Wie genau lauten die Wirtschaftsethik des Islam und die ethischen Anforderungen, welche an islamkonforme Finanzprodukte gestellt werden?
Im Zuge der globalen Entwicklung steht zunehmend auch das islamische Finanzwesen im Zentrum der Aufmerksamkeit und wird als Chance für mehr Moral und Ethik ebenso wie für ein robusteres System diskutiert, wobei gleichzeitig die mangelnde Aktualität und Innovationsfähigkeit bemängelt werden. Somit blieben islamische Finanzinstitute durch Prinzipien wie die Risikoteilung oder Vermeidung von spekulativen Finanzprodukten von der Finanzkrise im Jahr 2008 relativ unberührt.
Trotz der angebrachten Kritik bezüglich der Wirtschaftsethik des Islam, hat sich der Markt für islamkonforme Finanzprodukte stark vergrößert und wird heute auf ca. 2 Billionen US-Dollar geschätzt. Die Nachfrage für islamkonforme Finanzprodukte steigt vor allem im Südosten Asiens, im mittleren Osten und in Nordafrika weiter an und ist daher auch für europäische Investoren von immer größer werdendem Interesse. Deswegen wuchs auch die islamische Finanzindustrie über die letzten 10 Jahre rasant mit einem jährlichen Wachstum von 10-12 Prozent an. Aufgrund der Robustheit und stärkeren Berücksichtigung von Moral und Ethik wird die islamische Finanzindustrie als ein effektives Konzept für die weltweite finanzielle Entwicklung und die Behebung von Problemen wie der Armut zunehmend diskutiert. Auch in Deutschland sind islamkonforme Finanzprodukte durch die 4,3 Millionen Muslime mit einem geschätzten angesparten Vermögen von 22 bis 38 Milliarden Euro von Interesse. Da bisher wenig Angebote für die Nachfrage in diesem Bereich anzutreffen sind, stellen Muslime eine äußerst attraktive Zielgruppe dar.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1.Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielhierarchie
1.2 Strukturierung des Assignments
2.Theoretische Grundlagen
2.1 Wirtschaftsethik
2.2 Wirtschaftsethik des Islam
3.Ethische Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte
4.Konkretisierung der Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte durch existierende Angebote
4.1 Mudaraba
4.2 Musharakah
4.3 Murabaha
4.4 Takaful
4.5 Ijara
4.6 Sukuk
5.Zusammenfassung
5.1 kritische Reflexion
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 orthogonale Positionierung
1. Einleitung
„In Zeiten der globalen Finanzkrise, des Kapitalismus-Bashing und der Regulierung von Managergehältern erfahren alternative Finanzsysteme besonders große Aufmerksamkeit“ – diese Feststellung traf Nassery (2014, S. 1). Im Zuge dieser Entwicklung steht zunehmend auch das islamische Finanzwesen im Zentrum der Aufmerksamkeit und wird als Chance für mehr Moral und Ethik ebenso wie für ein robusteres System diskutiert, wobei gleichzeitig die mangelnde Aktualität und Innovationsfähigkeit bemängelt werden (Nassery, 2014, S. 1). Somit blieben islamische Finanzinstitute durch Prinzipien wie die Risikoteilung oder Vermeidung von spekulativen Finanzprodukten von der Finanzkrise im Jahr 2008 relativ unberührt (Alawode, 2015).
Trotz der angebrachten Kritik bezüglich der Wirtschaftsethik des Islam, hat sich der Markt für islamkonforme Finanzprodukte stark vergrößert und wird heute auf ca. 2 Billionen US-Dollar geschätzt (ebd.; Gülcan, o.D.). Die Nachfrage für islamkonforme Finanzprodukte steigt vor allem im Südosten Asiens, im mittleren Osten und in Nordafrika weiter an und ist daher auch für europäische Investoren von immer größer werdendem Interesse (Gülcan, o.D.). Deswegen wuchs auch die islamische Finanzindustrie über die letzten 10 Jahre rasant mit einem jährlichen Wachstum von 10-12 Prozent an (Alawode, 2015). Aufgrund der Robustheit und stärkeren Berücksichtigung von Moral und Ethik wird die islamische Finanzindustrie als ein effektives Konzept für die weltweite finanzielle Entwicklung und die Behebung von Problemen wie der Armut zunehmend diskutiert (Alawode, 2015). Auch in Deutschland sind islamkonforme Finanzprodukte durch die 4,3 Millionen Muslime mit einem geschätzten angesparten Vermögen von 22 bis 38 Milliarden Euro von Interesse (Akyel, 2015; Kerschner, 2010). Da bisher wenig Angebote für die Nachfrage in diesem Bereich anzutreffen sind, stellen Muslime eine äußerst attraktive Zielgruppe dar (ebd.).
Aufgrund dessen erscheint eine Analyse der ethischen Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte rentabel. Doch wie genau lautet die Wirtschaftsethik des Islam und die ethischen Anforderungen, welche an islamkonforme Finanzprodukte gestellt werden?
1.1 Problemstellung und Zielhierarchie
Die primäre Zielsetzung des Assignments liegt in der Untersuchung ethischer Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte. Um dies bewerkstelligen zu können, wird zunächst einmal die Wirtschaftsethik des Islams definiert, um daraufhin die ethischen Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte abzuleiten und diese Ausführungen durch die Recherche von real existierenden Angeboten zu konkretisieren. Zum Abschluss erfolgt die Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse in Verbindung mit der kritischen Reflexion.
1.2 Strukturierung des Assignments
Zu Beginn des Assignments ist zunächst die Erläuterung theoretischer Grundlagen vonnöten, da sie für ein Verständnis des Themeninhaltes die Basis darstellt. Deswegen werden die Begriffe Wirtschaftsethik und Wirtschaftsethik des Islam im 2. Kapitel erklärt, während sich das 3. Kapitel um die Ableitung ethischer Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte von der Wirtschaftsethik des Islam dreht. Im 4. Kapitel werden diese aufgestellten ethischen Anforderungen durch die Aufführung von real existierenden Angeboten konkretisiert. Am Schluss des Assignments und damit dem 5. Kapitel erfolgt die Zusammenfassung und kritische Reflexion.
2. Theoretische Grundlagen
Da von der Wirtschaftsethik des Islam die ethischen Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte abzuleiten sind, stellt die Definition dieses Terms die Fundierung dieses Assignments dar. Es empfiehlt sich ebenfalls zunächst die Definition von Wirtschaftsethik im allgemeinen Sinn anzubringen, um ein Verständnis für diesen Begriff aufzubauen, bevor auf die spezifische Form der Wirtschaftsethik des Islam eingegangen wird.
2.1 Wirtschaftsethik
Wirtschaftsethik befasst sich im Allgemeinen mit der moralischen Bewertung von wirtschaftlichen Systemen (Lin-Hi, 2018). Konkret geht es dabei um die Frage, „[…] wie moralische Normen und Ideale unter den Bedingungen einer international wettbewerblich verfassten Marktwirtschaft zur Geltung gebracht werden können“ (ebd.; Pies & Sardison, 2005, S. 1). Diese zentrale Frage lässt sich in zahlreiche weitere Fragen unterteilen, wie etwa der Frage nach den Optionen sozialer Sicherheit in der heutigen Globalisierung oder worin die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen liegt (Pies & Sardison, 2005, S. 1).
Somit steht bei der Wirtschaftsethik der Konflikt zwischen Moral und Wettbewerb oder Eigeninteresse als Grundproblem im Mittelpunkt, wofür eine Vielzahl heterogener Ansätze entwickelt werden und wurden (Lin-Hi, 2018, Pies & Sardison, 2005, S. 1). Gleichzeitig besteht aber auch eine Mindestanforderung an eine ernstzunehmende Wirtschaftsethik (Pies & Sardison, 2005, S. 1).
Abbildung 1 orthogonale Positionierung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anmerkungen. orthogonale Positionierung im Sinne eines harmonischen Verhältnisses zwischen Eigeninteresse und Moral, was durch den nach oben Pfeil in die nordöstliche Richtung dargestellt wird (entnommen aus Pies & Sardison, 2005, S. 2).
Dieser Mindeststandard besagt, dass auf eine wertende Stellung innerhalb eines Trade-offs zwischen Eigeninteresse und Moral zu verzichten ist (Pies & Sardison, 2005, S. 2). Daher wird er auch als orthogonale Positionierung bezeichnet und betont somit den erforderlichen Perspektivenwechsel hin zu der Einsicht, dass ein harmonisches Verhältnis zwischen Eigeninteresse und Moral zu erreichen ist (siehe Abbildung 1; ebd.). Konkret lassen sich deswegen die gleichzeitige Unternehmensentfaltung und -erhaltung, das Bewirken von Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit und das Aufzeigen der Loyalität gegenüber der Allgemeinheit als generell akzeptierte Ziele der Wirtschaftsethik nennen (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 50).
Es werden vier Ansätze zur Verwirklichung der Wirtschaftsethik unterschieden: der funktionalistische, korrektive, integrative und der antizipative Ansatz. Letzterer wird auch als der Ethik des Governance-Prinzips bezeichnet (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 51).
Bei der funktionalistischen Wirtschaftsethik passt man sich an die Marktgesetzlichkeit an, ohne über die Legitimität seines Handelns zu reflektieren (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 52). Kommt es zu einer Reflexion und Korrektur des eigenen Handelns, bei dem alle am Entscheidungsprozess Beteiligten einbezogen werden, entsteht ein Paradigmenwandel von dem Shareholder- zum Stakeholderprinzip (Jauß und Schönherr, UFU801, S. 54. Dabei handelt es sich um die korrektive Wirtschaftsethik (ebd.). Wird durchgängig nach dem Stakeholderprinzip gehandelt und das Gewinnprinzip ohne Zusatzgewinn akzeptiert, liegt die integrative Wirtschaftsethik vor (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 55). Bei der antizipativen Wirtschaftsethik verpflichtet sich das Unternehmen freiwillig dazu die ethischen Grundsätze einzuhalten und dies nicht nur retrospektiv, sondern auch prospektiv (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 55-56).
Zusammengefasst wird sich bei der Wirtschaftsethik damit beschäftigt, wie man die Moral im wirtschaftlichen Kontext mit den Eigeninteressen berücksichtigen kann. Hierbei steht eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze zur Behebung des vorliegenden Konfliktes zur Verfügung, die mehr oder weniger intensiv ethische Grundsätze beziehungsweise moralische Normen und Ideale beachten.
2.2 Wirtschaftsethik des Islam
Die Religion des Islam zeichnet sich durch die Alleinherrschaft Gottes beziehungsweise Allahs und seiner Verehrung aus (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 61). Im Zentrum des Islam steht der Koran, welcher Gottes Wort also die Regeln, welche zu befolgen sind, beinhaltet (ebd.). In Bezug auf die Wirtschaft werden im Koran ebenfalls bestimmte Richtlinien genannt (ebd.).
Demnach soll der Mensch als Stellvertreter Gottes verwalten, aber muss gleichzeitig bei der Beschaffung und Verwendung die religiösen und moralischen Grundsätze beachten und befolgen (ebd.).
Daher sind die Güter verantwortungsvoll zu verwalten und weder die menschlichen noch natürlichen Ressourcen leichtfertig und verschwenderisch zu verbrauchen (Nienhaus, 2010, S. 84). Die Nachhaltigkeit ist deswegen in der Wirtschaftsethik des Islam ein Grundsatz, da der Mensch lediglich die Schöpfung nutzen und gleichzeitig an künftige Generationen zu denken hat, woraus sich auch die Forderung nach Umweltschutz und das Kollektiveigentum über nicht vermehrbare Ressourcen ergibt (Nienhaus, 2010, S. 84-85).
Des Weiteren ist jeder Einzelne gemäß des Zakat zu einer jährlichen Abgabe von etwa 2,5 Prozent des Vermögens oder 5 Prozent beziehungsweise 10 Prozent der landwirtschaftlichen Erträge für wohltätige Zwecke verpflichtet, da niemand in Armut zu leben hat (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 61; Nienhaus, 2010, S. 84; Topel, 2017). Daher hat der Staat gemäß des Koran bei einer zu starken Ungleichheit von Vermögen eine Korrektur und Bekämpfung vorzunehmen und im Generellen die Basisinfrastruktur bereitzustellen (Nienhaus, 2010, S. 84). In Bezug auf die Marktstruktur sind deswegen auch Monopolbildungen und Horten untersagt und zu bekämpfen, um für eine gerechte Preisbildung und ein stabiles Preisniveau zu sorgen (Nienhaus, 2010, S. 85). Zudem wird der Mensch verurteilt, falls das eigene Vermögen nicht durch die eigene Arbeit angehäuft oder zur Ausbeutung anderer, Verschwendung oder zum Ungehorsam gegen Gott verwendet wurde (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 61). Somit nimmt die persönliche Leistung einen hohen Stellenwert für den Erwerb von Gütern und Vermögen ein (Nienhaus, 2010, S. 84). Im Zuge dessen sind bestimmte Gerechtigkeitskriterien bei Finanzierungs-, Pacht- und anderen Verträgen einzuhalten, da durch den bloßen Besitz von Boden und Kapital ohne eigene Arbeit ein Gewinn entsteht (Nienhaus, 2010, S. 85).
Zusätzlich soll der Besitz oder das Vermögen immer mit sozialen und gesellschaftsförderlichen Funktionen behaftet sein (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 61). Demnach sind Glücksspiele (Maysir), Wetten (Gharar) und Spekulationsgeschäfte (Maisir) verboten, da Gewinn auf Kosten von anderen aufgebaut und soziale Konflikte angefeuert werden (CFI Education, o.D.; Nienhaus, 2010, S. 85, S. 94).
Zuletzt wird der Geldverleih gegen Zinsen untersagt, da „[…] Gott den Handel erlaubt [hat] und das Zinsnehmen verboten […]“ (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 61; Koran 2:275 aus Nassery, 2014, S. 1). Dies wird als Riba-Verbot bezeichnet und bezieht sich auf alle Zinsgeschäfte, bei welchen im Voraus eine fixierte oder garantierte Prämie für das Leihen sowie Verleihen von Geld festgelegt wurde (Aktas, 2014; Nienhaus, 2010, S. 87).
Somit liegen in Bezug auf die Wirtschaftsethik des Islam durch den Koran bestimmte Regelungen vor, welche zu beachten sind. Die Güter beziehungsweise das Vermögen soll daher vom Menschen als Stellvertreter Gottes verantwortungsvoll, nachhaltig, gemeinschaftserhaltend, sozial, selbstständig, gerecht, aktiv, und ohne anderen zu schaden beschafft und benutzt werden. Demnach stimmt die Wirtschaftsethik des Islam am ehesten mit der integrativen Wirtschaftsethik überein (Jauß & Schönherr, UFU801, S. 62). Da nun die Wirtschaftsethik des Islam erläutert wurde, werden daraus im nächsten Kapitel die ethischen Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte abgeleitet.
3. Ethische Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte
Von der Wirtschaftsethik des Islam lassen sich bereits generelle Anforderungen erkennen, die islamkonforme Finanzprodukte gemäß des Koran zu erfüllen haben. Durch das Riba-Verbot, was bereits im Kapitel 2.2 erläutert wurde, geht ein Verbot von Geldverleih gegen Zinsen mit islamkonformen Finanzprodukten Hand in Hand, was sich vor allem auf das Kreditgeschäft auswirkt. Anstelle der Schuldverschiebung stehen somit die asset-linked beziehungsweise vermögensgebundene Wertpapiere (Alawode, 2015). Streng genommen ist es daher gemäß des Riba-Verbotes einem Moslem untersagt einen Kredit aufzunehmen, da das Zinsgeschäft als ausbeuterische Praxis angesehen wird (CFI Education, o.D.).
Des Weiteren sind Gewinne, die durch die eigene Leistung erwirtschaftet wurden, islamkonform, sodass Investitionen in Aktien oder Unternehmensbeteiligungen gewährt werden. Demnach ist der reine Besitz von Kapitel und Boden nicht ausreichend, da der erwirtschaftete Gewinn nicht durch die eigene Arbeit entstanden ist. Finanzierungsverträge müssen aufgrund dessen weitere Kriterien erfüllen, um den wichtigen Aspekt der Gerechtigkeit würdigen zu können (Nienhaus, 2010, S. 85). Damit wird sichergestellt, dass keiner der beiden Geschäftspartner mehr aus der Transaktion profitiert oder einbüßt als der andere (CFI Education, o.D.).
Zudem gilt für islamkonforme Finanzprodukte das Verbot von Glücksspielen, Wetten und Spekulationsgeschäften, da diese mit der Ausbeutung einer anderen Person einhergehen und daher eine gesellschaftsschädliche Wirkung innehaben (ebd.; Nienhaus, 2010, S. 85, S. 94). Aufgrund des übermäßigen Risikos und/oder Unsicherheit sind Derivatkontrakte und Leerverkäufe verboten (Gharar) ebenso wie Verträge, bei denen das Vermögenseigentum von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig ist (Maisir; CFI Education, o.D.). Die konventionelle Eigenversicherung wird daher auch als unvereinbar mit den Gharar- und Riba-Verbot gesehen, da sie von Schuldverschiebungen und einem Handel mit Risiken geprägt sind (Hayat & Malik, 2014, S. 40). Gleichzeitig sind Investitionen in unmoralische oder ethisch problematische Geschäfte untersagt, wie etwa die Waffenherstellung (Alawode, 2015). Des Weiteren darf der Verschuldungsgrad eines Unternehmens aufgrund des übermäßigen Risikos nicht ein Drittel der Marktkapitalisierung übersteigen (Fondsvermittlung24.de, o.D.).
Zusätzlich gilt ein Verbot für Investitionen in Alkohol, Tabak, Pornografie oder Schweinefleisch, da diese im Islam verboten sind (Fondsvermittlung24.de, o.D.; Gülcan, o.D.; KT Bank AG, o.D.). Ebenso muss jede Transaktion mit einem realen Wirtschaftsgut beziehungsweise einem realen wirtschaftlichen Grundgeschäft verbunden sein (Alawode, 2015; CFI Education, o.D.; Gülcan, o.D.).
Insgesamt lassen sich daher das Riba-, Gharar-, Maysir- und Maisir-Verbot, die notwendige Verbindung von Transaktionen mit einem realen Wirtschaftsgut, das Erbringen eigener Arbeit, das Investitionsverbot in unmoralische Geschäfte und Erfüllen von Gerechtigkeitskriterien bei Finanzierungsverträgen als Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte von der Wirtschaftsethik des Islam ableiten.
Im 4. Kapitel werden nun diese generellen Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte anhand real existierender Angebote konkretisiert.
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