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Hausarbeit, 2016
20 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1 Einleitende Gedanken
1.2 Fragestellung der Arbeit
1.3 Vorgehensweise
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Migration
2.2 Personen mit Migrationshintergrund
2.3 Aussiedler und Spätaussiedler
2.4 Flüchtlinge
3. Phasen der Migration in Deutschland von 1955 bis heute
3.1 Kurze Zusammenfassung
3.2 Gastarbeiterphase (1955-1973)
3.3 Konsolidierungsphase (1973 - 1981)
3.4 Abwehrphase (1981 - 1998)
3.5 Akzeptanzphase (ab 1998)
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
6. Abbildungsverzeichnis
Die Wanderung der Menschen aus ihrer Heimat in fremde Länder und Kulturen ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon die Befreiung des israelitischen Volkes durch Moses ist ein Beleg der Historie für die Suche der Menschen nach einer neuen Bleibe. Obwohl historische Quellen und archäologische Untersuchungen nicht eindeutig die Richtigkeit dieser Auszugsgeschichte belegen können, ist sie in alten Schriften notiert. Damit ist dieses Thema schon seit mehreren Jahrhunderten von Bedeutung und wird in verschiedenen Religionen, aber auch in Kulturkreisen behandelt. Die Auswanderung wird nicht nur durch Unterdrückung ausgelöst und leidende Menschen von einem Propheten befreit. Die Gründe können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Kriege oder Naturkatastrophen, die den Fortzug aus der Heimat erzwingen. Sie können auch auf freiwilliger Basis vorhanden sein. Auf dieser Grundlage können Menschen beispielsweise auf der Suche nach besseren ökonomischen Standards ihre Herkunftsländer verlassen. So begleitet dieses Thema die Menschheit in allen Epochen mit und erscheint verschiedenförmig bis zum heutigen Tag. Letztendlich erreicht das menschliche Geschlecht auch eine Evolutionsstufe, in der es in der Lage ist, solch eine Migration zu erfassen, festzuhalten und für Dritte zugänglich zu machen. Dadurch ist das Wanderungsverhalten des Menschen seit Jahrhunderten, seit Jahrzehnten jedoch sehr detailliert, registriert. Westeuropa war bis zum 20. Jahrhundert noch eher von der Auswanderung geprägt. Mit der Entdeckung Amerikas verließen immer mehr Menschen in Europa ihre Länder und hofften dort eine neue Existenz aufzubauen, die gesundheitliche und ökonomische Sicherheit garantiert. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist eine Änderung dieses Trends zu sehen. Denn ab dieser Zeit dient das europäische Festland vor allem als Ziel- und Zufluchtsort für viele Menschen aus der Welt. Auch in Deutschland spiegeln statische Daten diese Entwicklung wider. Das Migrationsgeschehen zeigt, dass seit den 50er Jahren mehr als 30 Millionen Menschen in die BRD zuwanderten, wobei die meisten das Land wieder verließen. Dennoch hat ein Teil der Zugewanderten die Entscheidung getroffen dauerhaft in Deutschland zu leben. Demzufolge entwickelt sich Deutschland zu einer Gesellschaft, in der jetzt ca. ein Fünftel der Bevölkerung aus Personen besteht, die eine Migrationserfahrung aufweisen. Das entspricht etwa 16 Millionen Menschen.
Diese Tatsache zeigt mir, dass die Ausländer, die nach 1950 in die Bundesrepublik Deutschland einwanderten, einen wesentlichen Beitrag zur Bevölkerungsentwicklung geleistet haben müssen. Aus dieser Sachlage ausgehend stellen Personen mit Migrationsentwicklung einen deutlich erkennbaren Anteil der Bevölkerung dar. Mit dieser Arbeit versuche ich zu zeigen, dass Deutschland mit der Unterzeichnung der ersten Anwerbeabkommen eine Entwicklung zu einem Einwanderungsland durchläuft. Am Ende beantworte ich die These, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist und dabei wird im Verlauf der Arbeit dem Leser eine Perspektive geboten, inwieweit politische Entscheidungen diese Entwicklung beeinflusst haben können.
Diese Arbeit zeigt die Migration in Deutschland von 1955 bis heute. Bevor das Migrationsgeschehen, das hier in vier Phasen unterteilt wird, vorgestellt werden kann, müssen zuerst wichtige und für die Arbeit relevante Begriffe definiert werden. Dabei gehe ich insbesondere auf folgende Termini ein: Migration, Personen mit Migrationshintergrund, Aussiedler bzw. Spätaussiedler und Flüchtlinge. Diese Wörter kommen an vielen Textstellen vor und daher sind sie mit ihrem inhaltlichen Charakter in einen Rahmen zu setzen. Vom üblichen Gebrauch abweichende Handhabung der Begriffe ist an jenen Stellen eindeutig vermerkt.
Den Hauptteil dieser Arbeit widme ich den vier Phasen der Migration in Deutschland. Diese sind die Gastarbeiterphase, die Konsolidierungsphase, die Abwehrphase und die Akzeptanzphase. Mit einer kurzen Zusammenfassung leite ich das Kernstück der Arbeit ein. Hier wird dem Leser das Migrationsgeschehen bis zum heutigen Tag kurz vorgestellt, sodass er einen groben Überblick über die zeitliche Abfolge erfährt und eine Idee über wesentliche Inhalte der jeweiligen Phasen bilden kann. Danach wird jeder einzelner Zeitabschnitt detailliert beschrieben. Hier werden die politischen Entscheidungen aufgegriffen, wobei die Hintergründe und der Rahmen, die den Prozess der Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflussen, skizziert werden, sodass man eine klare Vorstellung über die Entwicklungen jener Zeit erhält. Darüber hinaus sind auch die Auswirkungen der politischen Praxis von Relevanz. Diese sind in jedem Abschnitt aufgezeigt. Zudem werden Daten aus Statistiken und Studien herangezogen, die den Entwicklungsverlauf auch mit Hilfe der Forschungsergebnisse beschreiben. Außerdem sind in diesem Zusammenhang auch Grafiken eingesetzt, die ebenfalls als Beleg dienen und vor allem dem Leser einen visuellen, und damit einen „benutzerfreundlicheren“, Zugang zu den Fakten verschaffen sollen. Anschließend runde ich den Hauptteil mit einem Fazit ab. Zu dieser Gelegenheit fasse ich in wenigen Worten die Ergebnisse der Arbeit zusammen und nehme auf die eingangs erwähnte Frage Bezug, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist.
Zum Verständnis dieser Arbeit ist vorerst die Klärung einiger Fachbegriffe von großer Bedeutung. Dem Leser werden an dieser Stelle für die Hausarbeit relevante Begriffe vorgestellt. Diese Termini werden nach allgemein gültiger Verwendung definiert. Bei anderer Handhabung in meiner Arbeit weise ich ausdrücklich darauf hin und mache diese Abweichung vom Standard eindeutig. Folgend werden Begriffe, wie Migration, Personen mit Migrationshintergrund, Aussiedler und Flüchtlinge, in ihrem Bedeutungsrahmen genauer erfasst.
„Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt, von internationaler Migration, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht.“1 2 3 Die internationale Migration von und nach Deutschland beinhaltet die Zuzüge und Abzüge über die Grenzen des Landes. Hier ist bereits wichtig zu erwähnen, dass in meiner Arbeit vor allem die Ein- bzw. Auswanderung der Menschen über die Grenzen der BRD von Bedeutung ist und daher die internationale Migration im Fokus meiner Analyse steht. Da die Migration innerhalb Deutschlands nicht thematisiert wird und deshalb keine Verwirrungen entstehen können, verwende ich im Verlauf dieser Arbeit den Begriff „Migration“ für die Zu- und Abzüge über die Grenzen Deutschlands. In diesem Zusammenhang werden auch Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt von ihrer Heimat nach Deutschland verlagern, als Migranten bezeichnet.
Zu den Personen mit Migrationshintergrund „gehören (Spät-)Aussiedler, eingebürgerte ehemalige Ausländer sowie in Deutschland geborene Deutsche mit mindestens einem 2 Elternteil, der zugewandert oder in Deutschland als Ausländer geboren ist.“ Der Begriff kann auch unter weiteren Bestimmungspunkten weiter unterschieden werden. Hierzu kann auch der Migrationshintergrund im weiteren bzw. im engeren Sinne definiert werden. Da dieser Unterschied nicht weiter Eingang in diese Studienarbeit findet, ist die oben erwähnte Definition in diesem Kontext ausreichend.
Personen, die als Aussiedler oder Spätaussiedler bezeichnet werden, sind deutsche Volkszugehörige, die seit 1950 in die BRD einwandern. Bei Ihnen handelt es sich um Menschen, die noch vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges abseits der aktuellen Ostgrenzen Deutschlands lebten und nach dem Krieg aus diesen Gegenden vertrieben wurden bzw. diese aus anderen Gründen verlassen mussten. Durch das im Grundgesetz verankerte Recht (Artikel 3 116 Abs. 1) gelten diese Personen und ihre Ehegatten oder Abkömmlinge als deutsche Volkszugehörige. Emigrierte die Person vor dem 1.01.1993 nach Deutschland, so gilt er als Aussiedler. Wenn die Einwanderung nach 1993 stattfand, nennt man diese Personengruppe Spätaussiedler.4
Flüchtlinge können aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen kommen. Sie werden in Kategorien je nach ihrem Rechtsstatus unterschieden. Diese sind die anerkannten Flüchtlinge, Flüchtlinge mit vorläufigem Bleiberecht oder Abschiebungsverbot, Geduldete, Asylbewerber und Illegale. Im Fortgang dieser Arbeit wird generell der Begriff Flüchtling verwendet, ohne den Rechtsstatus mit einzubeziehen. Wenn eine Differenzierung nötig ist, wird an jenem Punkt darauf hingewiesen.5
Die Migration in Deutschland lässt sich in vier Phasen unterteilen. Von 1955 bis 1973 spricht man von der Gastarbeiterphase. Diese Zeitspanne, die auch als Anwerbephase bezeichnet wird, ist dem Namen entsprechend vor allem durch die Unterzeichnung von Anwerbeabkommen mit Staaten gekennzeichnet, deren Grenzen am Mittelmeer liegen. Im Anschluss, im Jahre 1973 beginnt die Phase der ersten Integrationsversuche. Sie dauert bis 1981 an. Hier sind vor allem zwei wesentliche Punkte zu nennen. Einerseits ist ein Anwerbestopp verkündet worden, andererseits wurden Maßnahmen eingeleitet, die das gesellschaftliche Leben der bisher eingewanderten Ausländer betreffen. Beispielsweise das Ausländergesetz und die Einführung des Amtes für den Integrationsbeauftragten. Ab 1981 geht die Abwehrphase los, die 17 Jahre später, 1998, endet. In diese Zeit fällt ein wichtiges geschichtliches Ereignis. Damit ist der Mauerfall 1989 gemeint. Der Zusammenbruch der sozialistischen Systeme in Osteuropa löst eine erneute Einwanderungswelle nach Deutschland aus. Dies hat eine Änderung des Asylrechts zur Folge: Die „Drittstaatenregelung“. Zudem ist in diesem Zeitraum insbesondere das Inkrafttreten des Ausländerrechts eine wichtige politische Maßnahme. Anfang der 90er Jahre erstreckt sich das Bewusstsein über die Integrationsproblematik auf weite Teile der Bevölkerung aus. Es erscheint im Jahr 1993 eine wissenschaftliche Publikation, das „Manifest der 60“, die für eine bessere multikulturelle Gesellschaft Forderungen an die Politik stellt. Seit 1998 bis zum heutigen Tag besteht die Akzeptanzphase. Zwei rechtliche Regelungen vereinfachten die Situation der Migranten in Deutschland. Auf der einen Seite wird durch das Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Einwanderungssituation faktisch anerkannt und auf der anderen Seite ist mit dem Zuwanderungsgesetz das bestehende Ausländerrecht neugestaltet worden. Außerdem rief man den „Integrationsgipfel“ ins Leben, um eine Plattform für Diskussionen zu schaffen, die Probleme der Zuwandererintegration thematisieren. Auch die „Islamkonferenz“ ist eine Möglichkeit den Gedankenaustausch zwischen dem deutschen Staat und der Muslime zu fördern.6 7
Nach dieser kurzen Einführung in die geschichtliche Entwicklung der Migration ab 1955 werden im nächsten Abschnitt die vier Phasen der Migration nochmal betrachtet. Dabei wird insbesondere auf eine detailliertere Wiedergabe geachtet und zeitliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Verwendete Fakten werden hier mit Statistiken oder Ergebnissen von Studien untermauert. Der Leser bekommt ein Verständnis davon, wie politische Entscheidungen entstanden sind und welche Auswirkungen sie hatten.
Am 20. Dezember 1955 unterzeichnete die amtierende deutsche Bundesregierung das erste Anwerbeabkommen. Das Kabinett Adenauer II einigte sich mit Italien und warb so um junge italienische Arbeitskräfte. Unter der Führung Adenauers schloss die CDU weitere Abkommen mit Ländern aus der Mittelmeerregion. 1960 Spanien und Griechenland, 1961 die Türkei und 1963 Marokko. Das Wirtschaftswunder löste aufgrund von erfolgreichen politischen Rahmenbedingungen, wie die Einführung der sozialen Marktwirtschaft, der Zugehörigkeit zum Marshall-Plan und der gelungenen Währungsreform, in den 1950er Jahren hohen materiellen Wohlstand aus. Der wirtschaftliche Aufschwung in Westdeutschland minderte die Zahl der arbeitslosen deutschen Bürger stark, sodass Arbeitskräfte in einigen Wirtschaftsbranchen fehlten. Den Arbeitskräftemangel versuchte die Politik mit Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zu decken. Dadurch kamen die Anwerbeabkommen für den deutschen Arbeitsmarkt zustande. Bundeskanzler Ludwig Erhard setzte diese Politik fort und schloss weitere Abkommen mit Südkorea 1963, Portugal 1964 und Tunesien 1965. Der Arbeitskräftemangel wurde zudem von der Absperrung der deutsch-deutschen Grenze im Jahr 1961 verschärft. Aus diesem Grund erschwerte sich der Arbeitskräftezuzug aus der DDR und die westdeutsche Politik wich auf Verträge hauptsächlich mit Mittelmeerstaaten aus. 1968 schloss die Koalition CDU und SPD unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger das letzte Anwerbeabkommen mit Jugoslawien ab. „Das damit entstandene System der „Gastarbeit“ wurde geprägt durch fünf Elemente: die staatliche Anwerbung, die permanente Kontrolle der 7 Migranten, den Inländerprimat, die Tarifgleichheit und das Rotationsprinzip.“ Die ausländischen Arbeitnehmer waren auf dieser Basis sehr willkommen. Dies zeigt sich vor allem durch das offizielle Begrüßungskomitee der Millionsten bzw. des Zweimillionsten Gastarbeiters. Armando Rodrigues de Sa, der millionste Gastarbeiter, beispielsweise wurde im September 1964 von einer offiziellen Delegation mit einem Willkommensgeschenk begrüßt. Acht Jahre später erhielt der zweitmillionste Gastarbeiter, eine Jugoslawin, ebenfalls eine vergleichbare Zeremonie. So war diese Ausgangslage Grund für die Zufriedenheit aller beteiligten Parteien. Inländische Arbeitnehmer waren durch den Inländerprimat geschützt, denn dieser besagt, dass offene Stellen vorerst von deutschen Staatsbürgern zu besetzen sind, um der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, jedoch bei fehlender Fachkraft aber, Gastarbeiter anzuwerben waren, die dann zur gleichen tarifrechtlichen Bedingungen angestellt werden sollten. Der Wohlgefallen der Beteiligten ging auch vom Rotationsprinzip aus. Dieses Prinzip sah vor, dass Gastarbeiter nach vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren sollten. Bei Bedarf hatten Unternehmen die Möglichkeit erneut ausländische Arbeiter anzuwerben. Die Entsendeländer schafften auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im eigenen Land zu senken und die Gastarbeiter wollten dabei genug Geld ansparen, um in ihrer Heimat eine Existenz aufbauen zu können. Die Praxis zeigte allerdings einen anderen Verlauf. Für viele Unternehmen war es lukrativer, eingearbeitete Arbeitskräfte länger zu beschäftigen. Das löste wiederum einen längeren Aufenthalt der Gastarbeiter aus. Insgesamt kamen 14 Millionen Ausländer im Zeitraum von 1955 und 1973 nach Deutschland, wobei elf Millionen von ihnen wieder in ihre Heimatländer zurückkehrten. Damit stieg der ausländische Teil der Wohnbevölkerung an. Von 1,2 % im Jahr 1960 auf über 4,9 % im Jahr 1970. In der unten aufgeführten Grafik „Die Entwicklung zur multiethnischen Gesellschaft“ sind diese Zahlen belegt, denn die Abbildung zeigt unter Eingrenzung der Migrationsphasen die Zahlen für die ausländische Wohnbevölkerung und die erwerbstätigen Ausländer. Die Tendenz ist eindeutig steigender Natur.8 9 10
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 Die Entwicklung zur multiethnischen Gesellschaft
[...]
1 Migrationsbericht 2014, S. 11.
2 Geissler 2014, S. 40.
3 GG: Artikel 116 Abs. 1: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
4 Vgl. Geissler 2014, S. 44.
5 Vgl. ebd., S. 46f.
6 Vgl. Geissler 2014, S. 40-44.
7 Pagenstecher 1995, S. 720.
8 Vgl. Geissler 2014, S. 41.
9 Vgl. Pagenstecher 1995, 719f.
10 Vgl. Brückner 2016.