Inhaltsverzeichnis:
VORWORT. 1
1. EINLEITUNG. 1
2. MENSCHENVERSTÄNDNIS UND GEISTIGE BEHINDERUNG 4
3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN. 7
3.1 MEDIEN 7
3.2 NEUE MEDIEN 8
3.3 MULTIMEDIA 8
4. MEDIEN ZUR UNTERSTÜTZUNG VON LERNPROZESSEN - EIN
HISTORISCHER ABRISS 9
4.1 GRUNDIDEE 9
4.2 WEITERENTWICKLUNG - MENSCH UND MASCHINE. 9
4.3 COMPUTER IN DEUTSCHEN SCHULEN 10
4.4 HEUTIGER ENTWICKLUNGSSTAND. 11
5. COMPUTEREINSATZ IN DER SCHULE FÜR GEISTIGBEHINDERTE 11
5.1 KÖNNEN MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG AN COMPUTERN
LERNEN ? 11
5.2 WARUM BESTEHT EIN BEDÜRFNIS FÜR SCHÜLER, DEN UMGANG MIT DEM
COMPUTER ZU ERLERNEN? 12
5.3 SOLL UND KANN DIE SCHULE DEN UMGANG MIT DEM COMPUTER VER-
MITTELN ? 13
6. ASPEKTE DER DISKUSSION UM DEN COMPUTEREINSATZ IN DER
SCHULE FÜR GEISTIGBEHINDERTE SCHÜLER 13
6.1 ARGUMENTE DER BEFÜRWORTER 14
6.2 ARGUMENTE DER KRITIKER. 18
6.3 FAZIT UND EIGENE STELLUNGNAHME. 21
7. LEHRERROLLE 24
7.1 PROBLEME IM VORFELD DES COMPUTEREINSATZES IM UNTERRICHT 24
7.2 VERÄNDERUNGEN DER LEHRERROLLE IN PLANUNG UND VERLAUF DES U-N
TERRICHTS 25
8. EINSATZMÖGLICHKEITEN DES COMPUTERS IN DER SCHULE
F ÜR GEISTIGBEHINDERTE. 28
8.1 DER COMPUTER ALS UNTERRICHTSGEGENSTAND. 29
8.2 DER COMPUTER ALS UNTERRICHTSMEDIUM. 29
8.3 DER COMPUTER ALS WERKZEUG/HILFSMITTEL. 30
8.4 DER COMPUTER ALS LERNHILFE. 30
9. SOFTWARE 32
9.1 BEDEUTUNG DER SOFTWARE FÜR DEN UNTERRICHT 32
9.2 ARTEN VON SOFTWARE 33
9.2.1 Übungssoftware/Drill and Practice. 33
9.2.2 Tutorielle Programme und intelligente tutorielle Programme. 34
9.2.3 Simulationsprogramme. 35
9.2.4 Lernspiele 35
9.2.5 Edutainment. 36
9.2.6 Informationsprogramme und Infotainment. 36
9.3 FAZIT UND EIGENE STELLUNGNAHME. 37
10. STÄRKEN UND SCHWÄCHEN VON LERNSOFTWARE IN DER
SCHULE FÜR GEISTIGBEHINDERTE 38
10.1 STÄRKEN VON LERNSOFTWARE 39
10.2 SCHWÄCHEN VON LERNSOFTWARE. 40
10.3 FAZIT UND EIGENE STELLUNGNAHME. 41
11. KRITERIEN ZUR BEWERTUNG VON LERNSOFTWARE. 43
11.1 BEWERTUNGSSYSTEME. 43
11.2 BEZUGSQUELLEN 45
12. DAS PROGRAMM CLIC 3.0 46
12.1 DIE BESONDERHEITEN EINES AUTORENSYSTEMS 46
12.2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU CLIC 3.0. 48
12.3 INHALT UND STRUKTUREN VON CLIC 3.0 48
12.4 ÜBUNGEN ERSTELLEN UND VERÄNDERN. 50
12.5 INDIVIDUALISIERUNGSMÖGLICHKEITEN VON CLIC 3.0 54
12.6 BEWERTUNG DES PROGRAMMS CLIC 3.0 UND EIGENE STELLUNGNAHME. 56
13. REFLEXION UND AUSBLICK 60
Vorwort & Einleitung - 1-
„JedesNeue ist unvollkommen; jedes Neue findet für seine Existenz die denkbar ungünstigste Umwelt vor; jedes Neue findet nur wenige Menschen, die es verstehen. Zu diesen Menschen gehören, das sei Eure Aufgabe“
(Schulzeitung der Hamburger Berlinertorschule 1929, zitiert nach Meyer 2000, 7)
Vorwort
Einleitend zu dieser Arbeit sei darauf hingewiesen, dass diese nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung angefertigt wurde. Außerdem verwende ich zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die mä nnliche Schreibweise, ohne jedoch damit das weibliche Geschlecht diskriminieren zu wollen. Wenn von Kindern bzw. Schülern die Rede ist, sind also Schüler und Schülerinnen gemeint, wenn von Lehrern geschrieben wird, dann umfasst dies sowohl Lehrer als auch Lehrerinnen.
1. Einleitung
Zunächst möchte ich deutlich machen, warum ich als Thema meiner Examensarbeit „Computereinsatz in der Schule für Geistigbehinderte“ gewählt habe. Diese Entsche idung beruht auf verschiedenen Erfahrungen meinerseits: Schon während meiner Zivildienstzeit und auch im Verlaufe meiner studienbegleitenden Praktika ist mir die Thematik des Computereinsatzes im Rahmen des Unterrichts an verschiedenen Stellen begegnet und hat so mein Interesse geweckt. Da ich mich auch persönlich seit einigen Jahren intensiv mit dem Umgang mit dem Computer beschäftige und immer wieder aufs Neue darüber erstaunt bin, welch vielfältige Möglichkeiten sich durch dieses neue Medium bieten, drängte sich mir mehr und mehr die Frage auf, inwiefern man diese Möglichkeiten auch in der Arbeit mit Menschen mit geistiger B ehinderung nutzen kann und sollte.
In meiner Zeit als Zivildienstleistender an der Peter-Petersen-Schule (Schule für Geistigbehinderte) in Bergheim- Thorr gab es noch keinen einzigen Computer an der Schule. Es wurde im Kollegium heftig über den Erwerb einiger Computer diskutiert. Manche Lehrer setzten sich für die Anschaffung dieses neuen Mediums ein, aber es gab auch Gegner des Computereinsatzes in der Schule. Heute ist die Schule mit mehreren Comp utern besetzt.
Vorwort & Einleitung - 2-
Ein paar Jahre später, als ich mein Praktikum an der Rheinischen Schule für Körperbehinderte in Pulheim absolvierte, besuchte ich eine Schule, in der in jeder Klasse mindestens ein Rechner zu finden war. Weiterhin existierte ein Computerraum, in dem sich circa zwanzig Computer befanden. Dieser Wandel innerhalb nur weniger Jahre hat mich sehr erstaunt.
Für mich persönlich bedeutet der Computer - auch im Ra hmen meines Studiums - in mehreren Hinsichten eine Arbeitserleichterung. Er bietet mir zum einen die Möglichkeit, schneller, sauberer und strukturierter zu arbeiten. Zum anderen stellt er durch die Möglichkeit der Nutzung des Internets auch ein Medium der Informationsbeschaffung dar, welches im Vergleich zu den herkömmlichen Methoden (insbesondere Recherche in Bibliotheken) oft schneller und unkomplizierter zum gewünschten Ergebnis führt.
Diese eigenen Erfahrungen ließen mich den Computer im Unterricht, insbesondere in Kombination mit geeigneten Lehr- und Lernprogrammen, als einmalige Chance für Schüler und Lehrer begreifen, die zu nutzen zugleich eine Bereicherung und auch eine Erleichterung darstellt.
In Gesprächen, die ich in der darauffolgenden Zeit, auch zur Vorbereitung dieser Arbeit, mit einigen Lehrern geführt habe, begegneten mir jedoch ebenfalls kritische Stimmen, deren Argumente ich im Vorhinein noch gar nicht bedacht hatte. Dies hat mir auch Nachteile und Risiken des Computereinsatzes an Schulen für Geistigbehinderte bewusst werden lassen und mich noch einmal zu einer kritischen Auseinandersetzung mit diesem Thema angeregt.
Ich möchte nun in dieser Arbeit zugleich die Chancen, aber auch die Gefahren des Computereinsatzes in der Schule diskutieren. Es sollen Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt werden.
Des Weiteren beschäftige ich mich in einem Teil dieser Arbeit mit Lehr- und Lernsoftware. Die Software 1 ist, wenn es um die Lernwelt der Schüler geht, der zentrale Punkt. Sie ist ausschlaggebend dafür, ob der Einsatz des Computers an der Schule sinnvoll ist oder nicht, denn nur, wenn die genutzte Software auf den Schüler und seine
1 Erläuterung im Glossar
Vorwort & Einleitung - 3-
individuellen Fähigkeiten abgestimmt ist, kann sie für ihn persönlich eine Bereicherung des Unterrichts darstellen.
Aufgrund dessen erfordert meiner Ansicht nach eine vollständige Auseinandersetzung mit der The matik des Computereinsatzes im Unterricht auch eine Gegenüberstellung der zu verwendenden Software-Arten. Dieses Erfordernis wird noch dadurch verstärkt, dass es inzwischen eine Flut von Software auf dem Markt gibt, die es dem potenziellen Anwender sehr schwer macht, das richtige Programm auszuwählen.
Als weiteren Aspekt, der mich zur Wahl dieses Themas für meine Examensarbeit motiviert hat, möchte ich noch die Rolle des Mediums Computer in der Gesellschaft anführen:
Betrachtet man den Einfluss des Computers auf die Gesellschaft inne rhalb der letzten Jahrzehnte, so wird schnell offenbar, dass er hier eine immer größere Bedeutung erlangt hat. Er ist nicht mehr hinwegzudenken aus Banken, Büros, Universitäten und Privatwohnungen und hat in all diesen Bereichen zu einer Vereinfachung vieler Arbeitsprozesse geführt.
Ein Vergleich mit der Situation in vielen Schulen, insbesondere in Sonderschulen, lässt eines bereits auf den ersten Blick erkennen: Hier ist die Entwicklung noch lange nicht so weit fortgeschritten. Kann man den Computer in allgemeiner gesellschaftlicher Hinsicht als Medium der Gegenwart bezeichnen, so ist er im Bereich der Sonderschulen immer noch beinahe ausschließlich ein Medium der Zukunft, welches seine endgültige Etablierung noch nicht erfahren hat.
Es ist mein Ziel, mit dieser Arbeit dazu beizutragen, dass der Computer in der Sonderschule den bestmöglichen Einsatz findet, indem ich herausarbeite, wie dieses neue Medium sinnvoll in den Unterricht in Schulen für Geistigbehinderte integriert und nicht nur akzeptiert werden kann.
Ich hoffe, auch zu den in dem (dieser Arbeit vorangestellten) Zitat benannten Men- schen zu gehören, die „das Neue“ verstehen oder zu verstehen lernen.
Menschenverständnis und geistige Behinderung - 4 -
2.Menschenverständnis und geistige Behinderung
Was ist ein Mensch?
Von dieser Frage muss die Beschreibung eines sogenannten Menschenbildes ausgehen. Was kennzeichnet einen Menschen? Gibt es eine allgemeingültige Definition für „Mensch“?
Bevor ich jedoch eine solche Definition zu finden versuche, möchte ich noch eine einleitende Anmerkung hinsichtlich der Begrifflichkeit “Menschenbild“ machen: Ich verwende im Folgenden in Anlehnung an Siegenthaler, H. (1999) stattdessen die Bezeichnung Menschenverständnis. Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen treffenderen Begriff, da dieser im Gegensatz zu ersterem nicht das Gefühl vermittelt, der Mensch sei wie in einem abgeschlossenen Bild fassbar (vgl. Siegenthaler, H. Tendenzen im Wandel des heutigen Menschenbildes, in: Lamers, W. (Hrsg) 1999, 29). Der Begriff „Menschenverständnis“ lässt mehr Spielraum für Individualität. Im Laufe der Zeit wurde die Diskussion, wann ein Mensch ein Mensch ist, immer wieder geführt; ein Konsens konnte aber nicht erzielt werden. Nicht selten wird auch die Frage diskutiert, ob ein Mensch erst im Zuge von Erziehung zum Menschen wird (Dreher, W., 1997, 23). Jedoch geht diese Überlegung meiner Ansicht nach schon viel zu weit, da sie bereits eine Wertung impliziert: Demnach wären möglicherweise Menschen, die nicht erzogen wurden, nicht wirklich als Menschen anzusehen, und man könnte weitergehend auch noch danach differenzieren, welche Form der Erziehung ein Wesen erst „wirklich“ zum Menschen werden lässt und welche dagegen nicht. Es ist dagegen vielmehr mein Bestreben, eine Erklärung des Begriffs „Mensch“ zu finden, die nicht klassifizierend und bewertend ist.
Ein biologischer Ansatz vermeidet hier jegliche Unterteilung der Menschen in Gruppen und u mfasst alle Menschen ohne Ausnahme. Diese biologische Beschreibung trennt die Gesamtheit der Menschen von den Tieren und allen anderen Lebensformen ab. Eine Trennung innerhalb der Menschheit bleibt hingegen aus. Dreher (1997) beschreibt eine Grundvoraussetzung des Menschseins, die nicht mehr hinterfragbar ist, indem er sagt: „Jeder ist Mensch, der vom Menschen geboren ist“ (Dreher, W. 1997, 24).
Menschenverständnis und geistige Behinderung - 5 -
Diese Überlegung bildet das Fundament meines persönlichen Menschenverständnisses und zugleich auch die einzige Voraussetzung, die für mich zum Menschsein zählt. Eine Wertung kann von diesem Ansatzpunkt her nicht erfolgen.
Ein hiervon getrennt zu betrachtender Gesichtspunkt ist die individuelle Persönlichkeit eines jeden Menschen. Hierzu gehört auch eine etwaige Behinderung. Eine Klassifizierung in behindert und nichtbehindert verbietet sich meiner Meinung nach, genau wie die Unterteilung in groß und klein, schwarz und weiß, Mann und Frau. Nach diesem Merkmal der Gleichwertigkeit der Menschen kann man mein Mensche nbild als ungeteiltes Menschenverständnis bezeichnen. Aus dieser Gleichwertigkeit resultiert jedoch nic ht, dass alle Menschen gleich sind. Menschen unterscheiden sich in, ihren Neigungen, Fähigkeiten und vielen anderen Facetten des Lebens, die dann in ihrer Gesamtheit die Persönlichkeit des jeweiligen Menschen bilden. Die Persönlichkeit, die jedem Menschen von Geburt an gegeben ist und ihn einzigartig werden lässt, entwickelt sich durch Erziehung im weiteren Leben innerhalb der persönlichen Ra hmenbedingungen weiter.
Obwohl ich also von der Gleichwertigkeit und naturrechtlichen Gleichheit aller Menschen ausgehe, nehme ich in dieser Arbeit eindeutig eine Unterscheidung vor: So spreche ich von „Menschen mit geistiger Behinderung“ und von „Schulen für Geistigbehinderte“. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich mit diesen Untersche idungen Menschen nicht in Klassen einteile oder sie in ihrer Wertigkeit unterscheide, sondern ich beschreibe sie lediglich in ihrer Daseinsform. Auf dieser Ebene sind gewisse Unterschiede nicht zu leugnen.
Diesen Standpunkt vertrete ich in Anlehnung an Speck (1997), der eine geistige Behinderung als „normale übliche Variante menschlicher Daseinsformen“ (Speck, O. 1997, 60) beschreibt. Ich empfinde diese Unterteilung nicht als diskriminierend oder wertend und halte sie somit für vertretbar. Durch diese Beschreibung einer geistigen Behinderung wird nicht das Menschsein in Frage gestellt oder bewertet, sondern nur in seiner Vielfalt beschrieben.
Zusammenfassend möchte ich durch ein Zitat von Speck meine Meinung in Bezug auf das Menschenverständnis und Behinderung deutlich machen: „Menschen mit und ohne
Menschenverständnis und geistige Behinderung - 6 -
zu definierende Behinderung sind demnach Menschen und nichts anderes“ (Speck, O. 1997, 41).
Speck spricht hier von einer „zu definierenden Behinderung“ und verweist damit auf ein weiteres Feld, welches betrachtet werden muss. Es gib t verschiedenste Versuche, dem Phänomen Behinderung - in dieser Arbeit dem Bereich der geistigen Behinderung - gerecht zu werden und dieses zu umschreiben.
Eine eindeutige Definition von geistiger Behinderung darf es laut Speck nicht geben, da ein Mensch durch solche Aussagen „zum bloßen Objekt von Erklärungen gemacht wird“ (Speck, O. 1997, 43).
Eines der Merkmale einer Definition ist die ihre Allgemeingültigkeit. Von einer solchen Allgemeingültigkeit kann man hinsichtlich des Begriffs „geistige Behinderung“ aufgrund der Vielfältigkeit der Behinderungsarten nicht ausgehen. Daher ist der Versuch, eine Definition für das Phänomen geistige Behinderung zu finden, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Definitionen können in diesem Zusammenhang nur als Beschreibung oder als „Hilfsetikette für eine halbwegs praktikable Verständigung“ gesehen werden (Speck, O. 1997, 42).
Wenn ich also in Anlehnung an Speck eine solche Beschreibung suche, dann kommt der Versuch von Bleidick meinem Verständnis am nächsten, da er sehr allgemein gehalten ist und viel Spielraum für Individualität lässt. Bleidick kennzeichnet eine Behinderung wie folgt: „ Als behindert gelten Personen, die in Folge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktion so weit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert werden“ (Bleidick 1999, 15). Lediglich den Begriff „Schädigung“ finde ich im Zusammenhang mit Behinderung unpassend, da er wertenden Charakter hat und die Behinderung als etwas Negatives darstellt.
Ein für mich hilfreicher Ansatz, geistige Behinderung zu erfassen, ist das Bild, welches Gudrun Schmitz aufzeigt, indem sie einen Menschen mit geistiger Behinderung als entwicklungsbehinderten Mensche n darstellt. Menschen mit geistiger Behinderung durchlaufen hiernach die gleichen Entwicklungsstufen (im Sinne von geistiger Entwicklung) wie Menschen ohne Behinderung. Der Unterschied liegt nach der Ansicht von Schmitz darin, dass die Entwicklung langsame r vorangeht oder früher aufhört als
Begriffsbestimmungen - 7 -
bei Menschen ohne geistige Behinderung (vgl. Schmitz, G. (1991) Lernen am Comp uter in: Geistige Behinderung 2/91).
Das hier dargestellte Bild beschreibt eine Einstellung zum Phänomen geistiger Behinderung, die ich sehr passend finde, da sie dem Menschen mit geistiger Behinderung nicht seine Menschqualität abspricht oder diese einschränkt, sondern ihn stattdessen als einen Menschen wie jeden anderen darstellt. Hier findet sich der oben angesprochene Aspekt der Gleichheit wieder.
Jede weitere Definition des Begriffes „geistige Behinderung“ lehne ich ab, da durch den Versuch des Definierens ein abschließender, nicht mehr zu verändernder Zustand beschrieben wird. Geistige Behinderung verstehe ich wie Speck aber als „Prozeß i m ind ividuellen Lebenslauf“ (Speck, O. 1997, 39).
Mein hier beschriebenes Menschenverständnis impliziert, dass jedem Menschen die gleichen Möglichkeiten geboten werden müssen, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden und ein Teil von ihr zu sein. Aufgabe der Erziehung dabei ist es, nicht etwa den Einzelnen zu manipulieren, sondern die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu fördern.
Ein zentraler Aspekt, der unsere heutige Gesellschaft charakterisiert, sind neue Technologien, meist in Form von Computern, die unser Leben in vielen verschiedenen Bereichen bestimmen. In dieser Arbeit möchte ich aufzeigen, warum die Sonderpädagogik, die sich als lebensbedeutsam und integrationsfördernd versteht, auch die Bereitschaft zeigen muss, dieser neuen, unter dem Einfluss von Computern stehenden Gesellschaft offen gegenüberzutreten und die neu entstandene und entstehende Werte und Normen zu überdenken und neue technologische Möglichkeiten gezielt in ihre Pädagogik einfließen zu lassen.
3. Begriffsbestimmungen
In dieser Arbeit werden die Begriffe „Medien“, „Neue Medien“ und „Multimedia“ verwendet. Eine Definition dieser Be griffe ist zum besseren Verständnis erforderlich.
3.1 Medien
Medien, allgemein Mittel zur Übertragung und Verbreitung von Information (Nach- richten, Bildung und Unterhaltung) durch Sprache, Schrift, Bild, Musik oder nonverba-
Begriffsbestimmungen - 8 -
le (gestische, mimische) Verständigungsweisen; im engeren Sinn technisch bestimmte Kommunikationskanäle wie Druck (Buch, Zeitungen, Zeitschriften), Photographie, Film, Hörfunk und Fernsehen, Schallplatte, Tonband und elektronische M edien (Microsoft Encarta 2002 CD-ROM).
3.2 Neue Medien
Neue Medien ist eine Sammelbezeichnung vor allem für kabeltechnisch ermöglichte Telekommunikation und für optisch-elektronische Formen der Informationsspeicherung und -wiedergabe (verschiedentlich werden auch Mikrofo rmen unter den Begriff eingereiht). Nach Videotext bzw. Bildschirmtext und Bildplatte sind es heute vor allem die CD-ROM 2 und die elektronischen Netzwerke, die in den sich rasch weiterentwickelnden Bereich fallen. Charakteristisch ist für die neuen Medien, dass die Information in codierter Form transportiert wird und zu ihrer Reproduktion bzw. Erfassung technische Geräte nötig sind, mit denen die codierte Information in unmittelbar verständliche Signale (Bild, Schrift, Ton) rückübersetzt wird (Microsoft Encarta 2002 CD-ROM).
3.3 Multimedia
Multimedia strebt die Verbindung der Wahrnehmungsformen Text, Bild und Ton auf einem gemeinsamen Informationsträger an, meist auf einem digitalen Speicher. In neuester Zeit wird neben der Einbindung laufender Bilder (Videos) auch die Möglichkeit des interaktiven Umgangs mit multimedialen Informationsmitteln angestrebt. In den Mittelpunkt dieser Medienformen ist der Personalcomputer gerückt, der als „Multimedia-PC” mit einem CD-ROM-Laufwerk, einer leistungsfähigen Bild- und einer Soundkarte mit Lautsprechern die Verarbeitung von Daten ermöglicht, die mehrere Sinnesebenen zugleich ansprechen (Microsoft Encarta 2002 CD-ROM). In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff „Neue Medien“ des öfteren stellvertretend für den Begriff Computer verwendet, da dieser den größten Teil der neuen Medien in sich vereinigt.
2 Erläuterung im Glossar
Medien zur Unterstützung von Lernprozessen - 9 -
4.Medien zur Unterstützung von Lernprozessen - ein histo-
rischer Abriss
4.1 Grundidee
In der Geschichte der Pädagogik spielten Medien immer schon eine wichtige Rolle: „Mit Hilfe von Medien zu lernen, entspringt der Urform des Lernens. Die Mutter zeigt dem Kind etwas, das Kind sieht es, greift danach, untersucht es. Viele Sinne werden angesprochen, im Gehirn bilden diese Eindrücke langsam einen qualitativen Begriff vom Gegenstand“ (Hagemann 1997, 72). Dies ist ein einfaches Beispiel, in welchem der Einsatz von Medien veranschaulicht wird.
Auch Hagemann (1997) stellt die lange Tradition der Idee dar, sich Geräte oder Gegenstände zur Vermittlung von Lerninhalten zu Nutze zu machen. Eine Möglichkeit, ein Hilfsmittel zum besseren Lernen einzusetzen, ist das Bilderbuch. Das erste Bilderbuch (orbis pictus) für pädagogische Zwecke entstand 1654 durch Comenicus.
4.2 Weiterentwicklung - Mensch und Maschine
Die Erkenntnis, dass Medien zur Förderung von Lernprozessen dienen können, findet sich auch in der - eher scherzhaften - Idee vom Nürnberger Trichter. Hierunter versteht man einen Trichter, den man am Kopf ansetzt und mit dessen Hilfe man dann mühelos alles Wissen in den Schüler hinein gießen kann. Pädagogen und Techniker haben stets an der Weiterentwicklung von Maschinen und anderen Lernhilfen gearbeitet. In den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelte Pressey die erste Lehr- bzw. Testmaschine, bei der der Schüler per Knopfdruck zwischen vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählen konnte (multiple choice) (vgl. Seidel / Lipsmeier 1989,67).
Den endgültigen Durchbruch, Maschinen für Lernzwecke zu benutzen, erreichte nach Darstellung Hagemanns (1997, 74) in doppelter Hinsicht Skinner in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts: zum einen durch seine Theorie, „dass Lernen nach `mechanischen´ Gesetzmäßigkeiten (Input, Blackbox, Output) verlaufe, und zum anderen durch die damit angedeutete Möglichkeit, diese Theorie mit Medieneinsatz tech- nisch zu spiegeln. Zunächst geschah dies durch ausgeklügelte Lückentexte mit Schlei-
Medien zur Unterstützung von Lernprozessen - 10 -
fenverweisen in Buchform, bald jedoch auch mit Hilfe von Computern“ (Hagemann 1997,74).
Die Entwicklung speziell von Computerprogrammen wurde in den späten 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in den USA erprobt. Die erste Anwendung im Unterricht (CUU, computerunterstützter Unterricht) erfuhr der Computer als Medium in drill- und- practice- Systemen.
4.3 Computer in deutschen Schulen
Die ersten Versuche, Lernprogramme in deutsche Schulen einzuführen, fanden in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts in Kiel statt. Bei der damaligen Methode war der Computer nicht nur im aktuellen Programmbearbeitungsabschnitt aktiv, sondern entwarf aus dem Antwortverhalten der Schüler ein individuelles Profil, auf das bezogen der folgende Programmverlauf modifiziert wurde (vgl. Hagemann, C. 1997, 76). Die Technik war aber damals nicht dazu geeignet, die realen pädagogischen Bedür fnisse zu befriedigen (vgl. Hameyer, 1987, 40).
Einen genauen Zeitpunkt zu benennen, in dem der Computer Einzug in die deutschen Schulen erhalten hat, ist sehr schwierig. Bussmann und Heymann (1982, zitiert nach Hagemann, C. 1997, 77) berichten, dass schon Ende der 70er Jahre des verga ngenen Jahrhunderts vereinzelt Computer in Schulen eingesetzt wurden, zum Teil als Unterrichtsmedium 3 , aber hauptsächlich als Unterrichtsgegenstand 4 . Diese Form von Unterricht konnte sich anfangs jedoch nicht durchsetzen, da nur speziell geschulte Lehrkräfte in der Lage waren, den Unterricht zu gestalten.
Durch die Weiterentwicklung der Technik im Laufe der Jahre ist klar geworden, dass der Computer sich auch in der Schule endgültig durchsetze n würde. Dementsprechend berichten Hage und Schmitt von ersten Versuchen, den Computer (als Synonym für „neue Technologien“) in den Lehrplan einzubinden. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Bildungsförderung (BLK) richtete 1984 den Pflichtunterricht „Informationstechnische Grundbildung“ für die Oberstufe ein (vgl. Hage/Schmitt in: Hugo, F. 1998, 10).
3 Erläuterung in Kap. 8.2
4 Erläuterung in Kap. 8.1
Computereinsatz in der Schule für Geistigbehinderte - 11 -
4.4Heutiger Entwic klungsstand
Heute ist der Informatikunterricht ein fester Bestandteil des Curriculums. Im Schlussbericht der Enquêtekommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft“ aus dem Jahre 1998 wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass sich durch den Strukturwandel hin zur Informationsgesellschaft eine Reform der Bildungs- und Ausbildungssysteme nicht umgehen lässt (vgl. Moosdorf, S., 1998, 61).
geschichtlichen Entwicklung von Technologie und Pädagogik (Hagemann, C. 1997,79)
Die Entwicklungsgeschichte von Technologie und Pädagogik lässt sich anhand Abbildung 1 erkennen. Die Idee des effizienten Lernens spielt dabei ein wichtige Rolle. Es liegt in der Natur des Menschen, nach Wegen zu suchen, sich die Technik zu Nutze zu machen, um sich das Leben zu erleichtern. Ohne dieses Verlangen wäre eine Weiterentwicklung der Technologie kaum notwendig.
5. Computereinsatz in der Schule für Geistigbehinderte
5.1 Können Menschen mit geistiger Behinderung an Computern
lernen?
Jegliche Diskussion über den Computereinsatz in der Schule für Geistigbehinderte muss zunächst mit der Frage beginnen, ob es überhaupt möglich ist, Schülern mit geis- tiger Behinderung den Zugang zu Computern und anderen neuen Medien zu eröffnen.
Computereinsatz in der Schule für Geistigbehinderte - 12 -
Reichen hierfür die anscheinend teilweise begrenzten kognitiven Fähigkeiten der betroffenen Schüler aus?
Mit dieser Frage hat sich die Fachwelt lange beschäftigt. Inzwischen ist man im Zuge der Diskussion über den Computereinsatz in der Schule für Geistigbehinderte jedoch zumindest in diesem Punkt zu einem Konsens gelangt: So stellt u. a. Riccardo Bonfranchi (1995) fest, dass heute niemand mehr ernsthaft bezweifeln kann, dass Schüler mit geistiger Behinderung lernen können, mit dem Computer umzugehen. Dies zeigt sich, wie auch Meschenmoser anführt, bereits in einer Vielzahl von Alltagssituationen: Kinder mit und ohne Behinderungen beschäftigen sich selbstständig mit Computerspielen, bedienen den Fernseher, den Videorecorder oder das Telefon (vgl. Meschenmoser, H. Computereinsatz bei Schülern mit geistiger Behinderung. In: Geistige Behinderung 2/97, 105).
Wie diese beiden Autoren überzeugend darstellen, geht also jeder Argumentationsansatz, der Menschen mit geistiger Behinderung solche Fähigkeiten absprechen möchte, offensichtlich fehl.
„Wir können nicht nicht lernen, und wer neugierig ist, sich verzaubern lässt und Spaß hat, lernt leichter“ (Corinne Schweitzer 2002).
5.2 Warum besteht ein Bedürfnis für Schüler, den Umgang mit
dem Computer zu erlernen?
Der Einfluss von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Lebenswelt von Kindern mit geistiger Behinderung ist heute schon sehr weitreichend und wird auch weiterhin zunehmen.
Betrachtet man sich die heutige Gesellschaft, so wird schnell klar, dass die Fähigkeit, mit diesen Informations- und Kommunikationstechniken umzugehen, zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wird dieser Umgang nicht ausreichend erlernt und geübt, so werden durch die technologische Weiterentwicklung schon in Alltagssituationen viele Schwierigkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung auftreten, so z.B. beim Bahnfa hren oder beim Abholen von Bargeld am Bankautomaten.
Riccardo Bonfranchi befürchtet, dass dies zu einer verstärkten Aussonderung von lern- und geistig behinderten Menschen führen kann. Denn nach Bonfranchi ist es für eine
Arbeit zitieren:
Arno Rauch, 2002, Computereinsatz in der Schule für Geistigbehinderte - Möglichkeiten und Grenzen von Lernsoftware, München, GRIN Verlag GmbH
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