Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 3
II. Was ist Kommunale Kriminalprävention (KKP)? 4
1. Begriffsbestimmung, Inhalte und Ziele von KKP 4
2. Prävention statt Repression? 5
3. Aufbau und Funktionsweise kriminalpräventiver Maßnahmen auf kommunaler
Ebene am Beispiel Baden-Württemberg 7
III. Entstehungsgeschichte Kommunaler Kriminalprävention 9
1. Ausgangspunkt Kommunitarismus 9
2. Ausgangspunkt Broken-Windows-Theorie und die Rolle der Polizei 11
3. Das Programm „zero tolerance“ 13
IV. Resumee und Ausblick 15
V. Literatur 17
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I. Einleitung
Dem Otto-Normal-Bürger wird es, wenn er den Begriff ‚Kommunale Kriminalprävention’ hört zunächst erst einmal so gehen, wie es auch mir ergangen ist. Es verbirgt sich hinter diesem Begriff keine konkrete Vorstellung von der praktischen Umsetzung. Jeder von uns hat zwar eine ungefähre Vorstellung von Kriminalprävention als Bestrafung von Normüberschreitern durch, von harten Strafen im Allgemeinen und die dadurch mögliche abschreckende Wirkung auf andere Tatgefährdete. Oder die (lebenslange) Freiheitsstrafe zum Schutze der Allgemeinheit. Dies sind Formen der Kriminalitätsbekämpfung, welche uns beinahe täglich über Nachrichten in verschiedenen Medien näher gebracht werden. Hierbei bleibt das kleine Wörtchen „kommunal“ zumeist außer Acht, nicht zuletzt unter Rückbesinnung auf das Gewalt-und Kontrollmonopol des Staates und der damit verbundenen Meinung: „Für meine Sicherheit ist doch die Polizei zuständig!“. Freilich ist es auch kommunal so, dass Polizeibeamte auf Streife die öffentliche Ordnung repräsentieren und auch schützen. Kommunale Kriminalprävention setzt jedoch - zumindest teilweise - vor dem Eingreifen der Polizei ein, indem sie Probleme, die in das Arbeitsfeld der Polizei fallen, a priori durch Bekämpfung der Ursachen für öffentliche Unordnung und Kriminalität zu verhindern versucht. In diesem Zusammenhang spielt auch die Bevölkerung, sowohl als potenzieller Täter und als potenzielles Opfer, eine entscheidende Rolle als Adressat von präventiven Maßnahmen. Bei kommunaler Kriminalprävention geht es somit zwar durchaus um die Rolle und vor allem das Erscheinungs- und Wirkungsbild von Polizei als Sicherheitsorgan, aber auch in besonderer Weise um Möglichkeiten Sicherheit ohne den Einsatz von Polizeistreifen zu vermitteln und zu schaffen. Ich werde in der folgenden Arbeit die Intention, den Inhalt, die Entstehung und die Möglichkeiten kommunaler Kriminalprävention genauer beleuchten, um die Frage zu beantworten, ob kommunale Kriminalprävention eine Lösung für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung sein kann.
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II. Was ist Kommunale Kriminalprävention (KKP)?
1. Begriffsbestimmung, Inhalte und Ziele von KKP
Allgemein wird Prävention als „Bezeichnung für vorbeugende Maßnahmen, um allgemein unerwünschte Verhaltensweisen, Ereignisse, Vorgänge und Folgen zu verhindern oder möglichst gering zu halten“ (Hillmann 1994:685) verwendet. Wendet man diese Definition nun auf Kriminalität an, so handelt es sich bei Kriminalprävention um vorbeugende (z.B. kommunale) Maßnahmen, um Straftaten (als unerwünschte Verhaltensweisen) zu verhindern oder die Entstehung und Ausübung von Straftaten möglichst gering zu halten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine sehr allgemeine Festlegung von Kriminalprävention. Es stellt sich nun die Frage, wodurch sich kommunale Kriminalprävention, als besondere Form präventiver Konzepte, auszeichnet. Gnauck fragt in diesem Zusammenhang auch danach ob und warum Kriminalprävention überhaupt als kommunale Aufgabe verstanden werden muss, da Prävention als polizeiliche Aufgabe durch „die Zuständigkeit für die Polizei“ (Gnauck 1997:300) ebenfalls bei den Ländern und nicht bei den Kommunen liegt. Die Wahrnehmung kriminalpräventiver Maßnahmen durch die Kommunen ergibt sich jedoch aus dem Inhalt bzw. den Zielen von KKP.
Jürgen Gnauck rückt Prävention in den Bereich der Kommunen, da ‚Gemeinden für Belange der öffentlichen Gemeinschaft und dafür, dass sich die Bürger ausreichend vor Kriminalität geschützt fühlen’ (Gnauck 1997:300) zuständig sind. Jochen Zenthöfer spricht sehr allgemein von Kommunaler Kriminalprävention als „Versuch (…) Kriminalität dort zu verhindern, wo sie entsteht; und dies gemeinsam mit den Menschen, die von ihr betroffen sind. (…) Davon verspricht man sich, dass lokal bedingte Ursachen und Faktoren auch lokal angegangen und beseitigt werden“ (Zenthöfer 1999:3). Hermann/Laue präzisieren dieses Modell in ihrer Auffassung von KKP als „die Bemühungen von Gemeinde- und Stadtbewohnern, von kommunalen Einrichtungen und der Polizei, Kriminalität und Kriminalitätsfurcht zu senken“ (Hermann/Laue 2003:70). Zusammengefasst bedeutet dies, dass KKP nicht nur auf vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten zurückgreift, sondern auch versucht auf Faktoren positiv einzuwirken, die Kriminalitätsfurcht bedingen. Dabei wird es als entscheidender Punkt angesehen, dass nicht nur verschiedene kommunale Institutionen, sondern auch die Bevölkerung (als potenzielle Opfer von Straftaten) in Maßnahmen eingebunden werden. Die Inhalte kommunaler Kriminalprävention sind
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somit gemäß Hermann und Laue weit gefächert und erstrecken sich über die Bereiche Bürger und Institutionen bis hin zu städtebaulichen Maßnahmen. Im ersten Bereich soll Prävention vor allem durch die Stärkung des zwischenmenschlichen Umgangs erfolgen. Es sollen soziale Bande geknüpft, z.B. zwischen Bewohnern einer Wohngegend, und somit eine bessere gegenseitige Absicherung durch den Aufbau von Vertrauen und die Verbesserung sozialer Kontrolle in einem Gebiet erreicht werden.
Der zweite Bereich umfasst den Umgang zwischen Bürgern und kriminalpolitisch bedeutsamen Institutionen und vor allem mit deren Repräsentanten, wie z.B. die örtliche Polizei in Form von Streifenbeamten. Dieses Feld ist somit eng mit dem Begriff ‚Vertrauen’ in Institutionen und deren Vertreter verknüpft. Zuletzt zielt der Bereich städtebauliche Maßnahmen auf die ‚Entschärfung’ als bedrohlich empfundener Plätze oder Passagen einer Stadt ab. Hierzu zählen z.B. eine Verbesserung der Ausleuchtung von Gehwegen in der Nacht oder eine bessere Einsehbarkeit von verschiedenen Seiten.
Es ergeben sich somit als primäre Ziele von KKP „die Senkung der tatsächlich bestehenden Kriminalitätsrate [und] die Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls [sowie des Vertrauens in das eigene (Wohn-)umfeld] der Bürger und Bürgerinnen“ auf verschiedenen Ebenen bzw. in verschiedenen Bereichen oder mit anderen Worten die Minderung von „Kriminalitätsfurcht (…) durch die Stärkung informeller sozialer Netze und den Abbau städtischer ‚Unordnung’“ (Hermann/Laue 2003:72). Was unter städtischer Unordnung zu verstehen ist werde ich in einem späteren Punkt meiner Arbeit klären.
2. Prävention statt Repression?!
Betrachtet man das eben beschriebene Anliegen von Prävention, nämlich potenzielle Opfer durch die Verhinderung von Straftaten a priori zu schützen, so wird deutlich, dass man sich fragen muss welchen Stellenwert Repression als Mittel zur ‚Verbrechensbekämpfung’ einnimmt. Zenthöfer spricht in diesem Zusammenhang von einem „Paradigmenwechsel [da] das repressive Instrumentarium von Polizei und Justiz teuer sei, geringe Aufklärungsquoten mit sich bringe und überfüllte Gefängnisse sowie eine hohe Rückfallziffer hinterlasse“ (Zenthöfer 1999:5). Tatsächlich handelt es sich bei Repression und Prävention nach meiner Auffassung nicht um zwei verschiedene
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Arbeit zitieren:
Marius Birnbach, 2004, Kommunale Kriminalprävention: eine Antwort?, München, GRIN Verlag GmbH
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