In dieser Arbeit wird beschrieben und analysiert, wie sich der Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt tatsächlich gestaltet. Was für Maßnahmen während und im Anschluss an die Schulzeit existieren zur Eingliederung und wie sehen diese aus? Und wie gestaltet sich die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt? Dabei soll neben einem kurzen Überblick über die Allgemeinsituation für Menschen mit Beeinträchtigung näher auf die Situation für Lernhilfeschüler eingegangen werden.
Die Arbeit wird eingeleitet mit dem Beschluss der UN-Behindertenkonvention, die das gleiche Recht auf Arbeit für alle Menschen in unserem Rechtssystem verankert. Neben der Rechtslage wird die Relevanz auf die gleichberechtigte Chance auf dem Arbeitsmarkt für das Individuum erläutert. Danach wird näher auf die Masse an Maßnahmen, die dieses Recht auf die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt sichern sollen, eingegangen. Es wird einmal die Berufsorientierung in der Schule, unter besonderer Berücksichtigung von Praktika und dem Integrationsfachdienst und zu anderen die Berufsvorbereitung nach der Pflichtschulzeit, unter Bezugnahme von dem Berufsbildungsvorbereitungsjahr und der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme beschrieben.
Zum Schluss wird auf die aktuelle Situation für Jugendliche mit Lernbeeinträchtigung im Übergangssystem Schule-Beruf und auf dem Arbeitsmarkt eingegangen, um ein Fazit ziehen zu können, inwieweit die Maßnahmen zum gewünschten Ziel, die Jugendlichen mit einer Lernbeeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt integrieren zu können, führen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlage-Recht auf Arbeit
3. Maßnahmenvielfalt im Übergangssystem Schule-Beruf
3.1 Berufsorientierung in der Schule
3.1.1 Praktika
3.1.2 Integrationsfachdienste (IFD)
3.2 Berufsvorbereitung nach der Pflichtschulzeit
3.2.1 Berufsbildungsvorbereitungsjahr (BVJ)
3.2.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
4. Aktuelle Situation beim Übergang Schule-Beruf für Jugendliche mit ei- ner Lernbeeinträchtigung
5. Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
6. Fazit
1. Einleitung
Die Dokumentation „die Hartz IV Schule“ wurde vor zwei Jahren im WDR ausgestrahlt. Eine Abschlussklasse einer Lernhilfeschule wurde begleitet. Sie zeigt eine Förderschullehrkraft, die der Ansicht ist, diese Kinder hätten sowieso keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Daher unterrichtet er die Jugendlichen in Hartz IV, um sie auf ihr zukünftiges Leben als Erwerbslose vorzubereiten. Wie beantrage ich Hartz IV, wie kann ich von so wenig Geld leben und was gibt es an zusätzlicher Unterstützung? Dies waren ein paar der Fragen, die er mit den Schülern und Schülerinnen klärte. Kann es ein richtiger Ansatz sein, direkt anzunehmen, dass die Jugendlichen keine Chance auf den Arbeitsmarkt haben werden und die Lernhilfeschule, die Jugendlichen daher nicht bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt unterstützen und die nötigen Kompetenzen fördern bräuchte?
Deutlich wird und dies ist bewiesen, dass Menschen mit einer Lernschwierigkeit es häufig nicht einfach haben, eigene und realistische Berufswünsche zu entwickeln und diese in die Tat umzusetzen (vgl. Göbel, S./Kasang, M., 2005). Mehrere Aspekte erschweren die Integration auf dem Arbeitsmarkt. Erstens fällt es ihnen schwer, eigene Fertigkeiten und Stärken zu erkennen und folglich daraus Berufswünsche zu entfalten. Zweitens fehlt häufig der kompetente als auch familiärer und professioneller Umgang mit jungen Menschen mit Lernschwierigkeiten. Es wird sich zu stark auf das Nicht-Können fokussiert, wodurch Denkprozesse, die neue Wege zu lassen würden, blockiert werden (vgl. ebd.). Die Kompetenz, dass die Jugendlichen eigene Stärken entdecken und entwickeln, fördert der Sonderpädagoge nicht mit seinem Verhalten, indem er von vornerein von einem Scheitern auf dem Arbeitsmarkt ausgeht. Daher kann auch keine Rede von einem professionellen Umgang mit Kindern mit einer Lernbeeinträchtigung sein.
Drittens sind die Auswahlmöglichkeiten der Berufe eingeschränkt. Viele Arbeiten sind nicht zugänglich, da sie unrealisierbar scheinen. Den Jugendlichen auf der Lernhilfeschule wird keine Chance eingeräumt (vgl. Göbel, S./Kasang, M., 2005).
Dabei wäre die Integration auf den Arbeitsmarkt ein wichtiger Aspekt des Lebens und garantiert die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Der Übergang Schule in den Beruf oder Ausbildung ist dabei der zentrale Angelpunkt. Nicht bei jedem verläuft dieser Übergang reibungslos. Daher soll in dieser Arbeit beschrieben und analysiert werden, wie sich der Übergang von Schule in den Arbeitsmarkt tatsächlich gestaltet. Was für Maßnahmen existieren, während und im Anschluss an die Schulzeit, zur Eingliederung und wie sehen diese aus? Und wie gestaltet sich die tatsächliche Situation auf den Arbeitsmarkt? Dabei soll neben einem kurzen Überblick über die Allgemeinsituation für Menschen mit Beeinträchtigung, näher auf die Situation für Lernhilfeschüler eingegangen werden.
Die Arbeit wird eingeleitet mit dem Beschluss der UN-Behindertenkonvention, die das gleiche Recht auf Arbeit für alle Menschen in unserem Rechtssystem verankert. Neben der Rechtslage wird die Relevanz auf die gleichberechtigte Chance auf dem Arbeitsmarkt für das Individuum erläutert. Danach wird näher auf die Masse an Maßnahmen, die dieses Recht auf die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt sichern sollen, eingegangen. Es wird einmal die Berufsorientierung in der Schule, unter besonderer Berücksichtigung von Praktika und dem Integrationsfachdienst und zu anderen die Berufsvorbereitung nach der Pflichtschulzeit, unter Bezugnahme von dem Berufsbildungsvorbereitungsjahr und der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme beschrieben. Zum Schluss wird auf die aktuelle Situation für Jugendliche mit Lernbeeinträchtigung im Übergangssystem Schule-Beruf und auf dem Arbeitsmarkt eingegangen, um ein Fazit ziehen zu können, in weit die Maßnahmen zum gewünschten Ziel, die Jugendlichen mit einer Lernbeeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt integrieren zu können, führen. Nicht alle Maßnahmen können in dieser Arbeit erwähnt werden, da es den Rahmen sprengen würde. Daher werden nur Ausgewählte beschrieben.
2. Grundlage- Recht auf Arbeit
Im folgenden Abschnitt der Arbeit wird auf die UN-Behindertenkonvention, die das Recht auf Arbeit für alle gesetzlich festschrieb, eingegangen. Desweiterhin wird erläutert, warum die Umsetzung einer Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt von hoher Relevanz ist.
Die aktuelle Debatte über den Übergang von Schule in die Arbeitswelt und damit auch die Situation am Arbeitsmarkt beruht auf dem Beschluss der UN-Behindertenkonvention über die Rechte von Menschen mit einer Beeinträchtigung (vgl. Schwalb, H./Theunissen, G., 2013). Aufgrund der Zustimmung des Beschlusses verpflichtetet sich Deutschland, Inklusion und damit auch die Inkludierung in das Arbeitsleben umzusetzen. Menschen mit einer Beeinträchtigung sollen an der Gesellschaft teilhaben können, unabhängig vom Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund und Religion. Das heißt, gleiche Bürgerrechte für alle und die Chance diese auch wahrnehmen zu können (vgl. Schwalb, H. ,2013a). Der ehemalige Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wolfgang Rombach sagte auf der Tagung „Teilhabe ist Zukunft“: „Menschen mit Behinderung sollen zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, arbeiten und leben wie andere Menschen auch (Rombach, W. (2008), S.12).
Die Möglichkeit am Arbeitsleben teilzuhaben, ist für jeden essentiell, da die Arbeitsstelle die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und Fertigkeiten fördern kann. Der Mensch ist durch eine Ausübung einer Tätigkeit in der Lage seinen eigenen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und leistet somit auch einen Beitrag zur Gesellschaft. Außerdem stellt die Arbeit ein Instrument dar, welches zur gesellschaftlichen Anerkennung dient. Somit ist die Integration auf den Arbeitsmarkt ein zentraler Bestandteil unseres Lebens (vgl. Schwalb H., 2013b).
Die Rechtslage zur Integration auf dem Arbeitsmarkt ist unmissverständlich (vgl. Schwalb, H., 2013b). Im Beschluss der UN-Konvention sind in den Artikeln grundlegende Prinzipen festgeschrieben worden, darunter zum Beispiel die Achtung vor der Würde des Individuums und vor der Diversität der Menschen, der Gewährleistung von Chancengleichheit und Entscheidungsautonomie (vgl. Theunissen, G., 2013). In Artikel 27 wurde das Recht auf Arbeit für alle festgelegt. Unter anderem soll jeder die Chance auf faire Arbeitsbedingungen, gleiche Entlohnung für dieselbe Arbeit, Ausüben von Gewerkschaftsrechten und den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen und privaten Sektor erhalten (vgl. Schwalb H., 2013b). Weiterhin wurde durch Artikel 27 das Verbot der Diskriminierung auf jegliche Begebenheiten im Bereich der Arbeitswelt erweitert. Daher werden alle Maßnahmen, die zur Abweisung einer Beschäftigung für Jugendlichen mit Beeinträchtigung führen, als menschenrechtswidrig angesehen (vgl. Theunissen, G., 2013).
Letztendlich bedeute das, auf Grundlage des Beschlusses hat jeder Mensch mit Beeinträchtigung das Recht auf Partizipation am allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei liegt die letztendliche Entscheidung, welche Arbeit er oder sie ausführen möchte, bei der Person selbst (vgl. ebd.). Damit eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Berufes auch bei Menschen mit einer Beeinträchtigung gewährt werden kann, muss sich der Arbeitsmarkt nach außen öffnen und jedem die Arbeitnehmerrechte zugestehen (vgl. Schwalb H., 2013b). Außerdem bedarf es an Beratungsprogrammen, Stellenvermittlungen und einem Schutz vor Zwangs- oder Pflichtbeschäftigung, um einen wirksamen Zugang sicher zu stellen (vgl. ebd.). Allgemein gesagt, Barrieren müssen abgebaut und neue Bestimmungen geschaffen werden. Dies kann nur durch eine angepasste Unterstützung der Behindertenhilfe geschehen, indem sie sich für das Gemeinwesen öffnet, mit Betrieben kooperiert, Bürger ohne Beeinträchtigung miteinbezieht und mit bürgerschaftlichen Organisationen zusammenarbeitet (vgl. Theunissen, G., 2013). Folglich sollten Menschen mit einer Beeinträchtigung sollten nicht ausschließlich auf Sonderbeschäftigungssysteme vermittelt werden (vgl. Schwalb, H., 2013 a).
Auf Grundlage des Rechts zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt, entstand ein System der Massenvielfalt im Übergangssystem Schule- Beruf, die alle das Ziel verfolgen die Partizipation zu gewährleisten. In den nächsten Abschnitten werden auf die große Anzahl an Programmen und einige, explizite Maßnahmen thematisiert.
3. Maßnahmenvielfalt im Übergangssystem Schule-Beruf
Zunächst wird in diesem Punkt der Arbeit auf die Entstehung und Problematik der vielen Maßnahmen im Übergangssystem Schule-Beruf und die Schwellen, die die Jugendlichen mit einer Lernbeeinträchtigung begegnen, eingegangen. Darauf wird die erste Phase des Übergangs, die Berufsorientierung in der Schule, erläutert und zwei Maßnahmen, Praktika und der Integrationsfachdienst näher beschrieben. Danach wird auf die Berufsvorbereitung nach der Pflichtschulzeit eingegangen. Es werden ebenfalls zwei Maßnahmen, das BVB und BVJ, dargestellt. Aufgrund der Masse der Maßnahmen können an dieser Stelle der Arbeit nur ausgewählte erwähnt werden.
Die Strukturen der Angebote für Jugendliche mit Beeinträchtigung sind komplex. Rechtliche Zuständigkeiten verteilen sich auf Bund, Land und Kommune, Begriffsdefinitionen und -doppelungen sind nicht eindeutig und je nach Zielgruppe werden die Fördermöglichkeiten segmentiert. All diese Faktoren haben eine Masse an unterschiedlichsten Angeboten und Maßnahmen, welche stark regional abhängig sind, zur Folge (vgl. Ginnold, A., 2009).
Menschen mit einer Lernschwäche standen lange Zeit nicht im Fokus der Reformen, da sie durch Werkstätten für Menschen mit Behinderung gut untergebracht seien (vgl. Schwalb, H./Theunissen, G., 2013). Hier kann dann nicht die Rede von einer erfolgreichen Integration auf dem Arbeitsmarkt sein, da die Menschen mit einer Lernbeeinträchtigung auf einen Sonderweg außerhalb der Gesellschaft, gewiesen werden. Ein gelungener Übergang von Schule in die Berufswelt für Jugendlichen mit einer Lernbehinderung beinhaltet allerdings genau diese Chance auf eine Partizipation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies kann nur durch ein Netz an individuell angepasster Unterstützung geschehen, die auch das soziale und familiäre Umfeld miteinbezieht (vgl. Schlör, T., 2008)
Um ein solches Netzt an Unterstützung aufzubauen, wurden immer neuere Programme interveniert und weiterentwickelt. Zumindest herrschte erstmals ein Bewusstsein über eine Notwendigkeit eines Unterstützungssystems, da die Jugendlichen mit einer Lernbeeinträchtigung keinen reibungslosen Übergang von Schule in den Beruf erleben und ohne Hilfe keine direkte Anstellung oder Ausbildung finden.
Die lernbeeinträchtigten Jugendlichen müssen innerhalb des Übergangssystems zwei Schwellen, die durch die verschiedenen Maßnahmen abgefangen werden sollen, überwinden. Die Gestaltung der Schwellen ist von mehreren Faktoren abhängig (vgl. Ginnold, A., 2009), die die nachstehende Abbildung zeigt. Die erste Schwelle findet beim Übergang von der Schulpflichtzeit, einbegriffen der Berufsorientierung in der Schule, in die Berufsvorbereitung nach der Pflichtschulzeit statt. Die Zweite vollzieht sich nach der Phase der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung hin zum Eintritt in den Arbeitsmarkt (vgl. ebd.).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Komplexes Modell für das Übergangssystem mit Anbietern und Hauptlemorten Ginnold,A. 2009, S. 110
3.1 Berufsorientierung in der Schule
Die Integration ins Arbeitsleben sollte nicht erst bei der Frage, wo arbeite ich nun, zum Thema werden, sondern bereits viel früher ansetzen (vgl. Rombach, W., 2008). Der Übergang Schule in den Beruf, kann nur dann integrativ stattfinden, wenn dieser Übergang bereits in der Schulzeit eingeleitet wurde. Dieser Übergang kann konstruktiv verlaufen, wenn die Schule bereit ist mit Betrieben zu kooperieren (vgl. Doose, S., 2005).
Um dann tatsächlich auf das Arbeitsleben vorbereitet zu sein, sollte die Schule mit dieser Vorbereitung nicht erst im letzten Schuljahr beginnen (vgl. Hohn, K., 2009). Eine rechtzeitige Berufsorientierungsphase ab der siebten Klasse, unterstütz die Kinder rechtzeitig dabei Kompetenzen, die in der Arbeitswelt benötigt werden, zu erkennen und zu entwickeln (vgl. Middendorf, M., 2008).
In der Realität existieren bereits eine große Anzahl an Maßnahmen, die in der Schulpflichtzeit zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung dienen. Kern in der Schule soll es sein, eine große Bandbreite an unterschiedlichen Berufen und Arbeitsformen kennen zu lernen (vgl. Hohn, K., 2009). Zurzeit geschieht dies durch Zusammenarbeit mit Berufsschulen, Projektunterricht, Praktika, Einbeziehung des Integrationsfachdienstes, um nur einige der zahlreichen Maßnahmen zu nennen (vgl. Doose, S., 2005). Allerdings gibt es kein einheitliches, verpflichtendes Konzept, welches alle Schulen gleichermaßen umsetzen müssen. Schulen entwickeln ihr eigenes Konzepte abhängig vom Bundesland (vgl. Hohn, K., 2009).
Die Relevanz bereits in der Schule den Übergang in die Arbeitswelt zu thematisieren, zeigt sich durch die Verankerung der Berufsfindung und -orientierung im Lehrplan für die Lernhilfeschulen. Es ist die Rede von Schule als Handlungs- und Lebensraum. Die sonderpädagogische Förderung würde erst dann Wirkung entfalten, wenn den Kindern genügend Zeit und Raum für eigene Erfahrungen eingeräumt, ein ressourcenorientierter Ansatz umgesetzt werden würde, eine Gemeinschaft der Solidarität, Empathie und Anerkennung herrsche und die zukünftigen Möglichkeiten und Risiken des Lebens thematisiert werden würde und ein Austausch zwischen verschiedenen Institutionen stattfände (vgl. Hessisches Kultusministerium, 2009). Wenn diese Punkte in der Schule umgesetzt werden, könnte dies förderlich für die Integration auf dem Arbeitsmarkt sein.
Eine Kooperation zwischen Schule und Betrieben sollte eingegangen werden. Die Betriebe sollen den Schülern und Schülerinnen einen Einblick in die Berufswelt und unterschiedliche Tätigkeitsfelder geben. Im besten Fall kann durch die Kooperation eine Ausbildung vermittelt und das Ansehen der Schule gesteigert werden (vgl. Hessisches Kultusministerium, 2009).
Die Richtlinien des Lehrplanes der Schule für Lernhilfe stellen einen allgemeinen Rahmen dar. Ein zentraler Aspekt des Curriculums wird als Arbeit und Leben nach der Schule beschrieben. Bereits dort heißt es, dass die Jugendlichen mit weniger qualifizierten Abschluss, besonders Schüler und Schülerinnen der Lernhilfeschule, auf den Arbeitsmarkt eingeschränkte Möglichkeiten zustehen. Deswegen sei die Schule in der Pflicht den Jugendlichen Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen bei zu bringen, die den Einstieg in die Berufswelt erleichtern. Dies kann nur dann gelingen, wenn die Kinder lernen sich für ihre eigene Zukunft einzusetzen, was wiederum die Entwicklung von genug Verantwortungsbewusstsein und Selbstvertrauen voraussetzt. Umgesetzt werden soll dies durch ein rechtzeitiges Gespräch über die Arbeitswelt, indem Projektunterricht, Praktika angeboten werden und eine inhaltliche Umsetzung des Wirtschaftsmarkts im Unterricht stattfindet. Damit soll ein realer Einblick in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden und die Chance eingeräumt werden, realistische Perspektiven der eigenen Zukunft zu entwickeln (vgl. Hessisches Kultusministerium, 2009).
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