1 Einführung
1.1 Einleitung
In überwiegend marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften stehen Unternehmen in unterschiedlichen informationellen Austauschprozessen mit verschiedenen unternehmensexternen Anspruchsgruppen. Um ein Bild über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu vermitteln, muss das Unternehmen dazu u.A. auch die Geld- und Kapitalströme in einem komprimierten Modell hauptsächlich zahlenmäßig aufbereiten und in geeigneter Form darstellen. Modellbildung ist dabei immer gekennzeichnet durch eine gezielte Informationsreduktion und der dazu notwendigen Methodenauswahl zur Informationserfassung,aufbereitung und -darstellung.
Die daraus resultierende Möglichkeit zu einer zielgerichteten Darstellung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens steht aber dem Informationsanspruch externer Anspruchsgruppen entgegen und ist daher in starkem Maß gesetzlich reglementiert. Zusätzlich unterscheiden sich die jeweils anzuwendenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften durch unterschiedliche zugrundeliegende Philosophie und Zielsetzung, auch wenn zur Zeit eine eindeutige Tendenz zu einer international einheitlichen Rechnungslegungsvorschrift zu erkennen ist. Der gesetzlich legitime Rahmen der Sachverhaltgestaltung und Sachverhaltsdarstellung, der dem Unternehmen verbleibt, bietet immer noch einen großen Gestaltungsspielraum. Durch die hohe Bedeutung der veröffentlichten Informationen, resultierend aus ihrer wechselseitigen Charakteristik und ihrer Rückwirkung auf das Unternehmen, wird eine systematische, an den Unternehmenszielen und Publikationsanforderungen orientierte Bilanzpolitik notwendig. Vor allem an den Finanzmärkten ist die Wirkung von veröffentlichten Informationen für das Unternehmen oftmals von fundamentaler Bedeutung im Hinblick auf Unternehmensstrategie oder auf wirtschaftliche Selbständigkeit und Weiterexistenz. Besonders börsennotierte und große Unternehmen sehen sich daher vor die Aufgabe eines gezielten Investor Relations Management gestellt. Zur Zeit wird der gesamte Bereich der Bilanzpolitik in der Öffentlichkeit stark diskutiert. Vor allem Fälle von massiver Überschreitung geltender
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Rechnungslegungsvorschriften haben zur Infragestellung der Wirksamkeit der jetzigen externen Unternehmenskontrolle geführt.
1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
Ziel der Arbeit ist eine generelle Darstellung des bilanzpolitischen Handlungsrahmens, in dem sich das Unternehmen bewegt. Dazu werden im folgenden Kapital zunächst die unternehmensexternen und -internen Bestimmungsfaktoren der Jahresabschlusspolitik beschrieben, die Zielsetzung bilanzpolitischer Maßnahmen dargestellt und das zur Verfügung stehende bilanzpolitische Instrumentarium unter verschieden Aspekten systematisiert.
Darauf aufbauend erfolgt im dritten Kapitel als Schwerpunkt dieser Arbeit eine weitere Fokussierung auf überwiegend ergebnisneutrale formelle Bilanzgestaltung. Ziel des dritten Kapitels ist die Darstellung bilanzpolitischer Maßnahmen zur Beeinflussung von Inhalt und Aufbau des Jahresabschlusses. Zugrunde gelegt werden dabei hauptsächlich deutsche Rech-nungslegungsvorschriften wie HGB, AktG oder EStG. Vor dem Hinter-grund der steigenden Bedeutung der International Accounting Standards (IAS) wird auf diese in besonders charakteristischen Fragestellungen hingewiesen. Weiterhin wird hier im Allgemeinen ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zugrundegelegt, besondere Form-vorschriften wie z.B. für das Bankgewerbe werden nicht berücksichtigt. Weiterhin konzentriert sich die folgende Darstellung auf Fragestellungen in Bezug auf den handelsrechtliche Jahresabschluss. Das vierte Kapitel beschreibt den Zusammenhang zwischen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss und verweist auf die Bedeutung von Sonderbilanzen und den Zusammenhang zwischen Bilanzpolitik und Unternehmenszielsetzung.
Die Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte im fünften Kapitel schließt die vorliegende Arbeit ab.
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2 Einordnung der formellen Jahresabschlusspolitik
2.1 Bestimmungsfaktoren der Jahresabschlusspolitik
Die Jahresabschluss- oder Bilanzpolitik umfasst sämtliche Maßnahmen der zielgerichteten Gestaltung der Bilanz i.w.S.. Einem externen Adressatenkreis soll hiermit ein zielkonformes Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt werden. Die vielfältige konkurrierende, komplementäre und indifferente Wirkung der allgemein zur Verfügung stehenden Maßnahmen macht eine Systematisierung der Einfluss- und Be-stimmungsfaktoren bzw. der Determinanten der Jahresabschlusspolitik und deren wechselseitige Wirkung untereinander notwendig. Als unternehmensexterne Determinante ist vor allem der rechtliche Rahmen bzw. die jeweilige Gesetzgebung bestimmend, im deutschen Handelsgesetzbuch regeln dazu die §§ 238-256 HGB für alle Kaufleute Aufbau und Gliederung der Bilanz und die anzuwendenden Bewertungsverfahren in der Bilanz. Weiter präzisierende Vorschriften für Kapitalgesellschaften finden sich in den §§ 264-329 HGB. Aufbau und Gliederung des Jahresabschlusses werden hier vor allem durch die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung in § 265 HGB geregelt.
„Die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung der Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung, GuV) nach § 265 HGB umfassen vor allem
- die Darstellungs- und Gliederungsstetigkeit (Abs. 1), - die Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2), - den Mitzugehörigkeitsvermerk zu mehreren Posten in der Bilanz (Abs. 3),
- die Anpassungsmöglichkeit der Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4)
- die Erweiterung des Gliederungsschemas durch zusätzliche Untergliederung und Hinzufügen neuer Posten (Abs. 5) - die Änderung von Bilanz- oder GuV-Gliederung und Postenbezeichnung (Abs. 6)
- die Zusammenfassung von Posten der Bilanz und der GuV (Abs. 7) und
- den Ausweis von Leerposten (Abs. 8)“ [Roggenbuck 2000, S. 6].
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Die Mindestbestandteile der Bilanz i.e.S. als Gegenüberstellung von Kapital und Vermögen werden durch die Musterbilanz in § 266 HGB festgelegt, Mindestbestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich aus den Bestimmungen des §§ 275 ff. HGB. Weitere handels- und steuerrechtliche Bestimmungen finden sich zusätzlich auch im AktG und im EStG. Bedeutsam erscheint hier vor allem die Verbindung von Handels- und Steuerbilanz über das sog. Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 EStG. In der weiteren Bewertung der Bilanzpositionen muss daher zusätzlich die steuerliche Wirkung unterschiedlicher bilanzpolitischer Entscheidungen b erücksichtigt werden.
Unter den weiteren Bestimmungsfaktoren der Jahresabschlusspolitik kommt diesen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften eine maßgebliche Bedeutung zu, da sich alle bilanzpolitischen Entscheidungen im Rahmen dieser Rechnungslegungsvorschriften bewegen müssen, "die Bestimmungsfaktoren werden durch das Legalitätsprinzip geprägt, ...“ [Wilkens 1999a, S. 7].
Ein weiterer wichtiger unternehmensexterner Bestimmungsfaktor ist die „Art, Interessenlage und Abhängigkeiten des Unternehmens von Gläubigern und Eigentümern“ [Wilkens 1999a, S. 12]. Wichtig vor diesem Hin-tergrund ist der Zusammenhang zwischen Bilanzpolitik und -analyse. Bilanzpolitik ist die zielgerichtete Gestaltung des Erkenntnisgegenstandes der Bilanzanalyse. Das Ergebnis der Bilanzanalyse kann mit einer Bilanzpolitik unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des bilanzanalytischen Instrumentariums beeinflusst werden.
In der Praxis spielt z.B. die Eigenkapitalquote in der Bilanzstrukturanalyse für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens eine maßgebliche Rolle. Die Eigenkapitalquote ist definiert als Verhältnis zwischen Eigenkapital und dem in der Bilanzsumme zum Ausdruck kommenden Gesamtkapital bzw. -vermögen. Wird das Eigenkapital durch entsprechende Gestaltung bzw. Darstellung also höher ausgewiesen steigt die Eigenkapitalquote und verbessert die B ewertung des Unternehmens. Nach ähnlichem Muster lässt sich auch die in der Bilanz ausgewiesene Liquidität beeinflussen, indem z.B. das Umlaufvermögen schon vor dem Abschlussstichtag erhöht und in der Bilanz mit dem maximalen Wert an-
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gesetzt wird oder indem die zeitliche Struktur der Verbindlichkeiten verändert wird.
Abbildung 1: Kennzahlengruppen in der Bilanzstrukturanalyse
Das Ergebnis der erfolgswirtschaftlichen Analyse als Bestandteil der quantitativen Jahresabschlussanalyse lässt sich durch Aufbau und Inhalt der GuV-Rechnung gezielt beeinflussen. Der Umfang der Darstellung von Aufwand und Ertrag hängt z.B. auch von der Wahl von Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren ab. Eine reduzierte Transparenz in der Darstellung von Ertrag und Aufwand erschwert so vor allem die Erfolgsquellenanalyse. Im allgemeinen muss hier auch die Erkennbarkeit bilanzpolitischer Maßnahmen für externe Adressaten berücksichtig werden, "denn eine Gestaltungsmaßnahme ist nur dann wirklich gut, wenn sie nicht durch die (externe) Jahresabschlussanalyse erkennbar ist" [Wilkens 1999a, S. 9]. Als weiterer externer Bestimmungsfaktor der Jahresabschlusspolitik muss noch das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit genannt werden. Als unternehmensinterne Determinanten ist vor allem die Unternehmenszielsetzung und -strategie maßgebend. Die Bilanzpolitik muss natürlich die Erreichung der Unternehmenszielsetzungen unterstützen, gerade in wichtigen finanzpolitischen Zielsetzungen sind die veröffentlichen Bilanzinformationen oftmals von maßgeblicher Bedeutung. Unter den allgemeinen Unternehmenszielen kommt vor allem dem Ziel der Sicherstellung der Existenzbedingungen von Liquidität, Rentabilität und Wachstum eine besondere Bedeutung zu. Ein entsprechender Real- und Nominalgüterstrom muss zuerst durch entsprechende wirtschaftliche Aktivitäten gewährleistet werden. Eine systematische und zielgerichtete Darstellung kann jedoch die Wahrnehmung bestimmter Sachverhalte beeinflussen.
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Arbeit zitieren:
Markus Orazem, 2002, Die Instrumente der formellen Jahresabschlusspolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmenspraxis, München, GRIN Verlag GmbH
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