Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Die Präliminarartikel oder die Vorbedingungen des Friedens 4
3 Die Definitivartikel oder der Kern der Rechtsphilosophie des Friedens 9
3.1 Friedfertige Republiken - Der erste Definitivartikel 11
3.2 Weltstaat oder (globaler) Staatenbund - Der zweite Definitivartikel 13
3.3 Vom Weltbürgerrecht - Der dritte Definitivartikel 17
4 Schluss 19
5 Quellen 20
5.1 Schriften Kants 20
5.2 Siglen: 20
5.3 Literatur 20
2
1 Einleitung
Die Bedeutung Immanuel Kant gründet sich bis heute hauptsächlich auf seine theoretischen Schriften. Dies erscheint angesichts der Bedeutung seiner vernunftrechtlichen Schriften für die heutige nationale und internationale Welt unangemessen. 2
Mir erscheint in der heutigen Debatte vor allem die Frage interessant, welche Art Vereinbarung Kant in der Friedensschrift vorgesehen hat, um zum Ziel eines ewigen Friedens zu gelangen. Deshalb konzentriere ich mich in der Darstellung der Friedensschrift insbesondere um die Definitivartikel, nachdem ich kurz die Präliminarartikel vorstellen werde.
Diese Arbeit versucht zu klären, ob Kant in seiner Friedensschrift für einen losen Völkerbund oder für eine Weltrepublik argumentiert, denn dies ist heftig umstritten,
1 GEMEINSPRUCH 313.
2 Vgl. Ipsen 1996.
3
insbesondere in der Literatur zur Friedensschrift, die um den Zeitraum des 200 Jahrestages des Erscheinens der Friedensschrift 1996 und später erschienen ist.
Auf die den Definitivartikeln folgenden Teile der Friedensschrift werde ich nicht gesondert eingehen, da sie nicht unmittelbar zur Klärung der Fragestellung dieser Arbeit beitragen. Wo es für diese Arbeit dennoch notwendig erscheint, ziehe ich die entsprechenden Stellen selbstverständlich in der Darstellung heran.
Nach der Darstellung des Argumentationsganges der Definitivartikel werde in einem kurzen Resümee die erarbeitete Position zur Ausgangsfragestellung noch einmal darstellen.
2 Die Präliminarartikel oder die Vorbedingungen des Friedens
Kants Friedensschrift ist in drei größere Abschnitte unterteilt, die verschiedene Ebenen seiner Friedensphilosophie in den Vordergrund stellen. Diese Ebenen sind a) die reale politische Situation, in der sich die Staatenwelt in Kants Zeiten befinden, b) die Ebene der Theorie, die transzendentale, vernunftrechtliche Friedenstheorie und c) die Frage des Zusammenhangs und der Vermittlung beide Ebenen hin zu einem Frieden zwischen den Staaten und Völkern.
Diese Feststellung bedeutet nun nicht, dass Kant in den jeweiligen Abschnitten allein auf einer Ebene argumentiert. Wie sich im Hauptteil dieser Arbeit zeigen wird, stellt der zeitweise Wechsel zwischen den Ebenen in den Abschnitten einen wichtigen Grund für die unterschiedlichen Interpretationsansätze in der Literatur dar.
Die sechs Präliminarartikel setzen auf der Ebene der real existierenden politischen Situation zu Kants Zeit ein. In ihnen werden die Vorbedingungen zur Erreichung eines Friedenszustandes zwischen den Staaten überhaupt dargestellt. Ausgangspunkt ist hierbei die reale politische Ausgangslage zu Kants Zeiten.
4
Es handelt sich gewissermaßen um Startbedingungen, die von den Staaten und deren Regierungen zu erfüllen sind, ohne die ein Friedenszustand erreichbar werden kann. 3
Die Präliminarartikel bilden den ersten Teil der Friedensschrift. Sie enthalten Kriterien für das politische Handeln im zwischenstaatlichen Naturzustand, in dem sich die Staaten befinden, die zunächst erfüllt sein müssen, um ein Nachdenken über die Theorie des ewigen Friedens überhaupt erst sinnvoll werden zu lassen. Die Kriterien sind kurze Forderungen und auf den Punkt gebrachte Begründungen dafür, warum die Erfüllung dieser Forderungen für einen zu erreichenden Friedenszustand notwendig ist. Sie stellen noch nicht die eigentliche Theorie des ewigen Friedens dar.
Hier deutet sich bereits an, dass die Friedensschrift nicht allein theoretischen Charakter hat, sondern dass sie zugleich auch im Rahmen praktischer Politik und auf der Ebene der real existierenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse argumentiert. Diese Tatsache führt in den Interpretationen der Friedensschrift zu kontroversen Aussagen zum Status und zur Bewertung der Konzeption des Kantischen Friedensprogramms, denn nicht immer ist leicht zu erkennen, auf welcher Ebene die Argumentation sich befindet. Dies gilt insbesondere für die Definitivartikel, die den Kern der Friedenstheorie Kants darstellt. Darauf komme ich später in der Auseinandersetzung mit den Definitivartikeln zurück. 4
Doch zurück zu den Präliminarartikeln. Kant teilt die sechs Präliminarartikel in zwei Gruppen ein: in strenge und weite Verbotsgesetze. Strenge Verbotsgesetze gelten unbedingt, gewissermaßen a priori, ohne Ansehung der äußeren Umstände. Ihre Forderungen, dass, was sie verbieten, ist sofort zu unterlassen und abzuschaffen. 5 Hierzu gehören:
- der erste Präliminarartikel, der einen Friedensschluss nur dann als solchen gelten lässt, wenn in ihm nicht bereits geheime Gründe für einen künftigen Krieg enthalten sind; 6
- der fünfte Präliminarartikel, der die gewalttätige Einmischung eines Staates in die Verfassung und Regierung eines anderen untersagt 7 und
3 Vgl. Lutz-Bachmann 1996, S. 31.
4 Siehe Kapitel 3.
5 Vgl. EF 347.
6 Vgl. EF 343f.
5
- der sechste Präliminarartikel, der zulässige Handlungen in kriegerischen Auseinandersetzungen einschränkt, um im Anschluss an einen Krieg ein ausreichendes Vertrauen für einen Friedensschluss nicht zu gefährden. 8 Der Status strenger, unbedingter Verbotsgesetze kommt diesen dreien vor allem deshalb zu, da sie logisch ohne Ansehung der realen Situation zu erklären sind. So ist logisch zu erklären, dass ein Friedensschluss, in dem bereits Anlass zu einer erneuten kriegerischen Auseinandersetzung gegeben wird, gar kein Friedensschluss, sondern kann nicht mehr als bloß ein Waffenstillstand sein. 9 Analog argumentiert Kant im sechsten Präliminarartikel. Es gibt Handlungen, die auch im Falle eines Krieges untersagt sind, denn durch sie wird eine der Grundvoraussetzungen, unter denen Frieden überhaupt denkbar ist, unterminiert. Für Kant zählen zu diesen absolut untersagten Handlungen unter anderem die Anstiftung zum Verrat im anderen Staat, die Brechung der Kapitulation, die Anstellung von Meuchelmördern und Giftmischern und so weiter.
Ähnlich die Argumentation gegen die gewaltsame Einmischung in Verfassung und Regierung eines anderen Staates im fünften Präliminarartikel. Hiermit würde die Autonomie und die Souveränität des anderen Staates nicht mehr anerkannt. Diese Anerkennung ist aber für einen Friedensschluss zwischen Staaten logisch notwendig.
Die weiten Verbotsgesetze haben nicht den gleichen Status. Ihre Einhaltung muss nicht sofort erfolgen. Dies folgt unter anderem daraus, dass unter Berücksichtigung der realen Situation ihre sofortige Umsetzung möglicherweise dem anvisierten Zweck der Friedensherstellung zuwider laufen könnte. Hier muss anhand der realen Umstände, a posteriori abgewogen werden, wie sie schrittweise umgesetzt werden können. Allerdings darf ihre Befolgung nicht auf ewig in die Zukunft verschoben werden, wenn man das Ziel eines ewigen Friedens zwischen den Staaten nicht aus den Augen verlieren möchte und der ewige Frieden damit unerreichbar würde. Sie müssen durch einen allmählichen Reformprozess umgesetzt werden. Zu diesen weiten Verbotsgesetzen gehören:
- der zweite Präliminarartikel, der fordert, dass Staaten nicht durch Tausch, Erbung oder Schenkung von einem anderen Staat erworben werden sollen. 10
7 Vgl. EF 346.
8 Vgl. EF 346f.
9 Vgl. EF 343f.
6
Arbeit zitieren:
Enrico Schäfer, 2007, Kants Friedensschrift - Weltstaat oder Völkerbund?, München, GRIN Verlag GmbH
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