Auf den ersten Blick erscheinen die Grenzen zwischen der Darlegung der demokratischen Grundlagen und dem Ausüben von politischem Einfluss undurchsichtig, doch es gibt Regeln, wie die Lehrpersonen ihren Unterricht ausüben sollen. Diese Abhandlung wird sich mit den Kontroversen rundum das Thema Neutralität im Bildungswesen beschäftigen, beispielsweise auch mit dem AfD-Online-Portal "Informationsportal Neutrale Schulen".
Die Lehrpersonen in einer Schule haben den Bildungsauftrag die SuS zu demokratischen, selbstdenkenden Erwachsenen heranzuziehen. Beispielsweise der Geschichtsunterricht und der Politik- und Wirtschaftsunterricht sind Orte, an denen dieses Bildungsziel in Angriff genommen wird. Hierbei beschränkt sich der Unterricht nicht nur auf die Darlegung der Ereignisse. Es geht vielmehr um eine kritische Auseinandersetzung mit den Weltgeschehnissen in der Vergangenheit und der Gegenwart. Spricht die Lehrperson über derzeitige Entwicklungen, so ist sie dazu verpflichtet dies auf eine neutrale Weise zu tun. Doch was bedeutet neutral in diesem Kontext?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Lehrperson keinen politischen Einfluss auf die SuS ausüben und keine Partei diskreditieren darf. Somit sind die Lehrpersonen bezüglich ihres Äußerungsrechts eingebunden und sind zur politischen Neutralität verpflichtet. Da Lehrkörper vom Staat angestellt sind, haben sie eine besondere Funktion und auch gerade durch ihre Position als Autoritätsperson für die SuS haben sie Einfluss auf den Willensbildungsprozess. Es stellt sich nun die Frage, wie die Lehrperson parteipolitisch neutral bleiben und trotzdem das Grundgesetz schützen kann. Da es immer noch Parteien gibt, die ganz offenkundig ihr Programm so aufgestellt haben, dass es gegen die Inhalte des demokratischen Staates geht.
Lehrpersonen haben das Recht auf freie Meinungsäußerung, müssen jedoch Zurückhaltung bei der Betreibung von eigener Politik ausüben. Die Werteordnung muss jedoch trotzdem von der Lehrkraft vorgelebt werden. Des Weiteren müssen die Lehrkräfte sich dazu verpflichten, dass sie die demokratische Verfassung schützen und ihre Werte weitergeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Worte
2. Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit politischen Themen
3. Von einer Nation geprägte kulturelle Wertvorstellungen
4. Problematik des Beutelsbacher Konsens
5. Kontroversen bezüglich des Neutralitätsgebots
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitende Worte
Im Jahr 1976 kam es zu den Beschlüssen des Beutelsbacher Kongresses. Tatsache ist jedoch, dass die Beschlüsse, so wie es heißt, nie auf diese offizielle Weise festgelegt wurden. Bei dem Dokument handelt es sich um einen Tagesbericht, der die möglichen Punkte für einen Konsens bezüglich der Neutralität im Bildungswesen zusammenfasst.1 Zentraler Aspekt des Beutelsbacher Kongresses ist die Auseinandersetzung mit politischer Bildung, und inwiefern kontroverse Inhalte in Bildungseinrichtungen darzustellen sind. Zuvor war politische Bildung als Waffe instrumentalisiert worden, beispielsweise im zweiten Weltkrieg. Diese Gefahr galt es nun zu bannen und einer Manipulation der SuS in eine politische Richtung gedrängt zu werden, zuvorzukommen.2
Die Lehrpersonen in einer Schule haben den Bildungsauftrag die SuS zu demokratischen, selbstdenkenden Erwachsenen heranzuziehen. Beispielsweise der Geschichtsunterricht und der Politik- und Wirtschaftsunterricht sind Orte, an denen dieses Bildungsziel in Angriff genommen wird. Hierbei beschränkt sich der Unterricht nicht nur auf die Darlegung der Ereignisse. Es geht vielmehr um eine kritische Auseinandersetzung mit den Weltgeschehnissen in der Vergangenheit und der Gegenwart. Spricht die Lehrperson über derzeitige Entwicklungen, so ist sie dazu verpflichtet dies auf eine neutrale Weise zu tun. Doch was bedeutet neutral in diesem Kontext?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Lehrperson keinen politischen Einfluss auf die SuS ausüben und keine Partei diskreditieren darf. Somit sind die Lehrpersonen bezüglich ihres Äußerungsrechts eingebunden und sind zur politischen Neutralität verpflichtet.3 Da Lehrkörper vom Staat angestellt sind, haben sie eine besondere Funktion und auch gerade durch ihre Position als Autoritätsperson für die SuS haben sie Einfluss auf den Willensbildungsprozess. Es stellt sich nun die Frage, wie die Lehrperson parteipolitisch neutral bleiben und trotzdem das Grundgesetz schützen kann. Da es immer noch Parteien gibt, die ganz offenkundig ihr Programm so aufgestellt haben, dass es gegen die Inhalte des demokratischen Staates geht.
Lehrpersonen haben das Recht auf freie Meinungsäußerung, müssen jedoch Zurückhaltung bei der Betreibung von eigener Politik ausüben. Die Werteordnung muss jedoch trotzdem von der Lehrkraft vorgelebt werden. Des Weiteren müssen die Lehrkräfte sich dazu verpflichten, dass sie die demokratische Verfassung schützen und ihre Werte weitergeben.4 Die freie Meinungsbildung in Deutschland fungiert als wichtiges Teilstück der Demokratie. Somit dürfen keine zu stark beeinflussenden, politischen Meinungen in den Klassenraum getragen werden. Des Weiteren darf nicht schmälernd über eine Partei gesprochen werden. Wenn beispielsweise eine Partei im Unterricht dargestellt und thematisiert wird, müssen im Nachklang noch die anderen Parteien ebenso viel Aufmerksamkeit bekommen. Die Fragen, die sich aus diesen Umständen herauskristallisieren, sind die folgenden: „Wie politisch darf der Unterricht sein?“ und „ Was bedeutet neutral in diesem Kontext?“.
Auf den ersten Blick erscheinen die Grenzen zwischen der Darlegung der demokratischen Grundlagen und dem Ausüben von politischem Einfluss undurchsichtig, doch es gibt Regeln, wie die Lehrpersonen ihren Unterricht ausüben sollen. Diese Abhandlung wird sich mit den Kontroversen rundum das Thema Neutralität im Bildungswesen beschäftigen, beispielsweise auch mit dem AfD-Online-Portal „Informationsportal Neutrale Schulen“.5
2. Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit politischen Themen
Durch den Beutelsbacher Kongress wurde im Jahr 1976 festgelegt, dass für die Dichotomie zwischen der politischen Neutralität und dem Bestreben die SuS zu demokratischen Bürgern heranzuziehen, durch drei Maßnahmen geregelt werden soll.6 Hierzu gehört das Kontroversitätsgebot, das Überwältigungsverbot und das politische Ereignis mit der eigenen Interessenlage in Relation zu sehen.7 Das Kontroversitätsgebot beinhaltet den Konsens, dass die Positionen, die auch in der öffentlichen Diskussion kontrovers sind, innerhalb des Klassenzimmers ebenfalls kontrovers sein müssen.8 Das Ziel hierbei ist es, dass durch die Kontroversität die SuS eigenständig denken und hinterfragen erlernen. Vor allem das Überwältigungsgebot ist essenziell, da die SuS einem Strom von unterschiedlicher Information ausgesetzt sind. Ob diese Information immer glaubwürdig ist, ist nicht gewährleistet. Aus diesem Grund müssen die SuS schon früh differenziertes und selbstreflektiertes Denken erlernen, um nicht einfach nur das Gedankengut zu kopieren, dass sie vorgesetzt bekommen, sondern es kritisch zu betrachten und abzuwägen.
Im Beutelsbacher Konsens wurde jedoch kein Ziel per se formuliert. Dies kritisiert Breit und stellt die These auf, dass eine Ergänzung des Beutelsbacher Konsens eine Möglichkeit wäre, eine Art Kompass für die Lehrpersonen zu erstellen.9 Er stellt diesen Kompass auch in seinem Aufsatz vor und bespricht die Vor- und Nachteile eines vierten Konsenssatzes.10
Laut Grammes teilt sich die politische Bildung in zwei Seiten ein. Zum einen in den „Primat der Politik“ und den „Primat des Subjekts“. Bei Ersterem handelt es sich um eine „Erziehung der Nation“11. Diese steht unter dem Fokus, dass jeder Bürger, der Teil des Staates sein möchte, loyal zu ebendiesem Staat sein muss. Zuschke informiert hierbei jedoch noch in einer Fußnote, dass diese Sichtweise eher antiquiert, jedoch immer noch Teil des Spektrums, sei. Dies These des „Primat des Subjekts“ beinhaltet den Grundgedanken, dass die Bürger die Demokratie als Individuum leben sollen. Auf die Didaktik eines Schulalltags projiziert, bedeutet es ebendiese Kontroversität zu markieren und hervorzuheben, um das Ziel zu erreichen, aus jedem Schüler und jeder Schülerin einen mündigen Menschen zu machen, der nicht nur in einer Demokratie lebt, sondern selbst innerhalb dieser Gesellschaftsform partizipiert.12 Durch den Pluralismus innerhalb der Politik ist das differenzierte Denken ein wichtiges Instrument, um die Demokratie am Leben zu erhalten. Somit kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass in den deutschen Schulen die zweite Seite, die Grammes bespricht, als Ziel gesehen wird.
3. Von einer Nation geprägte kulturelle Wertvorstellungen
Die häusliche Erziehung bringt kulturell geprägte Ideale mit sich, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Diese sind von Familie zu Familie unterschiedlich und hängt mit den Interessen der Erwachsenen und zum Teil auch mit dem kulturellen Hintergrund zusammen. In den unterschiedlichen Kulturen variieren die Wertevorstellungen, sowie auch die Wertevorstellungen innerhalb einer Kultur unterschiedliche Präferenzen haben kann. Nicht nur kulturelle Werte, sondern auch das Miteinander in einer Familie kann die Heranwachsenden nachhaltig beeinflussen. Wird in einer Familie beispielsweise am Mittagstisch über die derzeitigen politischen Ereignisse diskutiert, so sind die Chancen höher, dass die Kinder diese Familie Politik als etwas Greifbares und Essenzielles ansehen. Währenddessen es auch Familien gibt, in denen die Politik als „Lügenkomitee“ bezeichnet wird und den Kindern somit suggeriert wird, dass ihre Stimme sowieso nicht zählt, da die Politiker in jedem Falle so entscheiden, wie es für sie persönlich am besten ist. Ein weiteres Beispiel für den Einfluss der Erziehung ist das Verhalten der SuS in einer Diskussion. Sind die SuS selbstreflektiert und denken autonom, so kann dies möglicherweise auf eine bestimmte Art von Erziehung zurückgeführt werden. In manchen Familien werden rassistische Aussagen als etwas Normales gewertet, dies ist dann sowohl für den Fortbestand der Demokratie als auch für die individuelle Entwicklung des Schülers oder der Schülerin nicht förderlich. Obwohl es bestimmte Tendenzen gibt, die ein bestimmter Erziehungsstil hervorbringt, ist die Entwicklung jedes Schülers und jeder Schülerin individuell.13 Innerhalb einer Familie sind die Inhalte, die weitergegeben werden, nicht festgelegt und die Ansichten der Eltern werden womöglich auf die Kinder projiziert, bevor die Kinder überhaupt das Wort Reflektion verstanden haben.14 Auf welche Weise geht nun eine Lehrperson mit einer Klasse von 30 SuS, die alle unterschiedliche Werte vermittelt bekommen haben, um?
Aus liberaler Sicht ist es essenziell, dass Zwang nur ausgeübt werden darf, wenn der Ursprung nicht bei der Vorstellung eines guten Lebens liegt. Denn ein gutes Leben ist nicht allgemeingültig fassbar, da nicht alle Menschen die gleichen Wertevorstellungen und Maßstäbe haben. Aus diesem Grund sollten keine Zwänge für ein gutes Leben ausgeübt werden.15 Laut Raz ist ein gutes Leben jedoch immer autonom, da so erst die Maßstäbe für das eigene Glück zugeschnitten werden. Autonomie ist somit ein wichtiges Schlüsselerlebnis!16 Des Weiteren muss ein Zwang, wenn er nun doch ausgeübt wird, immer mit einer Begründung gerechtfertigt werden.17
Das Autonomie-Ideal ist Teil der liberalen Gesellschaft. Ein weiteres Merkmal für eine liberale Gesellschaft ist der politische Säkularismus. Es soll sich um keinen religiös gebundenen Staat handeln. Aus diesem Grund gehören die Werte von heiligen Schriften nicht zu den Werten, die für ein gutes Leben weitergegeben werden sollen.18 Sollten sich einige Werte überschneiden, ist dies natürlich kein Ausschlusskriterium. Die Frage, was genau kulturelle Werte sind, ist schwer zu definieren. An sich ist die ausgewählte Kultur für die Werte ausschlaggebend.19
Da Deutschland keine einheitliche Wertestruktur besitzt, stellt sich die Frage, wo differenziert werden muss und welche kulturell geprägten Inhalte zum Allgemeinwissen dazuzählen. Gesetzlich festgelegt sind die Inhalte, die auch innerhalb des Gesetzes relevant sind. Hierzu gehört beispielsweise auch die Meinungs- und Religionsfreiheit. Somit sind Ereignisse, die in der Geschichte geschehen sind und die diese grundlegenden Rechte der Menschen beschnitten haben, als negativ zu bewerten.
4. Problematik des Beutelsbacher Konsens
Die Problematik mit dem Kontroversitätsgebot ist, dass die Linie zwischen den kontroversen Themen und nicht kontroversen Themen nicht für alle Menschen gleich ist. So kann die Situation innerhalb der Schule entstehen, dass SuS „feste“ und nicht kontroverse Aussagen in Frage stellen. Ein Beispiel hierfür ist die Würde des Menschen, die laut dem Gesetzbuch unantastbar ist.20 Diskreditiert ein Schüler oder eine Schülerin die Menschenrechte einer bestimmten Bevölkerungsschicht oder Gruppe, stellt sich die Frage, wie der Lehrkörper damit umgeht. Das Neutralitätsgebot wird laut Ackermann mit der Autonomie gleichgesetzt.21 Beim Neutralitätsgebot kommt es vor allem auf die Ablehnung von Fremdbestimmung an. Das Ideal der Autonomie wurde schon vielfach diskutiert. Laut Humboldt ist die Bildung eine Verbesserung des Menschen, die dadurch stattfindet, dass der Mensch sich mit der Welt um sich herum reflektiert auseinandersetzt.22
In Großbritannien wurde das Projekt Humanities Curriculum in Bezug auf die Fächer Kunst, Geschichte und Religion geprüft. Das Ziel hierbei war Verständnis für soziale Situationen und menschliche Handlungen aufzuwerfen. Das Fazit, das aus diesem Projekt gezogen werden konnte, war, dass kontroverse Fragen in der Schule behandelt werden müssen, um das Ziel zu erreichen.23 Hierbei wird die Lehrperson als „Chairman“ betrachtet. Dieser hat die Aufgabe das Geschehen innerhalb der Unterrichtsstunde zu moderieren und eine didaktische Atmosphäre zu erstellen. Des Weiteren soll die Person die Grundlagen für die Diskussionen legen, die benötigt werden, damit die SuS miteinander diskutieren können. Hierbei soll der Chairman seine eigene Meinung zurückhalten und nicht preisgeben. Der Grundgedanke ist, dass jede ausgesprochene Meinung das gleiche Maß an Gewichtung erhalten soll. Die SuS sollen nicht das Gefühl haben, dass es schon eine vorgefertigte richtige Meinung gibt.24 Die Aussage einer Lehrperson kann auch aus dem Grund problematisch sein, da die Lehrperson ihre SuS benotet und somit eine Tendenz für eine Meinungsrichtung gegeben werden würde. Durch eine Verheimlichung der Meinung werden die SuS jedoch ebenfalls beeinflusst. Durch die Neutralität der Lehrperson ist schlussendlich keine eigenständige Meinungsbildung der SuS gewährleistet. Besonders, wenn die SuS nach der Meinung der Lehrperson fragen, kann es unpädagogisch sein nicht darauf einzugehen. Ein weiteres Argument für die Meinungsäußerung der Lehrperson ist, dass die SuS eine Person als Vorbild brauchen könnten.25
[...]
1 alheim, Klaus: Beutelsbacher Konsens?. Politische Bildung in Zeiten von AfD und Co., Ulm, 2019, S. 12–13.
2 gagel, Walter: Der Beutelsbacher Konsens als historisches Ereignis. Eine Bestandsaufnahme, in: Reicht der Beutelsbacher Konsens?, hg. von Siegfried schiele und Herbert schneider, Schwalbach, 1996, S. 18.
3 nellesen, Sebastian: Äußerungsrechte staatlicher Funktionsträger. Neutralität, Meinungsfreiheit, Mäßigungsgebot: Determinanten der Teilnahme staatlicher Funktionsträger am öffentlichen Meinungsbildungsprozess, Köln, 2019, S.4.
4 pohl, Kerstin: Kontroversität: Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?, 2015: https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/politische-bildung/193225/kontroversitaet, aufgerufen am 18.11.20.
5 alheim, S. 10.
6 zuschke, Amelie: Extremismus im Klassenzimmer - Theoretische Chancen und Möglichkeiten des Politikunterrichtes, in: Journal for Deradicalization, 2015, S. 136.
7 Beutelbacher Konsens und politische Kultur. Siegfried Schiele und die politische Bildung, hg. von H.buchstein, S. frech und K. pohl, Schwalbach 2016, S.103.
8 wehling, H.-G.: Konsens à la Beutelsbach. In: Das Konsensproblem in der politischen Bildung, hg. von Siegfried schiele & Herbert schneider, Stuttgart 1977, S.179: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muß auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“
9 Breit, Gotthard: Kann die „Westorientierung“ der politischen Bildung die Grundlage für einen inhaltlichen Konsens bilden?, in: Reicht der Beutelsbacher Konsens?, hg. von Siegfried schiele und Herbert schneider, Schwalbach, 1996, S. 81 – 82.
10 Ebd., S. 102 – 103.
11 zuschke,S. 137.
12 Ebd.
13 Ebd., S. 19.
14 Ebd., S. 42.
15 meyer, Kirsten: Bildung, hg. von Dieter birnbacher, Pirmin stekeler-weithofer und Holm tetens, Berlin/Boston 2011, S. 140.
16 Ebd.
17 Ebd., S. 121.
18 Ebd., S. 110–120.
19 Ebd., S. 109.
20 meyer, S. 121.
21 meyer, S. 132.
22 meyer, S. 13.
23 meilhammer, Elisabeth: Neutralität als bildungstheoretisches Problem. Von der Meinungsabstinenz zur Meinungsgerechtigkeit, Paderborn, 2008, S. 77–78.
24 Ebd., S. 78.
25 pohl, Kerstin: Kontroversität: Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?, 2015: