1. Einleitung
Obwohl sich die Dynamik des Weltbevölkerungswachstums verlangsamt hat, wächst die Weltbevölkerung jährlich um mehr als 80 Millionen Menschen und bereits im Oktober 1999 wurde, entgegen früherer Prognosen, die 6 Milliarden Grenze überschritten. Dies erklärt sich zum Teil durch die hohe Fertilität in der Vergangenheit, durch die weiterhin mit einem raschen Anstieg der Bevölkerungszahlen in Entwicklungsländern zu rechnen ist. Noch nie lebten so viele junge Menschen 1 auf der Erde, die in ein paar Jahren die potentielle Elterngeneration darstellen werden. Parallel dazu wächst der Anteil alter Menschen 2 an der Gesamtbevölkerung sowohl in Industrie- als auch in den Entwicklungsländern stetig. Bereits heute ist jeder zehnte Mensch weltweit über 60 Jahre alt und bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wird sich ihr Anteil voraussichtlich verdoppeln: jeder fünfte Mensch wird im Jahr 2050 über 60 Jahre alt sein (vgl. Deutsche Stiftung Weltbevölkerung: DSW newsletter Nr.1, Januar/ Februar 2000, S. 1f.).
Die Wirkungen von demographischen Veränderungen auf eine Gesellschaft sind immer sehr komplex und reichen von ökonomischen Konsequenzen auf der einen bis hin zu sozialen Gesichtspunkten auf der anderen Seite.
Vor allem in den Industrieländern resultieren aus o.g. Entwicklungen Diskussionen darüber, inwiefern der zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen bestehende "Generationenvertrag" 3 noch Gültigkeit hat und welche Konsequenzen die sozialen, politischen oder auch wirtschaftlichen Veränderungen auf die betroffenen Gesellschaften bzw. auf die familialen Strukturen haben werden.
Die Beobachtungen gehen in Industrie- und Entwicklungsländern in verschiedene Richtungen: das Problem der Industrienationen besteht "nur" in der Überalterung der Bevölkerung, und möglicherweise in den daraus resultierenden Wanderungen - während die Entwicklungsländer sowohl mit dem Alterungsproblem als auch mit dem anhaltenden Bevölkerungswachstum als Folge der dauerhaft hohen Fertilität konfrontiert werden. In der vorliegenden Arbeit soll ein Aspekt dieses breiten Spektrums von Problemfeldern untersucht werden: welche Auswirkungen haben die demographischen Veränderungen auf das soziale Sicherungssytem der Bundesrepublik?
Der sich in vielen industrialisierten Ländern abzeichnende tiefgreifende demographische Wandel weist der Untersuchung dieses Problems eine große Aktualität zu, denn in fast allen Industrienationen ist eine Verschiebung der Altersstruktur zugunsten älterer Menschen zu beobachten.
Insbesondere für die Bundesrepublik wird zusätzlich zu dieser Umkehrung der Alterspyramide eine starke Abnahme der Bevölkerungszahlen prognostiziert. Bereits seit Mitte der 70er Jahre summiert sich der Geburtenrückgang in der Bundesrepublik zu einem absoluten Bevölkerungsrückgang, der sich in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Unter ökonomischen Gesichtspunkten wurden als daraus resultierende zentrale Problembereiche die Folgen für die Sozialversicherungssysteme sowie gesamtwirtschaftliche Konsum- und damit also Sparquoten untersucht, wobei die Ergebnisse teilweise sehr konträr waren.
Wichtig ist hierbei vor allem, daß zwischen der Untersuchung der wirtschaftlichen Ursachen für demographische Veränderungen und den wirtschaftlichen Konsequenzen eines demographischen Wandels unterschieden wird, wobei in der vorliegenden Arbeit das Hauptaugenmerk auf der Beschreibung der Auswirkungen einer zunächst als exogen angenommenen demographischen Entwicklung liegt.
2. Die aktuellen demographischen Entwicklungen in industrialisierten Ländern
Wie bereits beschrieben ist die derzeitige weltweite Bevölkerungsentwicklung durch zwei gegenläufige Tendenzen gekennzeichnet. Weniger entwickelte Länder, die noch nicht alle Entwicklungsphasen der demographischen Transition 4 durchlaufen haben, weisen hohe Wachstumsraten der Bevölkerung auf (vgl. Jan Siegmund: Bevölkerungsrückgang, Alterung und Technischer Fortschritt, 1993, S. 19).
Besonders für Entwicklungsländer gilt, daß für den Zeitpunkt und die Dauer, in der Menschen damit rechnen müssen, ältere Familienmitglieder oder aber Kinder im Haus zu haben, die wirtschaftlichen oder sozialen Bedingungen des Landes, aber auch die Phase der demographische Transition hin zu niedriger Fertilität und Sterblichkeit, ausschlaggebend sind. Wenn sich das Tempo des Übergangs beschleunigt, steigt der Anteil älterer Menschen rasch an. In den späteren Phasen sinken Fertilität und Sterblichkeit langsamer, das Tempo der Alterung verlangsamt sich wieder.
Demgegenüber ist der demographische Wandel in den meisten industrialisierten Volkswirtschaften gegenläufig: diese Länder befinden sich in der Phase des sog. zweiten Übergangs, der seit dem Ende des zweiten Weltkriegs durch spezifische Entwicklungen des Fruchtbarkeitsverhaltens und bspw. der Heiratsneigung gekennzeichnet ist (ebd. S. 19f.). Der starke Einfluß der o.g. "neuen" Generationen, also die "neuen" Alten und Jungen, wird während des gesamten nächsten Jahrhunderts bemerkbar sein. Man weiß bereits heute, daß öffentliche und private Institutionen (einschließlich der Familien als unterster Ebene) gestärkt werden müssen, um den Ansprüchen sowohl der jungen als auch der alten Menschen in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Arbeit, reproduktive Gesundheit etc. gerecht werden zu können. Mit einem Zuwachs von 9,5 Mio., die 1950 über 60 Jahre alt waren, auf 17,2 Mio. im Jahr 1995, liegt die Bundesrepublik in der Spitzengruppe der fortgeschrittenen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften, in denen die Alterung der Bevölkerung zu einem der zentralen Faktoren des demographischen Wandels geworden ist.
Innerhalb der letzten fünf Jahrzehnte hat sich in Deutschland die Zahl älterer Menschen nahezu verdoppelt, während die Gesamtbevölkerung nur um rd. 20% zunahm (vgl. Uwe- Jens Walter in: Hartmut Häußermann: Großstadt, Soziologische Stichworte, 1998, S. 27.). Die absolute Zahl der Bevölkerung wird von 80, 7 Mio. im Jahr 1992 auf 69, 8 Mio. Menschen im Jahr 2030 zurückgehen (vgl. dazu die folgenden Tabellen):
(eigene Tabelle nach Siegmund, Jan: Bevölkerungsrückgang, Alterung und Technischer Fortschritt; Dresden 1993).
Wie den Tabellen zu entnehmen ist, nimmt der Anteil der 20- bis 40jährigen von ~31% im Jahr 1992 um 10 Mio. ab und wird im Jahr 2030 voraussichtlich nur noch ~22% betragen. Dies ist für die vorliegende Arbeit von Bedeutung, da diese Gruppe den Hauptteil der Arbeitnehmer, d. h. also auch der Renteneinzahler ausmacht.
Es findet also quasi ein Austausch zwischen den absoluten Bevölkerungsanteilen der 20- bis 40jährigen und den über 60jährigen statt.
2. 1. Bestimmungsfaktoren der Bevölkerungsentwicklung
Um die o.g. Entwicklungen in den für diese Arbeit relevanten Zusammenhang mit den sozialen Sicherungssystemen in Deutschland zu bringen, ist es zu Beginn unerläßlich kurz die Determinanten der demographischen Veränderungen näher zu beschreiben. Die Entwicklungen von Fertilität und Mortalität legen bei gegebener Altersstruktur die o.g. prognostizierte natürliche Bevölkerungsentwicklung fest und die Migration ist der dritte, die Bevölkerungsentwicklung beeinflussende Faktor.
2. 1. 1. Fertilität
Es gibt zwei zentrale Kennzahlen, die man für die Beschreibung der Fertilität verwendet: erstens die rohe Geburtenziffer (RGZ), die die Anzahl der Neugeborenen pro 1.000
Einwohner angibt. Zweitens die Nettoreproduktionsziffer (NRZ), die die Zahl der Mädchen angibt, die von einer Frau im Laufe ihres Lebens (unter Berücksichtigung des Sterberisikos) geboren werden, wobei ein Wert von eins der NRZ bedeuten würde, daß das Bestandsniveau einer Bevölkerung garantiert wäre (vgl. Siegmund, 1993, S. 20f.). Mitte der 60er Jahre hat in den meisten industrialisierten Gesellschaften neben einer Veränderung des generativen Verhaltens (Wandlung des Heiratsverhaltens und eine damit einhergehende Zunahme der Scheidungsraten) vor allem ein kontinuierliches Absinken der Fertilität begonnen (ebd. S. 21).
Die Gründe für den Geburtenrückgang in den industrialisierten Gesellschaften sind vielfältig und werden bei SIEGMUND (1993) wie folgt zusammengefaßt:
· das Absinken der Kindersterblichkeit innerhalb des letzten Jahrhunderts um das Zehnfache;
· der Nutzen von Kindern als Arbeitskräfte und Altersversicherung sinkt;
· berufliche Anforderungen gewinnen an Bedeutung und parallel dazu steigen die Ausbildungskosten von Kindern;
· die Fähigkeit zur Planung von Lebensläufen steigt und läßt den Kinderwunsch häufig in den Hintergrund treten;
· die Emanzipation der Frau, die zu einer höheren Beschäftigungsbeteiligung der Frauen führte (ebd. S. 22f.).
Hier zeigt sich, daß sowohl Veränderungen im Verhalten als auch ökonomische Entwicklungen das generative Verhalten beeinflussen.
SIEGMUND folgert daraus, daß - obwohl die Bevölkerungsentwicklung zunächst als unabhängig von der ökonomischen Entwicklung angesehen werden muß - Rückwirkungen einer durch technischen Fortschritt veränderten Gesellschaft auf das generative Verhalten nicht auszuschließen sind (ebd. S. 23 f.).
2. 1. 2. Mortalität
Die zweite Determinante, die für den Alterungsprozeß ausschlaggebend ist, ist die stetige Zunahme der Lebenserwartung: hatten im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts Neugeborene die Aussicht durchschnittlich 37 Jahre alt zu werden, verdoppelte sich diese Chance bis Ende der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts. So betrug die Lebenserwartung im Jahr 1996 für Frauen 79, 3 Jahre bzw. 72, 5 Jahre für Männer (vgl. Der Spiegel: 37/ 1998) 5 .
Die im Vergleich zu den Männern höhere Lebenserwartung von Frauen bedeutet für das Altern einer Gesellschaft m. E., daß deren größere Zahl bei der Suche nach Lösungen unbedingt mitberücksichtigt werden muß.
Ausschlaggebend für den demographischen Alterungsprozeß ist wie viele Menschen "alt", d.h. 60 Jahre und älter werden.
Die Zunahme der Lebenserwartung ist auf veränderte Muster der Sterblichkeit zurückzuführen und betrifft lt. SIEGMUND nicht alle Altersgruppen gleich (vgl. Siegmund, 1993, S. 23): während der Rückgang der Sterblichkeit in der Vergangenheit eher zu einer Verjüngung der Bevölkerung geführt hat, wird er in Zukunft das Durchschnittsalter erhöhen. Verschiedene Faktoren wie der medizinische Fortschritt, veränderte Gesundheitspolitiken, Verbesserungen in der Pflege von alten Menschen oder auch ein gestiegenes Gesundheitsbewußtsein führten zu einem "Altern von der Spitze der Bevölkerungspyramide" (ebd. S. 24).
In Verbindung mit abnehmender Fertilität hat das einen Anstieg des Anteils "älterer Menschen" an der Gesamtbevölkerung zur Folge: derzeit leben weltweit 578 Millionen Menschen, die älter als 60 Jahre sind.
2. 1. 3. Migration
Wanderungen können - wie auch die Geburtenentwicklung und die Sterblichkeit - die demographische Alterung entweder verstärken oder abschwächen. Während Deutschland im vorigen Jahrhundert hauptsächlich ein Auswanderungsland war, wandelte es sich um die Jahrhundertwende immer stärker hin zu einem Einwanderungsland (vgl. Bundesministerium für Familie und Senioren, 1994, S. 16). In der Zeit zwischen dem 2. Weltkrieg und dem Jahr 1989 gab es in den beiden deutschen Staaten völlig konträre Wanderungsprozesse. Die Bundesrepublik blieb weiterhin eher ein Zuwanderungsland, während die DDR ausnahmslos negative Wanderungssalden verzeichnete, wobei die Abwanderungen fast ausschließlich in die Bundesrepublik erfolgten (ebd. S. 16).
In die Bundesrepublik erfolgten vom Beginn der 60er Jahre an vornehmlich Zuwanderungen von Gastarbeitern und deren Familien. Der Effekt dieser gegensätzlichen
Wanderungsbewegungen war, daß in der Bundesrepublik der Bevölkerungszuwachs fast nur auf Wanderungsgewinnen beruhte, so wurde insbesondere seit Anfang der 70er Jahre die ungünstige Bevölkerungsentwicklung - mehr Todesfälle als Geburten - durch positive Wanderungssalden kompensiert (ebd. S. 17).
Für die DDR ergibt sich dagegen ein genau umgekehrtes Bild: dort waren Wanderungsverluste der Hauptfaktor für den stetigen Bevölkerungsrückgang (ebd. S. 17). Für die vorliegende Arbeit ist vor allem die Altersstruktur der Migranten von Interesse. Hier zeigt sich, daß selbst ein sehr hohe Zahl von Zuwanderern mit einer sehr günstigen Altersstruktur das demographische Altern nicht stoppen könnte. Selbst bei einer Zuwanderung von jährlich 250 000 Menschen mit der eher günstigen Altersstruktur von 15 - 19 Jahren würde die Alterung der deutschen Bevölkerung fortschreiten (ebd. S. 19). Laut Bundesministerium für Familie und Senioren ist weiterhin besonders das Geburtenverhalten der in Deutschland lebenden Ausländer für den Alterungsprozeß ausschlaggebend . 2. 2. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung
Auf Basis der unter 2.1.1. bis 2.1.3. beschriebenen Faktoren kann man für die Bundesrepublik folgende prognostizierte Bevölkerungsentwicklung beschreiben: der Geburtenrückgang, in Zusammenhang mit den Mortalitäts- und Migrationsentwicklungen, hat als folgenreichste demographische Konsequenz die Alterung der Bevölkerung zur Folge. Eine Fortschreibung der Besetzungszahlen der hohen Altersgruppen in der Bundesrepublik ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig:
· wie werden die zukünftigen Migrationsströme von und nach Deutschland aussehen?
· wird der seit ~1990 begonnene Geburtenrückgang nur ein kurzfristiger "Anpassungsschock" bleiben oder wurde durch ihn eine dauerhafte Entwicklung eingeleitet?
· werden sich die unterschiedlichen Sterblichkeitsraten in den alten und den neuen Bundesländern wie bisher weiterentwickeln?
(vgl. Reiner H. Dinkel: Demographische Alterung - Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der Mortalitätsentwicklung, in: Baltes, Paul B. und Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, 1992, S. 81f.)
Die bereits existierenden ungleichen Besetzungszahlen der einzelnen Altersstufen werden in Zukunft die oben beschriebenen "altersstrukturbedingten" Veränderungen auslösen, die auch ohne hundertprozentige Annahmen über zukünftige Veränderungen von Fertilität, Mortalität und Migration beschrieben werden können (ebd. S. 82).
Denn unter der Hypothese, daß sich Fertilität und Mortalität in den neuen Ländern an die Niveaus der früheren Bundesrepublik anpassen werden, ergibt sich für den Zeitraum 1990 bis 2030 ein Überschuß der Sterbefälle über die Geburten von ~14 Mio. Ohne zusätzlich Immigration würde der Bevölkerungsstand von ~80 Mio. auf ~60 Mio. absinken. Bei gleichbleibendem Wanderungsüberschuß kann die zu erwartende Bevölkerungsabnahme und Alterung nur verzögert - nicht jedoch aufgehalten werden (vgl. Siegmund, 1993, S. 26f.). Im Zusammenhang mit dem Thema der vorliegenden Arbeit ist vor allem ein Konzept, mit dem das zukünftige Altern einer Bevölkerung beschrieben werden kann von Bedeutung: das des Lastquotienten. Mit dem Anstieg der über 60jährigen ist auch ein Rückgang der Bevölkerung zwischen 15 und 59 Jahren verbunden, wobei dieser in Deutschland für den Zeitraum von 1990 bis 2020 ~12% betragen wird. Diese Entwicklung ist aus ökonomischer Sicht besonders folgenreich, da die Gruppe der 15 - 59jährigen den zentralen Teil des Erwerbstätigenpotentials ausmacht (ebd. S. 29f.). Diese Gruppe erarbeitet das gesamtwirtschaftliche Einkommen, das über Umverteilungsprozesse der Gesamtbevölkerung zufällt. Diese Entwicklung wird durch den sog. Lastquotienten wiedergegeben, bei dem nach dem sog. Jugend-, Alters- und Gesamtlastquotienten unterschieden wird, die als Quotienten der jeweiligen Altersgruppen zur erwerbsfähigen Bevölkerung definiert sind und die ein ausdrucksstarkes Maß zur Beurteilung des relativen produktiven Anteils einer Bevölkerung sind (ebd. S. 30). Die Alterung einer Bevölkerung auf Basis einer nachhaltig niedrigen Fertilität und steigender Lebenserwartung führt also zu einer wesentlichen Erhöhung der Alters- und Gesamtlast, so daß sich lt. Schätzung des Statistischen Bundesamtes eine Gesamtlast von mehr als 100 ergibt, d.h. jeder Erwerbstätige muß die Einkommens- bzw. Güterversorgung von einem jungen oder alten Menschen sicherstellen (ebd. S. 31f.).
Der Dortmunder Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik, Walter Krämer, findet solche Prognosen allerdings hochproblematisch. "Trendextrapolierer sind Autofahrer", schreibt er
spöttisch, "die nachts ohne Licht auf einer geraden Straße fahren - sie haben nur solange Glück, bis eine Kurve kommt."
Wie recht Walter Krämer mit seinem Mißtrauen hat, zeigte die Entwicklung in Ostdeutschland: Dort sackte die Zahl der Geburten von 215 734 im Jahr 1988 auf nur noch 80 548 im Jahr 1993. So etwas aber kann es, glaubt man Bevölkerungsexperten, eigentlich gar nicht geben. Das generative Verhalten ändert sich nämlich, so deren These, allenfalls ganz allmählich und so ist die Instrumentalisierung von Bevölkerungsprognosen im Zusammenhang mit der derzeitigen Rentendiskussion denn auch nicht neu (vgl. DIE ZEIT, 12/ 1997).
3. Das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland
Alle Gesellschaften verfügen über differenzierte Instrumente und Einrichtungen, mit denen ihre Mitglieder Vorsorge treffen oder Hilfe erhalten können. Diese sozialen Instrumente haben eine traditionelle, moralische, ökonomische oder auch gesetzliche Grundlage (vgl. Klaus Spremann: Sind die Renten sicher? In: Henn, Rudolf (Hrsg.): Technologie, Wachstum und Beschäftigung, 1987, S. 894f.).
Als System der Altersversorgung versteht SPREMANN "... diejenigen sozialen Instrumente, die die Lebensqualität der Familie im Altersruhestand gewährleisten". Dabei komme es primär nicht auf die nominale Höhe von Zahlungen an, die Rentner oder Hinterbliebene erhalten, sondern auf ihre Versorgung mit realen Gütern und Diensten, wobei damit auch öffentliche Güter gemeint sein können (ebd. S. 895). Wie auch immer man diese Definition auslegen mag, so ist doch sicher, daß ein einzelnes soziales Instrument nicht ausreicht, um allen o.g. Aspekten gerecht zu werden. Auch heute noch ist der Sozialstaat ständigen Wandlungen unterworfen; aktuelles Beispiel war die Einführung der Pflegeversicherung als zusätzliche Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Sozialleistungen umfassen alle Geld- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen vom Staat bzw. von öffentlich- rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken und Bedürfnisse gewährt werden. Sie dienen der sozialen Absicherung gegenüber Risiken, dem Familienleistungsausgleich sowie anderen sozialpolitischen Aufgaben wie der Jugendhilfe oder der Unterstützung Behinderter (vgl. www.statistik-bund.de).
Das heutige System der Alterssicherung der Bundesrepublik zeichnet sich durch eine Vielfalt an Institutionen, Leistungsmerkmalen und Finanzierungsverfahren aus. Es ist "... Ausdruck einer pluralistischen Orientierung der Sozialpolitik, die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen Spielräume zur Gestaltung der Alterssicherung der jeweiligen Mitglieder überläßt" (vgl. Deutscher Bundestag: Demographischer Wandel: Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel", Bonn: 1998, S. 325).
Im Laufe der Zeit haben sich nicht nur im Verhältnis der einzelnen Institutionen zueinander, sondern auch in den Beziehungen zu Arbeitsmarkt, Staatshaushalt und anderen Bereichen komplexe Beziehungen herausgebildet (ebd. S. 325).
Grundsätzlich ist es so, daß die Ansprüche auf Leistungen zur Alterssicherung in jedem einzelnen Finanzierungssystem von der jeweils erwerbstätigen Generation zu erfüllen sind. Sie konkurrieren oft nicht nur mit den (Konsum)wünschen der Erwerbstätigen, sondern auch mit der Ausstattung nachwachsender Generationen, und daher werden mit der Entscheidung für oder gegen eine bestimmtes System der Alterssicherung auch immer Fragen der Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Generationen berührt (ebd. S. 325f.). Die drei Säulen der deutschen Alterssicherung sind die
· gesetzlich verankerte Sicherung,
· ergänzende Versorgung aus betrieblicher Altersversorgung bzw. Zusatzversorgung,
· verschiedenen Formen privater Vorsorge.
Die einzelnen Institutionen der ersten Säule ( oder "Schicht") sind als sog. Pflichtsysteme konzipiert. Im Jahr 1995 waren 31,5 Mio. der aktiv Versicherten bei der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte erfaßt. In den Bereich der Basissicherung fallen weiterhin die Beamtenversorgung, die Altershilfe für Landwirte und die berufsständischen Versorgungswerke (ebd. S. 326) 6 .
Die zweite Säule der Alterssicherung setzt sich einerseits aus der Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, andererseits aus der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Privatwirtschaft zusammen. In den Bereich der verschiedenen Formen privater Vorsorge (dritte Säule) fallen beispielsweise private Lebensversicherungen sowie der Besitz von Immobilien.
3. 1. Die gesetzliche Rentenversicherung
In den folgenden Beschreibungen soll der Schwerpunkt auf der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, da diese einerseits die umfangmäßig dominierende ist, andererseits wahrscheinlich am stärksten von möglichen Reformen betroffen wäre. Geschaffen wurde sie für den männlichen Facharbeiter mit Vollzeitjob auf Lebenszeit und für eine Volkswirtschaft, in der eine große Zahl junger Beschäftigter eine kleinere Zahl von Alten ernährt, aber genau diese Voraussetzungen treffen nicht mehr zu. Zu erwarten ist vielmehr genau das Gegenteil: im Jahr 2030 kommen auf 100 Erwerbstätige im Alter zwischen 20 und 59 immerhin 73 über 60- jährige.
Weder für den Wandel der Erwerbsarbeit, also für die wachsende Zahl von Teilzeitkräften, Scheinselbständigen oder Langzeitarbeitslosen, noch für die alternde Gesellschaft ist das System gerüstet. Wenn nichts geschieht, dann geht die Rentenversicherung demnächst Bankrott.
Für die überwiegende Mehrheit der Rentenbezieher, insbesondere die Altersrentner, sind die erhaltenen Zahlungen die Haupteinkommen, haben also eine sog. Lohnersatzfunktion. Die dafür notwendigen Mittel werden im Umlageverfahren durch die monatlichen Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und -geber aufgebracht. Dieses Verhältnis zwischen dem erwerbsfähigen und nicht mehr (voll) erwerbsfähigen Teil der Bevölkerung wird sich durch die beschriebenen Prozesse stark verschieben: so wird ab dem Jahr 2020 ein Beitragszahler für einen Rentner aufkommen müssen, heute ist das Verhältnis noch ca. 2:1 (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Soziale Sicherung, 1994, S. 85). Die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung stand in den vergangenen Jahren wegen ihrer quantitativ herausragenden Bedeutung aber auch wegen ihrer Funktion als Basissicherung im Zentrum der Diskussionen um Alterssicherungsreformen. Bereits 1992 und 1999 wurde durch zwei größere Reformen versucht, die Rentenversicherung an die sich abzeichnenden demographischen und ökonomischen Veränderungen anzupassen, was u.a. durch die Anhebung der Altersgrenzen geschah (vgl. Deutscher Bundestag, Zweiter Zwischenbericht der Enquete- Kommission "Demographischer Wandel, 1998, S. 354f.). Das demographisch und auch arbeitsmarktbedingte Ansteigen des Rentnerquotienten wurde bislang durch steigende Beitragssätze kompensiert, mit dem Rentenreformgesetz von 1999
wurde die Einführung eines demographischen Faktors beschlossen, der das Rentenniveau entsprechend der Zunahme der Lebenserwartung schrittweise absenken soll 7 (ebd S. 357). Das Drehen an der Beitragsschraube ist jedoch nach Meinung verschiedener Autoren als Mittel zur Stabilisierung künftig nicht mehr geeignet. Im Gegenteil: unter den gegenwärtigen Bedingungen des sich verschärfenden
Wettbewerbs hat sich die Wirkungsrichtung eher umgekehrt. Eine Anhebung der Beitragssätze könnte zwar die Einnahmesituation der Kassen verbessern - jedoch nur vorübergehend (vgl. Thomas Buhlman: Plurale Vorsorge - Die Zukunft der sozialen Sicherheit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung das Parlament, B18/98, S. 11f.).
Dies würde demgegenüber eher zu einer Verteuerung des Faktors Arbeit führen, denn steigende Sozialbeiträge machen Arbeit teurer. Weiterhin würde die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beschleunigt und könnte in letzter Konsequenz dazu beigetragen, den Sozialsystemen die ökonomische Basis zu entziehen (ebd. S. 12).
4. Auswirkungen einer stationären bzw. schrumpfenden Bevölkerung auf das soziale Sicherungssytem
Grundsätzlich ist es sicher unumstritten, daß in einem sozialen Rechtsstaat auch im Alter die soziale Sicherheit gewährleistet sein muß. Es gibt jedoch unterschiedliche Meinungen, welche Elemente dieses Ziel umfassen bzw. mit welchen Mitteln die Absicherung durch den Staat oder andere Institutionen vollzogen werden soll (vgl. Richard Hauser und Gert Wagner: Altern und Soziale Sicherung, in: Baltes, Paul B. und Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, S. 582).
Soweit die Absicherung nicht vom Staat vorgenommen wird, bleibt sie der privat organisierten Unterstützung oder auch individueller Vorsorge überlassen. Nach HAUSER & BALTES (1992) könnte ein Mangel in der Absicherung für alte Menschen eine Verminderung ihres Wohlbefindens, eine Einschränkung ihrer Konsumgewohnheiten, schlechtere gesundheitliche Versorgung oder sogar eine Verkürzung ihrer Lebenszeit bedeuten (ebd. S. 582).
Gegenteilig zu diesen Aspekten beschreiben die Autoren anhand verschiedener Faktoren wie eine optimale Alterssicherung aussehen müßte.
Für sie bestünde diese "Sicherung der relativen Lebensstandardposition im Alter" u.a. aus
· einem vollständigen Ersatz des aus Altersgründen ausfallenden Nettoerwerbseinkommens durch eine Nettorente, einschließlich einer laufenden Anpassung an die Nettoeinkommenssteigerungen der Erwerbstätigen,
· einem vollständigen Ersatz der bei Tod ausfallenden Unterhaltsleistungen an Hinterbliebene,
· einer angemessenen Verfügbarkeit von Gesundheitsdienstleistungen,
· der Verfügbarkeit von Hilfs- und Pflegedienstleistungen,
· angemessenen Rahmenbedingungen für das Leben im Alter (Wohnraum, Wohnumfeld, Transportleistungen, kulturelle Angebote etc.) (ebd. S. 582).
Hier zeigt sich, daß nicht nur die finanzielle Absicherung im Alter eine ausschlaggebende Rolle spielt, sondern daß durchaus auch immaterielle Werte von Bedeutung sind. Weiterhin zeigt sich, daß die Übertragung der Einkommensungleichheit von der Erwerbsphase in die Altersphase besonders für die Personen problematisch ist, die während ihrer Erwerbsphase kein ausreichendes Erwerbseinkommen erzielen konnten. Hier wäre, auch zur Vermeidung von (Alters)armut, eine Garantie von Mindestleistungen erforderlich. Vom Großteil der Bevölkerung wird optimal eine Absicherung der relativen Lebensstandardposition auf einem Niveau ~ 70% des Nettoerwerbseinkommens erwartet. Eine Absicherung, die über diese Grenze hinaus gehen soll bleibt der privaten Vorsorge überlassen, wobei für einen Großteil der Selbständigen (insbesondere für Gewerbetreibende) die Notwendigkeit einer staatlichen Vorsorge negiert wird ( ebd. S. 583f.) 8 . Einvernehmen besteht darüber, daß angemessene Gesundheitsdienstleistungen im Krankheitsfall verfügbar sein müssen, während bei Hilfs- und Pflegeleistungen weniger das generelle Ziel als vielmehr das Ausmaß, die Form und auch die Grenzen der staatlichen Hilfen umstritten sind.
Neben den rein ökonomischen Aspekten muß als Folge der in diesem Zusammenhang geführten Debatten sicher auch die Verunsicherung und der große Vertrauensverlust der Bürger in die verschiedene Systeme staatlicher Absicherung erwähnt werden. Auf die Frage
"Wie werden sie in Zukunft bei Krankheit, im Alter und bei Arbeitslosigkeit gesichert sein?" gaben nur 8% an "gut gesichert" zu sein, 45% meinten "eher schlecht gesichert" und 18% "schlecht gesichert" zu sein (vgl. Buhlman, 1998, S. 12).
Laut BUHLMAN (1998) wirkt sich der Verlust des Vertrauens in die Zukunft der sozialen Sicherung sowohl auf individuelle Haltungen als auch auf das allgemeine Meinungsklima aus. Letzteres hat zur unmittelbaren Folge, daß das Vertrauen in das demokratische System insgesamt sinkt und nur noch die Hälfte der Bürger/innen glaubt, diese Probleme mit Hilfe der Demokratie lösen zu können. Die Einschätzung, zukünftig bei Krankheit, im Alter und bei Arbeitslosigkeit nicht mehr ausreichend gesichert zu sein, hat also Auswirkungen auf das individuelle Wohlbefinden, auf die Bewertung der gesellschaftlichen Wirklichkeit und auf die Akzeptanz des politischen Geschehens.
Im folgenden soll die steigende Zustimmung zu alternativen Altersvorsorgestrategien, die weniger staatliche Fürsorge, als vielmehr eine wachsende Eigenverantwortung umfaßt, von größerer Bedeutung sein.
5. Fazit
Die Lage ist, wie gezeigt wurde, in der Tat bedenklich: die Deutschen altern und immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Dieser demographische Trend, so behaupten zwar viele Experten, sei noch kein Grund zur Panik, denn - so ihr Standardargument - auch eine kleinere Zahl von Beitragszahlern könne dank hochproduktiver Arbeitsplätze die sich abzeichnende Lücke schließen.
Aber die Arbeitslosigkeit berührt das Rentenproblem noch in einer anderen Dimension. Da niemand in absehbarer Zeit an eine Rückkehr zur Vollbeschäftigung glaubt, müßte man schlußfolgern: wer das heutige Niveau der Renten in den nächsten Jahrzehnten beibehalten will, wird nicht umhinkommen, die Beiträge schrittweise anzuheben. Eine solche Politik hätte für die nachrückende Generation gleich in zweierlei Hinsicht unangenehme Folgen: um den Wohlstand der Alten zu sichern, müßten sie zum einen Verzicht leisten. Zum anderen haben steigende Abgaben auch volkswirtschaftlich höchst mißliche Konsequenzen. Höhere Lohnnebenkosten verteuern die Arbeit, dämpfen das Wachstum und führen letztlich zu noch mehr Arbeitslosigkeit.
Wie gezeigt, wird in der derzeitigen Diskussion vor allem der Rückgang der Geburtenzahlen für die in Zukunft erwarteten Probleme der Alterssicherung verantwortlich gemacht. In diesem Zusammenhang wird - neben den Lösungen auf finanzpolitischer Ebene - oft auf Lösungen im Bereich der Familienpolitik verwiesen (Spremann, Klaus: Sind die Renten sicher? In: Henn, Rudolf (Hrsg.): Technologie, Wachstum und Beschäftigung, S. 899). Während in Entwicklungsländern alte Menschen häufig so lange wie möglich arbeiten, da es so gut wie keine sozialen Sicherungen für das Alter gibt, werden in Industrieländern viele alte Menschen ihre Renten aufbessern müssen. Weiterhin werden sicherlich auch einige herkömmliche Formen der Betreuung alter Menschen nicht mehr weiterbestehen können, da sich durch das Anwachsen der Gruppe alter Menschen auch familiäre Strukturen verändern werden. Auch sollte innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe vor allem den Bedürfnissen der Frauen Rechnung getragen werden, da sie einerseits die Majorität der älteren Menschen ausmachen und da sie andererseits den Großteil der Betreuungsarbeit älterer Familienmitglieder leisten.
Häufig werden im Zusammenhang mit den sozialen Sicherungssystemen konträre Meinungen von Familien mit und ohne Kindern vertreten, wobei das Argument vorherrscht, daß ausschließlich Arbeit den wesentlichen Produktionsfaktor darstellt und folglich nur Arbeit zu Einkommen (und Rente) berechtigt. Die Existenz anderer Produktionsfaktoren oder anderer vertraglicher Regelungen, aus denen sich auch Ansprüche ableiten könnten, treten dabei in den Hintergrund. Es wird weiterhin unterstellt, daß zukünftig jeder einen Arbeitsplatz finden und Einkommen beziehen könnte. Wirtschaftliche Entwicklung steht in dieser Argumentationsreihe also ausschließlich mit den Wachstumsraten der Bevölkerung in Zusammenhang.
Aber es wurde - durch die überwiegend aus fiskalischen Gründen durchgeführten Reformen der letzten Jahre und die laufenden Diskussionen über die verschiedenen Finanzierungsverfahren - vor allem der offene strukturelle Reformbedarf des Systems verdeckt: in diesem Zusammenhang sind in erster Linie die Weiterentwicklung einer verstärkten Familienorientierung zu fördern, die spezielle Alterssicherung von Frauen auszubauen sowie, laut Bericht der Enquete- Kommission, Antworten auf die Erosion des sog. Normalarbeitsverhältnisses zu suchen.
Es muß also auch auf die Veränderung gesellschaftlicher Strukturen Bezug genommen werden, da u.a. das in der Rentenversicherung unterstellte Leitbild der lebenslangen Ehe als
ökonomischer Rahmen für Kindererziehung bzw. für die Alterssicherung von Frauen sowie das Leitbild arbeitsvertraglich organisierter dauerhafter Erwerbstätigkeit seine Bedeutung zu verlieren scheint.
Unabhängig von staatlichen Maßnahmen wird es künftig immer mehr zu eigenverantwortlichen Maßnahmen der Bundesbürger/innen kommen, denn nur noch eine Minderheit ist davon überzeugt, daß die Altersvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung vollkommen ausreicht. Denn egal, ob die Alterssicherung auf einem kapitalgedeckten oder umlagefinanzierten System basiert: das Hauptkapital jedes Systems ist stets das Vertrauen in seine Zukunftsfähigkeit, ohne die man sich noch so schöne technische Lösungen überlegen kann - man wird damit keinen Erfolg haben.
Es wird sicher zu einer "Ent- Solidarisierung" des Generationenvertrages kommen und der Zwang zur vermehrten eigenen Vorsorge ist nur die Folge einer längst vorausgegangenen Entsolidarisierung. Der Sozialphilosoph Oswald von Nell- Breuning hatte dies schon vor vielen Jahren, sicher etwas zugespitzt, so formuliert: eine Generation, die immer mehr an ihr gegenwärtiges Leben denkt und sich immer weniger den Mühen und Kosten der Kinderpflege unterzieht, hat eben hernach niemanden mehr, der im Alter noch solidarisch mit ihr ist (vgl. DIE ZEIT, 6/ 1997).
Die heute weit verbreitete Einschätzung, nach der ältere Menschen weniger Geld brauchen als Erwerbstätige, dürfte nur im Einzelfall gelten. Schon heute belaufen sich die Kosten für Alten- und Pflegeheime auf ~ 3000 bis 6000 DM monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei nur einen Teil. Aber auch wer im Alter nicht in einem Pflegeheim wohnt muß Mehrkosten, etwa für altengerechtes Wohnen einkalkulieren. Noch etwas anderes spricht für den Aufbau von Vermögen nach dem Erwerbsleben: der Seniorenstatus steht zunehmend für Vitalität, Kontakt- oder auch Reisefreudigkeit und immer weniger für Krankheit und Einsamkeit. Daher sollte nicht nur die Frage nach dem optimalen Ertrag im Vordergrund stehen, sondern daß die Geldanlagen an veränderte Lebenssituationen angepaßt werden können. Wie nie zuvor sind die Lebensläufe von der Unsicherheit des Arbeitsplatzes und der Notwendigkeit zum Zweit- oder gar Drittjob, aber auch von persönlicher Gestaltungsfreiheit geprägt (ebd.). Derzeit liegt das Hauptaugenmerk möglicher Reformen einerseits auf dem Kapitaldeckungsverfahren, andererseits auf dem bislang praktizierten Umlageverfahren. Beide Systeme brauchen die Versicherungspflicht und für beide Verfahren gilt, daß sie in
Schwierigkeiten geraten, wenn sich das Verhältnis von aktiven Erwerbstätigen zu Leistungsempfängern verschiebt, womit, wie gezeigt wurde, durchaus zu rechnen ist. Diskutiert wird auch eine private Pflichtversicherung, aber nicht als Ersatz für das Umlagesystem, sondern vielmehr als eine Ergänzung.
Ein Argument, das im Zusammenhang mit dem Kapitaldeckungsverfahren häufig erwähnt wird ist, daß eine hohe Doppelbelastung der gesetzlichen Beitragszahler entsteht, wobei diese zusätzliche Belastung aber begrenzt in der Höhe und auch in der Zeit wäre. Und bei Beibehaltung des gegenwärtigen Systems wäre die Belastung künftiger Beitragszahler deutlich höher als das, was man den jetzigen Beitragszahlern zumuten müßte, um das gegenwärtige System umzustellen.
Daß die Alten Opfer bringen müssen ist heute schon sicher und um zu vermeiden, daß wichtige Teile der Reform, an der Minister Riester feilt, als "konzeptionslose Sparaktionen" diffamiert würden, geht dieser nun in die Offensive: kein Thema ist so wichtig für die Reform des Sozialstaates, keines aber auch mit so vielen Emotionen befrachtet wie die Rente - und sein Konzept verlangt vielen etwas ab.
Die Verfechter des Bestehenden werden der Illusion beraubt, daß auch künftig allein das alte System der Umlagefinanzierung die Ruhegelder aufbringen wird. In Zukunft müssen, so Riester, alle Arbeitnehmer auch privat vorsorgen. Dafür sollen die Beiträge für die Rentenkasse sinken und auf Dauer stabil bleiben. Eine Grundsicherung soll Altersarmut verhindern, die eigenständige Absicherung der Frauen soll verbessert werden. Gelingt das Projekt, bliebe innerhalb des alten Systems wenig, wie es war und es wäre die erste Sozialreform der Regierung Schröder (vgl. DIE ZEIT, 25/ 1999).
Wichtigste Neuerung wäre dabei, daß vom Jahr 2003 an jeder Beschäftigte ein halbes Prozent seines Bruttoeinkommens auf die hohe Kante legen muß. Dieser Satz wird jährlich um einen halben Prozentpunkt erhöht, bis nach fünf Jahren 2,5 % des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze erreicht sind. Auf diesem Niveau wird fortan weitergespart. Diese Vorsorge wird nicht besteuert, so daß der spürbare Einkommensverlust niedriger ausfällt. Erst wenn im Alter die Erträge ausgeschüttet werden, darf der Staat steuerpolitisch zugreifen. Wie der Einzelne sein Erspartes anlegen will, ob in Aktienfonds, Anleihen oder anderen Sparformen, bleibt ihm überlassen 9 .(ebd.).
Zugleich sollen die Beiträge zur gesetzlichen Rente auf unter 19% sinken, finanziert durch die nächsten Stufen der Ökosteuerreform. Diesen Satz glaubt Riester langfristig stabil halten zu können, nach den Berechnungen seines Hauses soll er bis 2020 nicht über 20% steigen, selbst in den demographisch kritischen Jahren um 2030 sollen 21 - 22% genügen. Weiterhin sollen die Renten in den kommenden beiden Jahren nur im Rahmen der Inflationsrate steigen, danach werden sie wieder mit den Nettoeinkommen der Erwerbstätigen Schritt halten. Ein weiteres Konzept: die soziale Grundsicherung, die zumindest die schlimmste Armut im Alter verhindern soll. Künftig soll, wer noch zu definierende Mindestleistungen an die Rentenkassen gezahlt hat, eine Grundsicherung bekommen, die in etwa dem Sozialhilfeniveau entspricht. Davon profitieren dürften vor allem Frauen, die sich bislang mit Minirenten begnügen mußten, weil sie wenig verdienten oder nicht durchgängig erwerbstätig waren. Die Grundsicherung soll bedarfsorientiert sein, die entsprechende Prüfung aber weniger streng ausfallen als bei der Sozialhilfe. Vor allem wird auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder nicht zurückgegriffen - eine wichtige Voraussetzung, daß die Alten von dem neuen Instrument tatsächlich Gebrauch machen mögen (ebd.).
Wie auch immer die zukünftige Form der Alterssicherung in Deutschland schließlich aussehen wird: ein Mix aus gesetzlicher Rente, Betriebsrenten, Einlagen in Pensionsfonds und privater Vorsorge, mal steuerlich gefördert, mal per Gesetz erzwungen, minimiert die Zukunftsrisiken (vgl. DIE ZEIT, 43/ 1999).
Die Rentenreform müßte dreierlei bewirken: sie sollte erstens die Sicherung für das Alter ertragreicher und effizienter machen. Zweitens muß sie für einen gerechteren Ausgleich zwischen den Generationen sorgen. Drittens, und das ist am schwierigsten, geht es auch um Gerechtigkeit innerhalb der jeweiligen Generation.
Die eigentliche politische Aufgabe liegt sicher in der Forderung nach mehr Gerechtigkeit. Wie sollen zum Beispiel Familien gefördert werden, wie Teilzeitarbeit, wie wird in einer alternden Gesellschaft die wachsende Kluft zwischen Alt und Jung am besten ausgeglichen? Ein erster Schritt war sicher die Einführung des demographischen Faktors als Folge der steigenden Lebenserwartung (ebd.).
6. Literatur
· Baltes, Paul B. und Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung; Berlin/ New York, Walter de Gruyter 1992.
· Buhlman, Thomas: Plurale Vorsorge - Die Zukunft der sozialen Sicherheit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 18/ 98, S. 11 - 18.
· Bundesministerium für Familie und Senioren (Hrsg.) : Die Alten der Zukunft -Bevölkerungsstatistische Datenanalyse; Stuttgart/ Berlin/ Köln, Kohlhammer 1994.
· Bundeszentrale für politische Bildung: Soziale Sicherung, Bonn, "Kontrovers" 1994.
· Der Spiegel: 37/ 1998.
· Deutscher Bundestag: Demographischer Wandel: Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel" - Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den einzelnen und die Politik, Bonn 1998.
· Deutsche Stiftung Weltbevölkerung: DSW newsletter Nr.1, Januar/ Februar 2000.
· DIE ZEIT, 6/ 1997; 12/ 1997; 25/ 1999; 43/ 1999.
· Dinkel, Reiner H.: Demographische Alterung: Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der Mortalitätsentwicklung, in: Baltes, Paul B. und Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung; Berlin/ New York, Walter de Gruyter 1992, S. 62 - 95.
· Häußermann, Hartmut: Großstadt. Soziologische Stichworte, Opladen, Leske + Budrich 1998.
· Hauser, Jürg: Bevölkerungs- und Umweltprobleme der Dritten Welt, Bern/ Stuttgart 1990.
· Hauser, Richard u. Gert Wagner: Altern und Soziale Sicherung, in: Baltes, Paul B. und Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung; Berlin/ New York, Walter de Gruyter 1992, S. 581 - 613.
· Siegmund, Jan: Bevölkerungsrückgang, Alterung und Technischer Fortschritt; Dresden 1993.
· Spremann, Klaus: Sind die Renten sicher? In: Henn, Rudolf (Hrsg.): Technologie, Wachstum und Beschäftigung. Festschrift für Lothar Späth; Berlin/ Heidelberg/ New York/ London/ Paris/ Tokio, Springer Verlag 1987, S. 894 - 901. Weiterführende Literatur, die nicht in der Arbeit aufgeführt wurde:
· Deutsches Zentrum für Altersfragen (Hrsg.): Die ergraute Gesellschaft, Beiträge zur Gerontologie und Altenarbeit, Berlin 1987.
· Klose, Hans- Ulrich (Hrsg.): Altern hat Zukunft - Bevölkerungsentwicklung und dynamische Wirtschaft, Opladen, Westdeutscher Verlag 1993.
· Lehr, Ursula und Lothar Späth: Altern als Chance und Herausforderung, Stuttgart/ München/ Landsberg, Verlag Bonn Aktuell 1990.
· Schmitz- Scherzer, Reinhard (Hrsg.): Altern - ein lebenslanger Prozeß der sozialen Interaktion, Festschrift zum 60. Geburtstag von Frau Professor Ursula Maria Lehr, Darmstadt, Steinkopff Verlag 1990.
1 Kinder 0 - 15; Jugendliche 10 - 19; Heranwachsende 15 - 24; Junge Menschen 10 - 24. 2 "junge" Alte 55 - 64; Alte 65 - 79; Hochbetagte > 75.
3 Der Begriff "Generationenvertrag" beschreibt ein Solidarprinzip, das jeweils die jüngere, erwerbstätige Generation zur Unterstützung der älteren, im Ruhestand lebenden Generation verpflichtet. Er funktioniert indirekt: es werden die von den Erwerbstätigen jeweils aktuell einbezahlten Rentenbeiträge unmittelbar zur Finanzierung der Rentenansprüche des Bevölkerungsteils im Ruhestand verwendet. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung wird die künftige Funktionsfähigkeit in Frage gestellt und es wächst die Unsicherheit, ob für die Beitragszahler von heute im Alter genügend Mittel zur Rentenfinanzierung aufgebracht werden können.
4 Die demographische Transition beschreibt "...den Übergang von einer Gesellschaft, in der die Bevölkerung kaum zunimmt, in der aber hohe Geburten und Sterbeziffern das Leben diktieren, zu einer Gesellschaft, die ebenfalls eine kleines demographisches Wachstum aufweist, in der aber niedrigere Geburten- und Sterbewerte vorherrschen." Auf dem Weg zum unteren Level öffnet sich eine Schere zwischen den Geburten- und den Sterberaten, dies bedeutet ein hohes Bevölkerungswachstum. Man kann davon ausgehen, daß alle Länder einen solchen Übergang mitmachen, dieser sich aber von Land zu Land unterschiedlich vollzieht
(vgl. Jürg Hauser: Bevölkerungs- und Umweltprobleme der Dritten Welt, Bern/ Stuttgart 1990, S. 21).
5 Auch hier muß jedoch erwähnt werden, daß das Niveau der Lebenserwartung in den beiden deutschen Staaten verschieden war und bis heute ist. 6 Die gesetzliche Rentenversicherung umfaßt weiterhin bestimmte Gruppen von Selbständigen.
7 Laut Bericht der Enquete- Kommission hat das zur Folge, daß sich die Versicherungsdauer, die benötigt wird, um einen Rentenbeitrag in Höhe des Existenzminimums zu erreichen, für einen Durchschnittsverdiener von derzeit 26 auf 28 Jahre erhöhen wird. 8 Bei Beamten orientiert sich die Altersabsicherung an deren letzten höchsten (!) Dienstbezügen.
9 Der Staat will allerdings "Gütesiegel" vergeben, damit der in der finanztechnisch unerfahrene Bürger sicher sein kann, daß sein Erspartes gut angelegt ist.
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Judith Klemmer, 2000, Demographische Alterung und ihre Auswirkungen auf das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik, München, GRIN Verlag GmbH
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Janosch
Zufall.
Super,
Gruß Janosch
am Friday, November 09, 2001-