Ein wesentlicher Teil der Gesamtökonomie ist das Finanzsystem. Mit Hilfe der Regelungen von Basel I, welche sich zum weltweit akzeptierten Standard für Kreditinstitute entwickelten, sollten die Finanzmärkte weniger krisenanfällig werden. Die andauernden Veränderungen im Finanzsystem verlangen jedoch nach einer Anpassung der Standards aus dem Jahr 1988 und waren ausschlaggebend für den momentanen Prozess namens Basel II.
Das frühzeitige Auseinandersetzen mit dieser Thematik ist sowohl für die Banken als auch für Unternehmer unabdingbar, da die neuen Bestimmungen bereits Anfang 2007 Gültigkeit erlangen. Der empfehlende Charakter von Basel I wird für Basel II übernommen. Die neue Eigenmittelvereinbarung stellt den Grundstein für eine individuelle Bewertung von Kreditrisiken anhand von Ratingverfahren und somit für eine transparentere Finanzierung dar.
Die vorliegende Arbeit greift die umfangreiche Thematik der neuen Basler Richtlinien auf und beleuchtet sie von verschiedenen Seiten. Schwerpunkte bilden hierbei die vorgesehene Neuregelung der Eigenkapitalhinterlegung für Kreditrisiken sowie die Auswirkungen von Basel II auf das Controlling mittelständischer Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Gang der Untersuchung
2 Vorstellung Basel II
2.1 Historie- Basel I
2.2 Ziele Basel II
2.3 Ratingverfahren
2.4 Säulenaufbau
2.4.1 Mindestkapitalanforderungen
2.4.2 Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren
2.4.3 Marktdisziplin
3 Auswirkungen auf das Controlling von mittelständischen Unternehmen
3.1 Definition mittelständische Unternehmen
3.2 Definition Controlling
3.3 Auswirkungen auf das Controlling
4 Würdigung und Ausblick
4.1 Stärken
4.2 Schwächen
4.3 Fazit und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I
Tabelle 2: Ratingklassen (einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten)
Tabelle 3: Risikogewichtungen des Standardansatzes
Tabelle 4: Risikogewichtungen des Standardansatzes
Tabelle 5: Controlling als Beschaffer risikoorientierter Informationen25
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Ein wesentlicher Teil der Gesamtökonomie ist das Finanzsystem. Mit Hilfe der Regelungen von Basel I, welche sich zum weltweit akzeptierten Standard für Kreditinstitute entwickelten, sollten die Finanzmärkte weniger krisenanfällig werden. Die andauernden Veränderungen im Finanzsystem verlangen jedoch nach einer Anpassung der Standards aus dem Jahr 1988 und waren ausschlaggebend für den momentanen Prozess namens Basel II.[1] Das frühzeitige Auseinandersetzen mit dieser Thematik ist sowohl für die Banken als auch für Unternehmer unabdingbar, da die neuen Bestimmungen bereits Anfang 2007 Gültigkeit erlangen.[2] Der empfehlende Charakter von Basel I wird für Basel II übernommen. Die neue Eigenmittelvereinbarung stellt den Grundstein für eine individuelle Bewertung von Kreditrisiken anhand von Ratingverfahren und somit für eine transparentere Finanzierung dar.[3]
1.2 Ziel der Arbeit
Die vorliegende Arbeit greift die umfangreiche Thematik der neuen Basler Richtlinien auf und beleuchtet sie von verschiedenen Seiten. Schwerpunkte bilden hierbei die vorgesehene Neuregelung der Eigenkapitalhinterlegung für Kreditrisiken sowie die Auswirkungen von Basel II auf das Controlling mittelständischer Unternehmen.
1.3 Gang der Untersuchung
Zunächst werden die wichtigsten inhaltlichen Aspekte von Basel I vorgestellt um anschließend auf die darüber hinausgehende Zielsetzung von Basel II einzugehen. Es folgt eine Erläuterung der Ratingverfahren sowie die Darstellung des 3-Säulen-Aufbaus von Basel II. Weiterhin werden die Auswirkungen von Basel II auf das Controlling mittelständischer Unternehmen hervorgehoben. Den Abschluss bilden eine Stärken-/Schwächenbetrachtung und ein zusammenfassendes Fazit.
2 Vorstellung Basel II
2.1 Historie- Basel I
Ziel des 1974 gegründeten Basler Ausschusses der G-10-Bankaufsichtbehörden ist die Einführung eines möglichst homogenen und hohen Standards in der Bankenaufsicht.[4] Dies sollte durch einheitliche Richtlinien zur Empfehlung an nationale Bankenaufsichten und direkte Umsetzung in innerstaatliches Recht erfolgen. Durch den Baseler Akkord von 1988 –Basel I- wurden erstmals allgemeingültige Minimalanforderungen für die Eigenkapitalausstattung und Risikobewertung der international tätigen Banken geschaffen. Hierdurch sollten zusätzlich einheitliche Wettbewerbsbedingungen gefördert werden.[5] Durch die Einführung unterschiedlicher Risikoklassen ergeben sich trotz einheitlichem Kapitalkoeffizient (Solvenzkennziffer) von 8% verschiedene Eigenkapitalunterlegungen. Ein zentraler Kritikpunkt an Basel I ist die bonitätsunabhängige Risikogewichtung innerhalb der Klassen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I[6]
Durch die rasche Änderung der internationalen Kapitalmärkte entstanden weitere Angriffsflächen, wie z.B. die Nicht-Berücksichtigung von tatsächlichen Ausfallrisiken, operationellen Risiken und Laufzeiten sowie die eingeschränkte Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien.[7]
2.2 Ziele Basel II
Basel II soll aufbauend auf Basel I die vorhandenen Regelungen präzisieren und Kritikpunkte beseitigen. Dies beinhaltet eine weitere Förderung der Stabilität des internationalen Finanzsystems und der Wettbewerbsgleichheit. Zusätzlich sollen die Risikotypen vollständiger erfasst und die Risikosensivität erhöht werden um Kreditvergaben individueller zu gestalten. Weiterhin werden Anreize zur Verbesserung des Risikomanagements geschaffen.[8] Kleinere und mittlere Unternehmen sollen bei der Herauslage von Krediten zukünftig eine privilegierte Behandlung erfahren. Diese Ziele und die angestrebte höhere Transparenz im Finanzsystem sollen laut dem Basler Ausschuss durch ein Drei-Säulen-System umgesetzt werden.[9]
2.3 Ratingverfahren
Ein Rating ist eine standardisierte, objektivierte, aktuelle, nachvollziehbare und skalierte Analyse der Bonität bzw. der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens sowie deren anschließende Beurteilung. Diese dient der Bank als Grundlage zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Kunden sowie der Wahrscheinlichkeit der vollständigen und zeitgerechten Zahlung von Tilgungs- und Zinsverpflichtungen.[10] Während diese Risikoeinstufung bisher nur für interne Bankenkalkulationen genutzt wurde, ist sie nun auch Grundlage für die Ermittlung des an die Finanzmarktaufsicht nachzuweisenden Eigenkapitals. Banken werden bevorzugt gut bewertete Kreditnehmer auswählen um weniger Eigenmittelunterlegung leisten zu müssen. Es erfolgt eine Einteilung der Kreditnehmer in acht Ratingstufen. Die nachfolgende Tabelle stellt mögliche Bezeichnungen der Ratingklassen gegenüber.[11]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Ratingklassen (einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten) [12]
Im Rahmen eines Ratings werden das Unternehmensrisiko, das Branchenrisiko sowie das Länderrisiko untersucht. Hierbei erfolgt eine Unterteilung in betrachtete hard-facts sowie soft-facts.[13] Die hard-facts beinhalten z.B. Kennzahlen aus der Bilanz, der Umsatz-/Kosten-/ Ertragsplanung und der Investitionsplanung. Anhand dieser wird das Unternehmen hinsichtlich Absatzmarkt, Marktstellung, Produktion und Beschaffung bewertet. Besondere Beachtung erhalten die Entwicklung in den letzten drei Jahren sowie der Vergleich zu einem Branchendurchschnittswert.[14] Die soft-facts hingegen inkludieren die langfristigen, strategischen Aspekte und geben Auskunft über qualitative Faktoren. Sie umfassen u.a. das Management, Rechnungs- und Berichtswesen, Systeme und Organisation, Personalstruktur, Auftragslage, Zahlungsverhalten der Kunden und die Geschäftsbeziehungen zur Bank.[15] Diese schwieriger messbaren Erfolgsgrößen haben bei den Banken meist untergeordnete Bedeutung und führen bei einer Bewertung auf Basis von hard-facts zu einer Verbesserung um max. 2 Bonitätsstufen.[16]
Weiterhin ist eine Unterscheidung in externe und interne Ratings sinnvoll. Interne Ratings werden von den Banken selbst durchgeführt, sind jedoch sehr kostenintensiv und müssen von der Bankenaufsicht genehmigt werden. Somit sind sie in der Praxis eher Großbanken vorbehalten. Externe Ratings werden von eigenständigen Ratingagenturen erstellt. Sie haben den Vorteil der internationalen Anerkennung sowie der qualitativ hochwertigen Unternehmensanalyse. Nachteile sind jedoch die unterschiedlichen Risikomessverfahren der Agenturen und die höhere Kostenbelastung für die Unternehmen. Zusätzlich besteht für die Unternehmen stets die Gefahr bei einem schlechten Rating keine Reduzierung oder sogar eine Erhöhung der Finanzierungskosten zu erzielen.[17]
Das Rating sollte für Unternehmen als Chance gesehen werden Benchmark-vergleiche zu ziehen, Schwachstellen zu diskutieren und Verbesserungspotentiale auszunutzen. Weiterhin hat das Ratingergebnis Auswirkungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens und somit auf die Eigenmittelhinter-legung, Kreditvergabe und Kreditkonditionen.
Ein gutes Rating kann überdies zu einem erleichterten Zugang zum Kapitalmarkt, einer gestärkten Verhandlungsmacht gegenüber der Hausbank sowie zu einem signifikanten Imagegewinn verhelfen.[18]
2.4 Säulenaufbau
Folgende Übersicht verdeutlicht den 3-Säulen-Aufbau von Basel II.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Risikogewichtungen des Standardansatzes [19]
[...]
[1] Vgl. Ravara, C. (2004), S. 3.
[2] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 3; vgl. Lingnau, V. (Hrsg.) (2003), S.1; vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2002), S. 34; vgl. http://www.dihk.de/index.html?/inhalt/ informationen/news/schwerpunkte/rating/basel.html (2006); vgl. Handelsblatt (2004), S. B 5.
[3] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 7; vgl. Ravara, C. (2004), S. 4.
[4] Vgl. Schmidbauer, M. (2004), S. 5.
[5] Vgl. Schumacher, H. (2002), S. 27: vgl. Brezski / Claussen / Korth (2004), S. 21.
[6] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 7 ff, 16.
[7] Vgl. Ravara, C. (2004), S. 5; vgl. Schmidbauer, M. (2004), S. 7. Vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2002), S. 34 f; vgl. Lingnau, V. (Hrsg.) (2003), S.3.
[8] Vgl. Ravara, C. (2004), S. 4; vgl. Rünger P. / Walther U. (2004), S. 2, 5.
[9] Vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2002), S. 43.
[10] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 11; vgl. Ravara, C. (2004), S. 15; vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2002), S. 27 f, 33, 36; vgl. Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2002), S. 14.
[11] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 11, 22 f; vgl. Schmidbauer, M. (2004), S. 23.
[12] Quelle: Füser, K. / Heidusch, M. (2002), S. 29.
[13] Vgl. Brezski / Claussen / Korth (2004), S. 134.
[14] Vgl. KfW Bankengruppe (Hrsg.) (2003), S. 27, 59.; vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 12, 23 ff, 76.
[15] Vgl. Schmidbauer, M. (2004), S. 31.
[16] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 23, 27 f, 76.
[17] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 12 f, 16; vgl. Füser, K. / Heidusch, M. (2002), S.27.
[18] Vgl. Schmidbauer, M. (2004), S. 23 f, 128; vgl. Brockhaus, M. (2002), S. 76; vgl. http://www.dihk.de/index.html?/inhalt/informationen/news/schwerpunkte/rating/rating.html; 17.03.2006.
[19] Vgl. Leitinger, H. / Schwaiger, W. (2003), S. 15; vgl. Behr, P. (2005), S. 27; vgl. Schumacher, H. (2002), S. 34; vgl. Brockhaus, M. (2002), S. 39; vgl. Bruckner, B. / Masopust, H. / Schmoll, A. (2003), S. 20.