Die Zielsetzung der Arbeit ist es, die Grundsätze gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO aufzuzeigen und die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO gegenüber deren Adressaten näher zu erläutern.
Daten sind unumgänglich für die Unternehmenswelt. Vor allem personenbezogene Daten können beispielsweise dabei helfen, kundenspezifische Werbungen zu generieren. Durch die Einführung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) am 25. Mai 2018 haben einige Unternehmen eine neue Herausforderung bekommen. Einer der Artikel beinhaltet die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie bietet die Grundlage für die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Einhaltung der Grundsätze unterliegt einer Rechenschaftspflicht. Der Verantwortliche ist dafür zuständig, die in Art. 5 Abs. 1 DSGVO genannten Grundsätze einzuhalten und diese bei Bedarf nachzuweisen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffe
- Personenbezogene Daten
- Verarbeitung
- Verantwortlicher
- Grundsätze
- Rechenschaftspflicht
- Definition
- Rechenschaft gegenüber Betroffene
- Rechenschaft gegenüber Aufsichtsbehörden
- Rechenschaft gegenüber Aktionäre
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht im Datenschutzrecht, insbesondere im Kontext der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie analysiert die in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgehaltenen Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten und erläutert die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Das Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht gegenüber den verschiedenen Adressaten wie Betroffenen, Aufsichtsbehörden und Aktionären zu verdeutlichen.
- Grundsätze der Datenverarbeitung gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO
- Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO
- Adressaten der Rechenschaftspflicht: Betroffene, Aufsichtsbehörden, Aktionäre
- Bedeutung der Rechenschaftspflicht für die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten
- Zusammenhang zwischen den Grundsätzen und der Rechenschaftspflicht
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas im Kontext der DSGVO dar. Sie erläutert die Herausforderungen, die sich durch die Einführung der DSGVO für Unternehmen ergeben, und fokussiert insbesondere auf den Grundsatz der Rechenschaftspflicht.
- Begriffe: Dieses Kapitel definiert wichtige Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Datenschutzrecht, wie z. B. „personenbezogene Daten“ und „Verarbeitung“, und erklärt die Rolle des „Verantwortlichen“ gemäß Art. 4 DSGVO.
- Grundsätze: Kapitel 3 stellt die sieben Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO dar. Diese Grundsätze dienen als Rahmenbedingungen für eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung.
- Rechenschaftspflicht: Dieses Kapitel widmet sich der Rechenschaftspflicht, die aus der Einhaltung der Grundsätze resultiert. Es werden verschiedene Aspekte beleuchtet, wie z. B. die Definition der Rechenschaftspflicht, die Rechenschaft gegenüber Betroffenen, Aufsichtsbehörden und Aktionären.
Schlüsselwörter
Datenschutzrecht, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Rechenschaftspflicht, Grundsätze der Datenverarbeitung, Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher, Betroffene, Aufsichtsbehörden, Aktionäre, Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Integrität, Vertraulichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO?
Die Rechenschaftspflicht (Accountability) besagt, dass der Verantwortliche nicht nur die Datenschutzgrundsätze einhalten muss, sondern deren Einhaltung auch jederzeit nachweisen können muss.
Welche Grundsätze müssen bei der Datenverarbeitung eingehalten werden?
Gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO sind dies: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit.
Gegenüber wem besteht die Rechenschaftspflicht?
Der Verantwortliche ist rechenschaftspflichtig gegenüber den betroffenen Personen, den Aufsichtsbehörden und – im unternehmerischen Kontext – oft auch gegenüber Aktionären.
Wer gilt als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO?
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde oder Einrichtung, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Was passiert bei einer Verletzung der Rechenschaftspflicht?
Kann ein Unternehmen die Einhaltung der Datenschutzvorgaben nicht nachweisen, drohen empfindliche Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden, selbst wenn kein tatsächlicher Datenverlust vorliegt.
- Arbeit zitieren
- Kemal Incekara (Autor:in), 2020, Der Grundsatz der Rechenschaftspflicht im Datenschutzrecht (gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO), München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1132516