Gliederung
1. Nachwachsende Rohstoffe 03
2. Politische Regelungen zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe und zum
Umweltschutz 03
3. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 04
4. Nachhaltigkeit 06
5. Bioenergie als Alternative 09
5.1 Bioenergieträger 09
5.2 Das Biomasseheizkraftwerk 10
5.3 Das Biogas und die Biogasanlage 13
6. Probleme, Potenziale und Lösungsansätze der Energieerzeugung durch
nachwachsende Rohstoffe 13
7. Andere Nutzungsalternativen nachwachsender Rohstoffe 17
8. Fazit 18
9. Quellen 22
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1. Nachwachsende Rohstoffe
Die nachwachsenden Rohstoffe stellen neben den Fossilen und der Kernenergie einen der Hauptbestandteile der aktuellen Energieversorgung dar. Die nachwachsenden Rohstoffe gehören zum „Non Food“-Bereich und werden dabei als ein Teilbereich der regenerativen Ressourcen betrachtet. Gegenwärtig werden zirka 80% der benötigten Energie durch fossile Ressourcen und 14% durch erneuerbare Energieträger abgedeckt. Die nachwachsenden Rohstoffe stellen dabei noch 9,5% der regenerativen Energieversorgung dar. Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre und daraus resultierenden Prognosen wird ein weiter steigender Energieverbrauch von etwa 1% pro Jahr in den OECD-Staaten (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), also den höher entwickelten Staaten, erwartet (GROIßEN 2005, S. 5). In den Entwicklungsländern wird dieser Anstieg höher liegen, da diese nach und nach ihre Verhältnisse denen der Industriestaaten anpassen und ein stärkeres Wirtschaftswachstum zu verzeichnen haben, als das in einigen moderneren Staaten aktuell der Fall ist. Die Entwicklungsländer produzieren derzeit den größten Anteil ihrer Energie durch die Verarbeitung von Biomasse. Innerhalb der nachwachsenden Ressourcen lässt sich grob eine Gliederung in Industrie- und Energiepflanzen vornehmen. Zu Ersteren zählen vor allem Farb-, Heil-, Aromastoffe und Holz. Letztere sind Biomasse und Öle. Biomasse stellt dabei ein Gemisch mehrerer verschiedener Gewächse dar, exemplarisch Pappeln, Raps, Zuckerrüben, Weizen, Mais und Gräser.
2. Politische Regelungen zur Nutzung nachwachsender
Rohstoffe und zum Umweltschutz
Schon vor Urzeiten entdeckte der Mensch zufällig das Feuer und schuf sich damit Möglichkeiten der Energieerzeugung mit Hilfe nachwachsender Rohstoffe. Dabei handelte es sich hauptsächlich um die Verbrennung von Holz. Dies gestaltete sich aber wenig effizient und verursachte daher kaum Probleme.
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Die Entwicklung der letzten Jahre, eingeleitet durch die industrielle Revolution, verlief so rasant, dass die Weltpolitik mit zahlreichen Maßnahmen zu reagieren hatte, um eine nachhaltige Nutzung nachwachsender und fossiler Energieträger einzuleiten. Der Umweltgipfel der Vereinten Nationen in Rio im Jahr 1992 für Umwelt und Entwicklung stellt einen ersten Meilenstein diesbezüglich dar. Hier wird auch die globale Betroffenheit der Ressourcenproblematik deutlich, denn hier tagten Mitglieder aus 177 Staaten. 1995 wurde das „Internationale Forum für Waldschutz“ in New York gegründet, was einen umfassenden politischen Rahmen zu Gunsten einer nachhaltigen Waldentwicklung und -nutzung definierte. Einen weiteren Eckpunkt der Umweltpolitik stellt das Kyoto-Protokoll dar, worin 1997 in Japan internationale Klimaschutzvereinbarungen getroffen wurden. Allerdings wird von Klimaschützern oft kritisiert, dass einer der aktuell größten Energieverbraucher, die USA, das Kyoto-Protokoll auf absehbare Zeit nicht ratifizieren werden. Im Jahre 2000 wurde in Montreal das Cartagena-Protokoll, ein internationales Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt, inklusive der nachwachsenden Rohstoffe, abgeschlossen. Es wurde bis heute von 124 Staaten ratifiziert. Auf dem „Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg“ wurden weitere Vereinbarungen zum Ressourcenschutz und deren effizienter Nutzung getroffen (SCHIFFLER 2002b, S. 3).
3. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesrepublik Deutschland soll ein nachhaltiger Entwicklungsgang der Energieressourcennutzung erreicht werden. Der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien soll damit lanciert werden. Entsprechend den Zielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union soll der prozentuale Einsatz der erneuerbaren Energien des Jahres 2000 bis 2010 verdoppelt werden („Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ vom 29.03.2000; BGBl I 2000, 305; EEG § 1). Dieses Gesetz regelt weiterhin die Abnahme und Vergütung erneuerbarer Energien durch Elektrizitätslieferanten im Sinne einer Abnahmeverpflichtung. Diese gilt für den regenerativ erzeugten Strom und legt Mindestpreise für Energie, die aus
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nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird, fest. So kostet beispielsweise eine Kilowattstunde aus einer Biogasanlage mit nicht mehr als 500 Kilowatt elektrischer Leistung für die nächsten 20 Jahre geringstenfalls 7,67 Cent. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit befugt, weitere Rechtsgrundlagen zu erlassen, um die Abnahme und Unterstützung regenerativer, explizit nachwachsender Rohstoffe, sicherzustellen (EEG § 2 Abs.: 1). Allerdings werden nicht alle Energieerzeugungsanlagen durch den Erlass erfasst. Nicht impliziert werden aber nur Kraftwerke, die entsprechend immense Strommengen produzieren. Dies sind zum Beispiel Biogasanlagen mit einer Leistung größer als fünf Megawatt, Biomasseheizkraftwerke, deren Leistung 20 MW überschreitet oder Betriebe, an denen ein Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland mindestens 25% der Anteile besitzen (EEG § 2 Abs.: 2).
Damit eine geregelte, zeitgemäße Evolution und Marktanpassung, der mit regenerativen Ressourcen betriebenen Energieanlagen gewährleistet ist, meldet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Absprache mit den beiden Anderen oben genannten Ministerien dem Bundestag den temporären Entwicklungsstand bezüglich des derzeitigen Einsatzes alternativer Energiezweige. Mit dem Gesetz über die Verwendung erneuerbarer Energien erzielte die deutsche Legislative einen entscheidenden Erfolg, was in entsprechenden Erfahrungsberichten deutlich zum Vorschein kommt. Die Benutzung umweltschonender, ressourcenschonender, regenerativer Energieanlagen ist innerhalb von drei Jahren um 2,3% gestiegen. Ebenso entstanden infolge des Inkrafttretens der Rechtsverordnung 120.000 Arbeitsplätze in der Branche und es wurden 35 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden. Mit diesen Daten wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz als Erfolg und als fortschrittsfördernd belegt und der tendenzielle Anstieg des Gebrauchs erneuerbarer Rohstoffe begründet.
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4. Nachhaltigkeit
„Nachhaltigkeit ist keine Bürde, sondern eine außergewöhnliche
So gab Kofi Annan, in seiner Stellung als Generalsekretär der Vereinten Nationen 2002 sein Verständnis von Nachhaltigkeit kund. Ich möchte mich in meiner Arbeit aber mehr auf den Sektor der künftigen Nutzung natürlicher Ressourcen beziehen.
Arbeit zitieren:
Etienne Pflücke, 2007, Zukunftige Nutzung nachwachsender Rohstoffe, München, GRIN Verlag GmbH
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