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Strafrecht in Corona-Zeiten. Strafrechtliche Kausalität und objektive Zurechnung bei Virusinfektionen

Vergleich zwischen HIV und Covid-19

Titel: Strafrecht in Corona-Zeiten. Strafrechtliche Kausalität und objektive Zurechnung bei Virusinfektionen

Seminararbeit , 2021 , 23 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Alexander Hinz (Autor:in)

Jura - Strafrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Seminararbeit befasst sich mit der Theorie der strafrechtlichen Kausalität und der objektiven Zurechnung im Hinblick auf die Virusinfektionskrankheiten HIV und Covid-19. Dabei werden ausgehend von Erfahrungswerten im Zusammenhang mit HIV etwaige strafrechtlich relevante Handlungsweisen übertragen auf die Infektionslage des Virus Covid-19. Dabei wird nicht nur die Widerstandsfähigkeit der strafrechtlichen Theorie anhand von bisher ungekannten Sachverhalten, wie etwa das Aufkommen eines neuartigen Virus, gezeigt, sondern auch die Probleme analysiert, die mit den Theorien der strafrechtlichen Kausalität und objektiven Zurechnung bei Virusinfektionen entstehen können. Zuletzt wird in der Seminararbeit der Blick geweitet auf staatsrechtliche und philosophische Überlegungen dazu, welche Konflikte und verschiedenen Ansichtspunkte entstehen können, wenn ein Rechtssystem auf eine nie zuvor gesehene Herausforderung trifft.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

A. Einleitende Worte

B. Der naturwissenschaftliche Kenntnisstand von HIV und Covid-19

1. Der Infektionsweg von HIV

2. Der Infektionsweg vom Coronavirus (Covid-19)

II. Hauptteil

A. Die Kausalität von Infektion und ihrer Folgen

1. Die Bedeutung der Kausalität im Strafrecht

2. Die verschiedenen Theorien der Kausalität

a. Die Bedingungstheorie (conditio-sine-qua-non)

b. Die Lehre der gesetzmäßigen Bedingung

c. Adäquanztheorie

3. Subsumtion des HI- und Coronavirus unter den Kausalitätstheorien

B. Die objektive Zurechnung der Infektion

1. Allgemeine Überlegungen zur objektiven Zurechnung

2. Einige relevante Fallgruppen der objektiven Zurechnung

a. „Allgemeines Lebensrisiko“ und „erlaubtes Risiko“

(1) Allgemeines zum „erlaubten Risiko“

(2) Virusinfektionen und das „erlaubte Risiko“

b. Die Frage nach dem rechtmäßiges Alternativverhalten

(1) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang

(2) Die Vermeidbarkeitstheorie

(3) Die Risikoerhöhungslehre

c. Freiverantwortliche Selbstgefährdung und -schädigung

(1) Allgemeine Überlegungen zur Selbstgefährdung

(2) Eigenverantwortlichkeit

(a) Allgemeines zur Eigenverantwortlichkeit

(b) Eigenverantwortlichkeit und Virusinfektionen

(3) Differenzierung Selbst- statt Fremdgefährdung

(a) Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme

(b) Differenzierung eigenverantwortliche Selbstgefährdung und einvernehmliche Fremdgefährdung

III. Schlussteil

A. Hauptproblemfelder von Virusinfektionen bei der Zurechnung

B. Allgemeine Gedanken zur übergeordneten Frage der Hausarbeit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit strafrechtlicher Kausalitäts- und Zurechnungsprinzipien auf die Übertragung von HI-Viren und Coronaviren. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob und wie klassische strafrechtliche Dogmen, wie etwa das „erlaubte Risiko“ oder die „eigenverantwortliche Selbstgefährdung“, auf Infektionsszenarien in einer Pandemie übertragen werden können.

  • Grundlagen der Kausalitätslehren im Strafrecht
  • Objektive Zurechnung bei Virusinfektionen
  • Abgrenzung zwischen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und Fremdgefährdung
  • Die Rolle der Einwilligung bei Infektionsrisiken
  • Vereinbarkeit strafrechtlicher Prinzipien mit Pandemie-Schutzmaßnahmen

Auszug aus dem Buch

B. Die objektive Zurechnung einer Infektion

Es ist umstritten an welcher Stelle solche wertenden Überlegungen angestellt werden. Die Rechtsprechung zieht objektive Zurechnungskriterien nur bei Ausnahmen heran21, wohingegen in der Regel Zurechnungsfragen in den Vorsatz verlagert werden22.

Ein anderer einheitlicherer Ansatz ist die Lehre der objektiven Zurechnung, nach welcher im objektiven Tatbestand geprüft wird, ob der Täter durch sein Verhalten eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat und sich diese sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat23. Beiden Aspekten, der Schaffung einer rechtlich relevanten Gefahr und die Realisierung dieser in den tatbestandlichen Erfolg, lassen sich Fallgruppen zuordnen, die besonders relevant sind im Hinblick auf die objektive Zurechnung von Virusinfektionen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problematik der Anwendung strafrechtlicher Dogmatik auf die Corona-Pandemie ein und stellt den naturwissenschaftlichen Hintergrund von HIV und Covid-19 gegenüber.

II. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die Kausalitätstheorien und die objektive Zurechnung, wobei er detailliert auf Fallgruppen wie das „erlaubte Risiko“, den Pflichtwidrigkeitszusammenhang und die eigenverantwortliche Selbstgefährdung im Kontext von Infektionen eingeht.

III. Schlussteil: Der Schlussteil reflektiert die Zurechnungsprobleme bei Virusinfektionen und diskutiert die Vereinbarkeit der strafrechtlichen Grundprinzipien mit den verfassungsrechtlichen Herausforderungen in Pandemiezeiten.

Schlüsselwörter

Strafrecht, Kausalität, Objektive Zurechnung, Virusinfektion, Coronavirus, HIV, Erlaubtes Risiko, Eigenverantwortlichkeit, Selbstgefährdung, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, Einwilligung, Fahrlässigkeit, Erfolgsdelikt, Pandemie, Rechtsgüterschutz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Anwendung strafrechtlicher Kausalitäts- und Zurechnungsregeln auf die Übertragung von Krankheitserregern, insbesondere im Hinblick auf das Coronavirus und HIV.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Kausalitätstheorien, die Kriterien der objektiven Zurechnung, das Konzept des erlaubten Risikos und die Abgrenzung von eigenverantwortlicher Selbstgefährdung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu erörtern, ob die bestehende strafrechtliche Dogmatik auf Präzedenzfälle wie die Corona-Pandemie anwendbar ist und welche Vergleichspunkte zum HI-Virus existieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die aktuelle strafrechtliche Literatur, Rechtsprechung und naturwissenschaftliche Erkenntnisse systematisch analysiert und subsumiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Kausalität unter verschiedenen Theorien und die Untersuchung der objektiven Zurechnung mittels spezifischer Fallgruppen bei Virusinfektionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kausalität, objektive Zurechnung, erlaubtes Risiko, Eigenverantwortlichkeit und Rechtsgüterschutz charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die Zurechnung bei HIV von der bei Coronaviren?

Während bei HIV meist ein sehr intimer, enger Kontakt zur Infektion notwendig ist, kann die Übertragung von Coronaviren durch Aerosole in räumlicher Nähe erfolgen, was die Kausalitätsprüfung erschwert.

Welche Bedeutung hat das „erlaubte Risiko“ bei einer Infektion?

Das erlaubte Risiko beschreibt Verhaltensweisen, die zwar gefährlich sein können, aber aufgrund gesellschaftlicher Abwägung nicht unter Strafe stehen; die Arbeit diskutiert, ob Infektionsrisiken in einer Pandemie hierunter fallen können.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Strafrecht in Corona-Zeiten. Strafrechtliche Kausalität und objektive Zurechnung bei Virusinfektionen
Untertitel
Vergleich zwischen HIV und Covid-19
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
1,0
Autor
Alexander Hinz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
23
Katalognummer
V1119586
ISBN (eBook)
9783346483430
ISBN (Buch)
9783346483447
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strafrecht Corona Virus Kausalität objektive Zurechnung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Alexander Hinz (Autor:in), 2021, Strafrecht in Corona-Zeiten. Strafrechtliche Kausalität und objektive Zurechnung bei Virusinfektionen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1119586
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Leseprobe aus  23  Seiten
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