Hochschule Ravensburg-Weingarten
WS 2007/2008
Michael Reiser
Mindestlohn
Ökonomischer Fluch
oder
Segen für Niedriglohnbezieher und Armutsgefährdete ?
Hausarbeit
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
2
Inhaltsverzeichnis
1
Gesetzlicher Mindestlohn aktueller Stand der Diskussion in Deutschland ... 5
2
Definition und Begriffe ... 5
2.1
Gesetzlicher Mindestlohn ... 5
2.2
Kombilohn ... 6
3
Der Niedriglohnsektor in Deutschland ... 7
3.1
Strukturmerkmale von Beschäftigten im Niedriglohnbereich ... 9
3.1.1
Merkmal Qualifikation... 10
3.1.2
Merkmal Geschlecht ... 10
3.1.3
Merkmal Alter ... 11
3.1.4
Merkmal Nationalität ... 12
3.1.5
Merkmal Arbeitszeit... 12
3.2
Zusammenfassung... 13
4
Armut in Deutschland ... 13
4.1
Wer ist von Armut bedroht?... 14
4.2
Arm trotz Arbeit das Phänomen ,,working poor"... 14
5
Faktischer Mindestlohn durch ALG II ?... 15
6
Sind gesetzliche Lohnuntergrenzen erforderlich? ... 15
6.1
Sinkende Tarifbindung ... 16
6.2
Alternative Regelungsinstrumente... 17
6.2.1
Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem Tarifvertragsgesetz... 17
6.2.2
Das Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG)... 17
6.3
Zusammenfassung... 18
7
Mindestlöhne in Europa - Blick ins Ausland... 18
8
Wirkungen von Mindestlöhnen auf Arbeitmarkt und Beschäftigung ... 21
8.1
Studien zum Mindestlohn ... 22
8.2
Beobachtbare Wirkungen im europäischen Ausland... 22
8.2.1
Das Beispiel Großbritannien ... 25
8.3
Was wäre wenn? Modellrechnung für einen gesetzlichen Mindestlohn in
Deutschland ... 27
9
Persönliches Schlusswort... 30
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
3
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Wirtschaftszweige mit überdurchschnittlich hohen Niedriglohnanteilen...8
Abbildung 2: Qualifikation ...10
Abbildung 3: Geschlecht...11
Abbildung 4: Alter ...11
Abbildung 5: Nationalität...12
Abbildung 6: Anteil an Arbeitszeitmodellen von Niedriglohnempfängern...12
Abbildung 7 Mindestlöhne in Mitgliedsstaaten der EU ...19
Abbildung 8 Beschäftigungsentwicklung im britischen Niedriglohnsektor nach
Einführung des Mindestlohns ...26
Abbildung 9: Anteil Beschäftigungsverhältnisse mit Mindestlohn an allen
Beschäftigungsverhältnissen ...28
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
4
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Relation Mindestlohn zum Durchschnittslohn (Vollzeit) ...20
Tabelle 2: Anteil der Vollzeitarbeitnehmer mit Mindestlöhnen ...20
Tabelle 3: Jahr der Einführung ...21
Tabelle 4: Beschäftigtenquote in Europa...23
Tabelle 5: Arbeitslosenquote in Europa...24
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
5
1 Gesetzlicher Mindestlohn aktueller Stand der
Diskussion in Deutschland
Seit Monaten liefert sich die Politik ein Tauziehen um die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns in Deutschland. Mindestlöhne würden Arbeitsplätze gefährden,
argumentieren die Gegner, die Befürworter sehen in der Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns ein wirksames Instrument gegen das steigende Armutsrisiko in
Deutschland. Den vorläufigen parlamentarischen Schlusspunkt bildet der Antrag der
Fraktion DIE LINKE mit dem Titel ,,Deutschland braucht Mindestlöhne", der am 14. Juni
mit 431 zu 100 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt wurde (D
EUTSCHER
B
UNDESTAG
,
2007). Zuvor waren schon Anträge der Grünen und der FDP zum Thema gescheitert.
Die im Bundestag vertretenen Parteien können sich scheinbar nicht einigen. Weiter
lässt sich beobachten, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn ein sehr ideologisch
geprägtes zu sein scheint.
So lehnen ihn CDU, CSU und FDP, Parteien im eher konservativen ,,Mitte-Rechts
Spektrum", strikt ab, während die Sozialdemokraten, DIE GRÜNEN und DIE LINKE,
allesamt Parteien aus dem eher Mitte - linksgerichteten Spektrum, den Mindestlohn
befürworten und ihn, wenn auch in unterschiedlichen Varianten, fordern.
Warum ist es scheinbar so schwer, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden, was sind
die Argumente für und gegen einen gesetzlichen Mindestlohn? Was soll er bezwecken
und wer sind die Adressaten, die von einer Einführung betroffen sein würden? Gibt es
Länder, in denen bereits ein gesetzlicher Mindestlohn existiert? Und wenn ja, welche
Erfahrungen wurden gemacht? Welche Wirkungen auf den Arbeitsmarkt sind zu
erwarten bzw. im Ausland bereits beobachtbar? Und welche Rolle spielen tarifliche
Möglichkeiten und das Entsendegesetz?
Dies sind die Leitfragen, die der vorliegenden Arbeit zugrunde liegen und die durch sie
beantwortet werden sollen.
2 Definition und Begriffe
2.1 Gesetzlicher Mindestlohn
,,Ein gesetzlicher Mindestlohn schreibt vor, dass für eine Tätigkeit als abhängig
Beschäftigter ein vom Gesetzgeber festgelegtes Entgelt nicht unterschritten werden
darf. ... Der Zweck eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns besteht also
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
6
darin, zu gewährleisten, dass das Arbeiteinkommen in allen Fällen das
Existenzminimum erreich." (G
AUL
,
H
AYEK
2005:
1).
In 20 Mitgliedsstaaten der EU gibt es einen gesetzliche Lohnuntergrenze, die zwischen
33 % und 52 % des nationalen durchschnittlichen Bruttoverdiensts liegt (R
EGNARD
2007:
5). G
AUL
und H
AYEK
folgen der Devise ,,Mindestlöhne kosten Jobs" und nehmen an,
dass durch Mindestlöhne, die über dem Gleichgewichtslohn liegen, das Angebot an
Arbeitskräften zwar steigt, die Nachfrage aber sinkt und so Arbeitslosigkeit entsteht. So
würden Mindestlöhne zwar billigere ausländische Arbeitskräfte fernhalten und
Lohndrückerei unterbinden, gleichzeitig aber die Beschäftigungschancen gerade für
wenig Qualifizierte verringern. Weiter fühtren Mindestlöhne zu höheren Lohnkosten, die
sich, wenn sie nicht in Form von Preiserhöhungen an den Verbraucher weitergegeben
werden können, ebenfalls negativ auf die Beschäftigung auswirken würden. Sie sehen
die Gefahr, dass die Produktion in ausländische Niedriglohnländer verlegt werden
könnte und dadurch Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen oder dass
Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit zunehmen (G
AUL
,
H
AYEK
2005:2). Diese
ökonomische Position ist zwar weit verbreitet aber nicht unumstritten. In Kapitel 7 über
Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Arbeitsmarkt und Beschäftigung werde ich
konkreter darauf eingehen.
2.2 Kombilohn
Es besteht für den Begriff Kombilohn derzeit keine allgemeingültige Definition.
Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages beschreibt den Kombilohn
als "...staatliche Transferleistung an Arbeitnehmer zur Aufstockung besonders niedriger
Löhne" (B
UG
2005:
1). Zielgruppe für Kombilohnmodelle sind vor allem nicht oder gering
ausgebildete Arbeitnehmer, ,,...die in besonderer Weise von Langzeitarbeitslosigkeit
betroffen sind" (
EBENDA
). Die staatliche Subventionierung von niedrigen Löhnen zielt
darauf ab, Menschen in Arbeit zu bringen und sie dazu zu bewegen, auch solche
Tätigkeiten anzunehmen, deren Entlohnung ungefähr ALG II Niveau haben. Die
zugrunde liegende Annahme ist, dass wer ohne Arbeit mit ALG II gleich viel ,,verdient"
wie mit einem niedrig entlohnten Job, sich eben gegen die Erwerbsarbeit entscheidet.
Weiter wird hier angenommen, dass Arbeitsplätze, etwa auf ALG II Niveau, zwar
vorhanden wären, wegen der Konkurrenz zu staatlichen Transferleistungen aber nicht
angeboten werden. Diese Annahme hat sich als nicht richtig erwiesen. In einer
Evaluationsstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden nur geringe
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
7
Arbeitmarkteffekte festgestellt. Diese wurden darauf zurückgeführt, ,,...dass die implizite
Grundannahme sich als unrichtig erwiesen habe, es stünden zahlreiche Stellen im
Niedriglohnbereich zur Verfügung, für die es aufgrund unzureichender finanzieller
Anreize keine Bewerber gebe" (B
UG
2005:
2).
Den geringen positiven Arbeitsmarkeffekten, die auch in weiteren
Wirkungsuntersuchungen zu Kombilöhnen festgestellt wurden, stehen hohe zu
erwartende Kosten für den Staat gegenüber, die Kombilohnmodelle als wenig
zielführend erscheinen lassen. Weiter kritisieren die Gegner solcher Modelle, allen
voran die Gewerkschaften, negative Auswirkungen auf das Lohnniveau in Deutschland
generell. Es wird befürchtet, dass die staatliche Subventionierung von niedrigen Lohnen
den Niedriglohnsektor erst etabliert und von den Arbeitgebern als Einladung zur
Lohndrückerei verstanden werden könnte.
Kombilohnähnliche Instrumente bestehen aber bereits heute. Ein Beispiel dafür ist die
Freibetragsregelung für erwerbstätige ALG II Bezieher. Dadurch soll den
Leistungsempfängern mehr Anreiz zur Erzielung eines eigenen Einkommens gegeben
werden
1
.
3 Der Niedriglohnsektor in Deutschland
Hintergrund der Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn, Kombilöhne etc. ist der in
Deutschland vorhandene so genannte Niedriglohnsektor. Was ist ein Niedriglohn und
wie viele Niedriglohnempfänger leben in Deutschland? Bereits bei diesen Fragen
scheiden sich die Geister, da die Forschungsinstitute die Schwelle unterschiedlich
definieren. Generell wird als Niedriglohnempfänger bezeichnet, wer weniger als einen
bestimmten Prozentsatz des nationalen Medianlohns, des Referenzlohns verdient.
Auch diese Schwelle wird unterschiedlich definiert. So werden 50, 66 und 75 Prozent
(B
ÖCKLER
S
TIFTUNG
2006a:
5) des nationalen Medianlohns als Grenze festgelegt.
Dementsprechend differieren die Angaben über die Anzahl an Niedriglohnempfängern
in Deutschland erheblich, je nach dem welchen Grenzwert die Institute verwenden und
ob sie ausschließlich Vollbeschäftigte oder auch teilzeitbeschäftigte Personen für ihre
Berechnungen aufnehmen. So differieren die Angaben, wie viele Geringverdiener in
Deutschland leben, zwischen 3 bis 4 und 7 bis 8 Millionen (
EBENDA
). Für eine
1
Siehe auch Kapitel 5
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
8
Bewertung der vorliegenden Forschungsergebnisse ist es also vonnöten, die
Berechnungsgrundlagen der verschiedenen Forschungsinstitute zu kennen.
In der hier vorliegenden Arbeit wird als Schwelle für den Niedriglohn die Definition der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwandt,
nach der als Niedriglohnempfänger gilt, wer weniger als zwei Drittel des nationalen
Medianlohns verdient. Demnach lag die Niedriglohnschwelle Ende 2002 bei 1296 Euro
in Osten bzw. 7,67 Euro pro Arbeitsstunde und 1709 Euro im Westen Deutschlands
bzw. 10,11 Euro
2
(B
OSCH
,
W
EINKOPF
2006:
26). Besonders bei den Dienstleistungen, in
privaten Haushalten und im Hotel- und Gaststättengewerbe sind die Niedriglohnanteile
sehr hoch.
Abbildung 1: Wirtschaftszweige mit überdurchschnittlich hohen Niedriglohnanteilen
Wirtschaftszweige
76,1
75,2
70,1
40,5
35,4
33
32,1
21,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Di
ens
tle
ist
un
gen
pr
ivat
e
Ha
us
hal
te
Ho
te
l un
d G
ast
stät
te
n
Lan
dw
irt
sc
haf
t
Na
hr
ungs
m
ittel
un
d Taba
k
Ei
nze
lha
nd
el
Te
xti
l un
d
Be
klei
dun
g
Ges
un
dhei
t un
d
So
zia
les
in %
Quelle: Bosch, Weinkopf 2006: 27 (eigene Darstellung)
Die Schaffung von Niedriglohnarbeitsplätzen ist seit Jahren ein politisches Ziel.
Verbunden sind damit Hoffnungen auf mehr Arbeitsplätze gerade für Geringqualifizierte
und dass dadurch dauerhaft mehr Beschäftigung entsteht. Demzufolge ist der
Niedriglohnsektor in den letzten Jahren stetig gewachsen. Waren 1990 ca. 13,7% aller
2
jeweils Vollzeit und brutto
Aktuelle Probleme in der Sozialpolitik
WS 2007/2008
9
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten Niedriglohnempfänger, so sind es
2001 nach Definition des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit (IAB) 17,4 % (R
HEIN
,
G
ARTNER
,
K
RUG
2005:
2). Damit liegt
Deutschland leicht über dem Durchschnitt der europäischen Union. Nochmals sei
darauf verwiesen, dass bei dieser Erhebung ausschließlich
sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte erfasst sind, da sie den ,,weitaus
größten Teil ... stellen" (S
CHÄFER
2003:
427). Bezieht man neben den
Vollzeitbeschäftigten noch die Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigte mit
ein, lag der Anteil der Niedriglohnempfänger in Deutschland, bezogen auf alle abhängig
Beschäftigten und das Jahr 2004, bei 22,1 % (B
OSCH
,
W
EINKOPF
2004:
28).
Die geschaffenen Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich sollten, so eine weitere politische
Hoffung, Sprungbrett in besser bezahlte Jobs sein. Die vom IAB durchgeführte
Untersuchung zur Aufstiegsmobilität von Niedriglohnbeschäftigten von 2005 kommt zu
dem Schluss, dass sich die Aufstiegschancen deutlich verschlechtert haben. Von den
1996 stichprobenartig erhobenen Niedriglohnbezieher in Vollzeit waren fünf Jahre
später 49,3 % weiter in Vollzeitbeschäftigung. Zwei Drittel davon waren weiter Bezieher
von Niedriglöhnen. Damit ist Deutschland, was die Aufstiegswahrscheinlichkeit von
Niedriglohnbeziehern betrifft, Schlusslicht der EU. ,,In allen anderen untersuchten
Ländern ist die Aufstiegswahrscheinlichkeit höher. Das ist umso bemerkenswerter, als
die Größe des deutschen Niedriglohnsektors (...) nur leicht über dem Durchschnitt (...)
liegt" (R
HEIN
,
G
ARTNER
,
K
RUG
2005:
4). Der Niedriglohnsektor wird so für viele niedrig
Entlohnte zur Niedriglohnfalle und ,,es steht zu befürchten, dass auch ihr Armutsrisiko
dauerhaft steigt" (
EBENDA
).
3.1 Strukturmerkmale von Beschäftigten im Niedriglohnbereich
3
In den folgenden Abbildungen sind die strukturellen Merkmale von
Niedriglohnempfängern skizziert.
4
3
Ausschließlich Vollzeitbeschäftigte in Deutschland aus dem Jahr 2002
4
,,Anteil an Kategorie" bedeutet am Beispiel von Abbildung 2: 29,5% aller Beschäftigten ohne Ausbildung
sind Niedriglohnempfänger
0 Kommentare