Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, was eine verbindliche Auskunft ist und welche Voraussetzungen diese hat. Dabei wird auch auf die Rechtsfolgen einer verbindlichen Auskunft, ihre Änderungsmöglichkeiten und ihre Gebührenpflicht eingegangen. Das deutsche Rechtsstaatsprinzip wird durch § 89 AO konkretisiert. Demnach haben die Finanzbehörden eine Fürsorge- und Betreuungspflicht.
Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, Auskünfte zum allgemeinen Verfahrensrecht zu erteilen und in bestimmten Fällen die richtigen Anträge anzuregen. Der Steuerpflichtige soll durch diese Beratung und Auskunft in einen Stand versetzt werden, in dem es ihm möglich ist, eine für ihn günstige Rechtslage annehmen zu können. Diese Fürsorge- und Betreuungspflicht lässt sich auch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ableiten.
In bestimmten Fällen ergibt sich für den Steuerpflichtigen das Bedürfnis verbindlich zu erfahren, wie die Finanzbehörde bestimmte zukünftige Sachverhalten, die sich aus dem Geschäftsbetrieb des Steuerpflichtigen ergeben, (steuerlich) beurteilen wird. In solchen Fällen kann der Steuerpflichtige gem. §89 Abs. 2 AO einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen. Grundsätzlich sind die Finanzbehörden jedoch nicht verpflichtet, solche verbindlichen Äußerungen zu treffen. Es steht in ihrem Ermessen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Voraussetzungen der verbindlichen Auskunft
2.1 Antragsteller
2.2 Form des Antrags
2.3 Inhalt des Antrags
2.3.1 Grundsätzliches
2.3.2 Noch nicht verwirklichter Sachverhalt
2.3.3 Besonderes Interesse
3 Entscheidung über den Antrag
3.1 Grundsätzliches
3.2 Zuständigkeiten
3.3 Frist
4 Rechtsfolgen
4.1 Bindungswirkung
4.2 Rechtsmittel
4.3 Änderung und Aufhebung
5 Gebühren
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese wissenschaftliche Arbeit untersucht das Instrument der verbindlichen Auskunft nach § 89 AO. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die notwendigen Voraussetzungen für die Antragstellung sowie die verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen und die Gebührenpflicht umfassend darzulegen.
- Rechtliche Grundlagen der verbindlichen Auskunft gemäß Abgabenordnung (AO)
- Anforderungen an den Antragsteller und die formelle Gestaltung des Antrags
- Kriterien für das Vorliegen eines "besonderen Interesses" des Steuerpflichtigen
- Zuständigkeitsregelungen und Entscheidungsverfahren der Finanzbehörden
- Bindungswirkung, Rechtsbehelfe und Gebührenstrukturen des Verfahrens
Auszug aus dem Buch
2.3.2 Noch nicht verwirklichter Sachverhalt
Voraussetzung für die Erteilung der verbindlichen Auskunft ist, dass es sich um einen genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalt handelt (§§ 89 Abs. 2 Satz 1 AO, 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StAuskV).
Ein Sachverhalt ist noch nicht verwirklicht, wenn er erst in Zukunft erfolgen soll, es sich um einen Dauersachverhalt, z.B. einen Mietvertrag, handelt oder dieser zwar schon abgeschlossen ist, sich aber in Zukunft ständig wiederholen wird.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung, ob der Sachverhalt noch nicht verwirklicht ist, ist der Zeitpunkt der Erteilung der verbindlichen Auskunft. Auf den Zeitpunkt der Antragstellung kommt es nicht an. Der Antragsteller darf daher den Sachverhalt nicht vor Erteilung der Auskunft verwirklichen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Fürsorge- und Betreuungspflicht der Finanzbehörden als Ausprägung des Rechtstaatsprinzips und führt in die Problematik der verbindlichen Auskunft ein.
2 Voraussetzungen der verbindlichen Auskunft: Dieses Kapitel definiert die Anforderungen an den Antragsteller, die Form des Antrags sowie die inhaltlichen Notwendigkeiten wie das besondere Interesse und den noch nicht verwirklichten Sachverhalt.
3 Entscheidung über den Antrag: Hier werden das Ermessen der Finanzbehörde, die Zuständigkeitsregeln für verschiedene Behörden und die gesetzliche Frist zur Bearbeitung behandelt.
4 Rechtsfolgen: Dieses Kapitel analysiert die Bindungswirkung der Auskunft, die Möglichkeiten für Rechtsmittel des Steuerpflichtigen sowie die Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung oder Aufhebung.
5 Gebühren: Hier wird die Kostenpflicht der verbindlichen Auskunft erläutert, inklusive der Berechnungsgrundlagen nach Gegenstandswert oder Zeitaufwand.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Kernaussagen zur verbindlichen Auskunft als Mittel zur Planungssicherheit zusammen und resümiert die wesentlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag.
Schlüsselwörter
Verbindliche Auskunft, Abgabenordnung, AO, Steuerpflichtiger, Finanzbehörde, Verwaltungsakt, Bindungswirkung, Rechtsbehelfsbelehrung, Gebührenpflicht, Gegenstandswert, Planungssicherheit, Steuerauskunftsverordnung, StAuskV, Sachverhalt, Zuständigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die verbindliche Auskunft gemäß § 89 der Abgabenordnung (AO) als Instrument, mit dem Steuerpflichtige Rechtssicherheit für zukünftige steuerliche Sachverhalte erlangen können.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Voraussetzungen der Antragstellung, das behördliche Entscheidungsverfahren, die daraus resultierenden Rechtsfolgen sowie die Gebührenstruktur des Verfahrens.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die detaillierte Aufarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen, um zu klären, unter welchen Bedingungen Finanzbehörden eine verbindliche Auskunft erteilen müssen und welche Wirkungen diese für beide Seiten entfaltet.
Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?
Es handelt sich um ein Scientific Essay, das auf einer systematischen Auswertung der einschlägigen Gesetzestexte (AO, StAuskV), der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der gängigen Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen, das Verfahren zur Entscheidung über den Antrag, die rechtlichen Konsequenzen (Bindungswirkung) und die finanzielle Belastung durch Gebühren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie verbindliche Auskunft, AO, Planungssicherheit, Bindungswirkung und Gebührenpflicht geprägt.
Warum ist das Kriterium des "nicht verwirklichten Sachverhalts" so entscheidend?
Da die verbindliche Auskunft der Planungssicherheit dienen soll, darf der Sachverhalt noch nicht eingetreten sein; eine Auskunft zu bereits abgeschlossenen und verwirklichten Sachverhalten ist rechtlich unzulässig.
Wie geht die Finanzbehörde mit unvollständigen Anträgen um?
Wenn ein Antrag unvollständig ist, soll die Finanzbehörde dem Antragsteller gemäß den Ausführungen die Gelegenheit zur Nachholung der notwendigen Angaben geben.
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- Anonym (Author), 2020, Voraussetzungen der verbindlichen Auskunft. Entscheidungen über den Antrag und Rechtsfolgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1014963