Der Gegenstand dieser Arbeit ist die Beleuchtung der Entwicklung der Europäischen Union, des Modells der Vereinigten Staaten von Europa und der möglichen Vor- und Nachteile einer Gründung der Vereinigten Staaten von Europa. Unter dem Begriff der "Vereinigten Staaten von Europa" wird der föderalistische Zusammenschluss der europäischen Länder unter einem supranationalen Dach verstanden.
In der Geschichte Europas gab es immer wieder Forderungen zur Gründung von den Vereinigten Staaten Europas von bedeutsamen Politikern. So forderte unter anderem der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill vor der Universität in Zürich in seiner "Rede vor der akademischen Jugend" die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa, um wieder Frieden in Europa herzustellen.
Ein weiterer Unterstützer der Idee von den Vereinigten Staaten von Europa war Konrad Adenauer, der ebenfalls als Ziel Frieden und Stabilität in Europa nannte. Auch Joschka Fischer, teilte seine Gedanken über die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa als Finalität der Europäischen Integration.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Europäische Integration
3 Europäische Union und Vereinigte Staaten von Europa
3.1 Einordnung der Europäischen Union
3.2 Modell der Vereinigten Staaten von Europa
3.3 Einordnung der aktuellen Situation
3.4 Rechtliche Beurteilung
4 Vor- und Nachteile der Vereinigten Staaten von Europa
5 Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Unter dem Begriff der „Vereinigten Staaten von Europa“ wird der föderalistische Zusammenschluss der europäischen Länder unter einem supranationalen Dach verstanden.1
In der Geschichte Europas gab es immer wieder Forderungen zur Gründung von den Vereinigten Staaten Europas von bedeutsamen Politikern.
So forderte u.a. der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill vor der Universität in Zürich in seiner „Rede vor der akademischen Jugend“ die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa, um wieder Frieden in Europa herzustellen.2 Ein weiterer Unterstützer der Idee von den Vereinigten Staaten von Europa war Konrad Adenauer, der ebenfalls als Ziel Frieden und Stabilität in Europa nannte.3 Auch Joschka Fischer, teilte seine Gedanken über die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa als Finalität der Europäischen Integration.4
Gegenstand dieses Scientific Essays ist die Beleuchtung der Entwicklung der Europäischen Union, des Modells der Vereinigten Staaten von Europa und der möglichen Vor- und Nachteile einer Gründung der Vereinigten Staaten von Europa.
2 Europäische Integration
Insbesondere während und nach den zwei Weltkriegen entfachte eine Diskussion über das zukünftige Miteinander in Europa.5 Große Zustimmung erhielt die Idee Frieden in Europa zu schaffen und Europa politisch zu vereinen.6 Am 05.05.1949 gründeten daraufhin zehn europäische Staaten der Europarat, der durch die Zusammenarbeit seiner Mitgliedstaaten zu Frieden, Demokratie und allgemeinem Wohlstand beitragen sollte.7 Der französische Außenminister Robert Schuman schlug 1950 die Gründung einer Montanunion vor, die eine Vereinigung der deutschen und französischen Schwerindustrie, zum Ziel hatte.8 Mit der Schaffung einer Hohen Behörde in 1952, die für die Kohle- und Stahlproduktion gemeinsame Regelungen schaffen sollte, erfolgte ein weiterer Schritt der Europäischen Integration durch die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Gründungsmitglieder neben Deutschland und Frankreich waren Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien.9
Durch die Römischen Verträge im Jahre 1957 entstanden zum 01.01.1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), durch die ein gemeinsamer Markt ohne Zölle zwischen den Staaten geschaffen wurde.10
Die drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) wurden durch den Vertrag von 1967 als Europäische Gemeinschaft (EG) zusammengeführt.11
Mit dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschef 1972 in Paris wurde das Ziel der Schaffung einer Europäischen Union festgelegt. Ein paar Jahre später (1974) wurde der Europäische Rat eingeführt, dem die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EG und später der EU angehören. 1979 erfolgte die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments.12 Somit wurden die Organstrukturen innerhalb der EG zum Teil staatlichen Strukturen angeglichen.13
Im Jahr 1987 wurde durch die Einheitliche Europäische Akte der Binnenmarkt etabliert, wie er heute auch in der EU existiert. Mit den Staaten, die nicht der EG angehörten, wurde 1993 ein Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geschlossen, durch welches die Binnenmarktregeln auf diese Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) ausgeweitet wurden.14
Mit dem Mauerfall und der Auflösung der Sowjetunion wurde 1993 mit dem Maastrichter Vertrag die Europäische Union geschaffen. Dabei wurde die EG um die Politikbereiche der Rechts- und Innenpolitik und um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ergänzt. Durch die Währungsunion wurde der Euro als gemeinsame Währung für die EU beschlossen und eingeführt.15
Nach einer Vertragsreform von Nizza 2003 wurde ein Entwurf zu einer gemeinsamen Verfassung durch den Konvent zur Zukunft Europas vorgelegt. Dieser Verfassungsentwurf scheiterte jedoch bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlan- den.16
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden 2007 jedoch viele der Reformen des Verfassungsentwurfs beschlossen, die zum 01.01.2009 in Kraft traten. Damit wurden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeführt.17 Das Ziel des Vertrags war, die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu ge- stalten.18 Im Gegensatz zu den vorherigen Reformen erfolgte durch den Lissaboner Vertrag eine grundlegende Änderung des Vertragssystems. So wurden die drei eigenständigen Säulen (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, gemeinsamer Binnenmarkt, sowie gemeinsame Justiz- und Innenpolitik) aufgelöst und die EU wurde zu einer formellen Rechtspersönlichkeit.19
3 Europäische Union und Vereinigte Staaten von Europa
3.1 Einordnung der Europäischen Union
„Die EU ist zu einem wesentlichen Bestandteil des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens Europas geworden.“20 Die EU hat sich inzwischen zum größten Wirtschaftsraum der Welt entwickelt.21
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete die EU als Staatenverbund oder Vertragsunion souveräner Staaten.22 Ein Staatenverbund kann als eine Art Kompromiss zwischen einer bloßen Kooperation von Staaten und einem Bundesstaat gesehen werden.23 So ist es bei der Verfolgung von gemeinsamen Interessen und Zielen notwendig eine gesetzgeberische Gewalt zu haben, eine die sich um die Ausübung dieser Gesetzte kümmert und eine richtende Gewalt zu haben, durch die Konflikte zwischen den verbundenen Staaten geklärt werden können.24 Trotzdem behalten die Mitgliedstaaten ihre Souveränität, die ihnen ermöglicht zu entscheiden, ob und inwiefern die geschlossenen Verträge eingehalten bzw. umgesetzt werden.25 „Staaten, die sich zu einem Staatenbund zusammenschließen, versprechen zwar, sich an die Verträge zu halten, aber sie selbst bestimmen die Grenzen dieser Verpflichtung.“26 So ist es beispielsweise auch möglich aus diesem Staatenbund auszutreten. Als aktuelles Beispiel ist Großbritannien zu nennen, welche 2020 mit Hilfe eines „harten Brexits“ aus der EU ausgetreten sind.
3.2 Modell der Vereinigten Staaten von Europa
Der Begriff der „Vereinigten Staaten von Europa“ wurde von diversen Politikern genannt. Dabei waren sich nicht alle einig, was unter dem Begriff zu verstehen ist. So forderte Martin Schulz, ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments, die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa bis 2025, jedoch ohne die Abschaffung der Nationalstaaten. Viele andere verstehen unter den „Vereinigten Staaten von Europa“ eine Art Bundesstaat, in dem die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Souveränität behalten.27 In seiner Rede am 12.05.2000 an der Humboldt-Universität in Berlin erläuterte Joschka Fischer seine Vision von der Zukunft Europas. Die EU kann langfristig nur funktionieren, wenn ein „Übergang vom Staatenverbund der Union hin zur vollen Parlamentarisierung in einer Europäischen Föderation“ erfolgt.28 Ein solcher Übergang sei nur möglich, wenn dies auf Grundlage einer Souveränitätsteilung von Europa und den Nationalstaaten, die durch die Vereinigten Staaten von Europa nicht abgelöst werden sollen, geschieht.29 Das Europäische Parlament vertritt ein Europa der Nationalstaaten und ein Europa der Bürger, indem es über zwei Kammern verfügt. Erstere wird durch Abgeordnete besetzt, die Mitglieder der Nationalparlament sind, wohingegen die zweite Kammer entweder als Senatsmodell mit direktgewählten Senatoren der Mitgliedstaaten oder als Staatenkammer, ähnlich des deutschen Bundesrates, fungiert.30
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Europa wird entweder durch die Fortentwicklung des Europäischen Rates, dem die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten angehören, oder durch die Direktwahl eines Präsidenten gebildet.31 Die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa bedarf einem Verfassungsvertrag, welcher die Aufgabenteilung zwischen Europa und den Nationalstaaten festlegt. Dadurch wird der Föderation auch nur das übertragen, was notweniger weise von dieser zu regeln ist. Die übrigen Aufgaben verbleiben bei den Nationalstaaten. Dadurch wird der Erhalt der kulturellen und demokratischen Traditionen gesichert und die Vereinigung in den Augen der Bürger legitimiert.32
[...]
1 Vgl. bpb, Vereinigte Staaten von Europa, keine Datumsangabe.
2 Vgl. Europäische Kommission, Winston Churchill: Forderung nach Vereinigten Staaten von Europa, keine Datumsangabe.
3 Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Europa, keine Datumsangabe.
4 Vgl. Fischer/Bundesregierung, Vom Staatenbund zur Föderation, 24.05.2000.
5 Vgl. Wessels/ Wolters, in: Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S.680.
6 Vgl. Menasse, in: Hilpold/ Steinmair/ Perathoner (Hrsg.), Europa der Regionen, S. 28 und BVerfG, 30.06.2009, 2 BvE 2/08, BVerfGE 123, S. 267.
7 Vgl. Stratenschulte/ bpb, Gründung der Europäischen Gemeinschaften, 01.04.2014.
8 ebenda
9 ebenda
10 Vgl. Stratenschulte/ bpb, Gründung der Europäischen Gemeinschaften, 01.04.2014.
11 Vgl. Wessels/ Wolters, in: Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S.680 und Stratenschulte/bpb, Gründung der Europäischen Gemeinschaften, 01.04.2014.
12 Vgl. Wessels/ Wolters, in: Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 680.
13 Vgl. BVerfG, 30.06.2009, 2 BvE 2/08, BVerfGE 123, S. 267, Rn. 7.
14 Vgl. bpb, Die Entwicklung der Europäischen Union, 24.09.2009.
15 ebenda
16 Vgl. Wessels/ Wolters, in: Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 681 und Stratenschulte/ bpb, Versuche der institutionellen Reform, 01.04.2014.
17 Vgl. Hrbeck, in: Bieling/ Hüttmann (Hrsg.), Europäische Staatlichkeit, 2016, S. 50.
18 Vgl. Wessels/ Wolters, in: Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 681 und bpb, Der Lissabonner Vertrag auf einem Blick, 24.09.2009.
19 Vgl. BVerfG, 30.06.2009, 2 BvE 2/08, BVerfGE 123, S. 267, Rn. 34.
20 Wessels/ Wolters, in: Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 677.
21 Vgl. Wessels/ Wolters, in: Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 677 und 678.
22 Vgl. BVerfG, 30.06.2009, 2 BvE 2/08, BVerfGE 123, S. 267, 1. Leitsatz.
23 Vgl. Campagna, in Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 1900.
24 Vgl. Campagna, in Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 1903.
25 ebenda
26 Campagna, in Voigt (Hrsg.), Handbuch Staat, 2018, S. 1904.
27 Vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, Vereinigte Staaten von Europa?, 18.01.2018.
28 Fischer/Bundesregierung, Vom Staatenbund zur Föderation, 24.05.2000, S.9.
29 Vgl. Fischer/Bundesregierung, Vom Staatenbund zur Föderation, 24.05.2000, S.10.
30 Vgl. Fischer/Bundesregierung, Vom Staatenbund zur Föderation, 24.05.2000, S.11.
31 ebenda
32 Vgl. Fischer/Bundesregierung, Vom Staatenbund zur Föderation, 24.05.2000, S.12.