Praktikumsbericht
Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist ein Teil unserer Sozialversicherung. Unsere Sozialversicherung hat für den Einzelnen mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Aufklärung, Wissen und Information über die Sozialversicherung sind sehr wichtig. Da der Sozialversicherungsbereich ein sehr komplexes Thema ist, habe ich mir den Teil „Unfallversicherung“ herausgegriffen, um ihn näher zu erläutern und nicht nur oberflächlich zu erklären. An meinem Praktikumsplatz erfahre ich täglich, welcher Ablauf bei einem Betriebsunfall erforderlich ist. Die Bearbeitung der Unfälle ist einerseits eine interessante Aufgabe, andererseits sind schlimme Verletzungen und Arbeitsunfähigkeit auch für den Sachbearbeiter erschreckend. Bei der Bearbeitung von schweren Arbeitsunfällen zeigt sich, dass es notwendig ist, dass unsere Sozialversicherung eine Unfallversicherung beinhaltet.
Zur Sozialversicherung gehören neben der Unfallversicherung noch die Bereiche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung. Das Unfallversicherungsgesetz besteht seit dem 6.7.1884. Es war die zweite Pflichtversicherung nach der Krankenversicherung und entstand auf Anregung Bismarks durch Kaiserliche Botschaft Wilhelms I. Sie geht auf die sogenannte „Magna Charta“ zurück. Im Mittelpunkt des Gesetzes lag die Einführung des Versicherungszwanges. Im Betrieb verunglückte Arbeiter oder dessen Hinterbliebene können seit diesem Zeitpunkt Rente von den Berufsgenossenschaften erhalten. 1
Die Aufgaben der Unfallversicherung lassen sich in drei Bereiche gliedern.
Prävention, das heißt mit allen Mitteln Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.
Rehabilitation, die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Entschädigung der Versicherten bei bleibenden Schäden oder der Hinterbliebenen im Todesfall durch Geldleistungen zu gewährleisten.
Als Grundsatz gilt: lieber Prävention als Rehabilitation oder Entschädigung!
Die gesetzliche Grundlage war bis zum 31.12.1996 das Dritte Buch der
Reichsversicherungsordnung, seit dem 1.1.1997 das siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII)
Die Unfallversicherung unterscheidet zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten.
Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung. Der Versicherte kann sie weder schriftlich, noch mündlich kündigen.
Versichert sind:
- alle Beschäftigten sowie Aus- und Fortzubildenden während der Arbeitszeit, der beruflichen
Ausbildung, Fortbildung sowie auf dem Weg von und zu der Arbeit oder Ausbildung
- Behinderte in anerkannten Werkstätten oder in Heimarbeit für die Werkstätten
- Landwirtschaftliche Unternehmer
- Hausgewerbetreibende, sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten
- selbständig tätige Küstenschiffer und Küstenfischer
- Kinder, während des Besuches von Kindertagesstätten oder Schulen
- Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen
- Personen, die bei Unglücksfällen, oder Not Hilfe leisten, jemanden aus Lebensgefahr retten oder Blut spenden
- Pflegepersonen bei Pflege eines Pflegebedürftigen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung
Außerdem kann sie auf den Unternehmer und die mitarbeitenden Ehegatten ausgedehnt werden. Versicherungsfrei sind nur Personen, die auf anderweitig gegen den Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten geschützt sind dies sind z. B. Beamte, Richter, Berufssoldaten, Mitglieder von geistlichen Gemeinschaften oder ähnlichem.
Im Gegensatz zur Pflichtversicherung kann ein freiwilliges Versicherungsverhältnis auf eigenem Wunsch eingegangen werden. Die freiwillige Versicherung muß schriftlich beantragt werden. Freiwillig beitreten können:
- Unternehmer, und mitarbeitende Ehegatten, die nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen
- Selbständige Personen, die in Kapital- oder Handelsgesellschaften wie Unternehmer tätig sind
Wenn die Beiträge nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit beglichen werden, erlischt die Versicherung.
Die Finanzierung der Unfallversicherung wird nur durch die Unternehmer geleistet. Der Grundgedanke der Versicherung ist, das der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abgesichert wird. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich nach dem Finanzbedarf des abgelaufenen Kalenderjahres, die Bruttolöhne und Gehälter sowie die Gefahrenklassen.
Innerhalb eines Betriebes kann in mehreren Gefahrenklassen unterschieden werden. Verwaltung und Büroarbeit unterliegen zum Beispiel einer niedrigeren Gefahrenklasse wie Arbeiter an Maschinen oder am Bau, Hochbau unterliegt einer höheren Gefahrenklasse wie Tiefbau, da bei gefährlicheren Berufen die Unfallrate höher ausfällt.
Die Geltungsdauer der jeweiligen Gefahrenklassifizierung beträgt höchstens sechs Jahre und wird nach diesem Zeitraum neu bestimmt, sie muß durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Der Unternehmer erhält einen Bescheid der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) über die von ihm zu zahlenden Beiträge. Die Beiträge werden in mehreren Raten über das Kalenderjahr verteilt als Vorschüsse an die BG gezahlt.
Zu den Beiträgen können betriebsbezogen nach der Zahl der Schwere und den Aufwendungen für die Arbeitsunfälle Zuschläge oder Nachlässe erhoben werden. Es sind auch Prämien bei besonders wirkungsvollen Maßnahmen zur Prävention möglich.
Die Berufsgenossenschaften die Versicherungsträger sind haben für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen Sorge zu tragen. Dazu werden Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Diese bedürfen der Genehmigung durch des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung oder die zuständige oberste Landesbehörde. In den Unfallverhütungsvorschriften sind Regelungen über notwendige Maßnahmen, Einrichtungen oder Anordnungen enthalten, die vom Arbeitgeber durchgeführt oder berücksichtigt werden müssen. Dies können zum Beispiel notwendige Einweisungen an Maschinen sein, Aushänge zur Unfallverhütung (z. B. Rauchverbot in feuergefährdeten Räumen), Anschaffung von Sicherheitsschuhen und Helmen auf Baustellen, gut sichtbare Erste-Hilfe- Kästen oder eine Ruheliege.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Inhalt des Praktikumsberichts über die Unfallversicherung?
Der Praktikumsbericht behandelt das Thema Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung. Er beschreibt die Bedeutung der Sozialversicherung, die Aufgaben der Unfallversicherung (Prävention, Rehabilitation, Entschädigung), die gesetzlichen Grundlagen (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch VII), wer pflicht- und freiwillig versichert ist, die Finanzierung der Unfallversicherung durch die Unternehmer und die Rolle der Berufsgenossenschaften bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Welche Bereiche gehören zur Sozialversicherung?
Zur Sozialversicherung gehören neben der Unfallversicherung die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung.
Seit wann gibt es das Unfallversicherungsgesetz?
Das Unfallversicherungsgesetz besteht seit dem 6. Juli 1884.
Welche drei Bereiche umfassen die Aufgaben der Unfallversicherung?
Die Aufgaben der Unfallversicherung gliedern sich in Prävention (Verhütung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren), Rehabilitation (Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit) und Entschädigung (Geldleistungen bei bleibenden Schäden oder im Todesfall).
Wer ist pflichtversichert in der Unfallversicherung?
Pflichtversichert sind u.a. alle Beschäftigten, Aus- und Fortzubildenden, Behinderte in anerkannten Werkstätten, landwirtschaftliche Unternehmer, Hausgewerbetreibende, selbstständig tätige Küstenschiffer, Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen, Studierende und Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten.
Wer kann sich freiwillig in der Unfallversicherung versichern?
Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten, die nicht unter die Pflichtversicherung fallen, sowie selbstständige Personen, die in Kapital- oder Handelsgesellschaften wie Unternehmer tätig sind, können sich freiwillig versichern.
Wie wird die Unfallversicherung finanziert?
Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt ausschließlich durch die Unternehmer. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Finanzbedarf des abgelaufenen Kalenderjahres, den Bruttolöhnen und Gehältern sowie den Gefahrenklassen.
Was sind Unfallverhütungsvorschriften?
Unfallverhütungsvorschriften sind Regelungen, die von den Berufsgenossenschaften erlassen werden, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Sie enthalten Anordnungen, die vom Arbeitgeber durchgeführt oder berücksichtigt werden müssen.
- Arbeit zitieren
- René Hübner (Autor:in), 2000, Unfallversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/101138