Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 GLEICHSTELLUNGSGESETZ
3 BEHINDERTE IM UMGANG MIT NEUEN MEDIEN
3.1 MENSCHEN MIT EINER SEHBEHINDERUNG
3.2 MENSCHEN MIT EINER KÖRPERBEHINDERUNG
3.3 MENSCHEN MIT HÖRSCHÄDEN
3.4 MENSCHEN MIT EINER SPRACHBEHINDERUNG
3.5 MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG
4 LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
4.1 BETITELTE BILDER
4.2 SAUBERE PROGRAMMIERUNG
5 PACKEN SIE DAS PROBLEM AN
5.1 INFORMATIONSBESCHAFFUNG
5.2 REALISIERUNG
5.3 AUSBLICK IN DIE ZUKUNFT
6 INFORMATIONSQUELLEN
6.1 INTERNET
6.2 LITERATUR
1 Einleitung
Kein Medium hat in so kurzer Zeit eine solche Marktdurchdringung erreicht wie das Internet. Jeden Tag werden neue, wunderbar bunte und aufregende Seiten erstellt und gehen um die Welt. Dass für viele Menschen, vor allem aber für Behinderte, das Internet oft das einzige Kommunikationsmittel ist, um mit der Außenwelt kommunizieren zu können, wird dabei meist vergessen.
In Deutschland leben rund 8 Millionen Behinderte. Wenn die gleiche Anzahl behinderter Menschen im Internet surft wie Nichtbehinderte, bedeutet dies, dass mindestens 2,7 Millionen Internet-Nutzer eine Behinderung haben.
Leider sind viele Internetseiten wegen ihrer Gestaltung und Umsetzung für Behinderte nicht zugänglich. Eine erste Auswertung der Online-Umfrage „Barrierefreies Internet“, die derzeit im Umlauf ist, ergab, dass die Anzahl an behindertengerechten Webseiten weniger als 5% beträgt.
Das vollständige Ergebnis wird Ende Januar 2002 vorliegen und veröffentlicht. Rechtzeitig vor der Entscheidung des Bundesrates über das Gleichstellungsgesetz.
2 Gleichstellungsgesetz
Am 7. November 2001 beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze".
Das parlamentarische Verfahren wird eingeleitet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Mai 2002 gerechnet.
§ 11 Barrierefreie Informationstechnik
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung ,
3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.
3 Behinderte im Umgang mit Neuen Medien
3.1 Menschen mit einer Sehbehinderung
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptthema dieses Dokuments?
Das Dokument behandelt die Zugänglichkeit des Internets für Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Gleichstellungsgesetz und die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Gruppen behinderter Menschen.
Welche Gruppen von Menschen mit Behinderungen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument geht auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen, Körperbehinderungen, Hörschäden, Sprachbehinderungen und geistigen Behinderungen ein.
Was besagt das Gleichstellungsgesetz bezüglich barrierefreier Informationstechnik?
§ 11 des Gleichstellungsgesetzes verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, ihre Internetauftritte und -angebote schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die anzuwendenden technischen Standards.
Welche Lösungsansätze werden zur Verbesserung der Zugänglichkeit genannt?
Das Dokument nennt die Verwendung betitelter Bilder und eine saubere Programmierung als mögliche Lösungsansätze, um Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
Welche Kritikpunkte werden an der aktuellen Gestaltung von Internetseiten geäußert?
Viele Internetseiten sind aufgrund ihrer Gestaltung und Umsetzung für Behinderte nicht zugänglich. Eine Auswertung ergab, dass weniger als 5% der Webseiten behindertengerecht sind.
Welche Rolle spielt das Internet für Menschen mit Behinderungen?
Für viele Menschen, insbesondere für Behinderte, ist das Internet oft das einzige Kommunikationsmittel, um mit der Außenwelt in Kontakt zu treten.
Was sind die wichtigsten Punkte für die Gestaltung barrierefreier Webseiten für Menschen mit Sehbehinderung?
Es sollte auf umfangreiche Tabellen, unbetitelte Bilder und Farbspiele verzichtet werden, um Webseiten für Sehbehinderte, Farbblinde und Blinde zugänglicher zu machen. Spezielle Monitore und Software, die Texte vergrößern oder vorlesen, können ebenfalls hilfreich sein.
Welche Informationsquellen werden im Dokument genannt?
Das Dokument erwähnt das Internet und Literatur als mögliche Informationsquellen zu diesem Thema.
Welche Rolle spielen Zielvereinbarungen im Kontext des Gleichstellungsgesetzes?
Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten durch Zielvereinbarungen ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.
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- Klaus Seeberger (Author), 2001, Barrierefreies Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/105977