe Anzahl an Bundesbürgern sehen Homeoffice als Hilfsmittel, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wie lang die Krise noch andauern wird, ist nicht absehbar.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil erklärte in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RNW), dass Arbeit im Homeoffice besser funktioniert, als sich die Arbeitgeber vorgestellt haben.
Um die Anzahl der Kurzarbeiter zu senken, will die Bundesregierung die Voraussetzungen für Homeoffice erleichtern.
Ein Gesetzesentwurf auf Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice wurde im Herbst 2020 vorgetragen.2
Diese Studienarbeit wird sich vor diesem Hintergrund um die Fragen nach den arbeitsrechtlichen Besonderheiten beschäftigen.
Dabei werden zunächst die Vor- und Nachteile des Homeoffice sowie Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen näher erläutert.
Ebenso befasst sich die Studienarbeit um rechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers bzw. um die Rechte des Arbeitgebers in den Bereichen des Homeoffice.
Im letzten Abschnitt wird auf das Thema Homeoffice in Krisenzeiten eingegangen.
Das Ziel dieser Studienarbeit besteht darin, die arbeitsrechtlichen Problemfelder im Homeoffice darzulegen.
2. Allgemeines
2.1. Begriffsdefinition und Abgrenzung von Homeoffice
Die moderne Arbeitswelt bietet den Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Beschäftigung außerhalb des Betriebes zu verrichten. Mit Hilfe von fortgeschrittenen Kommunikationssystemen und Datenverarbeitungstechniken ist es möglich, den Beruf sowohl räumlich als auch zeitlich flexibler zu gestalten. Die damit zusammenstehenden Arbeitsmethoden werden als Telearbeit bezeichnet.3
Telearbeitsplätze werden in der Arbeitsstättenverordnung als von Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich des Beschäftigten definiert.
Weiter besagt der § 2 Abs. 7 ArbStättV, dass ein Telearbeitsplatz erst dann eingerichtet ist, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.4
Es ist zwischen ausschließlicher, alternierender und mobiler Telearbeit zu unterscheiden.
Bei der ausschließlichen Telearbeit verrichtet der Arbeitnehmer seine Beschäftigung regelmäßig in seiner Wohnung. Diese Form der Telearbeit wird auch Teleheimarbeit oder häusliche Telearbeit genannt.
Verrichtet der Arbeitnehmer dagegen seine Arbeit abwechselnd im Betrieb und in der Wohnung, wird von alternierender Telearbeit gesprochen.
In beiden Arbeitsformen ist der Arbeitnehmer, zumindest gelegentlich, in seiner Wohnung beschäftigt. Hier wird nach dem allgemeinen Sprachgebrauch von Homeoffice gesprochen.5
Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer zwar nicht im Betrieb, aber auch nicht an einem festen Arbeitsplatz, wie sein Zuhause, arbeitet. Diese Form wird als Mobile Telearbeit verstanden, da der Beschäftigte an wechselnden Orten seine Tätigkeit ausübt.
2.2. Vor- und Nachteile des Homeoffice
Wird die Tätigkeit im Homeoffice ausgeübt, entstehen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Vor- bzw. Nachteile.
2.3. Arbeitnehmersicht
Vorteile:
Einer der wichtigsten Gründe für die Arbeit im Homeoffice ist die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Der Wegfall vom Arbeitsweg verschafft den Arbeitnehmer eine zeitliche- und örtliche Flexibilität. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ergeben, dass im Homeoffice circa 4,4h täglich eingespart werden.6 So können private Aufgaben, wie das Kind in den Kindergarten bringen, besser organisiert werden. Ebenso können die Wegkosten erspart werden, da der Heimarbeiter nicht mehr in der Betriebsstätte anwesend sein muss.7
Dasselbe gilt auch für körperlich behinderte Beschäftigte, welche die Betriebsstätte mit erheblichem Aufwand erreichen müssen oder leicht erkrankte Angestellte. Für diese Gruppen schafft das Homeoffice eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
Nachteile:
Durch die Arbeit im Homeoffice verschwindet oft die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben. Diese Vermischung kann zu vermehrten Überstunden führen, welche oft unbezahlt bleiben.
Eine Beschäftigtenabfragung von Linked Personnel Panel im Jahr 2015 hat ergeben, dass die Überstunden nur bei 6,4 % der Heimarbeiter durch Lohn ausgeglichen werden. Bei einem Nicht-Heimarbeiter lag die Quote bei 19,6 %.8
Zudem kommt die soziale Isolierung als Nachteil hinzu, da die Mitarbeiter weniger in Teams arbeiten oder sich weniger treffen.9
2.4. Arbeitgebersicht
Vorteile:
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Jahr 2016 eine Studie zum Thema Arbeitnehmerzufriedenheit im Homeoffice erstellt.
Die Studie besagt, dass Beschäftigte, die zuhause arbeiten oft zufriedener sind als Beschäftigte, die dies nicht tun. Durch das Homeoffice können die Mitarbeiterzufriedenheit und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöht werden.10
Auch können Arbeitnehmer aufgrund eines Wegzuges im Unternehmen erhalten bleiben.
Ein weiterer Vorteil ist die Produktivität. Wissenschaftler der Stanford University haben herausgefunden, dass Arbeitnehmer, welche im Homeoffice tätig sind, produktiver arbeiten als in der Betriebsstätte. Begründet wurde diese Aussage damit, dass die Arbeitnehmer Zuhause mehr Ruhe hätte als im Büro. Auch würde sie weniger Krankheitstage melden, weil sie Zuhause motivierter sind.11
Zudem erspart sich der Arbeitgeber auch Büroflächen oder er kann sie effizienter nutzen.
Nachteile:
Genau wie im Büro muss auch der Arbeitgeber für seine Angestellten im Homeoffice dafür sorgen, dass die notwendigen Büroausstattungen zur Verfügung stehen. Für den Arbeitgeber sind Heimarbeiter teurer, weil mehr Ausstattungen, wie Drucker oder andere Techniken, benötigt werden als in einem gemeinschaftlichen Büro.12 Ein weiterer Nachteil ist die erschwerte Kommunikation zwischen Heimarbeiter und Betrieb. Trotz der fortgeschrittenen Kommunikationssysteme besteht immer die Gefahr, dass die Netzverbindung zwischen den einzelnen Mitarbeitern oder Vorgesetzten abgebrochen wird. Außerdem können Datenschutzhinweise missachtet werden. Obwohl die Mitarbeiter über die Datenschutzhinweise bzw. über die Betriebsgeheimnispflicht informiert werden, kann man nicht ausschließen, dass Familienmitglieder des Heimarbeiters auf betriebliche Dokumente stoßen.13
2.5. Rechtliche Einordnung
Neben ein Arbeitsverhältnis kann die Telearbeit vor allem Homeoffice auf Selbständige erfolgen. In diesem Abschnitt werden die Unterschiede beider Formen näher beschrieben.
2.5.1. Arbeitsverhältnis
Der § 611a Abs. 1 S. 1 BGB besagt, dass durch den Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. Weiter besagt der Satz 3: „Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.14
[...]
1 („Vier von zehn Unternehmen erlauben Arbeit im Homeoffice | Bitkom e.V.“ 2018 Vgl.)
2 (Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020)
3 (Müller 2020, 23 Vgl.)
4 (Bundesamt für Justiz 2004)
5 (Röller u. a. 2020)
6 (Vgl. „Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag“ 2016, 12)
7 (Vgl. Haupt 2004, 17)
8 (Vgl. „Deutscher Bundestag Drucksache 18/9722“ 2016, 3)
9 (Vgl. Haupt 2004, 19)
10 (Vgl. „Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag“ 2016, 11)
11 (Vgl. „Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag“ 2016, 11)
12 (Vgl. „Bitcom Arbeit in der digitalen Welt“ 2012, 9)
13 (Vgl. Haupt 2004, 19)
14 (Vgl. „§ 611a BGB")