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Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Die "Biopatentrichtlinie" 98/44/EG

Titel: Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Die "Biopatentrichtlinie" 98/44/EG

Seminararbeit , 2006 , 21 Seiten , Note: 9,00

Autor:in: Corinna Holz (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Am 6. Juli 1998 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie Nr. 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.
Knapp 7 Jahre später, am 28. Februar 2005, trat das erforderliche Gesetz zur Änderung des deutschen Patentrechts in Kraft.

Das späte Handeln der deutschen Regierung ist kein Einzelfall unter den Mitgliedstaaten der EG. Obwohl im Juli 2000 die Umsetzungsfrist ablief, hatten die wenigsten bis dahin die entsprechenden Gesetzesänderungen erlassen.

Das Hadern und Zögern der nationalen Regierungen lässt sich mit der Brisanz des Regelungsgegenstands erklären. Die Gen- und Biotechnologie ist von jeher ein Gebiet hart umkämpfter Fronten. Einerseits die ethischen Bedenken, andererseits die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen. Nicht umsonst kam es letztlich zu einer Nichtigkeitsklage gegen die Biopatentrichtlinie beim EuGH.

Zentraler Streitpunkt war und ist der Konflikt zwischen der verfassungsrechtlichen Menschenwürde und dem sekundärrechtlichen Schutz der Biotechnologie. Die Klage wurde abgewiesen.

Die Bedenken der Gegner aber, existieren weiterhin.
In der vorliegenden Arbeit soll ein Einblick in diese Problematik gegeben werden. Um jedoch die Richtlinie in das europäische Rechtssystem einordnen zu können und die rechtlichen Hintergründe zu verstehen, wird zunächst ein Überblick über das Immaterialgüterrecht im Allgemeinen gegeben werden. Nach der völkerrechtlichen Einbindung der europäischen Schutzrechte wird die Regelung der europäischen Schutzrechte im Einzelnen dargestellt. Schließlich wird auf die Biopatentrichtlinie und der Frage nach dem Konflikt mit der Menschenwürde eingegangen

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Überblick über das Immaterialgüterrecht

I. Grundlegende Strukturen des geistigen Eigentums

II. Das Europäische Immaterialgüterrecht

1) Rechtsgrundlagen und die Kompetenzverteilung

2) Verhältnis zur Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit und der Wettbewerbsordnung

3) Territorialität der Schutzrechte und der Erschöpfungsgrundsatz

C. Völkerrechtliche Einbindung

D. Die Regelung der europäischen Schutzrechte im Einzelnen

I. Urheberrecht

II. Gewerblicher Rechtsschutz

1) Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht

2) Markenrecht

3) Patentrecht

E. Die Biopatentrichtlinie

I. Entstehungsgeschichte

II. Regelungsgegenstand

III. Konflikt mit der verfassungsrechtlichen Menschenwürde

1) Nichtigkeitsklage vor dem EuGH

2) Urteil und Argumentation des EuGH

3) Biotechnologie zwischen Ethik und Wirtschaft

4) EuGH als Hüter des gemeinschaftlichen Grundrechtsstandards

5) Die Menschenwürde

6) Die Gretchenfrage nach der Verletzung der Menschenwürde durch die Biopatentrechtlinie

F. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EG mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Menschenwürde. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Immaterialgüterrechts zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen, inwiefern der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei der Bestätigung der Richtlinie den ethischen Bedenken hinsichtlich der Patentierung menschlicher Materie gerecht wurde.

  • Grundlagen und Strukturen des Immaterialgüterrechts
  • Regelung europäischer Schutzrechte und deren völkerrechtliche Einbindung
  • Die Entstehungsgeschichte und der Regelungsgegenstand der Biopatentrichtlinie
  • Der Konflikt zwischen Biotechnologie, wirtschaftlichen Interessen und der Menschenwürde
  • Die Rolle des EuGH als Grundrechtsinstanz im Gemeinschaftsrecht

Auszug aus dem Buch

3) Biotechnologie zwischen Ethik und Wirtschaft

Werden die Vor- und Nachteile der Biotechnologie diskutiert spielen auch immer ethische Gesichtspunkte eine große Rolle.61

Das Patentrecht als Katalysator der Biotechnologieforschung rückt deshalb mit in den Focus der Debatte. Das Patent, als geistiges Eigentum, verleiht dem Berechtigten die ausschließliche Verwertung seiner patentierten Materie. Von den Biopatentgegnern hochstilisiert durch Slogan wie „Kein Patent auf Leben“ oder „Keine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers“ wurde der Eindruck erweckt, dass Eigentum an Teilen eines anderen Menschen erlangt werden könnte.62 Das ist natürlich nicht möglich. Aber genau auf diese Selbstverständlichkeit, und nur darauf, ging der EuGH bei seiner Beurteilung des fünften Klagegrundes ein. Patentierbar sind nur isolierte oder synthetisierte Stoffe, nicht der Naturstoff in seiner natürlichen Umgebung. Artikel 5 Absatz 1 und die Begründungserwägung Nr. 16 stellen dies nochmals explizit für die Biopatentrichtlinie fest, obwohl es sich dabei ohnehin um ein grundlegendes Prinzip des Patentrechts handelt. Gegenstand eines Patentes kann immer nur eine Erfindung sein, niemals die bloße Entdeckung von Naturstoffen.63

Man könnte kritisiert, dass der EuGH mit einer solchen Betrachtung nur den Extremfällen64 gerecht wird. Denen werden aber in der Richtlinie, durch Artikel 6, sowieso strikte Grenzen gesetzt. Dann könnte sich daraus folgern lassen, dass der EuGH durch die Trennlinienziehung des Artikels 6 alle Gefahren einer Verletzung der Menschenwürde gebannt sieht. Die übrig bleibenden Patentfälle wären mithin ohne weitere Prüfung zulässig.65

Das Begehren der Niederlande hingegen zielte nicht auf die Extremfälle ab, es wollte die Vereinbarkeit der Regelfälle mit der Menschenwürde überprüft wissen. Denn für sie reichte es auch schon bei einem Standardpatent zu einer Verletzung aus, dass ein eigentumsähnliches Recht an einer Substanz eingeräumt wird, die zumindest teilidentisch mit einem menschlichen Lebewesen ist.66

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Problematik der EU-Richtlinie 98/44/EG und deren umstrittene Umsetzung sowie Zielsetzung der Untersuchung.

B. Überblick über das Immaterialgüterrecht: Darstellung der strukturellen Grundlagen des Immaterialgüterrechts, des europäischen Rechtsrahmens und des Verhältnisses von Schutzrechten zu EU-Grundfreiheiten.

C. Völkerrechtliche Einbindung: Einordnung der nationalen und europäischen Schutzrechte in das internationale System, insbesondere unter Berücksichtigung des TRIPS-Abkommens.

D. Die Regelung der europäischen Schutzrechte im Einzelnen: Analyse der spezifischen Regelungen für das Urheberrecht, das Markenrecht, das Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Patentrecht.

E. Die Biopatentrichtlinie: Detaillierte Betrachtung der Entstehungsgeschichte, des Regelungsgegenstandes und der spezifischen rechtlichen und ethischen Konflikte um die Patentierung menschlichen biologischen Materials.

F. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Thematik und Ausblick auf die notwendige gesellschaftspolitische Entwicklung innerhalb der EU in Bezug auf ethische Grundfesten.

Schlüsselwörter

Biopatentrichtlinie, Immaterialgüterrecht, geistiges Eigentum, Biotechnologie, Europäischer Gerichtshof, Menschenwürde, Patentrecht, Grundrechte, Biopatent, Rechtsangleichung, Gemeinschaftsrecht, Patenterteilung, ethische Bedenken, Patente, Forschung und Innovation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen und dem damit verbundenen ethischen Konflikt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den Kernbereichen zählen das europäische Immaterialgüterrecht, die völkerrechtliche Einbindung von Schutzrechten, die Biopatentierung sowie der Schutz der Menschenwürde innerhalb der EU.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Vereinbarkeit der Biopatentrichtlinie mit der verfassungsrechtlichen Menschenwürde zu prüfen und das Urteil des EuGH in diesem Kontext einzuordnen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, gestützt auf die Auswertung von EG-Recht, EuGH-Rechtsprechung sowie einschlägiger juristischer Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil deckt die Struktur des Immaterialgüterrechts, die europäische Rechtssetzung, die historische Entwicklung der Biopatentrichtlinie sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit der EuGH-Rechtsprechung zum Thema Patentierung menschlicher Materie ab.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind unter anderem Biopatentrichtlinie, biotechnologische Erfindungen, Menschenwürde, Patentrecht, Europäischer Gerichtshof und geistiges Eigentum.

Wie argumentiert der EuGH in Bezug auf die Menschenwürde bei Biopatenten?

Der EuGH vertritt den Standpunkt, dass durch die strikten Grenzen der Richtlinie (insb. Art. 6) und die Unterscheidung zwischen Entdeckung und erfinderischer Tätigkeit der menschliche Körper unverfügbar bleibt und die Menschenwürde gewahrt ist.

Was bemängelten die Niederlande in ihrer Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie?

Die Niederlande sahen in der Patentierbarkeit isolierter Bestandteile des menschlichen Körpers eine Instrumentalisierung lebender Materie, die einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Die "Biopatentrichtlinie" 98/44/EG
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Politiken der EU
Note
9,00
Autor
Corinna Holz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
21
Katalognummer
V113219
ISBN (eBook)
9783640136667
ISBN (Buch)
9783668142701
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Urheberrecht Rechtsschutz Biopatentrichtlinie Politiken Europarecht europäische Schutzrechte Menschenwürde Immaterialgüterrechte Völkerrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Corinna Holz (Autor:in), 2006, Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Die "Biopatentrichtlinie" 98/44/EG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/113219
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Leseprobe aus  21  Seiten
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