Diese Seminararbeit geht der Frage nach, ob Push-Back Maßnahmen an der Außengrenze Spaniens im Rahmen der aktuellen Grenzsicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Hierbei wird versucht, dem Lesenden zunächst einen Zugang zur Entwicklung des spanischen Migrationsgeschehens zu geben, bevor sich darauf aufbauend der Thematik der Migrationskontrolle und den Push-Back Praktiken gewidmet wird. Am Beispiel der EGMR-Entscheidung der Großen Kammer im Fall N D und N T gegen Spanien von Februar 2020 werden die Push-Backs im Rahmen des Kollektivausweisungsverbots rechtlich bewertet und die Ergebnisse dieser Seminararbeit in einem abschließenden Fazit festgehalten.
Es ist unmöglich die südliche Außengrenze der Europäischen Union ausschließlich als Demarkationslinie der beiden Kontinente Afrika und Europa zu betrachten. In den vergangenen 30 Jahren hat sich gezeigt, dass diese Grenze vielmehr zu einem Instrument geworden ist, welches die Abgrenzung des globalen Nordens gegenüber dem globalen Süden symbolisiert. Insbesondere die spanischen Außengrenzen, die entlang der beiden Exklaven Ceuta und Melilla verlaufen, stellen für Migrant*innen eine Möglichkeit dar über den Landweg von Marokko in die Europäische Union einzureisen, um der Perspektivlosigkeit im Heimatland zu entkommen. Für einen internationalen Skandal sorgten die Ereignisse vom Herbst 2005, in der Migrant*innen versuchten die Grenze der spanischen Exklave Melilla zu überwinden, bei der mindestens 14 Menschen ums Leben kamen. An dem Tod waren vor allem spanische Grenzbeamten beteiligt, die die Menschen unter Anwendung von Gewalt an der Überwindung der Grenzanlagen hinderten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Migrations- und Fluchtgeschehen in Spanien
I. Migration im Allgemeinen
II. Entwicklung des Migrationsgeschehens
III. Rechtlicher Umgang mit Migration
IV. Migrationskontrolle
1. Praktische Grenzsicherung in Ceuta und Melilla
2. Push-Backs
a. Rückübernahmeabkommen
b. Externalisierung der Migrationskontrolle
C. Vereinbarkeit mit Menschenrechten
I. Grundlagen zum Kollektivausweisungsverbot
II. Entscheidung des EGMR im Fall N.D. und N.T. gg. Spanien
1. Ausgangssituation
2. Kammerurteil vom Oktober 2017
3. Urteil der Großen Kammer vom Februar 2020
4. Bewertung des Urteils
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die sogenannten Push-Back-Maßnahmen an der spanischen Außengrenze im Rahmen der aktuellen Grenzsicherung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Dabei liegt der Fokus auf der rechtlichen Bewertung dieser Praktiken im Kontext des Kollektivausweisungsverbots, insbesondere unter Berücksichtigung der richtungsweisenden EGMR-Entscheidung der Großen Kammer im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien vom 13.02.2020.
- Entwicklung des spanischen Migrationsgeschehens
- Praktiken der Migrationskontrolle in den Exklaven Ceuta und Melilla
- Rechtliche Analyse des Kollektivausweisungsverbots (Art. 4 IV ZP EMRK)
- Analyse der EGMR-Entscheidung N.D. und N.T. gegen Spanien
- Kritische Bewertung der Auswirkungen auf den Menschenrechtsschutz
Auszug aus dem Buch
2. Push-Backs
Die praktische Grenzsicherung allein hat nicht ausgereicht, um Migrant*innen an der Überwindung der Grenzanlagen zu hindern. Mit dem im Jahre 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag, der den Schengen-Besitzstand integriert hat, fiel ein Teil der Kompetenzen im Bereich der Migrationspolitik auch auf europäische Ebene. Die EU war seitdem aktiv an der Ausweitung der Grenzschutzmaßnahmen beteiligt, beispielsweise durch den Aufbau der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) oder durch die Einrichtung des Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur). Mit Frontex sollten die nationalen Grenzschutzbehörden sukzessiv europäisiert werden, etwa durch die Unterstützung der Polizeibeamten vor Ort durch gemeinsame Patrouillen oder der Ausbildung der Grenzschutzbeamten. In diesem Zusammenhang gab es vermehrt Schlagzeilen über „Push-Back“ Maßnahmen, in denen ausländische Personen an der Grenze vermehrt zurückgeschoben und unter unmenschlichen Bedingungen in Drittländern ausgesetzt wurden. Als Push-Back wird das systematische Zurückdrängen ausländischer Personen ohne entsprechende Aufenthaltsgenehmigung für das Zielland in Grenznähe durch Grenzbeamte bezeichnet. Diese können sowohl auf offenem Meer oder an den Landgrenzen erfolgen, wobei diese Ausarbeitung sich auf Letzteres konzentriert.
Das Handeln der Grenzschutzbeamten steht unter dem Vorbehalt einer Vielzahl völker- und europarechtlicher Normen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese verbieten die Ausweisung oder Rückkehr in Gebiete, in denen die Betroffenen verfolgt werden oder in denen ihnen Folter, unmenschlicher Behandlung oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen drohen. Sie beinhaltet auch implizit den Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren, in denen die Flüchtlingseigenschaft bzw. die Schutzbedürftigkeit von Fall zu Fall geprüft werden kann. Die Realität ist allerdings eine andere: Betroffene sowie Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder von willkürlichen Festnahmen, die unter Anwendung von Gewalt stattfinden und ohne Überprüfung der Identität der Migrant*innen durchgeführt werden. Dies beruht hauptsächlich auf dem Umstand, dass die spanischen Behörden die Migrant*innen nicht ihrem Zuständigkeitsbereich zuordnen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einleitung stellt die Problematik der spanischen Außengrenze als Instrument der Abgrenzung zwischen globalem Norden und Süden dar und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Vereinbarkeit von Push-Backs mit der EMRK.
B. Migrations- und Fluchtgeschehen in Spanien: Dieses Kapitel beleuchtet die allgemeinen Grundlagen von Migration, die historische Entwicklung Spaniens zum Einwanderungsland sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumente der Migrationskontrolle inklusive der Grenzanlagen.
C. Vereinbarkeit mit Menschenrechten: Dieser Teil analysiert das Verbot der Kollektivausweisung und untersucht detailliert das Urteil des EGMR im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien, einschließlich der Ausgangssituation und der Bewertung durch die Große Kammer.
D. Fazit: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass Spanien durch seine Grenzsicherungsmaßnahmen menschenrechtliche Verpflichtungen unterläuft und die Integration hinter wirtschaftliche Interessen stellt, was die Metapher der „Festung Europa“ bestärkt.
Schlüsselwörter
Spanische Außengrenze, Migration, Flucht, Push-Backs, Migrationskontrolle, Ceuta, Melilla, Menschenrechte, Kollektivausweisungsverbot, EMRK, EGMR, N.D. und N.T. gegen Spanien, Grenzsicherung, Schutzsuchende, Festung Europa
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit der menschenrechtlichen Problematik der sogenannten Push-Back-Praktiken an den spanischen Grenzanlagen der Exklaven Ceuta und Melilla.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die europäische Migrations- und Grenzpolitik, das Verbot der Kollektivausweisung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Rolle der spanischen Behörden bei der Grenzsicherung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es zu analysieren, ob die durchgeführten Push-Backs, insbesondere vor dem Hintergrund des Falls N.D. und N.T. gegen Spanien, gegen das menschenrechtliche Kollektivausweisungsverbot verstoßen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristische und sozialwissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung von Fachliteratur, Rechtsnormen sowie Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Migrationsgeschehens in Spanien, eine detaillierte Erläuterung der Migrationskontrollinstrumente und eine intensive juristische Auseinandersetzung mit den Urteilen zum Kollektivausweisungsverbot.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Push-Backs, Kollektivausweisungsverbot, EGMR, Grenzsicherung und Menschenrechte charakterisieren.
Welche Rolle spielt die Guardia Civil in diesem Kontext?
Die Guardia Civil ist für die praktische Umsetzung der Grenzsicherung an den Zäunen von Ceuta und Melilla verantwortlich und steht im Zentrum der Kritik bezüglich der Anwendung von Gewalt und der Durchführung von Push-Backs ohne Einzelfallprüfung.
Warum ist das Urteil der Großen Kammer vom Februar 2020 so bedeutend?
Es ist bedeutend, weil es die frühere Kammerentscheidung revidierte und feststellte, dass kein Verstoß gegen das Kollektivausweisungsverbot vorliegt, wenn sich die Betroffenen durch ihren rechtswidrigen Grenzübertritt selbst in eine Situation begeben, in der sie sich rechtmäßigen Verfahren entziehen.
- Quote paper
- Valeria Krötz (Author), 2021, Spanische Push-Backs unter Berücksichtigung des Kollektivausweisungsverbots. Beispiel der EGMR-Entscheidung (Große Kammer) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien vom 13.02.2020, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1132401