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Gliederung:
1) Einleitung 1
1.1 Die Diskussion um den Religionsunterricht in Deutschland 1
1.2 Thema und Systematik vorliegender Arbeit 2
2) Geschichte, Zielsetzung und Aufbau des Lehrplans 3
2.1 Entstehungsgeschichte 3
2.2 Problemlage und Zielsetzung 4
2.3 Inhaltsstruktur 7
3) Betrachtung einiger auffälliger Aspekte im Lehrplan 8
3.1. Die Verwendung des Wortes „Allah“ 9
3.2. Der Bezug zur Türkei 10
3.3. Das Thema Arbeit - islamische Quellen und Formulierung der Lernziele 11
3.4. Der Umgang mit der Frage der Prädestination 12
3.5. Das Thema Staat und Religion 15
3.6. Todesstrafe und Íadd-Strafen
18
3.7. Die Waisen - koranischer Schutz und moderne Interpretationsmöglichkeit 18
3.8. Ein letzter Punkt - das Fernsehen 19
4) Aufbau des ägyptischen Schulbuches 20
5) Vergleich ausgewählter Kapitel aus Lehrplan und Schulbuch 21
5.1. Der ÍaÊÊ
21
5.2. Der Koran und seine Einbeziehung in den Unterrichtsaufbau 23
5.3 Krieg, Frieden und Verständnis von ÉihÁd
29
6) Zusammenfassung 35
7) Bibliographie 38
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1) Einleitung
1.1. Die Diskussion um den Religionsunterricht in Deutschland
Der Religionsunterricht an deutschen Schulen ist seit geraumer Zeit Gegenstand von Reformdiskussionen, bei denen teilweise seine komplette Abschaffung in der bisherigen Form gefordert wird, oder aber die Ausweitung des Unterrichts auf andere religiöse Gruppen vorgeschlagen wird. Weitgehende Einigkeit herrscht aber darüber, daß diejenigen Schüler, die aus den verschiedensten Gründen nicht am bestehenden konfessionellen Unterricht teilnehmen, in einen Unterricht eingebunden werden müssen, der das leistet, worin man auch den Sinn des bisherigen Religionsunterrichts sieht. Dieser Unterricht wird von den beiden großen christlichen Kirchen inhaltlich verantwortet, findet allerdings im Rahmen des staatlichen Lehrplanes statt und wird auch staatlicherseits finanziert.
Unabhängig vom Wahrheitsanspruch der Religion gilt für diesen Unterricht gemeinhin die Vermittlung und Begründung von Normen als sinngebend, die auch für die friedliche Existenz einer säkularen Gesellschaft, in der keine einzelne Religion für alle absolut verbindlich ist und für ihre Normen umfassend Anerkennung reklamieren kann, nötig sind. Denn auch das Grundgesetz beruht mit seiner Achtung der Menschenwürde und seinen wesentlichen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auf gewachsenen gesellschaftlichen Normen und Wertvorstellungen, die sich nicht in jeder Gesellschaft von selbst verstehen, wie ein Blick auf die Geschichte und auch die heutigen Verhältnisse in vielen Ländern zeigt.
Viele Wissenschaften, deren Anfangsgrundlagen auch an Schulen gelehrt werden, zielen auf eine Relativierung bisheriger Erkenntnisse ab und sollen auch meist den Sinn dafür schärfen, vieles nicht als unwiderrufliches Dogma sondern gerade als hypothetisch, relativierbar und je nach Umständen abänderbar darzulegen. Gerade gegenüber dieser äußerst fruchtbaren und gewinnbringenden Methode, die nicht nur in den Naturwissenschaften gewaltige Fortschritte mit sich gebracht hat, sondern auch im politischen und sozialen Leben offene Gesellschaften ermöglicht hat, in denen sich individuelle Freiheit auf ganz neue Art verwirklichen konnte, kann Religionsunterricht als das komplexe Gegenstück gesehen werden. Komplex deshalb, weil er den Blick für heilsame Relativierung nicht trüben soll, indem nun dort Dogmen verkündet würden, sondern die Notwendigkeit unterstreichen soll, daß stets auch Fundamente benötigt werden, die nicht schnell immer neu aufgebaut werden können, sondern eines langen oft mühsamen Erkenntnisprozesses vieler Menschen über die Generationen hinweg bedürfen.
Diejenigen, die für eine Abschaffung des bisherigen Religionsunterrichts plädieren, wollen meist an seine Stelle einen für alle Schüler verpflichtenden Ethikunterricht
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setzen, oder eine objektive Religionskunde, bei der möglichst viele Religionen neutral betrachtet werden. Letzteres könnte allerdings kaum eine Vermittlung und Begründung von Normen zum Ziel haben, sondern würde wie Geschichte und Sozialwissenschaft dem Wissenserwerb im Bereich der Geisteswissenschaften dienen. Ein Unterricht im Fach Ethik hätte demgegenüber die Aufgabe, Normen in der Weise zu begründen, wie dies eine philosophische Ethik zu leisten versucht, wobei ohne den Rückgriff auf religiöse Vorstellungen auszukommen ist, so daß auch dieser Unterricht wie der bisherige Philosophieunterricht in der Oberstufe nicht aus Überzeugungsgründen abgelehnt werden kann.
Demgegenüber plädieren andere dafür, das Potential, das die christlichen Konfession auf diesem Gebiet immer noch haben, nicht aufzugeben, indem man den konfessionellen Unterricht durch einen allgemeinen Ethikunterricht ersetzt. Ihnen schwebt vor, neben dem katholischen und evangelischen Religionsunterricht einen muslimischen Religionsunterricht und möglicherweise zusätzlich auch Ethikunterricht zu etablieren, um allen Schülern in einer akzeptablen Form ethische Unterweisung zukommen zu lassen. Obwohl diese Konzeption den etablierten Religionsunterricht zunächst einmal bewahrt, müssen auch hierbei neue Strukturen geschaffen werden. Läßt sich dies für den Ethikunterricht noch recht einfach gestalten, indem philosophisch geschulte Lehrer dieses Fach übernehmen, stellen sich beim muslimischen Religionsunterricht größere Probleme:
Rechtliche Verankerung, Rekrutierung des Lehrpersonals und Umgang mit muslimischen Konfessionen oder Glaubensrichtungen innerhalb des Islams (Sunniten; Schiiten; Alawiten) sind nur einige der Probleme, die sich hierbei stellen, auf die aber im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen wird.
1.2. Thema und Systematik vorliegender Arbeit
Im Vordergrund der Arbeit steht es vielmehr, einen Lehrplan zu analysieren, der bereits an nordrheinwestfälischen Schulen umgesetzt wird. Dazu werden Passagen aus diesem Lehrplan zunächst für sich selbst und anschließend im Vergleich mit einem Schulbuch aus der dritten Klasse weiterführender Schulen in Ägypten untersucht. Dabei muß allerdings beachtet werden, daß einmal von einem Lehrplan für insgesamt 10 Jahrgansstufen, dessen Anweisungen Leitlinien für den Unterrichtenden darstellen, auf konkreten Unterricht und einmal von einem einzelnen Schulbuch für ein Schuljahr, dessen Texte sich im Gegensatz dazu direkt an die Schüler richten, auf Elemente der dahinterliegenden Konzeption und Zielsetzung geschlossen werden muß, was die einzelnen Vergleichsergebnisse oft zu Vermutungen macht.
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Übergeordnete Fragestellung soll dabei sein, ob eventuelle Widersprüche sich einfach durch die Verschiedenheit der Länder erklären lassen, oder aber fundamentalerer Art sind, d.h., ob sich Widersprüche in der Darstellung religiöser Pflichten und Gebote selbst und ihren Anwendungsvorschriften finden lassen.
Zunächst wird Zielsetzung und Aufbau des nordrheinwestfälischen Lehrplans dargelegt (2), woran sich eine Analyse verschiedener Kapitel anschließt (3), bevor kurz Zielsetzung und Aufbau des ägyptischen Schulbuches (4) vorgestellt wird. Daran anschließend werden in einem fünften Kapitel exemplarisch die Thema ÍaÊÊ (5.1.), der Einbezug des Korans in den Unterricht (5.2.), und der Komplex Krieg, Frieden und ÉihÁd (5.3.) verglichen. Abschließend sollen die Ergebnisse von Analyse und Vergleich zusammengestellt werden (6).
2. Geschichte, Zielsetzung und Aufbau des Lehrplans
2.1. Entstehungsgeschichte
Die Arbeit an einem ersten Curriculum für religiöse Unterweisung muslimischer Kinder in NRW begann im Sommer 1980 bei einer Kommission am Landesinstitut für Schule und Weiterbildung in Soest. Dabei wurde zunächst ein Lehrplan für die Grundschule entworfen, dessen Ausarbeitung auch noch von einer Bindung der religiösen Unterweisung an den schon länger existierenden muttersprachlichen Unterricht ausging. Daher ist dieser Lehrplan auch noch zweisprachig, deutsch und türkisch, verfasst. Eine erste Auflage dieses Curriculums erschien 1986, der 1995 eine unveränderte zweite Auflage folgte. 1991 erschien dann auch ein Lehrplan für die Klassen 5 und 6, an den sich 1996 ein dritter Teil für die Klassen 7-10 anschloß. Damit besteht ein Curriculum für die Grundschule und für die gesamte Sekundarstufe I, obwohl inzwischen der Teil für die Grundschule wegen der Spuren seiner Verbindung mit dem muttersprachlichen Unterricht als veraltet gilt.
Seit gut zwei Jahren findet in NRW auch ein Schulversuch statt, an dem 22 Schulen vor allem im Raum Duisburg teilnehmen 1 , und bei dem die Umsetzung der hier besprochenen Lehrpläne angestrebt wird. Ein islamischer Religionsunterricht im Sinne von Art. 7,3 GG ist derzeit nicht praktikabel, da es noch keine muslimischen Verbände gibt, die eine Vertretung der im Bundesland lebenden muslimischen Bevölkerung glaubhaft machen können, weshalb auch die für einen regelrechten Religionsunterricht
1 Auf Anfrage habe ich vom Kultusministerium NRW ein Verzeichnis der beteiligten Schulen erhalten.
6
notwendige Beteiligung der betroffenen Religionsgemeinschaften fehlt. 2 Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb sowohl die Kosten als auch die volle schulaufsichtliche Verantwortung für diese religiöse Unterweisung im Rahmen des Schulversuches übernommen.
2.2. Problemlage und Zielsetzung
Obwohl sich jede religiöse Unterweisung zunächst an die Angehörigen der jeweiligen Religion richtet, fällt im Fall des Islams in Deutschland die Zielgruppe meist noch derart genau mit Kindern ausländischer Zuwanderer überwiegend türkischer Herkunft zusammen, daß die im Vorwort des Lehrplans einleitend geschilderte Problemlage zuvorderst von den sozialen Orientierungsproblemen türkischer Migrantenkinder ausgeht.
Das mitgebrachte Wetbewußtsein aus der türkischen Heimat ist dort schon seit fünfzig Jahren einem grundlegenden Wandel unterworfen und wird daher teilweise schon brüchig mit nach Deutschland gebracht. Erziehung in der Familie nach solchen teilweise schon in Frage gestellten tradierten Werten und Handlungsmustern einerseits und deutscher Schulalltag mit vielen ganz anderen Maßstäben andererseits wirken von zwei Seiten auf die Persönlichkeitsbildung der Kinder ein.
Migration führt in einigen Fällen zum Unterschied von primärer, nicht sprachlicher gleichwohl aber kulturspezifischer Sozialisation im Säuglingsalter und sekundärer, sprachlicher und bewußter Sozialisation in einer kulturell anders gestalteten Umgebung. 3 Daraus resultierende Verständnislücken zwischen den
Grunderfahrungsmustern der Kindheit und den speziellen, später erfahrenen gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland sollten geschlossen werden, wodurch der religiösen Unterweisung drei Aufgaben zufallen 4 :
1. Der in Deutschland geborenen Generation von Muslimen soll die islamische Tradition in ihrer Geschichte, Ethik und Religion bewußt und als Orientierungshilfe nutzbar gemacht werden.
2 Spuler-Stegemann, Ursula: Muslime in Deutschland. Freiburg 1998. S. 243.
3 Religiöse Unterweisung für Schüler islamischen Glaubens, 24 Unterrichtseinheiten für die Jahrgangsstufen 7-10; Hg.: Landesinstitut für Schule und Weiterbildung NRW, 1996; S. 30.
4 Religiöse Unterweisung für Schüler islamischen Glaubens, 24 Unterrichtseinheiten für die Grundschule; Hg.: Landesinstitut für Schule und Weiterbildung NRW, 1986; S. 15.
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2. Es soll ein Beitrag zur Entwicklung einer muslimischen Identität in einer nichtmuslimischen Umgebung geleistet werden.
3. Das gute Zusammenleben von Muslimen und Christen in Deutschland soll gefördert werden.
Zwischen islamischer Tradition und der Lebenswirklichkeit innerhalb der deutschen Gesellschaft soll eine Korrelation sichtbar werden. Wertvorstellungen müssen aufeinander bezogen sein, Unvereinbares und Vereinbares müssen in offenem und ehrlichem Dialog zu Tage gefördert werden. Die Verschränkung von Lebenswirklichkeit und Wissen über religiöse Überlieferung und Tradition bildet das didaktische Grundverständnis der Unterweisung. 5
Auf den Unterrichtenden kommt die Aufgabe zu, „Erfahrungen, die die Schüler mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland täglich machen, im Licht islamischer Tradition so zu deuten, daß Hilfen zur Lebensbewältigung daraus erwachsen.“ 6
Ein Ziel des Lehrplanes ist, Grunderfahrungen und konkrete Erfahrungen positiver und negativer Art bewußt und eingliederbar zu machen. In der religiösen Unterweisung wird es durch Wissenserwerb und Diskussion möglich, die Gemeinsamkeiten bei den Erfahrungen zu erkennen. Sie können dann als gemeinschaftliche Erfahrungen sehr vieler Menschen wahrgenommen und verarbeitet werden.
Orientierung soll sich aus drei Feldern ergeben, nämlich der Erfahrungsorientierung, der Gegenwarts- und Zukunftsorientierung und der Orientierung an den Grundlagen des Islams.
Unter dem Gesichtspunkt der Zukunftsorientierung wird das Wohl der Menschheit in der Zukunft von Vorraussetzungen und Zielen abhängig gemacht, die allesamt westlich geprägt sind und in dieser Form vielleicht nicht von allen Muslimen als Bedingung für eine Zukunft der Menschen nach islamischen Maßgaben betrachtet werden: Demokratie als menschenwürdige Gesellschaftsform; Ausgleich der Benachteiligungen von Menschen, Gesellschaften und Völkern; eine selbstbestimmte, verantwortliche Rollen-und Aufgabenverteilung zwischen Frauen und Männern als Individuen und soziale Wesen in Familie, Beruf und Gesellschaft; die Gewährleistung und Wahrnehmung der Menschenrechte.
5 Rel. Unterweisung für die Jahrgangsst. 7-10; Landesinstitut für Schule und Weiterbildung NRW. S. 9.
6 Rel. Unterweisung für die Grundschule. Landesinstitut für Schule und Weiterbildung NRW. S. 16.
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Die Orientierung an religiösen Traditionen stellt den Koran in den Vordergrund, ergänzt durch ÍadÐ× und Texte von Rechtsschulen sowie islamisches Brauchtum, das in besondere Beziehung zur konkreten Lebenswelt steht. Anzumerken bliebe, daß Brauchtum sicherlich Orientierung und Halt gibt, und es Kindern ermöglicht, Ansichten in ihrer muslimischen Familie und besonders bei älteren Generationen zu verstehen, es kann dabei aber leicht übersehen werden, daß es oft genug bloßes Brauchtum ist, das die Hürden erhöht, islamischen Glauben in seinem geoffenbarten Kern mit der Lebenswirklichkeit in Deutschland zu verbinden. In solchen Fällen könnte auch die Enttarnung des Brauchtums von seinem religiösen Anstrich diesem Hauptziel dienlicher sein als seine Vermittlung als einer weiteren Quelle für Glaubenspraxis.
Als sekundäre Quelle für die Themen der Unterweisung kann auch moderne wissenschaftliche Literatur dienen.
Aus der Bündelung der drei Orientierungen Erfahrung, Zukunft und Islam ergibt sich ein Katalog aus zehn Grundqualifikationen: Menschen sind die höchsten Wesen in Allahs Schöpfung, und jeder einzelne Mensch ist mit Würde zu behandeln; Menschen sind Stellvertreter (ÌalÐfa), weshalb ihnen Pflege der Schöpfung und Entwicklung des Verstandes aufgetragen ist; Nutzbarmachung der ethischen Aussagen des Korans; Maßhalten in Denken und Tun; Körper und Seele als Einheit sehen; Respekt und Schamhaftigkeit im Umgang mit dem eigenen Körper; selbst Einsicht entwickeln und vertreten aber auch kritisch überprüfen; solidarisches Handeln und Mithilfe in Notsituationen; in den Wohltaten der anderen Menschen Wohltaten Allahs zu sehen; wahrhaftig sein; Frieden stiften; Unterschiedlichkeit der Bedürfnisse erkennen.
Anders als bei einigen Punkten der Zukunftsorientierung erscheinen diese Grundqualifikationen durch mehrere passende Koranzitate bezüglich ihrer Islamizität jeweils gut belegt. Lediglich bei Punkt 1 scheint die Formulierung und Argumentation etwas von kantischer Argumentation angehaucht, wenn es heißt: „Fähigkeit zu erkennen, ..., die damit verbundene Würde jedes einzelnen Menschen allen Menschen gegenüber zu achten sowie nach eigenen Möglichkeiten darauf hinzuwirken, daß diese Achtung auch Maxime des allgemeinen Handelns in der Gemeinschaft der Menschen ist.“ 7
Die Koranzitate an dieser Stelle sprechen zwar von der hohen Stellung des Menschen und der Zuwendung an Bedürftige, enthalten aber weder den Ausdruck Würde noch den
7 Rel. Unterweisung für die Jahrgangsst. 7-10. Landesinstitut für Schule und Weiterbildung NRW. S. 15.
Arbeit zitieren:
Thomas Würtz, 2001, Untersuchung des nordrheinwestfälischen Lehrplans zur religiösen Unterweisung für Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens, München, GRIN Verlag GmbH
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