Inhaltsverzeichnis
1.0. Einleitung
1.1. Migration, Phänomen der Völkerwanderung
1.2. Ursachen von Migration
1.2.1 Migration ist eine Antwort auf eine allgemeine Arbeitskräfteknappheit
1.2.2. Migration dient dem Erfordernis, die untersten Ränge der sozialen Hierarchie zu besetzen
1.2.3. Migration entspricht den Bedürfnissen eines dualen Arbeitsmarktes
1.3. Fazit
2.0. Illegalität und Migration
2.1. Illegale Einreise
2.2. Illegaler Aufenthalt
2.3. Illegale Beschäftigung
3.0. Zur Situation der illegal beschäftigten Migranten in der BRD
4.0. Fazit
5.0. Anhang
1.0. Einleitung:
Illegale Immigration ist seit dem Zweiten Weltkrieg in allen westlichen Ländern, einschließlich Japan, ein unbestreitbarer Faktor geworden, unabhängig von den Unterschieden in der politischen Kultur und der Einwanderungspolitik.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland werden immer mehr „illegalisierte“ Migranten1ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Es wird angenommen, daß die Zahl der Einwanderer durch den Einwanderungsstop für Arbeitsmigranten und die neuen Einschränkungen bei Gewährung von Asyl gestiegen sind. Nach Schätzungen der ILO (Internationale Arbeitsmigration) lag die Zahl der Illegalen 1991 in der BRD bei insgesamt 350.000 illegalen Einwanderern plus 300.000 illegalen Flüchtlingen ( Lederer 1999). Italien steht mit 600.000 an erster Stelle, verglichen mit 200.000 in Frankreich.
Doch aufgrund der prekären Aufenthaltssituation der Migranten lassen sich kaum empirische Befunde für diese Zielgruppe finden. Das Zahlenmaterial über illegale Zuwanderung in Deutschland, das meist auf Mutmaßungen basiert, schwankt zwischen 100.000 und 500.000 Migranten, die ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland arbeiten und leben. Allein für Berlin gehen vorsichtige Schätzungen von bis zu 20.000 Zuwanderern aus, die sich hier ohne erforderliche Aufenthaltsgenehmigungen aufhalten und/oder ohne erforderliche Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachgehen.
Die Beschäftigung von „Illegalen“ gehört für viele Unternehmen zum Alltag. Desto paradoxer erscheinen aus diesem Grunde die derzeitige Rechtslage. Ein grundsätzlicher Fehler des geltenden Rechts ist, daß es den illegal beschäftigten ArbeitnehmerInnen stärker bestraft als den Arbeitgeber. Ein „Arbeitnehmer ohne Papiere“ , der bei seiner Tätigkeit kontrolliert wird, wird ausgewiesen und erhält ein Einreiseverbot. Darüberhinaus bekommt er zusätzlich seinen Lohn nicht ausgezahlt und womöglich eine Geldstrafe. Die Praxis zeigt, daß meist die Arbeitgeber nicht zu ermitteln sind, und wenn erhält er eine Geldstrafe , kann jedoch seine Arbeit fortsetzen.
Obwohl diese Migranten schon in die Arbeitswelt eingetreten und in der deutschen Gesellschaft leben, haben sie kein Zugang zu lebensnotwendigen Ressourcen. Dazu zählen vor allem die Inanspruchnahme einer mediznischen Betreuung und eines Rechtsschutzes. In dieser Arbeit soll die Situation der „illegalisierten“ Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt dargestellt und die Notwendigkeit einer politischen Regulation vorgeschlagen werden.
Im ersten Teil der Arbeit soll die zum Verständnis notwendigen Begriffsdimension illustriert werden. Hierzu zählt die Verortung der „illegalen“ Zuwanderer in ein Migrationsmodell. Im zweiten Teil folgt die Darstellung des in der Bundesrepublik geltenden Aufenthalts- und Arbeitsrechts, um eine Typologie der Illegalität vornehmen zu können.
Im dritten Teil wird anhand polnischer Migranten, die Situation der „Illegalisierten“ beschrieben und die aktuellen Problembereiche des Lebens und Arbeitens in der Illegalität illustriert.
1.1. Migration, das Phänomen der Völkerwanderung
Wanderungen sind kein neues Phänomen. Schon in den Frühphasen der Zivilsation ist von Wanderungen berichtet worden. Ob Einzeln oder in Gruppen , das Suchen nach neuen Lebensumwelten und -bedingungen ist eine Grundvoraussetzung des Menschen gewesen, um sein eigenes Überleben und das von Gruppen sichern zu können. Es ist nicht immer Hunger , Krankheit oder Verfolgung der ausschlagebende Grund für das Verlassen der Heimat gewesen. Im Zuge der wirtschaftlichen Industrialisierung ist ein erhöhter Bedarf an Arbeitskräften entstanden.Aufgrund der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung, das Enstehen neuer Vehrkehrs-und Kommunikationsmittel, konnten hier Menschen in die Industrienationen abwandern. Es läßt sich sogar behaupten, daß ohne eine internationale Wanderung von Arbeitskräften nie eine Industrialisierung in Europa zu Stande gekommen wäre. Bewegung beziehungsweise Wanderung ist somit eng mit der menschlichen Entwicklung verbunden Durch die Komplexität dieser Wanderungsprozesse haben sich in den Wissenschaften gleichfalls verschiedene Schwerpunkte etabliert. Für diese Arbeit sollen vor allem wirtschaftwissenschaftliche, poltikwissenschaftliche und soziologische Aspekte für dieses Phänomen der Illegalisierung von Arbeitsmigranten herangezogen werden2.
Es wurden mehrere Typologien entwickelt, um den häufig sehr allgemein gehaltenen Migrationsbegriff zu konkretisieren und differenzieren zu können. Annette Treibel unterscheidet unter folgenden Merkmalen:
femininen Subjektformen.
1. Mit räumlichen Aspekten wird unter der Binnenwanderung oder interner Wanderung (meist vom Land in die Stadt) und internationaler oder externer Wanderung unterschieden.
2. Unter zeitlichen Aspekten wird zwischen begrenzter oder temporärer Wanderung (etwa der Saisonarbeiter) und dauerhafter oder permanenter Wanderung unterschieden.
3. Bei der Unterscheidung der Wanderungsursache lassen sich zwei Formen aufführen: Die freiwillige Wanderung (Arbeitsmigration) und die Zwangswanderung (Flucht, Vertreibung).3
4. Unter dem Aspekt der des Umfangs der Migration wird zwischen Einzel- bzw.
Individualwanderung, Gruppen- oder Kollektivwanderung und Massenwanderung unterschieden.4
Die Darstellung der Akteureigenschaften der in dieser Arbeit untersuchten Gruppe folgt später. Doch hier sei schon erwähnt, daß die Typologisierung des Phänomens der „illegalsierten“ Zuwanderer sich kaum in solch vereinfachte Aspekte einkategorisieren lassen. Es stellt in dieser Hinsicht eine Mischform zwischen einer externen, temporären, individuellen Arbeitsmigration und einer externen, auf Dauer eingerichtete, aber von sozialen Netzwerken abhängige Gruppenwanderung dar.
Trotzdem kann aus dieser Unterscheidung der einzelnen Aspekte des Migrationsbegriffes eines folgen, Migration bedeutet danach ausschließlich Arbeitsmigration . Menschen wandern ab/aus, weil sie an einem „neuen Ort“ für sich und /oder ihre Familie eine bessere Lebensgrundlage erwirtschaften können. Der „alte Ort“ die Herkunftsregion kann jedoch der Bezugspunkt für eine längerfristige Perspektive und Lebensplanung der Wanderenden bleiben.
Der Demograph und Kartograph Ernest George Ravenstein entwickelte in den Achziger Jahren des
19. Jahrhunderts ein Modell, daß die Grundmuster einer Migration beschrieb. Dies kann bis heute als Makromodell verwendet werden.
1.2. Ursachen der Migration
Ravenstein unterteilte die Motivation der Wanderenden in zwei zentrale Faktoren: in push und pull Faktoren. Nach Ravenstein sind die Ursachen der Wanderungsentscheidung vor allem auf ökonomische und demographische Faktoren, also Arbeitsmarktsituation, Lohnniveau, Bevolkerungsentwicklung,etc, zurückzuführen.Allerdings werden in diesem Modell jegliche Gründe der Flucht ausgeklammert.
Zentraler Push- und Pull Faktor ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt, die in der Heimatregion des oder der Wandernden unzureichend und in der Zielregion attraktiver ist. Es tragen vor allem zwei zentrale Unterschiede eine tragende Rolle: Erstens die Beschäftigungssituation ( Arbeitslosigkeit bzw. Unterbeschäftigung in der Herkunftsregion; geringe oder keine Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzangebote in der Zielregion) und zweitens die Einkommenssituation ( höhere Löhne in der Zielregion). Diese beiden Hypothesen, die Beschäftigungshypthese (job-vacancy-Hypothese) und die Einkommenshypothese (income-differentials-Hypothese) , bilden die zwei Grundannahmen des Push- und Pull- Modells.
Dieser Ansatz wurde durch einen dritten Faktor erweitert, der ebenfalls für das Thema der illegalisierten Migranten ein enorme Bedeutung trägt: die Informationshypothese (migrant-stock- Variable). Sie besagt, daß die persönlichen Beziehungen und „Informationskanäle“ zwischen denen, die bereits gewandert sind und denen die wandern wollen, entscheidend zum Wanderungsentschluß beitragen (Treibel,1990).
Es sind in der soziologischen Forschung starke Auseinandersetzung zwischen Theorien zu entdecken, die eher push- Faktoren als pull -Faktoren als Wanderungsentscheidung sehen (Petersen, 1972). Grundsätzlich ist festzuhalten, daß dieser Ansatz gut geeignet ist mit ihm modulartig zu arbeiten und ihn in aktuelle gesellschaftliche Transformationsprozesse einzubinden. Der Vorteil dieses Ansatzes ist die Berücksichtigung sowohl individueller Voraussetzungen als auch strukturelle Notwendigkeiten in einer Gesellschaft, die in der Motivation des Wanderenden eine Rolle spielen.
Folglich ist die wirtschaftliche Situation des Herkunfts- und des Ziellandes zumindest einer der wichtigsten Faktoren der Wanderungsentscheidung.
Somit ist festzuhalten, daß eine Internationale Arbeitskräftemigration aufgrund einer Nachfrage in den Industrienation folgt. Es stellt sich nun die Frage , welche Erklärungsansätze bestehen, die die Nachfrage nach temporären Arbeitskräften erläutert.
Michael J. Piore diskutiert drei mögliche und gleichzeitig bekannteste Ansätze.
1.2.1 Migration ist eine Antwort auf allgemeine Arbeitskräfteknappheit.
Mit diesem Argumentationsmuster können Wanderungsbewegungen auf allgemeinen Arbeitskräftemangel zurückgeführt werden. Piore sieht diese Argumentation auf der ökonomischen Expansion der Wirtschaft im Zielland fußen. Wenn eine Wirtschaft, ausgehend von einem relativen geringen Niveau , zu expandieren beginnt, wird zunächst das einheimische Arbeitskräftepotential absorbiert. Danach entsteht erst die Arbeistkräfteknappheit. Durch eine Rekrutierung von auswärtigen Arbeistkräften kann dieser Nachfrageüberhang gestillt werden. Diese Arbeistkräfte müssen nicht zwangsläufig extern nachgefragt werden. Es kann ebenfalls zu einer Zuwanderung von Arbeitskräften aus anderen meist ländlichen Regionen kommen.
Zunächst wird das schlechtbezahlteste Segment des Arbeitsmarktes von Zuwanderern besetzt, da alle anderen besser bezahlten Beschäftigungen von Einheimischen verfolgt werden. Piore bezeichnet diesen aus der Volkswirtschaft stammenden Ansatz als unzureichend. Er gäbe kein Aufschluß darüber , wieso der Migrantenarbeitsmarkt nicht viel größer oder kleiner ist als gegenwärtig der Fall ist. Wenn man sich beispielsweise die unterschiedlich Lohnhöhe ansehe und die Leichtigkeit, mit der die Unternehmer neue Arbeitskräfte heranziehen, um eine gegebene Nachfrage aufrechtzuhalten, ist diese Erklärung nicht fähig ein notwendiges Anwachsen der Nachfrage zu erklären.
Desweiteren gelte der Ansatz als fraglich, Merkmale der Arbeitsplätze der Migranten auf die Kennzeichen der Migranten selbst zurückzuführen. Es gäbe bestimmte Migrantengruppen, die sowohl im Hinblick auf ihre Herkunft signifikant vom vorherrschenden Muster abweichen. Obwohl sie sie offenbar nur zu bestimmten Arbeitsplätzen hintendieren , unterscheiden sich die Charakteristika dieser Arbeitsplätze letzten Endes bezüglich der Dimensionen , wie Sozialstatus, Qualifikation, Lohn, Arbeitsplatzsicherheit,etc nicht von den Charakteristika der Arbeitsplätze anderer Migranten (North/ Houston,1979).
1.2.2. Migration dient dem Erfordernis , die untersten Ränge in der sozialen Hierarchie zu besetzen.
Diese Argumentation impliziert eine Vorstellung der Hierarchie von Arbeitsplätzen und möglichkeiten. In dieser Vorstellung spielt das Erreichen und die Aufrechterhaltung eines Status die maßgebliche Rolle in der Entscheidung einer Beschäftigung nachzugehen. Es gilt nicht das Einkommen, sondern der Aufstieg in der Hierarchie der Arbeitsplätze bzw. der Erhalt in dieser als Auslöser. Piore erkennt in diesem Ansatz ein prinzipiell unlösbares Problem. Der allgemeine Drang nach einem Auftsieg in der sozialen Hierarchie ließe am unteren Ende der Hierarchie Arbeitsplätze frei, da diese niemand mehr ausführen möchte. Migranten stellen eine Lösung für dieses Problem dar, weil sie von außen kommen und außerhalb der Sozialstruktur verbleiben , in der die Arbeitsplätze angesiedelt sind.5
Piore sieht in dieser Beschreibung zumindest die Kerngruppe der Arbeitsplätze der Migranten betroffen. Um die Migration unter das zur Aufrechterhaltung dieses Kernbereichs notwendige Niveau drücken zu können, sei es im heutigen Wirtschaftssystem erforderlich, das Problem nicht dadurch anzugehen, daß man Arbeitsplätze der unteren Hierarchie abschafft, sondern es erscheint einfacher, daß man andere Arten von Arbeiten substituiert.
Piore erkennt diesem Modell an, daß für dieses Menschenbild die Vorstellung zentral sei, daß wirtschaftliche Aktivitäten in einem größeren sozialen System eingebettet ist. Mit ihm ließe sich auch der enorme Widerstand erklären, warum jegliche Versuche diesen Arbeitsmarkt zu eliminieren, auf erheblichen Widerstand stoßen. Doch nachwievor gibt auch dieser Erklärungsansatz keine Aufschlüsse über die zu ermittelnde tatsächliche Größe des Arbeitsmarktes für Migranten. Dafür, so Piore, biete der dritte Ansatz, die These vom dualen Arbeitsmarkt, die umfassendste Antwort.
1.2.3. Migration entspricht den Bedürfnissen des sekundären Sektors eines dualen Arbeitsmarktes.
Das Funktionieren von Arbeitsmärkten ist in der Teilung in einem sekundären Sektor, in denen vor allem Migranten vorzufinden sind, und in einen primären Sektor, der größtenteils Einheimischen vorbehalten bleibt, zu sehen. Diese beiden Sektoren stehen in einer funktionalen Interdependenz, die auf einer Theorie der ökonomischen Dualität basiert.
Diese Theorie befaßt sich mit dem ständigem Wechsel und Fluktuation, die dem wirtschaftlichen Geschehen innerhalb einer Volkswirtschaft zu Grunde liegt. Dazu zählen natürliche, saisonale und wetterbedingte Faktoren, Mode- und Geschmackstrends, Erfindungen, Bankrotte,etc. Diese Faktoren binden abwechselnd Ressourcen an bestimmte produktive Tätigkeiten, um sie dann wieder freizusetzen.
Der Dualismus bezieht sich zum Einen auf den grundlegenden Unterschied zwischen Kapital und Arbeit innerhalb kapitalistischer Wirtschaftssysteme.
Eigentümer von Kapital haben Produktionskosten, die abhängig von den Fluktuationen ab- und zunehmen können.
Betrachtet man den Arbeiter als Eigentümer seiner Arbeitskraft unterliegt auch er den Risiken der Fluktuationen. Durch die Beschaffenheit der kapitalistischen Wirtschaftssysteme können jedoch die Kapitaleigner im Gegensatz zu den Arbeitern den Produktionsprozeß organisieren und somit die stabileren und sicheren Nachfrageanteile auswählen. Als Beispiel nennt Priore den Zustand , in dem zwei verschiedene Produktionstechniken bestehen . Wenn die Nachfrage teils stabil und teils variabel sei, wie z.B. in jeder Industrie mit einer stabilen Grundnachfrage und einer hohen saisonalen Komponente, würde die kapitalintensive, die wenig einsetzt, verwendet, um die Grundnachfrage zu befriedigen. Die arbeitsintensive Alternative mit geringem Kapitaleinsatz würde dann die saisonale Anforderungen erfüllen.
Ferner kann ein Dualismus von Kapital und Arbeit zu Unterscheidungen innerhalb der Arbeiterschaft führen. In Bereichen , wo kapitalintensive Produktionsmethoden verfolgt werden, können Arbeiter von einer festen Anstellung ausgehen als in Bereichen, die nur einen saisonalen Charakter aufweisen. Priore faßt zusammen, daß durch die fluktuative Entwicklung des Wirtschaftsgeschehens Unternehmen angehalten sind, Regelungen zu unterlaufen, die jedoch im primären Sektor durch Gewerkschaften relativ gesichert seien. Hier würde die eigentliche Bedeutung des sekundären Sektors ersichtlich. Er sei ein Sektor des Arbeitsmarktes, der keinen Kündigungs- und Entlassungsbeschränkungen unterliege und auf den der stabile Anteil der Nachfrage übertragen werden kann. Dies habe aber in allen Industrienationen unterschiedliche Ausprägungen.
1.3. Fazit
Dieses Modell des dualen Arbeitsmarktes widerspricht den zuvor dargestellten Modellen nicht. Sie sind in diesem Modell integriert und können gleichfalls noch erweitert werden. Wie mit dem Hierarchiemodell angedeutet, können unsichere Arbeitsplätze des sekundären Sektors am unteren Ende der Arbeitshierarchie liegen.
Es besteht auch kein Widerspruch zu der von der Arbeitskräfteknappheit ausgehenden Erklärung. Arbeitsplätze, die bei einer Arbeitsmarktexpansion als letzte geschaffen werden, erscheinen auch am Unsichersten.
Dieses Modell ermöglicht eine umfassendere Darstellung für die Charakteristika der Nachfrage nach Migrantenarbeit, die eigentlichen Pull-Faktoren. Migranten können demnach für das ganze Wirtschaftssystem attraktive Arbeitskräfte darstellen, denn alle Industriezweige sind schließlich Fluktuationen unterworfen. Wichtig erscheint hier zu untersuchen, wie die Beschaffenheit der Arbeitsplätze aussieht, in wiefern sie ansonsten dem primären Arbeitsmarkt angehören würde. Sobald ein Nachfrageüberhang an Arbeitskraft besteht, können Migranten diesen im unsicheren, nichtkapital- aber arbeitsintensiven Sektor besetzen.
Desweiteren lassen sich klare Handlungsmuster als Resultat von individuellen Akteurseigenschaften ableiten. Es werden sowohl makro als auch mikrotheoretische Ansätze verbinden. Akteure auf dem ungeregeltem Arbeitsmarkt handeln nach eigenen Kosten-Nutzen-Kalkülen. Die Anbieter zur Herstellung eines Gutes oder Dienstleistung wählen die kostenärmste Alternative, sie weichen auf den unregulierten Arbeitsmarkt aus, wo keine tarifvertragliche, arbeits- und sozialrechtliche Normen Mindeststandarts schaffen.
Die Nachfrager der Beschäftigung versuchen ihre Kosten auf dem ungeregelten Arbeitsmarkt zu verringern, in dem sie weder Sozialleistungen noch Steuern bezahlen müssen. In diese Kosten müssen allerdings mögliche staatliche Sanktionen im Falle einer Entdeckung miteingerechnet werden. Diese Theorie besitzt natürlich nur ihre Gültigkeit, wenn die Nachfrager nach Arbeit andere vergleichbare Optionen besitzen. Wenn keine Folgenabschätzung ihrer zur Verfügung stehenden Alternativen möglich ist, kann auch von keiner rationalen Entscheidung gesprochen werden.
2.0. „Illegalität“ und Migration
Zuvor wurden die wesentlichen Pull-Faktoren der Migration in Industrienationen dargestellt. Im folgenden soll eine kleine Gruppe der Migranten fokussiert werden, die abseits der offensichtlichen Migranten, die seit Generationen in der Bundesrepublik Deutschland leben und arbeiten, zunehmend ins Interesse der Öffentlichkeit gerückt wird. Das Thema der Situation der „illegalen“ Migranten erscheint deshalb von Interesse, da sie meist Dreh- und Angelpunkt von populistischen Angstszenerien sind und als Begründung für die Zunahme der Abschottungspolitik, von erhöhten Grenzkontrollen an der Grenzen Schengens bis hin zu Einwanderungsbegrenzungen, herangezogen werden.
Vorerst werden die möglichen Formen der Illegalisierung von Migranten dargestellt. Dazu gehört die illegale Einreise, der Aufenthalt und schließlich die Beschäftigung. Auf den Aspekt der illegalen Beschäftigung wird hinsichtlich der großen Bedeutung für die Fragestellung der Hausarbeit näher eingegangen.
Bei der Darstellung der verschiedenen Formen der Illegalität wird gleichfalls auf die Problematik der methodischen Messung eingegangen. Die quantitative Bestimmbarkeit ist deshalb von Bedeutung, da sich öffentliche Schätzung der „illegalisierten“ Migranten je nach politischem Nutzen exorbitant unterscheiden.
Schließlich wird ein Fallbeispiel anhand der polnischen Migranten gegeben. Aus einem Teil dieser Gruppe von polnischen Migranten zeichnet sich eine neue Form der Migration ab, die Pendelmigration.
2.1. Illegale Einreise
Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist nach gesetzlichen Aufenthaltskriterien unterteilt. Seit der Einführung des Schengener Vertrages ist es für die Einwohner der Mitgliedstaaten der Europäischen Union kein Problem die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland zu überqueren. Bis auf die Ostgrenze zu Tschechien, Polen und Slowakei sind de facto „grüne“ Grenzübergänge eingerichtet worden, wo keine oder zu mindest „nur“ verdachtsabhängige Kontrollen durchgeführt werden.Bis auf Staatsangehörige der Europäischen Union muß eine Genehmigung der deutschen Botschaft im Herkunftsland eingeholt werden. Ist trotz keiner gültigen Genehmigung eine Einreise in die BRD vorgenommen worden, wird von einer illegalen Einreise gesprochen. Durch die geographische Beschaffenheit der Bundesrepublik ist eine Einreise außerhalb der EU nach Deutschland nur per Flugzeug oder über die deutsch-polnische bzw über die deutsch-techische Grenze möglich.
Durch eine Reihe von Vorschriften ist es fast unmöglich geworden die BRD per Flugzeug ohne gültige Aufenthaltsgenehmigungen zu erreichen, da mittlerweile die Fluggesellschaften ohne eine Vorlage der entsprechende Papiere keine Flugtickets mehr verkaufen dürfen. So nimmt es nicht wunder, daß meist in den Medien nur von illegalen Grenzübertritten an der deutsch-polnischen Grenze berichtet wird. Zahlen lassen sich nur anhand der Kriminalstatisik des Bundesgrenzschutzes vorlegen. So wird in Jahresbericht des Bundesgrenzschutzes berichtet, daß die Zahl der unerlaubt nach Deutschland eingereisten Personen im Vergleich zum Vorjahr um 14 % auf 40.201 angestiegen ist. Mit 19.023 Festnahmen konzentrierte sich fast die Hälfte dieser Fälle auf den deutsch- tschechischen Grenzraum. Die Zahl der geschleusten Personen erhöhte sich demanch im Berichtszeitraum von 8.288 (1997) auf 12.533 (1988) (vgl demographie newsletter20.09.1999).Dabei wurde 3.162 Schleuser festgenommen. Das bedeutet gegenüber 1997 einen Anstieg von 56%.6Der Anstieg der registrierten Zahl unerlaubt eingereister Personen wird in dem vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Bericht einerseits auf einen erhöhten Migrationsdruck zurückgeführt, andererseits als Ergebnis der erweiterten Verfolgungsmaßnahmen interpretiert. Darunter fällt unter anderem die seit 01.09.1998 in Kraft getretene Befugniserweiterung, die es dem BGS erlaubt im Binnen- und Grenzgebiet verdachtsunabhängige Personenkontrollen vorzunehmen.
Nach der illegalen Einreise erfolgt eine Zurückweisung durch die zuständigen Grenzbehörden.
Illegale Arbeitsmigranten in der BRD René Hohmann
Zurückweisungen an den Grenzen nach Staatsangehörigkeit, 1995-1996
Quelle: Bundesgrenzschutz, KL4
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(aus: Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung)
2.2. Illegaler Aufenthalt
Der Aufenthalt für Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik wird über ein System von meist befristeten Aufenthaltsgenehmigungen geregelt.Verfällt eine Aufenthaltsgenehmigung und wird keine neue von der zuständigen Ausländerbehörde verlängert, erfolgt eine Ausreiseauforderung .
Folgt der, bzw diejenige nicht dieser Ausreiseauforderung, kann von einem illegalen Aufenthalt gesprochen werden.
Um ein besseres Verständnis zu bekommen, wen solche Situationen treffen können wird im folgenden dargestellt, welche Aufenthaltsgenehmigungen in der BRD bestehen und wer unter Umständen diese bekommen können. Nicht jeder „Illegale“ muß zwangsläufig illegal eingereist sein.Es können demnach Studenten, Famielenangehörige, Flüchtlinge, ehemalige Asylbewerber, etc sein. Durch die Vielzahl dieser Verordnungen lassen sich sehr unterschiedliche rechtliche Verläufe der einzelnen „Illegalen“ aufzeigen. Somit sind die Wege in die Illegalität, deren Dauer und die Perspektiven der Migranten oder Flüchtlingen völlig unterschiedlich. Diese Gruppe der Zuwanderer ist als äußerst heterogen einzuschätzen.
Sie vereint zunächst nur die Tatsache, keine oder falsche Aufenthaltspapiere zu besitzen.
Zum Zeitpunkt der Hausarbeit, Frühjahr 2000, ist die bundesdeutsche Regierung bemüht das bisherige Aufenthaltsrecht von 7 auf 8 unterschiedliche Aufenthaltsgenehmigungen zu erweitern.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3. Illegale Beschäftigung
Ausländer, die im Bundesgebiet leben, brauchen grundsätzliche eine Aufenthaltsgenehmigung, welche regelmäßig bei den zuständigen Ausländerbehörden zu beantragen ist. Wollen sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, muß zudem in den meisten Fällen eine Arbeitserlaubnis beim betreffenden Arbeitsamt eingeholt werden (Arbeitserlaubnispflicht nach §284 SGBIII). Eine Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist dabei ein gültiger Aufenthaltstitel.7Im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Ausländern erkennt das Arbeitsförderungsgetz (SGBIII) eine Reihe von Vergehen. Bei einer nicht von den Arbeitsämtern genehmigten Beschäftigung verhalten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ordnungswidrig (Paragraph 404 Abs. 2 SGBIII), welches eine Strafe von bis zu 500 000 DM vorsieht. Beschäftigt ein Arbeitgeber wiederholt Ausländer in großen Umfang oder zu ausbeuterischen Bedingungen, liegt eine Straftat gemäß § 407 SGB vor, dabei können Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren ausgesprochen werden.
Die Praxis dieser Rechtsgrundlage zeigt, daß in der Regel meist die illegal Beschäftigten als die Unternehmer rechtskräftig verurteilt werden (Cyrus,1995).Doch auch in der Statistik der eingeleitenden Bußgeld-und Strafverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung ist zu entnehmen, das sich die Anstellung von illegal Beschäftigten fast verdoppelt hat. Hier ist eine enorme Zunahme gerade in den neuen Bundesländern zu verzeichnen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle:Statistik der 89Bundesanstalt für Arbeit:BfA IIIa3- 7419/7000.2)
3.0. Zur Situation der illegal beschäftigten Migranten in der BRD
Die Ursachen der illegalen Beschäftigung sind vielschichtig und und können je nach den Akteurskonstellationen unterschiedlche Ausprägungen einnehmen.
Robert Siegle faßt in seiner Studie über illegale Beschäftigung in der BRD zusammen, daß in Deutschland im Vergleich zu ausländischen Arbeitsmärkten bessere Verdienstmöglichkeiten bestehen (Siegle,1998). Dies locke vor allem Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Staaten an, da hier die geographische Distanz und das hohe Lohngefälle , 100 (BRD):10 (Polen):1 (Ukraine), für eine temporäre Beschäftigung in der BRD sprechen würde. Zusätzlich können beispielsweise polnische , slowakische und ungarische Staatsbürger ein drei monatiges Visum für den Aufenthalt in der BRD bekommen, das jedoch keine Arbeitserlaubnis beinhaltet.
Arbeitgeber ihrerseits machen den Schritt in die Illegalität häufig, um ihre vielbeklagten hohen Lohnnebenkosten bei legalen Beschäftigungsverhältnissen zu umgehen.Weiterhin könne der illegale Arbeitgeber durch die Einsparung von Sozialversicherungsabgaben, die Nichtbeachtung von Leistungspflichten nach dem Lohnfortzahlungsgesetz, untertarifliche Bezahlung und die Vernachlässigung weiterer tariflicher, arbeits- und verwaltungsrechtlicher Pflichten sich gegenüber seiner Konkurrenz auf dem Markt Vorteile erwirtschaften.Da diese drohenden Wettbewerbsvorteile der Konkkurenz nicht verborgen bleiben, können Adaptionen folgen. Hier wird von einer Sog- und Ansteckungswirkung der Wirtschaftdelikte gesprochen.
Aus diesen Verhältnissen ist eine temporäre Arbeitsmigration mit prekären Aufenthaltstadien entstanden. Die Quantifizierung dieser Gruppe ist wie schon oft erwähnt sehr schwierig. Dita Vogel weist darauf hin, daß Migranten ohne vollständige Dokumente erst im Moment polizeilicher oder behördlicher Kontrollen sichtbar werden (Vogel,1999). Die vorliegenden Zahlen liese demnach nur die Zuweisung in die attraktivsten Sektoren der illegalen Beschäftigten zu.10Eine Typologie dieser Gruppen der prekarisierten Migranten nahm Frauke Miera anhand der Zuwanderer aus Polen in Berlin vor. Sie entdeckte hauptsächlich zwei Formen . Mittels des dreimonatigen Visums kristallisierten sich eine Reihe von erwerbstätigen Touristen heraus, die ohne Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachgingen. Durch diese illegale Beschäftigung wird der rechtliche Status prekär und dem Zuwanderer drohe strafrechtliche Verfolgung, Ausweisung und Einreiseverbot. Diese Arbeits- und aufenthaltsrechtliche Situation bedinge eine relative Schutzlosigkeit vor Ausbeutung. Dies betreffe gerade Bereiche, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Erwerbstätigkeit zählen, wie beispielsweise die Prostitution. Der einzige Vorteil bestünde in einem sicheren Aufenthaltstatus als Tourist, der beliebig lang erneut durch eine Aus- und Einreise wiedererlangt werden könne.11
Als zweite Gruppe nennt Miera die „Over-Stayer“. Alle erwähnten Einreisemöglichkeiten von der Werksvertragsarbeit bis hin zum touristischen Einreise können dazu genutzt werden, den Aufenthalt über den zulässigen Zeitraum hinaus zu verlängern. Das Risiko einer Ausweisung liege hier bei einer jeden Ausweiskontrolle. Falls eine illegale Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, besteht eine dopplete Prekarisierung, also eine doppelte Schutzlosigkeit im Vergleich zu anderen erwerbstätigen Mirganten (Miera,1996).
Aufgrund ihrer rechtlichen Schutzlosigkeit sind diese Migranten billige und flexibel einsetzbare Arbeitskräfte. Diese Schutzlosigkeit macht sich dann bemerkbar, wenn die Migranten in Probleme mit ihren Arbeitgebern geraten. Es wird häufig berichtet, daß die sowieso sehr geringen Löhne nicht Illegale Arbeitsmigranten in der BRD René Hohmann ausgezahlt wurden und die illegal Beschäftigten durch Angst vor einer Ausweisung oder keine Möglichkeiten besaßen ihre vorenthaltenen Löhne einzuklagen. Ferner besteht für die illegal Beschäftigten keine Sozialversicherung, Arbeits- und Kündigungsschutz.
Der polnische Sozialrat berichtet von einigen Folgen dieser prekären Situation.12Diese Migranten sind nicht nur auf der Arbeitsstelle von anderen Zuwanderern zu unterscheiden, es ist vielmehr von einer Ausbeutung auf verschiedenen Ebenen auszugehen. Die Organisation einer Unterkunft, die Inanspruchnahme eines Kredites, das Suchen nach einer Krankenversorgung und schließlich die Vermittlung von Arbeitsplätzen lassen dort , wo keine sozialen Netzwerke vorhanden sind, auf die im Notfall zurückgegriffen werden kann, „Vermittlungsagenturen“ entstehen , die aus dieser schutzlosen Situation Kapital schlagen können. So verwundert es nicht, daß mit dem Thema der illegalen Einwanderung und Beschäftigung meist die Schlepper,Schleuser und Bandenkriminalität in Verbindung gebracht wird und die eigentlichen Leidtragenden die Beschäftigten in Vergessenheit geraten.
4.0. Fazit:
„ Die Beschäftigung von Illegalen ist, zumindest im Baugewerbe , unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nahzu unvermeidbar und in mancher Hinsicht sogar volkswirtschaflich nützlich.“ So lautet eine der vielen Erkenntnisse einer Studie von Jög Alt über Illegale in Leipzig (Alt,1999). „Um den Dingen keinen völlig unkontrollierten Verlauf zu lassen , werden zwar Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Diese werden aber den konjunkturellen Bedürfnissen angepasst, die rechtlichen und ressourcenmäßigen Grundlagen der Bekämpfungstellen werden nicht derart ausgestaltet, daß sie illegale Ausländerbeschäftigung ernsthaft jeglicher Lukrativität berauben könnten“.
In dieser Arbeit wurde versucht die Offensichtlichkeit diesen Bedarfs an illegalen Arbeitskräften theoretisch, anhand Priore´s These eines dualen Arbeitsmarktes und empirisch durch Fallbeispiele nachzuzeichnen.
Es wurde, so hoffe ich, klar daß diese Gruppe der Migranten zu einem Teil des Arbeits- und Lebenswelt geworden sind, die jedoch praktisch ohne Rechte , quasi vogelfrei, ihren Alltag beschreiten.
Der Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland begrüßte die Tatsache einer verstärkten und fundierten Diskussion des Themas in der Öffentlichkeit. Doch weitere Handlungsnöte als die Feststellung, daß illegale Beschäftigung von Ausländern nicht nur die Ordnungsfunktion des Arbeitsmarktes störe, sondern auch soziale Schutzrechte verletze, geht der Bericht nicht.
Die Form der illegalen Beschäftigung kann im Trend einer marktliberalen Politik der Arbeitsmarktdergulierung gesehen werden. Die Verschärfung der Ausgrenzung und Kriminalisierung dieser Arbeitsmigranten verschärft im Grunde nur die Abhängigkeit an die Arbeitsmittler. Diese Abhängigkeit kann nur durch Legalisierungskampagnen des Staates und durch ein Netz von Anlaufstellen zur rechtlichen und gesundheitsversorglichen Unterstüzung aufgebrochen werden.13
5.0. Anhang:
- Alt, Jörg: Illegal in Deutschland, 1999, S.420-421 ff.
- Bericht der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der
Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland . Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen,m1999.
- Bohning, W.R, Integration and Immigration Pressures in Western Europe, in: International Labour
Review 130 (1990).
- Cyrus, Norbert, Polnisch-deutsche Arbeitsmirgation:Skizze eines Systems ausdifferenzierter
Pendelmigration, Arebitpapier zum Symposium „Menschen ohne Hoffnung- Flucht aus Osteuropa“,1993.
- Cyrus.Zag Nr. 15/Juni, Berlin 1995,S.13-19.
- Häußermann Hartmut: Großstadt- Soziologische Stichworte, Opladen 1998.
- Häußermann/ Siebel: Soziologie des Wohnens, Weinheim, Juventa Verlag, S.200.
- Lederer, Harald W. Illegale Ausländerbeschäftigung, Internationale Zeitschrift für Arbeit,1-1999. · Miera,Frauke, Zuwanderer und Zuwanderinnen aus Polen in Berlin in den 90 er Jahren, WZB ,
November 1996.
- North /Houston: Vergleich von verschiedenen Migrationsbewegungen in den Vereinigten Staaten,
1979,S.105-111.
- Ohne Papiere in Europa, Autorenkollektiv, Schwarze Risse, Berlin 2000.
- Petersen, William 1972: Eine allgemeine Typologie der Wanderung.
- Piore,Michael J., Internationale Arbeitskräftemigration und dualer Arbeitsmarkt aus:
Kreckel,Reinhard (HG)Soziale Ungleichheiten.Soziale Welt, Göttingen.
- Siegle Robert, Probleme bei der illegalen Beschäftigung mit den Mitteln des Straf- und
Ordnungswidrigkeitsrechts, Inaugural-Dissertation,Tübingen 1998, S.230 ff.
- Treibel, Annette: Migration in modernen Gesellschaften, Weinheim 1999, S41ff. · Vogel, Dita, Illegaler Aufenthalt in Deutschland, Zeitschrift für
Bevölkerungswissenschaft.Jg.24,2/1999, S.165-185.
[...]
1Der Autor verzichtet in dieser Arbeit im Hinblick auf den Lesefluß auf die zusätzliche Angliederung der
2Wanderungsprozesse sind auch für andere Wissenschaftsgebiete von starkem Interesse. Dazu zählen die Demographie , die sich vor allem mit der räumlichen Mobilität der Wanderung befassen, die Geschichtswissenschaft, die vor allem sozialgeschichtliche Verläufe von großen Wanderungsbewegungen nachzeichnen, die Kulturanthroplogie, die den gesellschaftlichen Umgang mit „Fremden“ untersuchen, und die Erziehungswissenschaften, die sich mit der schulischen Situationen der nachfolgenden Generationen der Migranten beschäftigen.
3Diese Unterscheidung gerät immer in den Fokus aktueller politischer Auseinandersetzung. Diese
Unterscheidung ist immer stark abhängig vom moralischen Gehalt der Aussage. Ein Unwort, das diese Auseinandersetzung zeugte, ist die des „Wirtschaftsflüchtlings“.
4Hier gelingt auch keine klare Unterscheidung. Ob von einer Einzelwanderung oder Kettenwanderung
auszugehen ist läßt sich schwer feststellen. Laut neueren Untersuchungen kann man zunehmend von einer „eingebundenen“ Einzelwanderung , also in einem Netzwerk organisierten Wanderung, ausgehen .
5Auf die genauere Hinterfragung dieser Aussage wird im späteren Teil noch näher eingegangen. Doch eines sei schon vorausgeschickt: Zuwanderer sind zwar zum Großteil außerhalb einer Sozialstruktur aufgewachsen, doch es läßt sich feststellen, daß bei zunehmender Dauer des Aufenthaltes sich das Anspruchsniveau bezüglich sozialer Standarts mit der Zeit an das der neuen Gesellschaft angleicht (Häußermann/Siebel,1996)
6Hierbei ist zu erwähnen, daß seit Anfang 1998 die Personebeförderungspflicht von Taxifahrern im nahen Grenzgebiet eingeschränkt wurde. Durch einige Fälle, wo illegale Grenzübertritte bzw. Fahrten nahe des Grenzgebietes mittels eines Taxis vorgenommen wurden, sind nicht nur die „illegal“ Eingereisten sondern gleichfalls die Taxifahrer wegen Schleusertätigkeiten rechtskräftig verurteilt worden.
7Es bestehen natürlich auch institutionelle Abkommen mit Staaten zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitern, dazu zählen Werkvertragsabkommen, Abkommen zur Saison- und Gastarbeit.
8ABL=Alte Bundesländer
9NBL= Neue Bundesländer
10Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit stellt folgende Bereiche fest, in der zunehmend illegal Beschäftigte vermittelt werden:Baugewerbe,Gastronomie, Taxifahrer,Verkäufer auf Weihnachtsmärkten, in informellen Sektoren wie privaten Haushaltshilfen, Putzdienste, Straßenhandel, Schrotthandel und Wohnungsrenovierungen.
11In der Literatur wird häufig von einer Pendelmigration gesprochen, in dem die Migranten nur kurzfristig in Deutschland leben beziehungsweise arbeiten und häufig in ihre Herkunftsländer pendeln. Diese neue Form der Migration kann zukünftig häufiger angetroffen werden, da die Aus-und Einreise in die Anreihnerstaaten der Europäischen Union zunehmend einfacher gestaltet werden.
12Hierzu vergleiche Reihe von Publikationen unter www.polskada.de
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptthema des Dokuments "Illegale Arbeitsmigranten in der BRD"?
Das Dokument untersucht die Situation illegal beschäftigter Migranten in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), insbesondere im Hinblick auf die Ursachen, Formen der Illegalität und die damit verbundenen Probleme.
Welche Ursachen für Migration werden im Dokument genannt?
Das Dokument nennt verschiedene Ursachen für Migration, darunter allgemeine Arbeitskräfteknappheit, das Bedürfnis, die untersten Ränge in der sozialen Hierarchie zu besetzen, und die Bedürfnisse eines dualen Arbeitsmarktes. Es werden auch Push- und Pull-Faktoren wie Arbeitslosigkeit, niedrige Löhne im Herkunftsland und höhere Löhne in der Zielregion erwähnt.
Welche Formen der Illegalität werden im Zusammenhang mit Migration unterschieden?
Es werden drei Formen unterschieden: illegale Einreise, illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung. Jede dieser Formen wird im Detail erläutert.
Welche Rolle spielt der duale Arbeitsmarkt im Kontext der illegalen Beschäftigung von Migranten?
Das Dokument betont die Bedeutung des dualen Arbeitsmarktes, der in einen primären Sektor (vorwiegend Einheimische) und einen sekundären Sektor (oft Migranten) unterteilt ist. Der sekundäre Sektor dient dazu, Fluktuationen in der Wirtschaft aufzufangen und bietet oft unsichere Arbeitsplätze mit geringem Schutz.
Wie wird die Situation illegal beschäftigter Migranten in der BRD beschrieben?
Die Situation wird als prekär und schutzlos beschrieben. Illegale Migranten haben oft keinen Zugang zu lebensnotwendigen Ressourcen wie medizinischer Versorgung und Rechtsschutz und sind anfällig für Ausbeutung.
Welche Probleme werden bei der Messung illegaler Migration angesprochen?
Das Dokument weist auf die Schwierigkeit hin, illegale Migration quantitativ zu erfassen. Die Schätzungen variieren stark und hängen oft von politischen Interessen ab. Da Migranten ohne Papiere erst bei Kontrollen sichtbar werden, ist es schwierig, genaue Zahlen zu ermitteln.
Welche Rolle spielen polnische Migranten im Kontext der illegalen Beschäftigung?
Polnische Migranten werden als Beispiel für eine Gruppe genannt, die häufig in der illegalen Beschäftigung anzutreffen ist. Es wird auch auf die Pendelmigration hingewiesen, bei der Migranten kurzfristig in Deutschland arbeiten und dann in ihr Herkunftsland zurückkehren.
Welche rechtlichen Konsequenzen hat die illegale Beschäftigung?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können bei illegaler Beschäftigung belangt werden. Arbeitnehmer riskieren Ausweisung und Einreiseverbot, während Arbeitgeber mit Geldstrafen belegt werden können. Allerdings werden in der Praxis oft die illegal Beschäftigten stärker bestraft als die Arbeitgeber.
Welche Lösungsansätze werden zur Verbesserung der Situation illegal beschäftigter Migranten vorgeschlagen?
Das Dokument schlägt Legalisierungskampagnen des Staates und den Aufbau eines Netzes von Anlaufstellen zur rechtlichen und gesundheitlichen Unterstützung vor. Es wird betont, dass die Kriminalisierung und Ausgrenzung der Migranten die Abhängigkeit von Arbeitsvermittlern nur verstärkt.
Welche Theorien werden zur Erklärung der Arbeitskräftemigration genutzt?
Es werden verschiedene Theorien und Modelle erwähnt, darunter das Push- und Pull-Modell nach Ravenstein, die Job-Vacancy-Hypothese, die Income-Differentials-Hypothese, die Migrant-Stock-Variable und Piore's These vom dualen Arbeitsmarkt.
- Arbeit zitieren
- Rene Hohmann (Autor:in), 2000, Zur Situation illegalisierter Migranten in der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/101588