Krankenversicherung
Pflichtversicherte
- Arbeitnehmer/Angestellte
(Bruttoeinkommen: unterhalb der Versicherungspflichtgrenze)
- Auszubildende
- Studenten
- Meisterschüler im Handwerk
- Rentner
- Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger
- Künstler/Publizisten
- Land- und Forstwirte
Ab dem 01. Januar 2001
- Aufhebung des Unterschiedes im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in den alten und neuen Bundesländern
Leistungen der GKV
- Krankenhilfe
(ambulante/stationäre Behandlung, Arznei- u. Heilmittel, Krankenhausaufenthalte)
- Krankengeld
(zeitlich begrenzt = 6 Wochen/70% GKV, Beschränkung: 78 Wochen innerhalb 3 Jahren)
- Gesundheitsfürsorge (Vorsorgeuntersuchungen)
- Mutterschaftshilfe
- Sterbegeld
- Familienhilfe
Die Krankenkassen unterscheiden sich nicht in ihren gesetzlichen Leistungen, aber sie tun es in ihren freiwilligen Leistungen, z. B. :
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Ambulanten und stationären Kuren
- Übernahme von häuslicher Krankenpflege
- Haushaltshilfe im Krankheitsfall
- Modellvorhaben für bestimmte alternative Heilmethoden
- besondere Serviceleistungen
Einzelne Krankenversicherungsträger
- AOK Allgemeine Ortskrankenkasse
- BKK Betriebskrankenkasse
- IKK Innungskrankenkasse
- Ersatzkasse
- Bundesknappschaft
- See- Krankenkasse
- Landwirtschaftliche Krankenkasse
Unterschiede bei Beitragssätzen in Hessen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Niedrigste Beitragssätze in Hessen :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Höchste Beitragssätze in Hessen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Versicherungspflichtgrenze:
Grundlage der Beitragserhebung sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze wird zu Beginn jeden Jahres festgesetzt. Sie beträgt 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Aktuell: - alte und neue Bundesländer 6.525 DM
Private Krankenversicherung (PKV)
Die Private Krankenversicherung bietet mehr und umfassendere Leistungen als die gesetzliche.
Wer kann sich privat versichern?
- Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 77.400,- DM in Westdeutschland und 63.900,- DM in Ostdeutschland
- Beamte und Beamtinnen
- Unternehmer / Unternehmerinnen
- Freiberufler / Freiberuflerinnen Problem:
Im Gegensatz zur GKV ist jedes Familienmitglied einzeln versichert.
Die Beiträge für Frauen sind zwischen 20 und 45 Jahren höher als die für Männer, bedingt auch durch das Geburtenrisiko. Ab ca. 45 Jahren werden die Beiträge der Männer höher.
Kalkulation der Beträge der Krankenversicherung:
GKV: Die Beiträge werden auf der Basis des Umlageverfahrens kalkuliert.
Problem des Umlageverfahrens:
Immer weniger junge Beitragszahler müssen den immer größer werdenden Anteil an älteren Menschen finanzieren.
PKV: Die einzelnen Altersgruppen finanzieren ihre Aufwendungen selber = eine Altersrückstellung wird gebildet. Diese deckt das ansteigende Krankheitsrisiko des alternden Versicherungsnehmers ab.
Dieser zahlt mit seinem Beitrag nicht nur den Risikoanteil für das gegenwärtige Krankheitsrisiko, sondern auch einen Sparanteil für das mit dem Alter ansteigende.
PROBLEM
- Beitragserhöhungen drohen
- Finanzsituation der großen gesetzlichen Kassen angespannt Gründe:
- Risikostrukturausgleich
- Wechsel von Versicherten zu günstigeren BKK’s (1,2 Mio. Versicherte sind zu Beginn des Jahres von
Häufig gestellte Fragen
Wer ist in Deutschland pflichtversichert in der Krankenversicherung (Krankenversicherung)?
Pflichtversichert sind Arbeitnehmer/Angestellte (mit Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze), Auszubildende, Studenten, Meisterschüler im Handwerk, Rentner, Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger, Künstler/Publizisten, und Land- und Forstwirte.
Was änderte sich am 01. Januar 2001 im Bezug auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Ab dem 01. Januar 2001 wurde der Unterschied im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in den alten und neuen Bundesländern aufgehoben.
Welche Leistungen bietet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Die GKV bietet Krankenhilfe (ambulante/stationäre Behandlung, Arznei- u. Heilmittel, Krankenhausaufenthalte), Krankengeld (zeitlich begrenzt = 6 Wochen/70% GKV, Beschränkung: 78 Wochen innerhalb 3 Jahren), Gesundheitsfürsorge (Vorsorgeuntersuchungen), Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, und Familienhilfe.
Worin unterscheiden sich die Krankenkassen (GKV)?
Die Krankenkassen unterscheiden sich nicht in ihren gesetzlichen Leistungen, aber sie tun es in ihren freiwilligen Leistungen, z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante und stationäre Kuren, Übernahme von häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe im Krankheitsfall, Modellvorhaben für bestimmte alternative Heilmethoden, und besondere Serviceleistungen.
Welche einzelnen Krankenversicherungsträger gibt es?
Es gibt AOK Allgemeine Ortskrankenkasse, BKK Betriebskrankenkasse, IKK Innungskrankenkasse, Ersatzkasse, Bundesknappschaft, See- Krankenkasse, und Landwirtschaftliche Krankenkasse.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Grundlage der Beitragserhebung sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze wird zu Beginn jeden Jahres festgesetzt. Sie beträgt 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell: alte und neue Bundesländer € 6.525 DM.
Wer kann sich privat krankenversichern (PKV)?
Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 77.400,- DM in Westdeutschland und 63.900,- DM in Ostdeutschland, Beamte und Beamtinnen, Unternehmer / Unternehmerinnen, und Freiberufler / Freiberuflerinnen können sich privat krankenversichern.
Wie werden die Beiträge in der GKV und PKV kalkuliert?
GKV: Die Beiträge werden auf der Basis des Umlageverfahrens kalkuliert. PKV: Die einzelnen Altersgruppen finanzieren ihre Aufwendungen selber = eine Altersrückstellung wird gebildet. Diese deckt das ansteigende Krankheitsrisiko des alternden Versicherungsnehmers ab.
Was sind die aktuellen Probleme in der Krankenversicherung?
Beitragserhöhungen drohen, und die Finanzsituation der großen gesetzlichen Kassen ist angespannt. Gründe dafür sind Risikostrukturausgleich und der Wechsel von Versicherten zu günstigeren BKK’s (Betriebskrankenkassen).
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- Thomas Nowotzek (Author), 2001, Übersicht über die Krankenversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/102816