Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort 3
1.1 Einleitende Worte 3
1.2 Werkimmanente Überlegungen 4
2. Vom Gebot zum Glauben 6
2.1 Vom biblischen Gesetz zum allgemeinen Gesetz 6
2.2 Das erste Gebot bei Luther 7
2.3 Das Evangelium im Dekalog I 10
3. Vom Glauben zum Gebot 11
3.1 Die triadische Formel 11
3.2 Furcht und Liebe als Bedingung zur Gesetzestreue 13
3.3 Sündenspiegel oder Lebensnorm - Das Evangelium im Dekalog II 14
4. Nachwort 16
4.1 Zusammenfassung 16
4.2 Schlusswort 18
5. Literaturverzeichnis 19
1. Vorwort
1.1 Einleitende Worte
„Grundlegend ist das erste Gebot […], das uns zum Vertrauen auf Gott herausfordert.“ 1 Diese Formulierung des KEEK zeigt, dass auch nach beinahe fünf Jahrhunderten das Verständnis Martin Luthers und dessen Auslegung über das erste Gebot, „Du sollst keine anderen Götter haben neben mir“ (Ex 20,3; Dtn 5,7), nichts an seiner Aktualität verloren hat. So verweist denn der KEEK auf Luthers Kleinem Katechismus aus dem Jahr 1529 und zeigt daher Unvergänglichkeit seiner Deutung des ersten Gebotes auf, 2 welche lautet: „Wir wollen Gott über aller Ding fürchten, lieben und vertrauen.“ 3 Neben die durch die Prägnanz gegebene Lernerleichterung regt die kurze Formulierung zur Reflektion an, denn auf die Frage: „Du sollt nicht ander Götter haben. Was ist das?“ 4 , folgt eine Antwort, die wiederum zur Gegenfrage einlädt, wie denn dieser Satz zu verstehen ist. 5 Besonders das Verhältnis und die Aussage der Wörter „fürchten“, „lieben“ und „vertrauen“ stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Hinzu kommt, dass sich diese dreigliedrige Formel „als zweigliedriges Konzentrat“ 6 in den weiteren Gebotsauslegungen wiederholt. „Wir wollen Gott fürchten und lieben, […]“ 7 steht als Bedingung vor jeder Auslegung vom zweiten bis zehnten Gebot. Die Bedeutsamkeit und Unabdingbarkeit des ersten Gebotes an sich und hinsichtlich der übrigen Gebote ist offensichtlich und drängt sich gerade zu auf. Wenn es also im KEEK heißt das erste Gebot sei „grundlegend“, so ist dies richtig, betrachtet man allerdings das erste Gebot aus der Perspektive Luthers beziehungsweise aus der Perspektive des Kleinen Katechismus heraus, kann
1 Kleiner Evangelischer Erwachsenen Katechismus. Im Auftrag des Lutherischen Kirchenamtes der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), hrsg. von Manfred Kießig, Norbert Dennerlein, Heiko Franke, Michael Kuch, Gütersloh 2004, 100.
2 Vgl. Ebd., 101.
3 BSLK, hrsg. im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, Göttingen 12 1998, 507,42-43.
4 Ebd., 507,40-41.
5 Vgl. Beutel, Albrecht, „Gott fürchten und lieben“. Luthers Katechismusformel - Genese und Gehalt, in: ThLZ 121 (1996), 511.
6 Ebd.
7 BSLK, 508-509.
diese Ansicht erweitert und vertieft werden. Es ist daher eine genauere Untersuchung zur Deutung und Bedeutung des ersten Gebotes im Rahmen der Dekalogauslegung Luthers im Kleinen Katechismus nötig.
1.2 Werkimmanente Überlegungen
Es ist ratsam eine einführende Untersuchung mit Überlegungen und Ergebnissen aus einer Darstellung rein aus der Quelle zu beginnen, da eine immanente Betrachtungsweise zum einen den Vorteil einer ungefähren Objektivität hat und zum anderen sich oft als unbeeinflusst von vorgegebenen Interpretationslinien erweist.
Schon dem Titel kann man entnehmen, dass man es mit einem Lehrbuch oder Lehrtext zu tun hat: „Der kleine Katechismus für die gemeine Pfarrherr und Prediger.“ 8 Auch in der Vorrede macht Luther die Verwendung des Kleinen Katechismus deutlich: „Darumb bitte ich umb Gottes willen Euch alle, meine lieben Herrn und Brüder, so Pfarrherr oder Prediger sind, wollet Euch Eures Ampts von Herzen annehmen, Euch erbarmen über Euer Volk, das Euch befohlen ist, und uns helfen, den Katechismon in die Leute, sonderlich in das jungen Volk bringen, […]“ 9 . Der für diese Arbeit relevante Text über „die zehen Gebot wie sie ein Hausvater seinem Gesinde einfältiglich furhalten soll“ 10 folgt direkt der Vorrede und bildet somit das erste Lehrstück des Katechismus. Es folgen Erklärungen zum Glauben, Vaterunser, Taufe, Beichte, Abendmahl und Texte über Segen, Beten, sowie Haustafel, Traubüchlein und Taufbüchlein. Dass der Dekalog am Anfang steht, verwundert nicht, da es doch, so meint man, Grundlage eines gesellschaftlichen Lebens ist und somit auch heute einer der „Quellen evangelischer Ethik“ 11 darstellt. Wie in 1.1 genannt wiederholt sich die Auslegung des ersten Gebotes als zweigliedrige Formel in allen weiteren Auslegungen und macht das Einhalten dieser Gebote vom ersten Gebot abhängig. So heißt es etwa zum fünften Gebot: „Du sollst nicht töten. Was ist das? Antwort. Wir sollen Gott fürchten
8 Ebd., 501.
9 Ebd., 502,28-38.
10 Ebd., 507,35-38.
11 KEEK, 99.
und lieben, daß wir unserem Nähisten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun, sondern ihm helfen und sodern in allen Leibesnöten.“ 12 Man kann also schon allein vom konsekutiven Satzgefüge die Aussage treffen, dass die Einhaltung des ersten Gebotes die grundlegenden Vorraussetzung für alle übrigen Gebote darstellt. Darüber hinaus lässt sich eine weitere Textbeobachtung machen: Luther wechselt in seiner Antwort vom singulären Prohibitiv der zweiten Person zur ersten Person Plural und macht hier grammatisch deutlich, dass das Verbot Gottes an eine Person eine Verpflichtung aller Menschen darstellt. Weiter begegnen dem Leser die Elemente der tiadischen Formel am Ende der Dekalogauslegung noch einmal. 13 In diesem Epilog findet sich ein Hinweis auf die Veränderung zur zweigliedrigen Formel, denn die Furcht bezieht sich auf den Zorn Gottes bei Nichteinhaltung der Gebote; die Wörter „lieben“ und „vertrauen“ werden hier gleichwertig gebraucht: „ […], darumb sollen wir ihn auch lieben und vertrauen und gerne tun nach seinen Geboten.“ 14 Die dadurch gegebene Äquivalenz der beiden Wörter macht die Kürzung nachvollziehbar. Darüber hinaus ist die Kürzung auch mit einer grammatikalischen Erleichterung zu erklären, da „fürchten“ und „lieben“ ihr Objekt im Akkusativ haben; eine durch „vertrauen“ erweiterte Satzstruktur würde dem Satz hinsichtlich Prägnanz und Sprachfluss schaden. 15
Zum Abschluss der Einführung möchte ich vorgreifend feststellen, dass sich schon mit der einfachen Lektüre des Kleinen Katechismus die Besonderheit und die Bedeutung des ersten Gebotes innerhalb des Dekalogs und als Teil des Dekalogs innerhalb des Kleinen Katechismus erschließen lassen. Dies ist durch eine genauere Betrachtungsweise und Bezugnahme zu Luther und weiterer seiner Schriften, sowie durch die Überlegungen und Erkenntnisse wissenschaftlicher Arbeiten zu diesem Thema zu prüfen.
12 BSLK, 508,28-34.
13 Ebd., 510,15-21.
14 Ebd., 510,20-21.
15 Vgl. Peters, Albrecht, Kommentar zu Luthers Katechismen. Bd.1: Die Zehn Gebote. Luthers Vorreden, hrsg. von Gottfried Seebaß, Göttingen 1990, 131.
2. Vom Gebot zum Glauben
2.1 Vom biblischen Gesetz zum allgemeinen Gesetz
Die Bezeichnung des Dekalogs als „Zehnwort“ geht auf Ex 34,28 zurück und kommt in zwei sehr ähnlichen Fassungen in Ex 20,1-17 und Dtn 5,6-21 vor, wobei die erstgenannte wohl die ältere Fassung darstellt. 16 Ein Vergleich mit dem Wortlaut im Kleinen Katechismus ergibt, dass Luther eine Kürzung im ersten Gebot vorgenommen hat: Die Selbstvorstellung Gottes mit dem Attribut als Befreier der Israeliten aus der Knechtschaft in Ägypten lässt Luther weg. Während im Alten Testament Gott der Gott Israels ist, so weitet Luther ihn durch die Kürzung des Bibeltextes zu einem Allgemeinwesen aus. Wie bedeutsam diese Kürzung ist zeigt sich etwa daran, dass nach dem Bibeltext die Existenz anderer Götter nicht bestritten wird. 17 Die Formulierung Luthers: „Du sollt nicht ander Götter haben“ 18 , geht über einen monotheistischen Gedanken hinaus, welches in der Auslegung mit „über aller Ding“ 19 noch weiter bestärkt wird. Für andere mögliche Götter oder Götterbilder treten neue Bezeichnungen oder Definitionen ein, wie Luther es in seinem Großen Katechismus wie folgt beschreibt: „Also ist es ümb alle Abgötterei getan; denn sie stehet nicht allein darin, daß man ein Bild aufrichtet und anbetet, sondern fürnemlich im Herzen, welchs anderswohin gaffet, Hülfe und Trost suchet bei den Kreaturen, Heiligen oder Teufeln […].“ 20 Die Verallgemeinerung, welche die Kürzung mit sich bringt, macht demnach einen qualitativen Unterschied über das Gottesverständnis und dadurch über das Verständnis des ersten Gebotes aus.
Hinzu kommt die Wiederholung der gekürzten Gebotsauslegung in den weiteren neun Auslegungen als „Radikalisierung“, welche ebenso auf einen freien Umgang 21 mit dem Gesetz von einem „heilsgeschichtlichen Standort"
16 Vgl. Grimm, Werner, Art. Dekalog, in: Calwer Bibellexikon 1 (2003), 238.
17 Vgl. Ebd.
18 BSLK, 507,40.
19 Ebd., 507,42.
20 Ebd., 562,21-24.
21 Dieser freie Umgang mit dem biblischen Text äußert sich auch im Wegfall des Bilderverbotes. Vgl. dazu: Wenz, Gunter, Theologie der Bekenntnisschriften der evangelisch-
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Patrick Wacker, 2004, Deutung und Bedeutung des ersten Gebotes, München, GRIN Verlag GmbH
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