Um ein genaueres Bild bezüglich der Bundesliga im Vergleich zu der englischen Premier League bekommen zu können, greift diese Arbeit die Unterschiede der deutschen Fußball-Bundesliga und der Premier League auf. Sie beleuchtet die 50+1-Regel und das englische Investorenmodell und versucht durch Vergleiche von Transfermarktdaten, internationalen Kluberfolgen, Zuschauerzahlen und Vermarktungsrechten der beiden Ligen, Rückschlusse auf die Finanzierungsmodelle und Strukturen im Lizenzfußballbetrieb der beiden „Rivalen“ aufzuzeigen.
Zuvor werden eingangs die Strukturen im Profifußball im Generellen und der zwei behandelten Länder kurz erklärt, um die Brücke zum Kernthema zu spannen. Abschließend werden alle relevanten Ergebnisse in einer Konklusion zusammengefasst und in Verbindung gebracht und weitergehend ein Ausblick über mögliche Zukunftsszenarien aus Sicht des Autors gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Gendererklärung
1. Business oder Fußballromantik
2. Strukturen im (Profi)fußball
2.1 FIFA und UEFA
2.2 Deutsche Bundesliga
2.2.1 50+1 Regel
2.2.2 Rechtsformen der Bundesliga-Klubs
2.3 Premier League
2.3.1 Investoren & Besitzer
2.3.1.1 Owners’ and Directors’ Test
2.3.2 Rechtsformen der Premier League-Klubs
3. Transfermarkt
3.1 Bundesliga
3.1.1 Liga- und Spieler-Marktwert
3.1.2 Rekordtransfers
3.1.3 Transfervolumen
3.2 Premier League
3.2.1 Liga- und Spieler-Marktwert
3.2.2 Rekordtransfers
3.2.3 Transfervolumen
3.3 Spielerwechsel zwischen Bundesliga und Premier League
4. Vermarktung und Medien
4.1 Bundesliga
4.2 Premier League
5. Konklusion
5.1 Ausblick
Literaturverzeichnis
Gendererklärung
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Studienarbeit die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
1. Business oder Fußballromantik
"Fußball ist ein einfaches Spiel: 22 Männer jagen 90 Minuten lang einem Ball nach, und am Ende gewinnen immer die Deutschen (Beck, 2017)." Dieses Zitat vom ehemaligen englischen Nationalspieler Gary Lineker aus dem Jahr 1990 erreichte in der Fußballwelt und wohl auch darüber hinaus Kultstatus. Und vergleicht man die Titelausbeute der Nationalmannschaften von England und Deutschland dann mag man dieser Aussage auch heute noch Glauben schenken. Doch in der der aktuellen FIFA-Weltrangliste liegt England mittlerweile neun Plätze vor Deutschland (FIFA, 2021) und auch in Punkto Marktwert hat der Kader von England mit derzeit 1,33 Milliarden Euro gegenüber dem von Deutschland, der aktuell 716,50 Millionen Euro beträgt, klar die Nase vorne (FIFA-Weltrangliste, 2021).
Die Anzahl der Legionäre in den jeweiligen Nationalmannschaften, ist, ob der starken nationalen Ligen, relativ gering. Sind es bei England lediglich drei im aktuellen Kader, so scheinen in der deutschen Nationalmannschaft aber immerhin acht Legionäre auf. Interessanterweise verdienen zwei der drei englischen Legionäre ihre Brote in der deutschen Bundesliga, während ebenso der Großteil der Legionäre im deutschen Kader (fünf von acht) in der Premier League auflaufen (Legionäre in der Nationalmannschaft, 2021).
In der Verbandsklubkoeffizienten-Rangliste (UEFA 5-Jahreswertung) hat die englische Premier League, die aktuell knapp hinter der spanischen La Liga auf dem zweiten Platz liegt, ebenfalls die Nase vorne. Hier kommt die Bundesliga mit deren Vertretern zwar auf Platz 4, jedoch beträgt der Abstand zur Premier League aktuell rund 20 Punkte (UEFA, 2021). Und auch wenn die Bundesliga mit dem FC Bayern München den amtierenden Champions-League-Sieger stellt (3. Titel seit 2001), konnte sich kein anderer Vertreter der Bundesliga in den letzten 20 Jahren den wichtigsten europäischen Vereinstitel sichern. Die Premier League hingegen stellt mit dem FC Liverpool (2x), FC Chelsea und Manchester United immerhin drei Teams, die den „Henkelpott“ in den vergangenen zwei Dekaden in die Höhe stemmen konnten (Champions League-Sieger, 2020). Im zweiten Pokalwettbewerb der UEFA, der Europa League, die seit der Saison 2009/10 unter diesem Namen ausgetragen wird (zuvor UEFA Cup), konnte kein deutsches Team ein Endspiel gewinnen. Mit dem FC Chelsea (2x), Manchester United und dem FC Liverpool sicherten sich hingen drei Teams aus der Premier League insgesamt vier Titel in den letzten 20 Jahren (Europa League-Sieger, 2020).
Die Gründe hierfür mögen die verschiedensten Ursprünge haben, einen erheblichen Wettbewerbsnachteil der deutschen Profi-Klubmannschaften im Vergleich zu deren englischen Pendants, könnte hierbei in finanziellen Belangen aber die 50+1 Regel darstellen. Um ein genaueres Bild bezüglich der Bundesliga im Vergleich zur englischen Premier League bekommen zu können, greift diese Arbeit die Unterschiede der deutschen Fußball Bundesliga und der Premier League auf. Beleuchtet die 50+1 Regel und das englische Investorenmodell und versucht durch Vergleiche von Transfermarktdaten, internationalen Kluberfolgen, Zuschauerzahlen und Vermarktungsrechten der beiden Ligen, Rückschlusse auf die Finanzierungsodelle und Strukturen im Lizenzfußballbetrieb der beiden „Rivalen“ aufzuzeigen. Zuvor werden Eingangs die Strukturen im Profifußball im generellen und der zwei behandelten Länder kurz erklärt, um die Brücke zum Kernthema zu spannen.
Abschließend werden alle relevanten Ergebnisse in einer Konklusion zusammengefasst und in Verbindung gebracht und weitergehend ein Ausblick über mögliche Zukunftsszenarien aus Sicht des Autors gegeben.
2. Strukturen im (Profi)fußball
Der globale Fußball ist in einem Pyramidensystem organisiert. Ganz oben steht der Weltfußballverband FIFA mit Sitz in Zürich (Schweiz). Darunter die kontinentalen Konföderationen und die jeweiligen Landesverbände.
2.1 FIFA und UEFA
Grundsätzlich kann jeder nationale Fußballverband ein Mitglied der FIFA werden, sofern dieser für die Durchführung und Kontrolle des nationalen Fußballs zuständig ist. Zusätzlich muss der nationale Verband bereits Mitglied einer kontinentalen Konföderation, in Europa ist dies die UEFA, sein (FIFA, 2020, S. 14). Die weiteren kontinentalen Konföderationen stellen die CONMEBOL (Südamerika), die AFC (Asien), die CAF (Afrika), die CONCACAF (Nord- und Mittelamerika und Karibik) und die OFC (Ozeanien) dar (FIFA, 2020, S. 23). Es kann jeweils nur eine Konföderation pro Kontinent und ein Verband pro Nation ein Mitglied der FIFA sein, eine Ausnahme stellen hier aber die vier Verbände des Vereinigten Königreiches (England, Schottland, Nordirland und Wales) dar (FIFA, 2020, S. 14f).
Jeder Landesverband hat als Mitglied der FIFA nach deren Regeln zu spielen. Regeländerungen werden von einem Monat nach der ordentlichen Hauptversammlung des IFAB (International Football Association Board) an die Mitgliedsverbände weitergegeben und müssen von diesen bis spätestens am folgenden 1. Juli angewandt werden. Ausnahmen stellen hierbei Verbände dar, die zu diesem Zeitpunkt noch Meisterschaftsbetrieb haben. Diese haben die Wahl, ob sie die neuen Regeln ab Erlass anwenden, oder die Meisterschaft zuerst zu Ende spielen lassen (FIFA, 2020, S. 83).
Wie bereits weiter oben erwähnt, ist auf europäischer Ebene die UEFA (Union European Football Association) mit Sitz in Nyon (Schweiz) als kontinentale Konföderation das Bindeglied zwischen den nationalen Verbänden und dem Weltfußballverband und gleichzeitig deren übergeordnete Instanz im Pyramidensystem den Weltfußballs. Europäische Landesverbände könne ein UEFA-Mitglied werden, sofern deren Land von der Mehrheit der UN-Mitglieder als unabhängiger Staat anerkannt ist, und für die Durchführung und Kontrolle des nationalen Fußballs zuständig ist. Verbände, deren Sitz geographisch nicht in Europa liegt, können in Ausnahmefällen und mit Einverständnis der FIFA ein Mitglied der UEFA werden, sofern diese nicht bereits Mitglied einer anderen Konföderation sind (UEFA, 2020, S. 3).
Da Deutschland und auch England, respektive der Deutsche Fußball-Bund und die Football Association, Mitglieder des Weltfußballverbandes (FIFA-Mitgliedsverbände, 2021) sowie der UEFA (Mitgliedsverbände, 2021) sind, unterliegen sowohl die deutsche Bundesliga als auch die englische Premier League den Satzungen und Spielregeln der FIFA und UEFA.
2.2 Deutsche Bundesliga
Der Fußball in Deutschland ist ebenfalls wie eine Pyramide aufgebaut, an deren Spitze der Deutsche Fußball-Bund (DFB) steht. An zweiter Stufe steht neben den 5 Regionalverbänden die Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) (DFB-Verbandsstruktur, 2018). Diese wurde aus Gründen wie der wachsenden wirtschaftlichen Stärke bzw. der gestiegenen Anforderungen und dem Ziel der Selbstständigkeit am 18. Dezember 2000 von den damaligen 36 Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga als „Die Liga - Fußballverband e.V.“ gegründet. Im Jahr 2016 erfolgte dann die Umbenennung auf den bis heute gültigen Namen (DFL-Deutsche Fußball Liga).
Als Tochterunternehmen der DFL führt seit deren Gründung die DFL GmbH das operative Geschäft des DFL e.V. Mitglieder des DFL e.V. sind dabei immer jene 36 Vereine (18 + 18), die in der jeweiligen Saison eine Lizenz erhalten und somit am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga teilnehmen dürfen. (Deutsche Fußball Liga, 2020, S. 6). Da diese Studienarbeit aus deutscher Sicht ausschließlich die Bundesliga behandelt, wird in weiterer Folge aber nicht näher- bzw. weiter auf die 18 Klubs der 2. Bundesliga eingegangen.
2.2.1 50+1 Regel
Die Vereine der deutschen Fußball Bundesliga haben seit der Reform der Statuten des DFB am 23. Okt. 1998 die Möglichkeit, deren Lizenzspielerabteilungen auf Kapitalgesellschaften auszugliedern (Heermann & Schießl, 2003, S. 3). Dies sollte den Vereinen neue Möglichkeiten zur Kapitalgewinnung öffnen. Allerdings - hier kommt die 50+1 Regel ins Spiel - kann eine Lizenzspielerabteilung, die auf eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert wurde, nur dann eine Lizenz für die Bundesliga erhalten, wenn dessen Mutterverein mehrheitlich an dieser beteiligt is. Sprich der Mutterverein muss über mindestens 50% der Stimmenanteile plus eine weitere Stimme in der Versammlung der Anteilseigner verfügen (Deutscher Fußball-Bund, 2020, S. 16). Doch auch die 50+1 Regel beinhaltet zwei Ausnahmen, die es ermöglichen, dass der Mutterverein weniger als 50% der Stimmenanteile aufweist bzw. eben ein Investor die Stimmenmehrheit innehat.
Zum einen betrifft dies die Form der Kapitalgesellschaft. Ist die diese als KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) deklariert, „muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100% beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs haben“. Somit ist in dieser Konstellation ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50% ausreichend, „wenn dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis uneingeschränkt zusteht“. Somit können sich mögliche Investoren nur als Kommanditaktionäre an der vom Mutterverein ausgegliederten Lizenzspielerabteilung beteiligen (Deutscher Fußball-Bund, 2020, S. 16).
Und zum anderen betrifft dies Unternehmen oder auch Einzelpersonen, die den Fußballsport des Muttervereins seit mindestens 20 Jahren erheblich und ununterbrochen gefördert haben. Diesen kann eine Ausnahmegenehmigung durch die DFL erteilt werden, sofern sie den Amateurfußballsport auch weiterhin im gleichen Ausmaß fördern und die Anteile an der Tochtergesellschaft nicht weiterverkaufen, allenfalls nur kostenlos an die Muttergesellschaft rückübereignen (Deutsche Fußball Liga, 2019, S. 10).
Bis 2015 wurde diese Ausnahmeregelung, auch „Lex Leverkusen (und Wolfsburg)“ genannt, ausschließlich Bayer 04 Leverkusen und dem VfL Wolfsburg zu Teil. Da deren Förderer (Bayer AG bzw. Volkswagen AG) die Vereine mit Stichtag 1. Jänner 1999 bereits seit 20 Jahren erheblich und ununterbrochen unterstützten (Sponsors, 2018). Nach Antrag des damaligen Vereinspräsidenten von Hannover 96, Martin Kind, wurde dieser Stichtag vom DFB- Schiedsgericht im August 2011 abgeschafft (Kicker, 2011).
Als erstes von der Abschaffung des Stichtages Gebrauch machte die TSG Hoffenheim bzw. Investor und Unterstützer Dietmar Hopp. Dieser stockte seine Stimmrechte an der TSG Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH auf 96% auf (Hellmann, 2015). Gleichlautend mit seinen Geschäftsanteilen, die er aber bereits seit dem Jahr 2005 gehalten hat. Das macht Dietmar Hopp zur ersten Privatperson, die über einen Fußball Bundesligisten verfügen kann (Sponsors, 2018).
2.2.2 Rechtsformen der Bundesliga-Klubs
Von den derzeitigen (Saison 2020/21) 18 Mitgliedern der Bundesliga tragen lediglich vier Klubs die Rechtsform des eingetragenen Vereines (e.V.). Dies sind der 1. FC Union Berlin (1. FC Union Berlin - Daten & Fakten, 2020), der SC Freiburg, der 1. FSV Mainz 05, sowie der FC Schalke 04. Die übrigen 14 Vertreter haben allesamt deren Lizenzspielerabteilungen auf Kapitalgesellschaften ausgegliedert (Sponsors, 2018).
Die häufigste Rechtsform hierbei ist die GmbH & Co. KGaA. Die Lizenzspielerabteilungen von Arminia Bielefeld (Arminia Bielefeld - Daten & Fakten, 2020), vom 1. FC Köln, Borussia Dortmund, SV Werder Bremen, FC Augsburg und Hertha BSC sind in einer solchen strukturiert. Im Fall vom 1. FC Köln und Werder Bremen hält der eingetragene Verein dennoch 100% der Kapitalanteile an der Kapitalgesellschaft, bei Hertha BSC sind es 90,3%, der Arminia Bielefeld 70,3%, bei Augsburg hält der e.V. 1% der Kapitalanteile und bei Dortmund 5,53% - ein Alleinstellungsmerkmal stellt hier der Börsengang der Borussia Dortmund GmbH und Co. KGaA am 31.10.2000 dar (Sponsors, 2018).
Die Lizenzspielerabteilungen von Bayer 04 Leverkusen, Borussia Mönchengladbach, RB Leipzig, der TSG Hoffenheim und des VfL Wolfsburg tragen allesamt die Rechtsform einer GmbH. Bei Leverkusen und Wolfsburg hält der eingetragene Verein keine Kapitalanteile an der GmbH, bei Mönchengladbach hingegen hält der e.V. 100% der Kapitalanteile. Die TSG Hoffenheim e.V. hält 4%- und der RB Leipzig e.V. 1% der Kapitalanteile an der Kapitalgesellschaft derer ausgegliederten Lizenzspielerabteilungen (ebd.).
Als Aktiengesellschaft sind die Lizenzspielerabteilungen des FC Bayern München, der Eintracht Frankfurt sowie des VfB Stuttgart strukturiert. Der FC Bayern München e.V. hält hierbei 75,01% der Kapitalanteile an der Kapitalgesellschaft der Lizenzspielerabteilung, in Stuttgart belaufe sich die Kapitalanteile des eingetragenen Vereins auf 88,25% und die Eintracht Frankfurt e.V. hält 67,88% an der Eintracht Frankfurt Fußball AG (ebd.).
2.3 Premier League
Die englische Premier League wurde im Jahre 1992 gegründet und ist ein privates Unternehmen, das in vollständigem Besitz der 20 Klubs ist, die in der jeweiligen Spielzeit an der Liga teilnehmen. Jeder dieser Klubs ist unabhängig und arbeitet im Rahmen der Fußballregeln, die von der Premier League, der FA, der UEFA und der FIFA festgelegt wurden. Jeder der 20 Klubs ist Anteilseigner an der Premier League und am Ende der Saison findet jährlich eine Jahreshauptversammlung statt, in der die absteigenden Vereine ihre Anteile an der Premier League an die aufsteigenden Vereine aus der zweitklassigen Championship übertragen. Ebenso haben die Klubs die Möglichkeit die Abänderung bestehender- oder die Einführung neuer Regeln vorzuschlagen. Bei einer Abstimmung darüber besitzt jeder Klub jeweils eine Stimme. Änderungen und Neueinführungen benötigen eine Zweidrittelmehrheit (14 Stimmen) um angenommen zu werden (Premier League, 2021). Ähnlich wie in Deutschland ist auch in England nicht der nationale Verband (The Football Association) für die Lizenzierung der teilnehmenden Klubs verantwortlich, sondern ebenfalls der Ligaverband (FA Premier League Limited) (Lopatta, Buchholz, & Storz, 2014, S. 9). Die Premier League is die wirtschaftlich Stärkste europäische Fußballliga. In der Saison 2018/19 konnte sie einen Umsatz von 5,9 Milliarden Euro erwirtschaften und sich im Vergleich zur Vorsaison um 8% steigern (Deloitte, 2020, S. 8).
2.3.1 Investoren & Besitzer
In der deutschen Bundesliga haben zum größten Teil die Muttervereine die Stimmrechtsmehrheit und somit in den vom Stammverein in ausgegliederten Kapitalgesellschaften Lizenzspielerabteilungen das Sagen. Konstellationen wie bei der TSG Hoffenheim und Dietmar Hopp sind hier eine seltene - und bislang einzige - Ausnahme. Im englischen Fußball sind Privatpersonen, die die Anteilsmehrheit von Klubs besitzen jedoch „idealtypisch“. Investoren die 10% oder mehr Anteile an einer Fußballkapitalgesellschaft halten ist es in der Premier League nicht erlaubt, in ein weiteres Fußballunternehmen zu investieren. Dies soll unter anderem vor Spielabsprachen schützen (Lopatta et al., 2014, S. 9).
Das sich der Fußball in England bereits frühzeitig in Unternehmensstrukturen organisierte liegt einerseits daran, dass Vereine (member’s clubs) in England keine juristischen Personen darstellen und deren Mandatsträger persönlich und voll haften und andererseits an der einsetzenden Professionalisierung im Fußballsport (Franck, 2010, S. 6). Diese Professionalisierung im englischen Fußball begann formal bereits vor über 130 Jahren anno 1885 (Lopatta et al., 2014, S. 8).
Als erster englischer Klub an der Börse notierten die Tottenham Hotspur aus London 1883. Dies brachte eine signifikante Änderung für Fußballvereine, die nun wie eine Firma geführt werden konnten. Daher folgten im Laufe der Jahre weitere Klubs diesem Beispiel und Investoren konnten so Profit aus den Klubs schlagen (Hamil, Michie, Oughton, & Shailer, 2001, S. 4). Seit Beginn des neuen Jahrtausends geht der Trend bei den englischen Fußballunternehmen aber stark in Richtung „private“ und weg von der Börse. Von den ehemals 30 an der englischen Börse gelisteten Fußballunternehmen blieben bis 2010 nur noch sieben von diesen über (Franck, 2010, S. 6).
Aktuell sind alle 20 an der Premier League teilnehmend Klubs in (mehrheitlichem) Privatbesitz. Fünf der Klubs sind in ausschließlich in britischem Besitz, das sind Brighton & Hove Albion, der FC Everton, Newcastle United, Tottenham Hotspur und West Ham United. Zudem ist einer der drei Teilhaber von Crystal Palace ebenfalls Brite. Alle anderen Klubs sind in internationalen Händen (Fraser, 2021). Somit weist die Premier League den höchsten Anteil an ausländischen Klubbesitzern in Europa auf (Perry, 2015, S. 54).
Einer dieser ausländischen Clubbesitzer ist der russisch-israelische Oligarch Roman Abramowitsch. Seit 2004 investierte dieser 1,30 Milliarden britische Pfund in den FC Chelsea (Blitz, 2020). Dies entspricht umgerechnet rund 1,52 Milliarden Euro (Währungsrechner Online, 2021).
2.3.1.1 Owners’ and Directors’ Test
Um zu verhindern, dass fragwürdige Personen die Kontrolle über Klubs der Premier League bekommen oder bereits haben, gibt es seitens des Ligaverbandes den „Owners’ and Directors’ Test“. Hierbei wird überprüft, ob Gründe vorliegen, die es einer Privatperson verbieten würden, Besitzer oder Direktor eines Klubs zu sein. Diese Gründe sind unter anderem strafrechtliche Verurteilungen für eine Vielzahl von Straftaten, ein Verbot durch einen Sport- oder Berufsverband, etwaige Verstöße gegen bestimmte wichtige Fußballregeln, wie z. B. Spielmanipulationen (What is the Owners’ and Directors’ Test?, 2016).
Auch laufende Konkursverfahren und im Ausland begangene Taten, die im Vereinigten Königreich unter Strafe stehen - unabhängig ob die Person im jeweiligen Land dafür belangt wurde - stellen Gründe für ein Verbot durch den „Owners’ and Directors’ Test“ dar (The Football Association Premier League Limited, 2020, S. 129-130).
2.3.2 Rechtsformen der Premier League-Klubs
Wie oben bereits erwähnt, befinden sich alle aktuellen Premier League-Klubs als Fußballkapitalgesellschaften in Privatbesitz. In Sache Rechtsform firmieren 19 der 20 Klubs unter „Private Limited Company“ (Ltd) und ein Klub unter „Public Limited Company“ (Plc) (https://www.premierleague.com/clubs). Dabei entspricht die „Ltd“ in etwa einer deutschen GmbH und die „Plc“ einer deutschen AG (Förderland, o. D.).
3. Transfermarkt
Die Transfermarktaktivitäten der beiden Ligen stellen neben anderen Parametern eine Möglichkeit des Vergleichs der Finanzkraft dar. Hierzu werden der Marktwert der jeweiligen Liga, Spielerverkäufe sowie Spielereinkäufe, das Transfervolumen und weitere Daten veranschaulicht. Um einen gewissen Grad der Aktualität zu erhalten, werden hierfür die Transferzeiten der letzten fünf Jahre herangezogen.
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