Die folgende Arbeit setzt sich aus juristischer Sicht mit der Meldepflicht bei Internetstraftaten auseinander. Während sich die Voraussetzungen der Meldungen, also zum Beispiel die Fragen nach dem Auslöser, dem Adressat oder der Form ähneln, so gibt es zwischen den einzelnen die Meldepflicht beschreibende Normen, Unterschiede im Hinblick auf die Zielrichtung und den Inhalt der Meldungen. Die Wirkungen der jeweiligen Regelungen sind in der Praxis recht unterschiedlich zu bewerten und teils umstritten. So wurde mancher Meldepflicht nur wenig praktische Durchschlagskraft bescheinigt, wie zum Beispiel beim NetzDG. In der Arbeit werden exemplarische Meldepflichten im Bereich von Internetstraftaten de lege lata dargestellt sowie ein Blick auf künftige Gesetzesvorhaben geworfen.
Im Bereich der Cyberkriminalität sind neben der eigentlichen Strafbarkeit nach StGB auch Meldepflichten gegenüber Behörden zu berücksichtigen, die u. a. für mehr Transparenz sorgen können und der Aufsicht Gestaltungsmöglichkeiten einräumen.
Wegen hoher Bußgeldandrohungen bei versäumten oder unvollständigen Meldungen sowie oft kurzen Meldefristen sind Unternehmen angehalten geeignete Meldeprozesse zu etablieren. Je nach betroffenem Schutzgut kann die Meldepflicht unterschiedlich ausgestaltet sein. So können im Bereich der Sicherheitsstörungen Regelungen des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einschlägig sein. Bei Hasskriminalität in sozialen Netzwerken werden vornehmlich Meldepflichten nach Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anwendbar sein.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
A. Einführung und Abgrenzung
B. Meldepflichten
I Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG)
1 § 8b Abs. 4 BSIG – Betreiber Kritischer Infrastrukturen
2 § 8c Abs. 3 S. 1 BSIG – Anbieter digitaler Dienste
3 § 4 BSIG – BSI als Meldestelle für die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung
4 Lege ferenda
5 Praktische Relevanz / Umsetzung
II Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1 Art. 33 Abs. 1 DSGVO – Verantwortlicher – data breach notification
2 Art. 33 Abs. 2 DSGVO - Auftragsverarbeiter
3 Art. 34 Abs. 1 DSGVO - Benachrichtigungspflicht
4 Praktische Relevanz / Umsetzung
III Kumulative / doppelte Meldepflichten
1 Ein Störfall kann mehrere Meldepflichten auslösen
2 Praktische Relevanz / Umsetzung
IV Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG)
1 Meldepflicht
2 Praktische Relevanz / Umsetzung
V Informationspflichten nach § 15a TMG
1 Überblick
2 Praktische Relevanz / Umsetzung
VI Telekommunikationsgesetz (TKG)
1 Benachrichtigungspflicht nach § 109 Abs. 5 TKG
2 Benachrichtigungspflicht nach § 109a Abs. 1 TKG - security breach notification
3 Lege ferenda
4 Praktische Relevanz / Umsetzung
VII Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
1 Überblick und wesentliche Probleme
2 Lege ferenda
3 Praktische Relevanz / Umsetzung
C. Ergebnis und Ausblick
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Anonymous,, 2021, Meldepflichten bei Internetstraftaten und deren praktische Relevanz. Lege lata und lege ferenda, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1131333