Das Thema der Arbeit ist Zwangssterilisation und Euthanasie im Nationalsozialismus. Insbesondere werden die Folgen des Gesetzes von 1933 und Rechtfertigungen der Ärzteschaft betrachtet werden. Zudem wird ein Blick auf die staatlichen Institutionen und die Gesetzeslage des Sterilisationsgesetzes geworfen.
Die zentrale Fragestellung der Arbeit wird sich damit befassen, wie das in Kraft getretene Gesetz die Ärzteschaft für staatliche und rassenhygienische Interessen veränderte und wie die verschieden Ärztegruppen Beihilfe zur Erfassung von Erbkranken leisteten. Hierzu werden Hintergründe, Voraussetzungen und Ziele der staatlichen Institutionen und der Ärzteschaft näher ergründet. Die staatlichen Institutionen der Erbgesundheitsgerichte und Gesundheitsämter werden umfangreich in ihren Aufgaben und ihrer Bedeutung analysiert.
Zunächst werden die Begriffe „Eugenik“ und „Euthanasie“ explizit definiert und auf ihre Begriffsgeschichte geblickt. Vor allem wird auf Begründungen und Indikatoren geachtet, die zur offiziellen Rechtfertigung von Zwangseinweisungen, Sterilisationen und Abtreibungen genutzt wurden. Anschließend wird der Fokus auf einer juristischen Interpretation des Gesetzes liegen und inwieweit Ärzte, Richter und staatliche Einrichtungen an der Umsetzung des Sterilisationsgesetzes beteiligt waren. Der zweite Schwerpunkt der Arbeit wird auf der Ärzteschaft im Dritten Reich liegen und inwieweit sich spezielle Ärztegruppen an der Durchführung des Gesetzes beteiligten und welche Konsequenzen dies für die Entwicklung der Forschung hatte. Es ist zu untersuchen, wie die diagnostizierten Krankheiten auch ohne fundierte Forschung als begründete und anerkannte Wissenschaft vor Gericht Wirksamkeit erlangen konnte. Inwieweit die Ärzteschaft ihren Beitrag zur Euthanasie und Eugenik im Dritten Reich leisten, gilt es zu Ergründen.
Des Weiteren ist das Selbstverständnis der Ärzteschaft in der NS-Diktatur von Bedeutung, denn ihr Handeln veränderte das private Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und es gilt zu ergründen, mit welcher Überzeugung oder Rechtfertigung ihr Handeln zu erklären ist. Anschließend wird angeführt, inwieweit das Sterilisationsgesetz durch die staatlich geschaffenen Voraussetzungen und die Reaktion sowie Mitarbeit der Ärzteschaft zu Euthanasie und Verfolgung von „lebensunwerten“ Menschen führte.
Inhaltsverzeichnis
- 1.1 Einleitung
- 1.2 Stand der Forschung
- 2 Begriffsdefinitionen im Hinblick auf das Sterilisationsgesetz
- 2.1 Definition „Eugenik“ und „Euthanasie“
- 2.2 Definition „Erbkrank im Sinne des Gesetzes“ und rassenhygienische Vorstellungen
- 3 Durchführung und Rechtslage des Sterilisationsgesetzes
- 3.1 Aufbau der Erbgesundheitsgerichte und der am Verfahren beteiligten Institutionen
- 3.2 Aufgaben und Aufbau der Gesundheitsämter
- 3.3 Juristischer Sachverhalt
- 4 Ärzte und Gesundheitsämter im Nationalsozialismus unter Berücksichtigung der „Euthanasie“-und „Rassengedanken“
- 4.1 Wissenschaft und Entwicklung der Ärzteschaft nach der Veröffentlichung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
- 4.2 Praktizierende Ärzteschaft, Fürsorgeärzte und Amtsärzte im Vergleich
- 5 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 auf die Ärzteschaft im Nationalsozialismus. Die Arbeit untersucht, wie das Gesetz die Ärzteschaft für staatliche und rassenhygienische Interessen veränderte und wie verschiedene Ärztegruppen an der Erfassung von Erbkranken beteiligt waren. Sie ergründet die Hintergründe, Voraussetzungen und Ziele staatlicher Institutionen und der Ärzteschaft.
- Begriffsdefinitionen von „Eugenik“ und „Euthanasie“ und ihre Bedeutung im Kontext der NS-Rassenhygiene
- Juristische Analyse des Sterilisationsgesetzes und die Rolle der Erbgesundheitsgerichte und Gesundheitsämter
- Untersuchung der unterschiedlichen Ärztegruppen im Dritten Reich und ihrer Beteiligung an der Durchführung des Sterilisationsgesetzes
- Bewertung der Folgen des Gesetzes für die Entwicklung der Forschung und die Praxis der Medizin im Nationalsozialismus
- Analyse der Überzeugung und Rechtfertigung des ärztlichen Handelns im Kontext der NS-Ideologie und der Folgen für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung der Arbeit führt in das Thema Zwangssterilisation und Euthanasie im Nationalsozialismus ein und definiert die zentrale Fragestellung. Der Stand der Forschung beleuchtet wichtige Werke und Forschungsstränge zu diesem Thema.
Kapitel 2 befasst sich mit den Begriffen „Eugenik“ und „Euthanasie“ und ihren historischen Hintergründen, wobei insbesondere die rassenhygienischen Vorstellungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse des 20. Jahrhunderts thematisiert werden.
Kapitel 3 analysiert die Durchführung und Rechtslage des Sterilisationsgesetzes von 1933, einschließlich des Aufbaus der Erbgesundheitsgerichte und Gesundheitsämter sowie des juristischen Sachverhalts.
Kapitel 4 untersucht die Rolle der Ärzte im Nationalsozialismus und ihre Beteiligung an der Durchführung des Sterilisationsgesetzes unter Berücksichtigung der „Euthanasie“- und „Rassengedanken“.
Schlüsselwörter
Zwangssterilisation, Euthanasie, Nationalsozialismus, Rassenhygiene, Erbgesundheitsgerichte, Gesundheitsämter, Eugenik, Ärzteschaft, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, „lebensunwertes Leben“, Erbforschung, Pseudowissenschaft, Selbstbestimmungsrecht.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2017, Zwangssterilisation und Euthanasie im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1147854