In der philosophischen Abhandlung „Prolegomena“ widmet sich Immanuel Kant der Frage nach der generellen Möglichkeit der Metaphysik. Die Voraussetzung, derer es bedarf um eine solche Frage zu stellen, ist hierbei der Zweifel an der Wirklichkeit der Wissenschaft. Der Verweis auf die Humesche Kritik am Prinzip der Kausalität, mit der dieser die Möglichkeit anzweifelt, den Zusammenhang von Ursache und Wirkung a priori(, d.h. unabhängig von Erfahrung) und aus reinen Bergriffen zu denken(S. 8) 1 , dient Kant dazu, seinen Standpunkt zu differenzieren; den Begriff der Kausalität bezeichnet er als einen „Bastard der Einbildungskraft[…], die […] gewisse Vorstellungen unter das Gesetz der Assoziation gebracht hat[…]“(S.8). Die Frage nach der eigentlichen Relation von Verstand („gemeine(n)r Menschenverstand“) und kritischer Vernunft sieht Kant in der Zügelung des Ersteren durch Letztere beantwortet: Vernunft liefert die Erkenntnisse von Zeit, Raum, Kategorien und Ideen, während dem Verstand das Vermögen zu urteilen und zu denken zukommt; er ist somit ein Instrument innerhalb des Geltungsbereiches des Erfahrbaren. Die transzendentale 2 Frage, der die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden soll, ist die Frage, ob s y n t h e t i s c h e U r t e i l e a p r i o r i m ö g l i c h s i n d . Kant konstruiert eine begriffliche Dichotomie von analytischen und synthetischen Urteilen: Analytische sind solche, deren Prädikate dem Subjekt nichts hinzufügen, oder, mit anderen Worten: der Prädikatbegriff liegt im Subjektbegriff bereits vor, er wirkt lediglich e r l ä u t e r n d. (Bsp.: Alle Körper sind ausgedehnt.) Analytische Urteile sind Erkenntnisse a priori und beruhen auf dem S a t z d e s W i d e r s p r u c h s , d.h. das Prädikat des Satzes kann nicht ohne Widerspruch verneint werden, da es im Subjektbegriff enthalten ist. Synthetische Urteile hingegen sind solche, deren Prädikat den Begriff des Subjektes e r w e i t e r t , deren Prädikatbegriff also außerhalb des Subjekts liegt. (Bsp.: Alle Körper sind schwer: der Begriff „Körper“ beinhaltet demnach nicht „Schwere“.) Synthetische Urteile sind in sich zweifach klassifizierbar und zwar in Erfahrungsurteile und Mathematische Urteile.
E r f a h r u n g s u r t e i l e sind immer synthetisch, da hier das Subjekt immer durch den Begriff des Prädikates erweitert wird. Ebenso sind Mathematische Urteile von synthetischer Natur, mit der Einschränkung jedoch, dass, sobald ein solcher Satz nach dem Satz des
1 Diese, sowie auch alle folgenden Verweise und Textzitate nehmen Bezug auf die Ausgabe: Kant, I., Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können., Reclam Verlag, 1989, ISBN 3-15-002468-4
2 (die Bedingung der Möglichkeit betreffend)
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Widerspruchs für falsch befunden ist, an seine Stelle ein anderer, synthetischer Satz gestellt werden kann, aus dem der erste folgen muß. Kant wählt zur Veranschaulichung hier das Beispiel des mathematischen Satzes: 7+5=12. Der Begriff von „Zwölf“ ist keineswegs im Begriff der Summe von 7 und 5 enthalten. Folglich handelt es sich also um eine Erweiterung, indem man den Begriff „Zwölf“ hinzufügt.
Sätze der r e i n e n M a t h e m a t i k hingegen sind - wie der Begriff bereits impliziert - a priorisch, da sie reine Erkenntnis enthalten. Ihre Sätze entstehen nicht aus der (analytischen) Zergliederung von Begriffen und sind daher also synthetisch. Hierin ist laut Kant der Irrtum Humes zu sehen, der der reinen Mathematik allein analytische Sätze zumisst. W a h r n e h m u n g s u r t e i l e nehmen bezug auf die Dinge der Natur. Natur ist im Sinne Kants der Inbegriff aller G e g e n s t ä n d e d e r E r f a h r u n g (S.57). Vorausgesetzt ist hierbei der Gedanke, dass die Dinge a n s i c h s e l b s t (S.55) niemals erkannt werden können; es können stets nur die Erscheinungen der Dinge wahrgenommen werden. Erscheinungen sind subjektiv und psychisch.
Wahrnehmungsurteile sind also empirische Urteile, die n u r s u b j e k t i v e (S.60) Gültigkeit beanspruchen. Erfahrung kann in diesem Zusammenhang immer nur zeigen, wie die Dinge e r s c h e i n e n , sie vermag nicht zu vermitteln, dass die Dinge - so wie sie erscheinen„notwendiger Weise so nicht anders sein müsse(n)“(S.55). Dennoch beansprucht eine solches (empirisches) Erfahrungsurteil o b j e k t i v e (S.60) Gültigkeit. Es bedarf hierzu apriorischer Verstandesbegriffe. Ein Erfahrungsurteil z.B. würde lauten: Der Asphalt ist warm, weil die Sonne scheint. Das analoge Wahrnehmungsurteil hieße nur: Der Asphalt ist warm und die Sonne scheint. Es wird hier kein kausaler Zusammenhang unterstellt.
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Arbeit zitieren:
Thomas Schröder, 2001, Der transzendentalphilosophische Ansatz in Kants "Prolegomena", München, GRIN Verlag GmbH
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