Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema: BGH-Beschluss vom 27.08.2020 zum digitalen Nachlass – Zugang zum Facebook-Konto der verstorbenen Tochter.
Der Sachverhalt handelt von einem Mädchen, das mit 15 Jahren von einer U-Bahn erfasst wurde und verstarb. Es wurde vermutet, dass Mobbing betrieben wurde und das Mädchen Selbstmord begangen hat; um dies jedoch aufklären zu können, brauchten die Eltern die Nutzungsrechte der Seite, da sich das Profil des Mädchens in einem Gedenkzustand befand.
Daraus stellte sich die Frage, wie sich der digitale Nachlass in der Zukunft weiterentwickelt. Im Folgenden handelt die wissenschaftliche Arbeit über die Grundlagen und die Entscheidung zum digitalen Nachlass. Die Punkte handeln über die praktischen Handlungen, d.h. was getan werden kann, um Probleme zu vermeiden.
Die letzten Punkte der Hausarbeit beschäftigen sich mit dem BGH-Urteil. Worum ging es in dem Sachverhalt, wie entschied sich der Bundesgerichtshof, wie kam es zu dem Urteil und wie sind die Auswirkungen auf die Praxis? Diese Themenkomplexe werden ausführlich dargestellt, um einen Denkanstoß für die Zukunft zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen und BGH Entscheidung zum Digitalen Nachlass
I. Definitionen
1. Digitaler Nachlass
2. Problematik
a. Accounts
b. E-Mails
c. Profile sozialer Netzwerke
(1.) Herausgabepflichten
(2.) Zwischenfazit
3. Praktische Handhabung
a. Systemeigener Lösungsansatz
b. Systemneutraler Lösungsansatz
c. Computer Forensik
II. Rechtsgrundlagen und BGH Entscheidung
1. Worum geht’s im Sachverhalt
2. BGH Entscheidung
3. Auswirkungen auf die Praxis
C. Fazit
Abkürzungsverzeichnis
Quellenverzeichnis
A. Einleitung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema: BGH Beschluss vom 27.08.2020 zum digitalen Nachlass – Zugang zum Facebook Konto der verstorbenen Tochter. Der Sachverhalt handelt um ein Mädchen, das mit 15 Jahren von einer U-Bahn erfasst wurde und verstarb. Es wurde vermutet, dass Mobbing betrieben wurde und das Mädchen Selbstmord begangen hat, um dies aufzuklären, brauchten die Eltern die Nutzungsrechte der Seite, da sich das Profil von dem Mädchen in einem Gedenkzustand befand. Es sollte zur Aufklärung dienen, warum es dazu kam. Auch bei der Recherche gab es geteilte Meinungen. Später dazu mehr. Daraus stellte sich die Frage, wie sich der digitale Nachlass in der Zukunft weiter entwickelt. Die Antwort wird sich in den kommenden Punkten beantworten. Im Folgenden handelt die Wissenschaftliche Arbeit über die Grundlagen und die Entscheidung zum digitalen Nachlass. Die Punkte handeln über die Praktische Handlungen, d.h. was kann getan werden, um Probleme zu vermeiden oder welche Probleme können entstehen. Die letzten Punkte der Hausarbeit beschäftigen sich mit dem BGH Urteil, worum geht es in dem Sachverhalt, wie entschied sich der Bundesgerichtshof, wie kam es zu dem Urteil und wie sind die Auswirkungen auf die Praxis. Diese Themenkomplexe werden ausführlich dargestellt, um einen Denkanstoß für die Zukunft zu bekommen.
B. Grundlagen und BGH Entscheidung zum Digitalen Nachlass
Der digitale Nachlass ist für alle neu und aus diesem Grund für viele ein neues Gebiet, der die Erben und den Gesetzgeber oft seine Grenzen bringt, gerade in den sozialen Netzwerken.1
I. Definitionen
1. Digitaler Nachlass
Ein digitaler Nachlass ist, wenn eine Person verstirbt und auf verschieden Datenträgern die elektronischen Daten hinterlassen und diese mit diversen Passwörtern hinterlegt wurden.2 Darunter zählen z.B. E-Mail-Accounts, Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram etc. aber auch Chat Verläufe, Kryptowährungen, Lizenzen usw.3
2. Problematik
Die größte Problematik hierbei ist, ob diese Daten überhaupt vererbt werden können.4 Denn die Unterhaltung in den diversen Chaträumen wie z.B. bei Facebook, Instagram oder ähnliche Seiten fallen unter das Fernmeldegesetzt. Darum verweigern viele Betreiber dieser Seiten den Erben den Zutritt der persönlichen Plattformen des verstorbenen.5 Da das digitale Nachlass Konto nur schwer zu verwalten ist, da es noch keine einheitliche Regelung für die Löschung der Accounts gibt6. Manche Seiten wie z.B. Facebook bieten an, dass man im Voraus festlegen kann, was mit dem Account passieren soll.7 Problematisch jedoch ist, welche Person denkt im Voraus daran, was passiert, wenn ich tot bin. Man meldet sich an, um Menschen kennen zu lernen oder weiterhin in Kontakt mit Freunden zu bleiben, die aus verschieden Gründen nicht mehr im selben Ort leben aber doch nicht wer das jeweilige Konto erbt und was damit passieren soll. Des Weitern ist zu beachten das gem. § 1967 BGB8 der Erbe für den Nachlass haftet auch für Schulden, um das Erbe abzuschlagen gilt eine Frist von 6 Wochen die im § 1944 BGB geregelt ist.9 Der digitale Nachlass gehört zu der Erbschaft und geht zu einer Universalsukzession über, d.h. das die Rechte und die Pflichten auf eine andere Person übergehen.10 Somit hat der Erbe die Rechten und Pflichten des Accounts.
a. Accounts
Es ist umstritten ob ein Facebook-Account unter das höchstpersönliche Recht fällt und mit dem Tod endet.11 Der BGH entschied am 12.07.2018, das die Erben Anspruch auf Zugang des Nutzerkontos des Verstorbenen haben, auch die Chatverläufe.12 Bei Accounts ist es auch so, dass es keine Nationalen grenzen gibt, sondern dort wo es passiert, dieses Recht gilt Unternehmer und Verbraucher).13 Somit sind sie den dem Verbraucher nach Art.6 ROM-I dem Aufenthaltsort unterstellt.14 Rechtsklauseln die anders sind unterliegen den AGBs nach § 307 BGB.15
b. E-Mails
Bei dem digitalen Nachlass ist das E-Mail Konto Teil der Erbmasse, d.h. also die Erben können das E-Mail Konto weiternutzen oder löschen.16 Hierfür jedoch muss der Erbberechtige einen Erbschein vorlegen und von sich einen Personalausweis vorlegen.17 Des Weiteren muss ein Schriftstück mit Unterschrift geschrieben werden, um ein Antrag für das Profil zu bekommen. Sind mehrere Erben müsse alle mitzustimmen.18
c. Profile sozialer Netzwerke
Die „Profile in sozialen Netzwerken unterliegen dem postmortalen Persönlichkeitsschutz.“19 Somit ist es den Angehörigen erlaubt, wenn eine Manipulation vorliegt, dem Erben den Zugang zubereiten.20 Somit können die Angehörigen davon Gebrauch machen, um Verletzung der Unterlassungshilfe zu vermeiden.21 Natürlich kommt es hierbei drauf an, ob der Zugang des Kontos zugesagt wurde.22 Jedoch kann es sein das eine komplette Führung des Kontos nicht zugesagt wurde.23
(1.) Herausgabepflichten
Facebook musste hatte die Herausgabe Pflicht den vollständigen Zugang über das ganze Facekonto den Erben zu geben.24 Das Entschied der der III. Zivilsenar des BGH, am 27.08.2020. Denn Facebook gewährte Ihnen das nicht und gab den Erben nur ein USB-Stick mit PDF- Dateien aber nicht den Zugangsdaten, damit das Profil Vollständig genutzt werden konnte. Denn zu Lebzeiten schloss sie einen Vertrag in deutscher Sprache und nicht englischer Sprache.25
(2.) Zwischenfazit
Im Zwischenfazit ist zu sagen, es ist wie in vorgehenden Punkten beschrieben gar nicht so leicht, von dem Verstorbenen an die Daten zu kommen, oft sind die Folgen groß, da sich Kosten bei verschiedenen Online-Anbietern ansammeln können oder wie hier in der Hausarbeit eine zur Klärung eines eventuellen Mordfalls.
3. Praktische Handhabung
Es gibt mittlerweile einige Unternehmen die sich darauf fokussiert haben solche Nachlässe zu bearbeiten und den Angehörigen bei zustehen. Denn es ist zu beachten, dass gerade die Online – Welt groß ist und so fast ziemlich jeder im Netz unterwegs ist. Sei es in den Sozialmedia, Online Einkäufe etc. Welche Lösungen es gibt, wird in den folgenden aufgezeigt.
a. Systemeigener Lösungsansatz
Im Systemeigenen Lösungsansatz wird empfohlen, dass jeder der z.B. ein Google Konto hat oder ähnliches, sich vorher damit auseinander setzt und bei Accountanmeldungen vorab eingibt, was mit seinem Konto passiert.26 Google gibt z.B. die Möglickeit, dass bis zu 10 Personen berechtig sind einen Zugriff auf das Konto des verstobenen zu haben oder das die Daten nach dem Tot sofort gelöscht werden können.27
b. Systemneutraler Lösungsansatz
Jede Person sollte zu Lebzeiten sich ein Stickanfertigen und dort alle Passwörter vorhanden sind, die alle Accounts von E-Mails, Einkaufs oder Social Media verankert sind.28 Diese gehören am besten in einem Safe oder Schließfach.29 Die dann später von dem Erben mit der Sterbeurkunde abgeholt werden kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät jedoch davon ab die Passwörter weitezuleiten, da es zu Betrugsfällen kommen kann.30
c. Computer Forensik
Die Computer Forensik ist dazu da, um Daten von diversen Geräten wie z.B. Computer, Handy etc. die Daten mit den bestimmten Passwörtern wieder herzustellen, um das digitale Erbe zu retten.31 Die Forensik für IT, ist hier die beste Möglichkeit.32
[...]
1 Vgl. ,Vorstand: Hüseyin Dogan, Dr. Martin Endreß, Claudia Frese, Hans-Henning Kettler, Arthur Mai, Matthias Steinberg, Achim Weiß, Aufsichtsratsvorsitzender: Markus Kadelke, 1&1 IONOS SE, Digital Guide IONOS (Hersg.), Digitaler Nachlass, Montabaur 02.08.2018, abgerufen unter: https://www.ionos.de/digitalguide/websites/online-recht/digitaler-nachlass-bedeutung-definition-und-tipps/, Abruf vom 17.06.2015, Uhrzeit: 09:46, Seite 1
2 Vgl., Vorstand: Hüseyin Dogan, Dr. Martin Endreß, Claudia Frese, Hans-Henning Kettler, Arthur Mai, Matthias Steinberg, Achim Weiß, Aufsichtsratsvorsitzender: Markus Kadelke, 1&1 IONOS SE, Digital Guide IONOS (Hersg.), Digitaler Nachlass, Montabaur 02.08.2018, abgerufen unter: https://www.ionos.de/digitalguide/websites/online-recht/digitaler-nachlass-bedeutung-definition-und-tipps/, Abruf vom 17.06.2015, Uhrzeit: 09:46, Seite 1
3 Vgl., Vorstand: Hüseyin Dogan, Dr. Martin Endreß, Claudia Frese, Hans-Henning Kettler, Arthur Mai, Matthias Steinberg, Achim Weiß, Aufsichtsratsvorsitzender: Markus Kadelke, 1&1 IONOS SE, Digital Guide IONOS (Hersg.), Digitaler Nachlass, Montabaur 02.08.2018, abgerufen unter: https://www.ionos.de/digitalguide/websites/online-recht/digitaler-nachlass-bedeutung-definition-und-tipps/, Abruf vom 17.06.2015, Uhrzeit: 09:46, Seite 1
4 Vgl., Alberts, Nico, Digitaler Nachlass, (Hersg), überarbeitet, anwalt org. 21.01.2021, Digitaler Nachlass, abgerufen: https://www.anwalt.org/digitaler-nachlass/, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 11:20, Seite 1
5 Vgl., Alberts, Nico, Digitaler Nachlass, (Hersg), überarbeitet, anwalt org. 21.01.2021, Digitaler Nachlass, abgerufen: https://www.anwalt.org/digitaler-nachlass/, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 11:20, Seite 1
6 Vgl., Alberts, Nico, Digitaler Nachlass, (Hersg), überarbeitet, anwalt org. 21.01.2021, Digitaler Nachlass, abgerufen: https://www.anwalt.org/digitaler-nachlass/, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 11:20, Seite 1
7 Vgl., Dejure.org. § 1967 BGB Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten, Abgerufen: https://dejure.org/gesetze/BGB/1967.html, Abgerufen vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 11:31 Seite 1
8 Vgl., Dejure.org. § 1944 BGB Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten, Abgerufen: , https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 11:31 Seite 1
9 Vgl., JuraForum (Hersg), Universalsukzession, Abgerufen: https://www.juraforum.de/lexikon/universalsukzession#:~:text=Der%20Begriff%20Universalsukzession%20meint%20im,andere%2C%20die%20zum%20Rechtsnachfolger%20wird., Abgerufen vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 11:39, Seite 1
10 Vgl., JuraForum (Hersg), Universalsukzession, Abgerufen: https://www.juraforum.de/lexikon/universalsukzession#:~:text=Der%20Begriff%20Universalsukzession%20meint%20im,andere%2C%20die%20zum%20Rechtsnachfolger%20wird., Abgerufen vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 11:39, Seite 1
11 Vgl., Kammergericht Berlin (Hrsg.), 25.04.2017, Entscheidung noch offen im Rechtsstreit über Erbe an Facebook-Account (PM 22/2017), Abgerufen: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.585181.php, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 12:59, Seite 1
12 Vgl., Kammergericht Berlin (Hrsg.), 25.04.2017, Entscheidung noch offen im Rechtsstreit über Erbe an Facebook-Account (PM 22/2017), Abgerufen: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.585181.php, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 12:59, Seite 1
13 Vgl., Pressestelle Bundesgerichtshof, Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar, 12.07.2018, Abgerufen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=8195&anz=488&pos=0&nr=85390&linked=pm&Blank=1, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 13:05, Seite 1
14 Vgl., LMU – Juristische Fakultät, Besprechung BGH v. 12.07.2018, III ZR 183/17 – „Digitaler Nachlass“ samt Folgerechtsprechung [zuletzt aktualisiert am 9.9.2020], 18.10.2019, Abgerufen: https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/s/sagstetter_thomas/aktuelles1/digitaler-nachlass/index.html, Abruf: 16.03.2021, Uhrzeit: 13:13, Seite 1
15 Kammergericht Berlin (Hrsg.), 25.04.2017, Entscheidung noch offen im Rechtsstreit über Erbe an Facebook-Account (PM 22/2017), Abgerufen: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.585181.php, Abruf vom: 16.03.2021, Uhrzeit: 12:59, Seite 1
16 Vgl., Hetberg, Kira Marie, WEB.DE, 22.11.2016, (Hrsg.), Erbe 2.0 – Was passiert mit E-Mail-Konten von Verstorbenen?, Abgerufen: https://newsroom.web.de/2016/11/22/digitaler-nachlass/, Abruf: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:25
17 Vgl., Hetberg, Kira Marie, WEB.DE, 22.11.2016, (Hrsg.), Erbe 2.0 – Was passiert mit E-Mail-Konten von Verstorbenen?, Abgerufen: https://newsroom.web.de/2016/11/22/digitaler-nachlass/, Abruf: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:25
18 Vgl., Hetberg, Kira Marie, WEB.DE, 22.11.2016, (Hrsg.), Erbe 2.0 – Was passiert mit E-Mail-Konten von Verstorbenen?, Abgerufen: https://newsroom.web.de/2016/11/22/digitaler-nachlass/, Abruf: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:25
19 Vgl., Albrecht, Rechtschutzversicherung, 01.04.2019, Wiesbaden, Digitaler Nachlass – Das passiert mit Social-Media-Accounts, Mails und Co., Abgerufen: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/digitaler-nachlass/#:~:text=Profile%20in%20sozialen%20Netzwerken%20unterliegen,Pers%C3%B6nlichkeitsrechtes%20Unterlassungsanspr%C3%BCche%20des%20Erblassers%20wahrzunehmen., Abruf vom: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:44
20 Vgl., Albrecht, Rechtschutzversicherung, 01.04.2019, Wiesbaden, Digitaler Nachlass – Das passiert mit Social-Media-Accounts, Mails und Co., Abgerufen: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/digitaler-nachlass/#:~:text=Profile%20in%20sozialen%20Netzwerken%20unterliegen,Pers%C3%B6nlichkeitsrechtes%20Unterlassungsanspr%C3%BCche%20des%20Erblassers%20wahrzunehmen., Abruf vom: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:44
21 Vgl., Albrecht, Rechtschutzversicherung, 01.04.2019, Wiesbaden, Digitaler Nachlass – Das passiert mit Social-Media-Accounts, Mails und Co., Abgerufen: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/digitaler-nachlass/#:~:text=Profile%20in%20sozialen%20Netzwerken%20unterliegen,Pers%C3%B6nlichkeitsrechtes%20Unterlassungsanspr%C3%BCche%20des%20Erblassers%20wahrzunehmen., Abruf vom: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:44
22 Vgl., Albrecht, Rechtschutzversicherung, 01.04.2019, Wiesbaden, Digitaler Nachlass – Das passiert mit Social-Media-Accounts, Mails und Co., Abgerufen: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/digitaler-nachlass/#:~:text=Profile%20in%20sozialen%20Netzwerken%20unterliegen,Pers%C3%B6nlichkeitsrechtes%20Unterlassungsanspr%C3%BCche%20des%20Erblassers%20wahrzunehmen., Abruf vom: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:44
23 Vgl., Albrecht, Rechtschutzversicherung, 01.04.2019, Wiesbaden, Digitaler Nachlass – Das passiert mit Social-Media-Accounts, Mails und Co., Abgerufen: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/digitaler-nachlass/#:~:text=Profile%20in%20sozialen%20Netzwerken%20unterliegen,Pers%C3%B6nlichkeitsrechtes%20Unterlassungsanspr%C3%BCche%20des%20Erblassers%20wahrzunehmen., Abruf vom: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:44
24 Vgl., Albrecht, Rechtschutzversicherung, 01.04.2019, Wiesbaden, Digitaler Nachlass – Das passiert mit Social-Media-Accounts, Mails und Co., Abgerufen: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/digitaler-nachlass/#:~:text=Profile%20in%20sozialen%20Netzwerken%20unterliegen,Pers%C3%B6nlichkeitsrechtes%20Unterlassungsanspr%C3%BCche%20des%20Erblassers%20wahrzunehmen., Abruf vom: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:44
25 Vgl., Albrecht, Rechtschutzversicherung, 01.04.2019, Wiesbaden, Digitaler Nachlass – Das passiert mit Social-Media-Accounts, Mails und Co., Abgerufen: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/digitaler-nachlass/#:~:text=Profile%20in%20sozialen%20Netzwerken%20unterliegen,Pers%C3%B6nlichkeitsrechtes%20Unterlassungsanspr%C3%BCche%20des%20Erblassers%20wahrzunehmen., Abruf vom: 17.03.2021, Uhrzeit: 10:44
26 Vgl., Zeit Online, 12.04.2013, Google trifft Vorkehrungen für den Todesfall, Abgerufen: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/digitales-erbe-google, Abruf vom: 18.03.2021, Uhrzeit:08:51
27 Vgl., Zeit Online, 12.04.2013, Google trifft Vorkehrungen für den Todesfall, Abgerufen: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/digitales-erbe-google, Abruf vom: 18.03.2021, Uhrzeit:08:51
28 Vgl., Online Focus, 07.04.2014, Den digitalen Nachlass regeln - Daten nicht Dritten anvertrauen, Abruf von : https://www.focus.de/digital/computer/internet-den-digitalen-nachlass-regeln-daten-nicht-dritten-anvertrauen_id_3616168.html, Abgerufen: 18.03.2021, Uhrzeit: 09:09
29 Vgl., Online Focus, 07.04.2014, Den digitalen Nachlass regeln - Daten nicht Dritten anvertrauen, Abruf von : https://www.focus.de/digital/computer/internet-den-digitalen-nachlass-regeln-daten-nicht-dritten-anvertrauen_id_3616168.html, Abgerufen: 18.03.2021, Uhrzeit: 09:09
30 Vgl., Online Focus, 07.04.2014, Den digitalen Nachlass regeln - Daten nicht Dritten anvertrauen, Abruf von : https://www.focus.de/digital/computer/internet-den-digitalen-nachlass-regeln-daten-nicht-dritten-anvertrauen_id_3616168.html, Abgerufen: 18.03.2021, Uhrzeit: 09:09
31 Vgl., Dipl.-Inf. (FH) Fimberger, Armin, München,28.10.2016, Computer Forensik, Abgerufen : https://digitaleserbe.net/wissenswertes-it-forensik, Abruf vom:18.03.2021, Uhrzeit 09:29
32 Vgl., Dipl.-Inf. (FH) Fimberger, Armin, München,28.10.2016, Computer Forensik, Abgerufen : https://digitaleserbe.net/wissenswertes-it-forensik, Abruf vom:18.03.2021, Uhrzeit 09:29