Diese Hausarbeit behandelt verschiedene Tatbestände und Fallbeispiele des Strafrechts.
Das Übergießen mit heißem Kaffee könnte die Anforderungen des Beibringens eines anderen Stoffs nach § 224 I Nr.1 Var.2 erfüllen. Auch alltägliche, ungefährliche Stoffe, wie Kaffee, können als heiße Flüssigkeit ein zum Zwecke der Körperverletzung beigebrachter Stoff sein. Jedoch sind an das Beibringen erhöhte Anforderungen zu stellen.
So genügt eine kurze Einwirkung auf eine unempfindlichere Körperregion bei geringen substanziellen Konsequenzen regelmäßig nicht. B verschüttet seinen heißen Kaffee einmalig während des Zusammenstoßes über den Oberkörper, der zudem durch Kleidung geschützt wird. Tiefere substanzielle Beeinträchtigungen sind nicht dokumentiert. Ein schwerer Fall gem. § 224 I Nr.1 Var.2 scheidet damit aus.
Inhaltsverzeichnis
- A. Tatkomplex „Fußgängerüberweg“
- Strafbarkeit des B
- Strafbarkeit gem. §§223 I, 224 I Nr.1 Var.2
- a) Tatbestandsmäßigkeit
- aa) Objektive Tatbestandsmäßigkeit
- (1) Körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung
- (2) Beibringen von Gift oder anderen Stoffen i.S.d. §224 I Nr.1 Var.2
- bb) Subjektiver Tatbestand
- b) Zwischenergebnis
- Strafbarkeit nach §229
- a) Tatbestandsmäßigkeit
- aa) Tatbestandsmäßige Voraussetzungen
- bb) Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
- cc) Objektive Zurechnung
- b) Rechtswidrigkeit
- c) Schuld
- d) Ergebnis
- Strafbarkeit nach § 142 I Nr.1
- a) Tatbestandsmäßigkeit
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Unfall im Straßenverkehr
- b) Zwischenergebnis
- Strafbarkeit nach §303 I
- II. Ergebnis
- B. Tatkomplex,,der Einkauf”
- I. Strafbarkeit der F
- Strafbarkeit nach §263 I
- a) Tatbestandsmäßigkeit
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Täuschung
- b) Ergebnis
- Strafbarkeit nach §263 I
- a) Tatbestandsmäßigkeit
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Täuschung
- (2) Irrtum
- b) Ergebnis
- Strafbarkeit nach §§263 I, II, 22, 23 I
- Vorprüfung
- a) Tatbestandsmäßigkeit
- aa) Tatentschluss
- (1) Täuschung
- (2) Irrtum
- (3) Vermögensverfügung
- (4) Vermögensschaden
- (5) Bereicherungsabsicht
- (6) Rechtswidrigkeit der Bereicherung
- bb) Unmittelbares Ansetzen nach §22
- cc) Zwischenergebnis
- c) Rechtswidrigkeit
- aa) Einwilligung des W
- bb) Zwischenergebnis
- d) Schuld
- e) Ergebnis
- Strafbarkeit nach §267 I
- a) Strafbarkeit nach §267 I Var.1
- b) Strafbarkeit nach §267 I Var.2
- c) Ergebnis
- Strafbarkeit nach §268 I, III
- a) Tatbestand
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Technische Aufzeichnung
- (2) Fälschung der technischen Aufzeichnung
- b) Ergebnis
- II. Ergebnis
- C. Tatkomplex “die Kundentoilette”
- I. Strafbarkeit des A
- Strafbarkeit nach §263 I, III 2 Nr.1 Var.1, Nr.2 Var.2
- a) Tatbestand
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Täuschung
- (2) Irrtum
- (3) Vermögensverfügung
- (4) Vermögensschaden
- b) Rechtswidrigkeit und Schuld
- (1) Vorsatz
- (2) Rechtswidrigkeit der Bereicherung
- (3) Schuld
- c) Strafzumessung
- d) Ergebnis
- II. Strafbarkeit des W
- Strafbarkeit nach §242 I
- a) Tatbestand
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Fremde bewegliche Sache
- (a) Übereignung nach §929 S.1 BGB
- (2) Wegnahme
- bb) Subjektiver Tatbestand
- b) Rechtswidrigkeit und Schuld
- c) Ergebnis
- D. Tatkomplex „,die Autobahn”
- I. Strafbarkeit des M
- Strafbarkeit nach §§249 I, 25 II, 22, 23 I
- a) Vorprüfung
- b) Tatbestand
- aa) Tatentschluss
- (bb) Gemeinsame Tatausführung
- (1) Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache
- (b) Zwischenergebnis
- (2) Qualifiziertes Nötigungsmittel
- (3) Zusammenhang zwischen Wegnahme und Nötigung
- (4) Zueignungsabsicht
- (5) Rechtswidrigkeit der Zueignung
- bb) Unmittelbares Ansetzen
- c) Rechtswidrigkeit und Schuld
- d) Ergebnis
- Strafbarkeit nach §316a I
- a) Tatbestand
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Angriff auf Leib, Leben oder die Entschlussfreiheit
- (2) Angriff auf den Führer eines Kraftfahrzeugs oder einen Mitfahrer
- (3) Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
- bb) Subjektiver Tatbestand
- (1) Vorsatz
- (2) Absicht zur Begehung eines Raubes zum Zeitpunkt des Angriffs
- b) Rechtswidrigkeit und Schuld
- c) Ergebnis
- Strafbarkeit nach §132 Var.1
- a) Tatbestand
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Öffentliches Amt
- (2) Ausübung des Amtes
- bb) Subjektiver Tatbestand
- b) Rechtswidrigkeit und Schuld
- c) Ergebnis
- II. Ergebnis
- III. Strafbarkeit des W
- Strafbarkeit nach §315b I Nr.3
- a) Tatbestand
- aa) Objektiver Tatbestand
- (1) Verkehrsfremder Eingriff nach §315b I Nr.3
- (2) Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs
- (3) Eintritt einer konkreten Gefahr
- bb) Subjektiver Tatbestand
- b) Rechtswidrigkeit
- aa) Notwehr gem. §32
- bb) Zwischenergebnis
- c) Schuld
- d) Ergebnis
- Strafbarkeit aus § 223 I, 224 I Nr.2, 22, 23 I
- a) Vorprüfung
- b) Tatbestand
- aa) Tatentschluss
- (1) Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
- (2) Verletzung mittels gefährlichen Werkzeugs gem. §224 I Nr.2 Var.2
- bb) Unmittelbares Ansetzen
- c) Rechtswidrigkeit und Schuld
- d) Ergebnis
- IV. Ergebnis
- Strafbarkeit von Körperverletzung im Straßenverkehr
- Strafbarkeit von Betrug im Zusammenhang mit Einkäufen
- Strafbarkeit von Diebstahl im Kontext von Kundentoiletten
- Strafbarkeit von Raub im Straßenverkehr
- Strafbarkeit von Gefährdung des Straßenverkehrs
- A. Tatkomplex „Fußgängerüberweg“
- B. Tatkomplex,,der Einkauf”
- C. Tatkomplex “die Kundentoilette”
- D. Tatkomplex „,die Autobahn”
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der strafrechtlichen Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen im Straßenverkehr. Ziel ist es, anhand von konkreten Sachverhaltsbeschreibungen die Anwendung verschiedener Strafnormen zu verdeutlichen und die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit den jeweiligen Tatkomplexen ergeben, zu analysieren.
Zusammenfassung der Kapitel
Dieser Abschnitt analysiert die Strafbarkeit des B aufgrund einer möglichen Körperverletzung eines Fußgängers. Die rechtlichen Grundlagen werden mit Bezug auf die §§223 I, 224 I Nr.1 Var.2 und §229 beleuchtet. Die Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld werden untersucht.
Der Tatkomplex „der Einkauf“ befasst sich mit möglichen Betrugsdelikten der F. Die Analyse untersucht die Strafbarkeit nach §263 I und die Anwendung der §§263 I, II, 22, 23 I. Die relevanten Tatbestandsmerkmale wie Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung werden analysiert.
Dieser Abschnitt untersucht die Strafbarkeit des A aufgrund eines möglichen Betruges. Die rechtlichen Grundlagen des §263 I, III 2 Nr.1 Var.1, Nr.2 Var.2 werden erläutert. Die Analyse konzentriert sich auf die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld des A.
Im Tatkomplex „die Autobahn“ wird die Strafbarkeit des M aufgrund einer möglichen Nötigung im Straßenverkehr beleuchtet. Die rechtlichen Grundlagen der §§249 I, 25 II, 22, 23 I, §316a I und §132 Var.1 werden analysiert. Die Tatbestandsmäßigkeit der Wegnahme, der Nötigung und der Gefährdung des Straßenverkehrs werden untersucht.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, §§223, 224, 229, 242, 249, 25, 263, 267, 268, 303, 315b, 316a, 132, 142, 929 BGB
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, Bearbeitung verschiedener Tatkomplexe im Strafrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1141621