Da das bedingungslose Grundeinkommen seit einigen Jahren in der Politik von einigen Parteien in Betracht gezogen wird, rückt das BGE durch die aufkommenden Problematiken immer weiter in den Vordergrund. Deshalb stellt sich die Frage, inwiefern das bedingungslose Grundeinkommen Einzug in die aktuelle Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollte. Dazu soll in der Seminararbeit im ersten Teil erst einmal die Idee des BGE begründet werden. In dieser Arbeit gehe ich von den drei meistdiskutierten Modellen auf das von Werner Götz ein, da sie die bekannteste in Deutschland ist. Daraufhin werden Vor- und Nachteile herausgefiltert und dies wird von der bestehenden Situation in Deutschland abgegrenzt. Im zweiten Teil wird diskutiert, ob das BGE Einzug in die aktuelle Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollte.
Inhaltsverzeichnis
1.0 Bedingungsloses Grundeinkommen
2.0 Die Idee des BGE
3.0 Vor-und Nachteile
3.1 Vorteile
3.2 Nachteile
4.0 Abgrenzen von der bestehenden Situation in Deutschland
5.0 Sozialpolitische- und ökologische Argumente
6.0 Fazit
Literaturverzeichnis
1.0 Bedingungsloses Grundeinkommen
Das bedingungslose Grundeinkommen1 2 ist eine regelmäßige Zahlung an jeden Staatsbürger, die ohne Bedingungen gewährt wird. Die Transferleistungen wie Kindergeld, gegebenenfalls Arbeitslosengeld, Bafög und Steuern, wie es sie derzeit gibt, entfallen. Ziel ist es mit dem Grundeinkommen einen gesellschaftlich akzeptablen Mindestlebensstandard, unabhängig von der Arbeit, zu ermöglichen (Vgl. Osterkamp, R. (2015), S. 9.). Dennoch kann jedes Gesellschaftsmitglied selbst entscheiden, wie er darüber hinaus sein Leben gestaltet (Vgl. Füllsack, F. (2006), S. 10.). Das Thema findet man seit circa 20 Jahren in den unterschiedlichsten politischen Strömen der Gesellschaft. Diese Idee kam zu Stande, da die Verteilung der Nutzungsmöglichkeiten und der Einkommensverteilung ungleich geworden ist, aber auch die Armut angestiegen ist (Vgl. Osterkamp, R. (2015), S. 10f.). Viele sehen das BGE als Ausweg von der Krise des Sozialstaats, der zunehmenden Arbeitslosigkeit und der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung (Vgl. Peter, G. / Meyn, C. (2009), S. 10). Es wird immer deutlicher, dass durch die Arbeit die Existenz nicht mehr gesichert werden kann. Bischoff belegt diese Aussage damit, dass die Rekonstruktion der Vollbeschäftigung vergeblich ist und die Arbeitslosigkeit nicht mehr nur ein zeitlich begrenztes Problem darstellt (Vgl. Bischoff, J. (2007), S. 19). Ebenfalls beschreibt er, dass ein Grundkonflikt für die Gesellschaft entsteht, indem Bürger dauerhaft vom gesellschaftlichen System ausgegrenzt sind, der Lohn sich für die Lohnabhängigen für den Aufwand nicht rentiert oder trotz Vollzeitbeschäftigung das Einkommen nicht ausreicht (Vgl. Bischoff, J. (2007), S. 19f.).
Da das bedingungslose Grundeinkommen seit einigen Jahren in der Politik von einigen Parteien in Betracht gezogen wird, rückt das BGE durch die aufkommenden Problematiken immer weiter in den Vordergrund. Deshalb stellt sich die Frage, inwiefern das bedingungslose Grundeinkommen Einzug in die aktuelle Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollte. Dazu soll in der Seminararbeit im ersten Teil erst einmal die Idee des BGE begründet werden. In dieser Arbeit gehe ich von den drei meistdiskutierten Modellen auf das von Werner Götz ein, da sie die bekannteste in Deutschland ist. Daraufhin werden Vor- und Nachteile herausgefiltert und dies wird von der bestehenden Situation in Deutschland abgegrenzt. Im zweiten Teil wird diskutiert, ob das BGE Einzug in die aktuelle Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollte.
2.0 Die Idee des BGE
Seit Beginn der industriellen Revolution haben sich viele Nationen, in der fortschreitenden Entwicklung, zu einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft gewandelt (Vgl. Blasge, C. (2016), S. 19). In der Zeit der Agrarwirtschaft haben sich die Menschen selbst versorgen können. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Die heutige Gesellschaft hat sich vom Prinzip der Selbstversorgung zur Fremdversorgung geändert und kann sich nicht mehr vorstellen, ohne bestimmte Leistungen anderer Menschen auszukommen (ebd.). Aufgrund dessen wurden im Laufe der Jahrhunderte mehrere Konzepte mit der Grundidee entwickelt, soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft herzustellen. Mit dem Entwurf eines Idealstaates im Jahre 1516 wurde schon die erste Befürwortung für ein Grundeinkommen gegeben. In diesem Jahrhundert wurde jedoch der Arbeitswille als selbstverständlich anerkannt. Weiterhin äußerten sich noch die Befürworter Charles Fourier und Thomas Paines, die eine etwas andere Vorstellung des BGE hatten, die aber dieselbe Problematik beheben wollten. Charlier war der erste, der auch die Arbeitslosen mit in das Konzept geschlossen hat (Vgl. Osterkamp, R. (2015), S. 11.).Mit mehreren Befürwortern wurden weitere Synonyme für das bedingungslose Grundeinkommen, wie „Solidarisches Bürgergeld“, „Sozialdividende“, „Solidarische Bürgerversicherung“, „Existenzgeld“, „Idealtypisches Grundeinkommen“ und „negative Einkommenssteuer“ bekannt und sie werden in den unterschiedlichsten politischen Positionen vertreten (Vgl. Belwe,K. (2017), S. 2). Doch was hat es mit dem Grundeinkommen auf sich?
Das Grundeinkommen, wie in 1.0 definiert, wird an jeden Staatsbürger gezahlt, auch wenn kein Bedarf besteht, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Das Geld wird monatlich überwiesen ohne sonstige Nachweise. Im Modell von Werner Götz ist für die Finanzierung eine Steuerumgestaltung notwendig. Die Einkommenssteuer wird durch die Konsumsteuer ersetzt. Hier wird anders als bisher nicht das Einkommen besteuert, sondern der Konsum. Damit ist der Verbrauch von Gütern, Ressourcen und Dienstleistungen gemeint. Der Freibetrag bei der Einkommenssteuer schützte bisher das Existenzminimum. In Folge dessen würde das Grundeinkommen den Schutz übernehmen, um vor der Armut zu bewahren, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und eine freie Entscheidung über Leben und Arbeit zu befähigen. (Vgl. Fischer, U. (2016)). Oftmals werden als Beispiel 1000 Euro genannt. Diese würden die Sozialversicherungen ersetzen, dafür würden andere Sozialleistungen auf besondere Bedarfe reduziert werden. Das Erwerbseinkommen könnte durch das BGE sinken, es kommt darauf an wie Angebot- und Nachfrage und die Verteilungsmacht verteilt sind. (ebd.).
Götz behauptet, dass ein Leben in Würde nur zu führen ist, wenn ein finanzielles Einkommen, welches über dem Existenzminimum angelegt sein sollte, besteht (Vgl. Götz, W., Eichhorn, W., Lothar, F. (o.J.), S. 9). Aufgrund dessen versteht sich das BGE als Antwort auf die ungleiche Entwicklung im soziökonomischen Bereich in der Volkswirtschaft. Das BGE wird definiert als: "ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird." (Vanderborght, Y / Van Parijs, P (2005), S. 37). Unter derzeitigen finanziellen Bedingungen -bis zu 1000 Euro im Monat pro volljährige Person- wäre das BGE prinzipiell finanzierbar, allerdings sind die endgültigen Folgen schwer abzuschätzen (Vgl. Pelzer, H. / Fischer, U. (2009), S. 114). Götz sieht die Vollzeitbeschäftigung nicht als sinnvolles Ziel in einer arbeitsteiligen und produktiven Gesellschaft.
Trotzdem fördert die Arbeit das soziale Zusammenleben und erweckt Lebenssinn. Deshalb hat er keinen Zweifel daran, dass das Grundeinkommen funktionieren könnte. (Vgl. Fischer, U. (2016)).
3.0 Vor- und Nachteile
Um zielführend an die Bearbeitung des Themas heranzugehen, werden in diesem Teil der Arbeit die Vor- und Nachteile erläutert.
3.1 Vorteile
Wie die Friedrich-Ebert-Stiftung darlegt, wird das bedingungslose Grundeinkommen als Allheilmittel für den Sozialstaat beschrieben, da für jedes gesellschaftliche Problem ein passendes Grundeinkommen existiert oder entwickelt wird.
Hinzu kommen noch weitere positive Faktoren, wie die Abschaffung des Erwerbszwanges, die Autonomie und Selbstbestimmung fördern. Das heißt, dass sich ein Individuum frei entfalten kann und sich die Menschen mehr in den sozialen Bereichen engagieren können. Dadurch könnten ebenso mehr kreative Berufe entstehen, da sie positiv auf die Gründungsaktivitäten ausfallen könnten. Die Menschen haben mehr Zeit ihren Hobbys nachzugehen und werden kreativer, weil ihre Existenz nicht daran scheitert. Ebenso könnte durch das Grundeinkommen in Zeiten der Digitalisierung für mehr Sicherheit, bei wegfallenden Arbeitsplätzen, gesorgt werden. Ein weiterer Punkt ist die gerechte Umverteilung des Kapitaleinkommens. Zudem wird die Bürokratie entlastet und abgebaut, was den Sozialstaat radikal vereinfacht. Der Grund dafür ist, dass Transferleistungen wegfallen und die Steuern in dieser Form nicht mehr existieren. Diese gesellschaftlichen Bedarfe konnte der Sozialstaat bisher nicht ausreichend oder gar nicht abdecken (Vgl. Tönshoff, C. / Brandherm, R., Philipps, R. (2017), S. 1f.). Ein weiteres gewichtiges Pro Argument ist das Maximinprinzip nach Rawl. Er beschreibt, dass die Menschen ihre eigene zukünftige Position in der Gesellschaft nicht kennen und daher entscheiden sie sich für eine Ordnung, in welcher der ungünstigste Anteil an Grundgütern am günstigsten ausfällt. Rawl legt dar, dass einige Menschen von ihrer Geburt an benachteiligt sind, da sie verschiedene Ausstattungen an natürlichen und gesellschaftlichen Grundgüter besitzen. Deshalb möchte er durch dieses Prinzip einen Ausgleich für die gesellschaftliche Lage der Menschen herstellen (Vgl. Blasge, C. (2016), S. 123f.). Pelzer und Fischer sind Befürworter des BGE und sehen den individuellen Rechtsanspruch als Pro Argument. Dieser schafft eine finanzielle Unabhängigkeit von Männern und Frauen (Vgl. Fischer, U. / Pelzer, H. (2008)).
3.2 Nachteile
Die Ziele des BGE sind erstrebenswert. Trotzdem gibt es zu dieser Idee auch einige Contra Argumente. Einerseits wurde die Theorie als finanzierbar und ökonomisch vorstellbar beschrieben, andererseits sind die Folgen von Produktivität, Inflation und Arbeitsbereitschaft, laut der Friedrich- Ebert-Stiftung, fraglich. Es wird dargelegt, je höher das Grundeinkommen, desto niedriger ist der Anreiz für die Bürger arbeiten zu gehen. Hierzu passt ebenfalls die These von Reuter, dass das BGE die Menschen "faul" macht. Dies wird dargelegt mit dem Menschenbild nach dem homo oeconomicus und dem Vorurteil "Menschen sind von Natur aus faul" (Häni / Kovce (2015), S. 52). Vor allem unter den Berufen mit einer geringen Qualifikation würde die Arbeitslosigkeit ansteigen, da sich die Menschen mit diesem Einkommen möglicherweise zufrieden geben würden. Die Folgen hierfür wären das Aussterben von Innovation, Motivation und Produktivität (Vgl. Reuter, T (2016), S. 174). Des Weiteren kann das BGE nur durch Steuereinnahmen bezahlt werden und die bekommt der Staat nur durch die Bürger die arbeiten gehen. Das Gerechtigkeits- und Freiheitsverständnis hat sowohl positive- die oben schon erwähnt wurden- als auch negative Seiten. Die Kritiker des BGE zweifeln daran, ob Gerechtigkeit geschaffen werden kann, wenn alle das Gleiche erhalten (Vgl. Tönshoff / Branherm / Philipps (2017), S. 2). Osterkamp sieht das ebenfalls als negative Auswirkung für diejenigen Bürger, die besonders hohen Bedarf an gesellschaftlicher Unterstützung haben (Vgl. Osterkamp, R. (2015), S. 13.). Butterwege kritisiert, dass die Reichen es nicht benötigen und es für die Armen nicht reicht (Vgl. Butterwege (2015)). Deshalb wird es dadurch kein Mittelmaß geben und der Unterschied zwischen Arm und Reich bleibt bestehen. Ein weiterer Kritikpunkt an das BGE Konzept von Götz Werner ist, dass er außer Acht gelassen hat, dass durch demographische und gesellschaftliche Faktoren notwendiger Migration und die dazugehörige Anspruchsberechtigung die Idee missbraucht werden kann. Zudem erwähnt Reuter als Gegenargument die Lohnsubventionen. Somit müsste der Arbeitgeber dem den Mitarbeitern weniger zahlen mit der Ausrede, dass das Grundbedürfnis schon gedeckt sei (Vgl. Reuter, T. (2016), S. 176.).
4.0 Abgrenzen von der bestehenden Situation in Deutschland
Im Folgenden wird der Unterschied zwischen der derzeitigen Situation in Deutschland mit der theoretischen Idee des bedingungslosen Grundeinkommens dargestellt. Das bedeutet, wie das Sozialsystem mit den vermuteten Vor- und Nachteilen aussehen würde.
Das Leistungsprinzip des aktuellen Sozialsystems kann als das Gegenteil des bedingungslosen Grundeinkommens beschrieben werden. Es macht die Grundsicherung abhängig von der Arbeitsbereitschaft und legt einen großen Wert auf strenge bürokratische Kontrolle. (Vgl. Fischer, U. (2016)).
Auf die Frage „Was ist ein Sozialstaat“ ist eine Definition:
„Der Sozialstaat versteht sich als eine historisch gewachsene öffentliche Instanz des Staates, die sich für die Sicherung der materiellen Existenz der Bürger/innen eines politischen Gemeinwesens einsetzt“ (Lessenich, 2012, S. 9).
Hierunter versteht man, dass er Hilfsleistungen unterschiedlicher Art anbietet, Gerechtigkeit verkörpert, um faire Lebenschancen herzustellen und einen Ausgleich von offensichtlichen Benachteiligungen ausgleicht (Vgl. Blasge, C (2016), S. 32). Die Aufgaben eines Sozialstaats sind die soziale Sicherung, die soziale Gerechtigkeit, die gesellschaftliche Integration und die individuelle Freiheit. Alle diese Aufgaben sind beim bedingungslosen Grundeinkommen vertreten (Vgl. Blasge, C. (2016), S. 33.). Wie Eichhorn und Presse darlegen, wird in Deutschland die Behandlung an nicht erwerbstätiger Menschen, die sich nach einem Jahr im Hartz IV System befinden, von Befürwortern des BGE kritisiert. Der Grund dafür ist, dass bei Hartz IV Beziehern, die Menschenrechte (Artikel eins bis vier) nicht gewährleistet werden. Diese sind die Würde des Menschen (Art. 1, Satz 1 GG), die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 3, GG), Freiheit und Freizügigkeit (Art. 2, GG), freie Wahl der Arbeit/Beschäftigung (Art. 4, GG).
Langzeitarbeitslose sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen, somit wurde ihnen die Freiheit bei der Wahl des Arbeitsplatzes genommen. Durch die ausgeweiteten Kontrollprozeduren bei den Hartz IV-Empfängern wird die Würde des Betroffenen vielfach verletzt. Wiederum kann die Persönlichkeit, durch den Erwerbszwang, nicht entfaltet werden (Vgl. Bischoff, J. (2006), S. 13ff.). Ebenso stellen Eichhorn und Presse die Sozialgesetzgebung der Regelsätze der sozialen Leistungen in Frage. Denn die Regelsätze sichern nicht ansatzweise das Existenzminimum. Die Beträge sind mit der Realität nicht zu vereinbaren (Vgl. Eichhorn / Presse (o.J.), S. 22ff.).
Des Weiteren ist es bisher immer öfter vorgekommen, dass durch Hintereingänge Steuern hinterzogen worden sind. Dies weist auf eine schlechte Steuermoral hin. Durch das BGE System können die unüberschaubaren Steuerfreibeträge, Subventionen und Ausnahmeregelungen aufgelöst werden (Vgl. Osterkamp, R. (2015), S.121.). Wie in den Vorteilen erwähnt, könnten durch das BGE mehr Gründungsaktivitäten gestartet werden, sowie eine Humanisierung der Gesellschaft, da Menschen sinnstiftenden Tätigkeiten folgen können. Dies ist nur möglich, weil sie materiell abgesichert sind. Im derzeitigen deutschen Sozialstaat ist es nicht möglich, da die Mehrzahl der Menschen Vollzeit beschäftigt ist, da sie auf der einen Seite zu wenig Zeit haben und auf der anderen Seite möchten sie kein Risiko eingehen und dadurch ihre Existenz verlieren (Vgl. Osterkamp, R. (2015), S.121f.). Die Menschen stehen immer mehr unter Druck und nehmen jede Form der Arbeit an. Als Folge davon hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitnehmer in unmenschliche Arbeitskonditionen durchzusetzen. Durch das Grundeinkommen entsteht die Freiheit, die unattraktiven und schlechtbezahlten Jobs nicht anzunehmen. Hierdurch würden diese Arbeiten durch Lohnanreize attraktiver gemacht werden (Vgl. Osterkamp, R. (2015), S. 124.). Ebenfalls wird unter heutigen Bedingungen, der der keine Arbeitsstelle findet, ausgeschlossen. Begründet wird das dadurch, dass er dem Erwerbsgebot nicht folgt. (Vgl. Liebermann, S. (2015), S.32.). Es entsteht ein Teufelskreis, je mehr Bewerbungen geschrieben werden und folglich absagen erfolgen, desto mehr wird weiteres Engagement schwierig. Liebermann befürwortet dadurch das BGE-System, da hier schon allein die Hingabe an eine Sache anerkannt wird und das ohne Erwerbsstelle möglich ist. Daraus folgt, dass der Druck zur Wiedereingliederung entfällt.
[...]
1 Im Folgenden wird das bedingungslose Grundeinkommen mit „BGE" abgekürzt.
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- Arbeit zitieren
- Giulia Lanzilotto (Autor:in), 2018, Bedingungsloses Grundeinkommen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1015207