Inhalt
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1. Prolog
1.1 Geschichte des Theaters 7
1.2 Vorgeschichte der Planung 7
2. Planung
2.1 Vorbemerkung 10
2.2 Doppelhausprojekte und Bauplatzfrage 10
2.3 Doppelhaus in axialer Anordnung 11
2.4 Doppelhaus in Parallelstellung 12
2.5 „Kompromisshaus“-Entwurf und neue Standorte 13
2.6 Vereinfachtes Doppelhaus-Projekt 14
2.7 Neue Diskussionen 15
2.8 Die Situierungsvorschläge Theodor Fischers 16
2.9 Alternativvorschlag von Prof. Reinhardt 17
2.10 Beschlussfassung 17
2.11 Exkurs: Vergleich des Prinzregententheaters in München mit den
Projekten für den Waisenhausplatz in Stuttgart 18
3. Wettbewerb und Bau
3.1 Der Wettbewerb 1908 21
3.2 Ausführungsplanung und Bauauftrag 23
4. Baubeschreibung
4.1 Vorbemerkungen zum theatergeschichtlichen Stellenwert 26
4.2 Lage Konzeption 26
4.3 Außenbau 27
4.3.1 Aufbau und künstlerischer Schmuck des Äußeren 29
4.4 Innenraum 29
4.4.1 Innerer Ausbau und künstlerischer Schmuck des Inneren 30
5. Epilog
5.1 Neubeginn nach 1945 33
5.2 Das Große Haus nach 1956 33
5.3 Das neue Kleine Haus 33
6. Abbildungen , Grundrisse und Schnitte
6.1 Abbildungen 36
6.2 Grundrisse und Schnitte 61
7. Quellenangaben
70
1. Prolog
1.1 Geschichte des Theaters
Das neue Lusthaus wurde Ende des 16. Jahrhunderts von Georg Beer am Rande der Stuttgarter Anlagen errichtet und durch zahlreiche Um- und Anbauten den wachsenden Anforderungen eines Hoftheaters angepasst (Abbildung 1). Im 18. Jahrhundert entstand in unmittelbarer Nähe des Hoftheaters das neue Residenzschloß. Ein zweites kleineres Theater von 1840 stand im Anschluss an die Gärten der Wilhelma in Cannstatt. Während im Hoftheater die großen Opern- und Theateraufführungen stattfanden, diente das Wilhelmatheater den modernen Dramen. Trotz der wachsenden Einwohnerzahl musste das Wilhelmatheater wegen Besuchermangels im Jahre 1900 geschlossen werden. Der Grund war wahrscheinlich die Entfernung von einer halben Stunde vom Stadtzentrum aus, die den meisten Besuchern zu groß war.
Neben dem königlichen Hoftheater gab es nur noch ein Privattheater von Bedeutung, das Kurtheater in der Vorstadt Berg. Da Stuttgart damals die einzige größere Stadt Württembergs war, gab es außer dem königlichen Hoftheater keine württembergische Bühne, die ein Theaterleben von wesentlicher Bedeutung hatte. Theater, die das ganze Jahr bespielt werden konnten, gab es in Württemberg nur noch in Ulm und Heilbronn. Daher kamen die Besucher aus dem ganzen Land nach Stuttgart. König Wilhelm II. selbst war ein großer Förderer der Kunst, insbesondere des Theaters. Kurz nach seiner Thronbesteigung im Jahre 1891 setzte er Baron von Putlitz als neuen Hoftheaterintendanten ein. Baron von Putlitz, ein 31-jähriger badischer Offizier, wurde am 16. Januar 1892 zunächst für ein Jahr mit der Intendanz der Stuttgarter Hoftheater beauftragt. Gleichzeitig beschränkte sich aufgrund einer Neuregelung der Einfluss der Hofkammer in Theaterfragen lediglich auf finanzielle Aspekte. Die Hoftheaterintendanz unterstand unmittelbar dem König. Wichtigste Aufgabe für die neue Theaterleitung war, eine größere Bevölkerungszahl für das Theater zu gewinnen und zu interessieren. Diesbezüglich wurde einiges unternommen. So stellte man zum Beispiel in den einheimischen Zeitungen eine Spalte für Theaterfragen zur Verfügung. Des weiteren richtete die Theaterintendanz Sonntagnachmittag-Aufführen mit ermäßigten Eintrittspreisen und zusätzlich noch verbilligte Schüleraufführungen ein, ferner veranstaltete man im Jahre 1911ein Jahr vor der Fertigstellung der neuen Königlichen Hoftheater - eine Theaterausstellung im Stuttgarter Königsbau. Diese Maßnahmen waren erfolgreich und es gelang, die Theaterlust der Stuttgarter und Württemberger Bevölkerung wesentlich zu steigern.
1.2 Vorgeschichte der Planung
Am 19./ 20. Januar 1902 brannte das alte Hoftheater am Schlossplatz bis auf seine Grundmauern ab. Um ohne Zeitdruck ein neues Theater planen und erbauen zu können, wurde ein Interimstheater beim ehemaligen Hofwaschgebäude und Leibstall der Akademie aufgestellt (Abb. 2). Noch im Oktober desselben Jahres konnte das Interimstheater eröffnet werden. Unmittelbar nach der Brandkatastrophe erfolgte auf Veranlassung des Finanzministeriums die Gründung einer Kommission zur Erörterung der Theaterfrage, die sich aus Vertretern des Hofes und des Staates zusammensetzte. Es begann eine lange, insgesamt acht Jahre dauernde Auseinandersetzung um den Bau des neuen Theaters.
Einen Wiederaufbau hielt man nach dem Zustand des alten Theaters für ausgeschlossen. Der Staat hatte infolge des Brandes die Verpflichtung, der Krone einen Ersatz für das Theatergebäude und dessen Einrichtungen zu leisten, allerdings nur ein an Größe und Ausmaß dem alten Theater entsprechendes Gebäude. Da aber die wachsende Einwohnerzahl, das wachsende Theaterinteresse in der Bevölkerung und auch die neuen bühnentechnischen Einrichtungen ein größeres Theater erforderlich machten, wurde der Stadt nahegelegt, sich an der Finanzierung eine Neubaus zu beteiligen.
Nach mündlichen Vereinbarungen mit den Architekten Fellner, Seeling und Littmann erhielten diese von der Kommission den Auftrag allgemeine Gutachten zu den Theaterverhältnissen in Stuttgart zu verfassen. Das Gutachten der drei Architekten vom 9. und 11. März 1904 stimmten darin überein, dass ein Theater mit jeweils einer Bühne und einem Zuschauerraum für die große Oper, das klassische Drama und das große Ausstattungsstück einerseits wie auch für die Spieloper sowie für das moderne Konversationsstück andererseits zu erstellen ist. Auch die Hoftheaterintendanz sprach sich aus technischen und künstlerischen Gesichtspunkten für ein Doppeltheater aus. Für dieses gab es zwei Lösungsmöglichkeiten. Entweder werden zwei Bühnen und die notwendigen Verwaltungsräume unter einem Dach untergebracht oder die erforderlichen Theaterräume werden getrennt voneinander gebaut. Ein großer Komplex wie das Doppeltheater konnten nur in Zusammenhang mit dem zur Verfügung stehenden Platz projektiert werden. Die Architekten hatten drei mögliche Plätze zur Auswahl. Eine naheliegende Möglichkeit war, das neue Theater auf dem alten Theaterplatz zu errichten. Fernen kamen noch der Botanische Garten nördlich der Residenz und der Platz des Waisenhauses in die engere Auswahl (Abb. 3). Sie standen bereits in einem Vertrag zwischen Littmann und der Württembergischen Hofdomänenkammer vom August 1902 fest. Entsprechend diesem Vertrag sollte auf einem der drei Plätzespäter gesellte sich als vierte Situierungsalternative das Gelände bei der Eberhardsgruppe hinzu - ein Projekt mit Doppeltheater und allen notwendigen Räumlichkeiten unter einem Dach und darüber hinaus ein zweiter Entwurf mit zwei Parallelhäusern erstellt werden. Außerdem waren für die beiden anderen Plätze Skizzen mit den jeweils vorgeschlagenen Theaterpositionen einzureichen.
2. Planung
2.1 Vorbemerkung
Auch wenn man in Rechnung stellt, dass die Formulierung eines Bauvorhabens von der Größe und dem Anspruch der Stuttgarter Doppelanlage von der ersten Projektskizze bis zum baureifen Ausführungsentwurf mehrgleisig verläuft und die Zuständigkeiten miteinander rivalisierender fachlicher und politischer Instanzen berührt, so überrascht doch die fast zehnjährige Dauer der Entwurfs- und Projektierungsphase. Schon ein grober Überblick macht deutlich, dass hier divergierende Interessen des Hofes und der Stadt einander gegenüberstanden, dass politisches Taktieren und Reagieren sowie die aus unterschiedlichen künstlerischen Ansprüchen und auch aus persönlichem Ehrgeiz der Beteiligten genährten Kontroversen die objektive Beurteilung der Sachfrage überwogen.
Hier ist zunächst auf das Bündnis zweier Hauptakteure hinzuweisen, durch deren Zusammenspiel die gesamte Planungsgeschichte geprägt wurde. Auf der einen Seite ist es der Hoftheaterintendant Joachim Gans Edler zu Putlitz (1860 - 1922). Mit einem herausragenden künstlerischen Gespür und diplomatischen Geschick erkannte er den Brand des alten, insgeheim längst als unzulänglich empfundenen Hoftheaters vom Januar 1902 als Chance zu einer generellen Neuorientierung der gesamten Stuttgarter Theater(bau)-Verhältnisse. Er verfolgte seine weitgesteckten Ziele mit Beharrlichkeit, wobei die rasche Errichtung des Interimtheaters keineswegs ein Hinausschieben der eigentlichen Neubaupläne bedeutete, sondern diesen Zeit für eine umfangreiche und detaillierte Bearbeitung bot.
Bereits im Zusammenhang mit dem Planungen für diesen nur als Zwischenlösung gedachten Theaterbau gewann Putlitz sich einen Verbündeten mit verwandten Anliegen, der nicht nur die Vorstellungen des Intendanten planerisch umsetzten, sondern auch eigene, von reformatorischem Anspruch getragenen Ideen zum Problem Theaterbau beizusteuern vermochte, den Münchner Architekten Max Littmann (1862 - 1931), mit dessen Namen sich zahlreiche Lösungen unterschiedlichster Bauaufgaben in München und im süddeutschen Raum verbanden. (Abb. 4) Obwohl mit den Stuttgarter Theaterverhältnissen zunächst nicht vertraut und obwohl zu dieser Zeit andere Architekten bzw. Ateliers eher als ‚Theaterspezialisten’ gelten konnten, hatte sich Littmann durch dem im Jahr zuvor fertiggestellten und weithin beachteten Bau des Münchner Prinzregenten-Theaters mit einem Schlag auf diesem Sektor profiliert. Der erste Kontakt zwischen Putlitz und Littmann betraf eine auf Bitten des Intendanten erstellte ungefähre Kostenschätzung für den Bau des Interimtheaters. Littmann brachte sogleich einen eigenen Vorschlag ins Spiel, der eine Modifikation des Zuschauerraums des Prinzregenten-Theaters enthielt. Littmann hatte sich wohl bereits Hoffnungen auf einen Stuttgarter Bauauftrag gemacht, aber auch nachdem ihm Planung und Ausführung des Interim-Theaters ‚entgangen’ waren, bleib er in der Stuttgarter Theaterbaufrage engagiert.
2.2 Doppelhausprojekte und Bauplatzfrage
Der neue und richtungsweisende Typ der Stuttgarter Theateranlage, das Doppeltheater aus Großem und Kleinem Haus, ist nicht die ausschließliche Erfindung Littmanns, auch war diese Idee schon lange vor dem
Wettbewerb 1908 entwickelt. Littmann und Putlitz kommt jedoch der Verdienst zu, diesen Gedanken, der aus dem Wunsch nach einer Trennung von Oper und Schauspiel geboren war, als Grundlage des Wettbewerbs und der Bauausführung durchgesetzt zu haben. Bestrebungen, für Schauspiel und Opernaufführungen zwei eigenständige, den jeweils szenischen und stilistischen Anforderungen angemessenere Spielstätten zu gewinnen als sie das alte Hoftheater bot, sind schon für die Zeit um 1900 mit der Wiederherstellung und zeitweiligen Bespielung des Wilhelma-Theaters durch die Hofbühne greifbar. Als mit der Vernichtung des alten, für den gemischten Spielbetrieb kaum ausreichenden Hoftheaters eine grundsätzlich neue Situation entstanden war, wurde dieser Wunsch nach zwei unterschiedlichen, aber möglichst eng beieinanderliegenden Spielstätten bestimmend und fordernd für alle weiteren Zukunftsperspektiven.
Der von Putlitz öffentlich und intern geäußerte Wunsch erfuhr noch eine entscheidende Präzisierung, die von Max Littman zumindest mitformuliert worden war. Sie beinhaltete die Zusammenfassung der beiden angestrebten unterschiedlichen Zuschauerhäuser samt Bühnen- und Nebenräumen mit den Magazin- und Verwaltungsräumen zu einem Baukomplex, der zwar architektonisch differenziert, doch in funktioneller und betrieblicher Hinsicht eine Einheit bilden sollte. Dieser Gedanke wurde auch von den mit der Theaterneubaufrage befassten Regierungsstellen und Kommissionen als Leitvorstellung übernommen und blieb - nicht immer unangefochtenals solcher über die Jahre bestehen.
Die durch die Vorbereitung und Realisierung des Bauvorhabens gestellten unterschiedlichsten Anforderungen hinsichtlich Bauvolumen, Platzbedarf und Standort im urbanen Kontext, hinsichtlich funktioneller und gestalterischer Lösungen und nicht zuletzt hinsichtlich der Finanzierungsfrage stellen eine Bündelung von Problemfeldern dar. Diese wurden über die Jahre hinweg etappenweise auf verschiedenen fachlichen, populistischen und administrativen Ebenen behandelt, was hinsichtlich der vor allem von Theodor Fischer formulierten urbanen Zielvorstellungen der Stadt zu erheblichen Kontroversen zwischen den Wünschen der Krone und den Vorstellungen der Regierung führte. Das Kgl. Finanzministerium hatte am 15. Juli 1902 grundsätzlich zugestimmt, den Bau eines Doppeltheaters als grundlegendes Prinzip für die weiteren Projektplanungen festzusetzen, jedoch noch ohne deutliche Präferenz für einen der drei hauptsächlich in Betracht kommenden Bauplätze (den des alten Hoftheaters, den Botanischen Garten, den Waisenhausplatz; Abb. 3). Darüber hinaus war erwogen worden, ob nicht neben Littmann noch einheimische Architekten mit der Bearbeitung eines Vorprojekts betraut werden sollten.
Laut Vertrag mit der Kgl. Hofdomänenkammer vom 15. Juli 1902 erhält jedoch Max Littmann den ‚Alleinauftrag’ detaillierte Vorprojekte für zwei Häuser von 1400 bzw. 800 Plätzen nebst Magazinen als definitiven Ersatz des abgebrannten Hoftheaters auszuarbeiten. Als möglichem Standort wird nun auch offiziell dem Waisenhausplatz der Vorzug gegeben, während die Eignung der anderen Plätze durch nur orientierende Grundrissskizzen erwiesen werden sollten.
2.3 Doppelhaus in axialer Anordnung
Vom 10. Mai 1902 datiert ein Entwurf für eine Doppeltheateranlage, die in der Längsachse zwei Zuschauerräume unter einem Dach vereinigt, wobei deren Bühnen gleichsam Rücken an Rücken stehen und durch niedrige
flankierende Flügelbauten für Verwaltung und Betriebsräume zusammengeschlossen werden. Als Standort für diesen, in barockisierenden Formen gehaltenen und besonders an den beiden Schmalseiten, den Eingangsfronten der beiden Zuschauerhäuser, reich gegliederten Doppelhaus-Komplex war von Littmann der Karlsplatz bzw. der fortan so genannte Waisenhausplatz vorgesehen - ein Standort, der zuvor schon neben anderen schon als Bauplatzalternative für das Interimtheater erwogen worden war. Trotz der detaillierten Darstellungsform dieses Projekts, das in einem kompletten Planansatz und einer perspektivischen Ansicht überliefert ist, erregt seine Grundrissdisposition - die axiale Anordnung beider Häuser mit den aneinanderstoßenden Bühnen - schon aus bühnentechnischen und feuerpolizeilichen Erwägungen Anstoß, aber auch der Versuch, die bei dieser Anlageform unvermeidlich gewaltige Baumasse zu gliedern, befriedigte kaum (Abb. 5-7).
2.4 Doppelhaus in Parallelstellung
Um die Jahreswende 1902/ 03 entstand im Atelier Littmanns ein exakt ausgearbeitetes Projekt für ein Doppelhaus in ‚Parallelstellung’, dem wiederum der sogenannte Waisenhausplatz als Standort zugrund gelegt war. Eine nach barocken Mustern angelegte und reich dekorierte Dreiflügelanlage von enormen Dimensionen. Sie hätte in der Breitenausdehnung dem Raum zwischen Altem Schloß und der Neckarstraße nahezu ausgefüllt. Ihre in Grundriss, Größe und Baugestalt differenzierten Zuschauerhäuser waren auf das Neue Schloß bzw. den Kgl. Marstall ausgerichtet. Sie sollten zusammen mit einem beide Bühnen verbindenden Verwaltungsbau eine Art Ehrenhof bilden, der durch Neuaufstellung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals akzentuiert werden sollte (Abb. 8-10). Diesem Projekt, das in seinen Darstellungsmodus weit über den Charakter eines Vorentwurfs hinausging und das auch in Form eines plastischen Baumodells veranschaulicht wurde scheint Littmann große Überzeugungskraft und Realisierungschancen beigemessen zu haben. Doch die gegenteilige Wirkung trat ein. Littmanns repräsentativ angelegter, die Idee der Doppelhausanlage in einer betrieblichen Einheit umsetzender Entwurf wurde zum Auslöser der über mehrere Jahre sich hinziehenden Kontroversen, die sich sowohl am Umfang des Bauvorhabens wie an dem gewählten Standort entzündeten. Innerhalb der Gegenvorschläge und Kompromissversuche konnte und wollte Littmann nicht übergangen werden. Er lieferte gleichfalls 1903/ 04 eine Reihe von Modifikationen seines ‚großen’ Planungsansatzes von 1902/ 03. Während Littmann und Putlitz nach wie vor im Grundsätzlichen an ihrem ‚gemeinsamen’, auch von Vertretern der Krone mitgetragenen Doppelhausprojekt und dessen Standort, dem Waisenhausplatz, festhielten, entzündeten sich die Widerstände an der konkreten Sorge um das Stadtbild. Die Einfügung eines so kolossalen Baukomplexes in den alten Kernbereich der Stadt zwischen Altem und Neuem Schloß, und Akademie schien als eine städtebauliche und gestalterische Unmöglichkeit, und schließlich rief auch die Doppelhausidee selbst grundsätzliche Zweifel und Bedenken wach. Im Vordergrund der Argumentation standen einerseits pragmatische Überlegungen, die die Finanzierbarkeit eines Doppeltheaterbaus und -betriebes, sowie dessen ungewisse Auslastung in Frage stellten. Zweifel wurden laut, ob es verantwortbar und politisch durchsetzbar sei, so erhebliche Mittel aufzuwenden für ein Bauvorhaben, das gemessen der Größe und Bedeutung Stuttgarts und der Zahl seiner theaterbegeisterten Bürger zu hoch gegriffen sei. Weiterhin wurde die Theaterneubaufrage unter dem Aspekt der stadträumlichen
Planung und Verkehrsplanung kritisiert. Die von Littmann und Putlitz vertretenen künstlerischen, d.h. szenischdramaturgischen Bestimmungsfaktoren und die praktischen, an der Betriebs- und Verwaltungseinheit orientierten Elemente der Doppelhausidee blieben in der öffentlichen Auseinandersetzung eher von untergeordneter Bedeutung.
Am 8. November 1903 hielt der Münchner Hoftheaterintendant von Possart in Stuttgart eine ‚klärenden’ Vortragwofür Littmann das Material zusammengetragen hatte 1 . Daraufhin erhielten die weitgespannten Ziele der Hoftheaterintendanz auch Unterstützung durch einen Teil der Stuttgarter bzw. der württembergischen Presse. Der szenisch-dramaturgische Grundgedanke des Doppelhauses wurde nun ausdrücklich begrüßt und begründet. Als weiterer Bestimmungsfaktor ist natürlich auch der gesellschaftliche, statusbezogene Aspekt des Theaters als Hoftheater nicht zu übersehen. So komme besonders für ein Großes Haus weiter in Betracht, „dass dasselbe bei einer Reihe von Anlässen, bei allen größeren Hoffestlichkeiten, Besuchen fremder Souveräne u.s.w. einen integrierenden Teil des Programms bildet; für die volle Entfaltung des standesgemäßen Glanzes des Hofes vor einem Teil des Publikums ist ein großes Theater, und zwar mit Festlogen und -rängen durchaus notwendig“ 2 . Ein anderer, den Anliegen Putlitz’ gleichfalls sehr gewogener Artikel über die Stuttgarter Theaterbau-Frage mündet in den Appell, das Land Württemberg und seine Hauptstadt mögen die Herausforderung erkennen und annehmen, da die erstmalige Lösung des Problems eines Doppelhauses einen großen Vorbildcharakter in der deutschen Kunstwelt in sich trägt. Dies macht deutlich, dass als Grundmotiv der Stuttgarter Theaterplanung neben allen szenischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Faktoren stets der Ansporn und Ehrgeiz, Stuttgart zur „Theaterstadt“ zu machen, die Hofbühne „in gleiche Reihe mit den ersten deutschen Hoftheatern in Berlin, München, Dresden, den großen Stadttheatern in Frankfurt und Hamburg zu rücken“ 3 mitbedacht werden sollte. Diese Zukunftschance forderte einen bindenden Entschluss, der die Stuttgarter Theaterverhältnisse auf absehbare Zeiten hinaus in großzügiger Weise festlegen würde.
2.5 „Kompromisshaus“-Entwurf und neue Standorte
Tatsächlich lag aber zu dieser Zeit ein solcher Entschluss noch in weiter Ferne. Vorverhandlungen über einen den Theaterneubau betreffenden Gesetzentwurf wurden zwar schon 1903 geführt, die Vorlage an die Stände jedoch auf das folgende Jahr verschoben.
Das wortreiche Eintreten eines Teils der Presse für die Doppelhausidee lässt sich damit erklären, dass diese zeitweilig sogar durch einen seitens des Finanzministeriums angestrebten Kompromisses zugunsten eines einzigen mittelgroßen und für alle Spielgattungen verwendbaren Hauses ernsthaft in Frage gestellt war. Zwar wurden in der Zwischenzeit zahllose Planungsalternativen und zur Klärung der Standortfrage ganze städtebauliche Versuchsreihen ‚durchgespielt’, doch zeigte Anfang 1904 das Finanzministerium Neigung, den Ständen eine Vorlage auf Grundlage eines Kompromisshauses zu machen und den Wunsch der Krone nach der Errichtung eines Doppelhauses nur beiläufig in Erörterung zu stellen.
1 Littmann an Putlitz am 29.10.1903; Staatsarchiv Ludwigsburg Bü 34
2 Artikelserie „Die Hoftheaterbaufrage“ in Deutsches Volksblatt, Nr. 126 und 127 vom 7. bzw. 8.6.1904
3 Die Stuttgarter Theaterbau-Frage. In: Die Gegenwart, Nr. 11 vom 12.3.1904, S. 168-170
An der Überprüfung alternativer Standorte beteiligte sich Littmann - zumindest aktiv - nicht. Er hatte sich von Anfang an sowohl gegen den Platz des alten Hoftheaters als auch gegen das Areal des Botanischen Gartens ausgesprochen und war stets vehement für den Waisenhausplatz als dem einzig hierfür geeigneten eingetreten. Der Beschluss der Kammerkommission vom Sommer 1904, in dem zunächst weitere Voruntersuchungen auch in Bezug auf andere mögliche Bauplätze verlangt wurden, bedeutete für Littmann zwar einen Rückschlag, aber noch keinen Grund zum Rückzug. Sein von der Intendanz und der Hofdomänenkammer unterstütztes Angebot ein neues Projekt aufzustellen wird seitens des Finanzministeriums unter der Prämisse akzeptiert, dass es sich in seiner Ausführung mit Rücksicht auf den in Aussicht genommenen Wettbewerb auf den Rahmen eines Vorprojekts beschränkt. So war Littmann zwar nicht aus dem Rennen geworfen, sah sich jedoch von nun an der Konkurrenz von mehreren Entwurfsverfassern ausgesetzt, die z.T. die ihm entgegengesetzte Positionen vertraten. Denn nach den Vorgaben des Finanzministeriums waren nun in den Voruntersuchungen neben dem Waisenhausplatz die folgenden Standorte für ein Doppeltheater (bzw. ein Großes Haus mit der späteren Anfügung eines Kleinen Hauses) zu untersuchen: der Botanische Garten, der Platz des Leibstalles sowie der Platz bei der Eberhardsgruppe an der späteren Schillerstraße in den Oberen Schlossgartenanlagen (Abb. 3). Im Oktober 1904 lagen nun insgesamt elf Dispositionsstudien für die vier genannten Standorte vor. In einem Bericht des Finanzministers Dr. von Zeyer werden die Positionen der Regierung für das weitere Vorgehen abgesteckt: „Danach hält die Regierung an der Auffassung fest, dass die den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen am meisten entsprechende Lösung der Hoftheater-Frage die Errichtung eines Doppeltheaters zu bezeichnen und daher der Plan für einen zweckmäßigen Ersatz des abgebrannten Hoftheaters auf dieser Grundlage aufzubauen ist (…). Es ist hierbei wiederholt zu betonen, dass die Vorteile des Doppeltheaters hinsichtlich der Vereinfachung des Betriebes und der Kostenersparnis nur bei einer organischen Verbindung der Häuser, nicht auch bei bloßer Nachbarschaft derselben erreicht werden (…) Was die Entwürfe im Einzelnen betrifft, so sind nach meiner Ansicht die vier für den Waisenhausplatz vorzugsweise geeignet, als Grundlage für den nach dem Entwurf auszuschreibenden Wettbewerb zu dienen (…)“. 4
Diesem Bericht, der anlässlich der Erörterung der diversen Studien zur Klärung der Theaterbau- und -standortfrage in der Finanzkommission erschien, sind als von der Regierung vertretene oder zumindest mitgetragene Positionen zu entnehmen:
Zum Einen wird grundsätzlich wird an der Auffassung der Notwendigkeit eines Doppeltheaters festgehalten, zum Anderen, falls aus finanziellen Gründen möglicherweise zunächst nur eines der beiden Theater errichtet werden kann, so dann auf einem solchen Platz, der den Anbau eines kleinen Schauspielhauses ermöglicht.
2.6 Vereinfachtes Doppelhaus-Projekt
Unter den im vorigen Kapitel genannten Prämissen erscheinen von den insgesamt elf mehr oder weniger ausgearbeiteten Situierungs- und Dispositionsstudien jene vier, die den Waisenhausplatz betrafen, als am ehesten als Grundlage für die Ausschreibung eines Wettbewerbentwurfs geeignet. Damit war der Vorschlag
4 Deutsche Bauzeitung 38/ 1904, S. 581 f.
Littmanns in seiner zuletzt überarbeiteten Fassung favorisiert. Diese zeigt gegenüber dem großen Projekt der Parallelstellung von 1902/ 03 u.a. eine Verlegung der Längsachsen der beiden nebeneinanderstehenden Häuser in der Weise, dass ihre Fassaden nunmehr auf das Alte Schloß ausgerichtete, die Bühnenhäuser dicht an die Neckarstraße herangerückt waren (Abb. 11). Erneut verworfen wurden dagegen die zum wiederholten Male untersuchten Standorte ‚Botanischer Garten’ und der Platz in den Anlagen bei der ‚Eberhardsgruppe’. Neben der in beiden Fällen konstatierte Unzulänglichkeit in flächenmäßiger Hinsicht sprach gegen das Areal bei der Eberhardsgruppe als künftigem Theaterplatz vor allem die Befürchtung die neu entstehenden Gebäude könnten eine Schädigung des Zusammenhangs als große Grünfläche und einer Zerstörung der Parkanlagen verursachen. Gegen Ende des Jahres 1904 schienen die Rahmenbedingungen soweit geklärt, dass mit einer Zustimmung des Landtags gerechnet und an die baldige Ausschreibung eines Wettbewerbs gedacht werden konnte. Dass die hierzu modifizierten Entwürfe Littmanns für ein Doppelhaus auf dem Waisenhausplatz die Grundlage bilden sollten, konnte vom ihm wie von Putlitz als wichtiger Etappensieg verbucht werden.
2.7 Neue Diskussionen
Im Gegensatz zu erhofften und erwarteten Konkretisierung der Planungen und der folgenden Ausschreibung des Wettbewerb brachte das Jahr 1904 die Stuttgarter Theaterbaufrage keineswegs näher. Die erhoffte Beschlussfassung des Landtags wurde wiederum verschoben, die Bewilligung der Finanzmittel zum Theaterneubau war somit weiterhin ungewiss. Die angekündigte Wettbewerbsausschreibung musste daher unterbleiben. Anstelle der erhofften Weichenstellung sollte sich eine erneute mehrjährige Grundsatzdebatte entwickeln, deren Dreh- und Angelpunkt die Bauplatzfrage blieb, bei der in verstärkter Weise Gegenpositionen zu den bislang dominierenden Positionen des Hofes eingebracht wurden. Wenn auch in der ab 1905 neu einsetzenden Theaterbaudiskussion zunächst die schon bekannten Standortvorschläge abermals aufgegriffen, gegeneinander abgewogen und durch neue Varianten ergänzt wurden, so handelte es sich dennoch nicht um eine bloße ‚Neuauflage’ der frühren Debatte. Die Tatsache, dass es Ende 1907 zu einer von der früheren völlig abweichenden neuen Grundsatzentscheidung kam zeigt bereits, dass sich die Rahmenbedingungen geändert, oder wenigstens zu einer anderen Interpretation geführt haben. Zudem mag die Tatsache, dass die Stadtgemeinde Stuttgart an den bisherigen Entscheidungsprozessen kaum beteiligt worden war Anlass gegeben haben, die Diskussion in dieser Richtung offener zu führen. Die zunächst einsetzende heftige Kritik an dem noch Ende 1904 seitens der Krone und der Hofstellen favorisierten Theaterstandort am Waisenhausplatz bediente sich ähnlicher Argumente wie schon in Bezug auf das Littmannsche Projekt der Parallelstellung von 1902/ 03 und kritisierte die verkehrstechnischen Probleme wie auch den geringen Abstand zu den historischen Nachbargebäuden. Hauptsächlich wird die kolossale Ausdehnung des Gebäudekomplexes im Bezug auf die Nachbargebäude und seine damit schädigende erdrückende Wirkung auf die unmittelbare Umgebung wie auch auf das Stadtbild insgesamt hingewiesen. Mitte 1905 hatte sich auch die Stadtgemeinde Stuttgart unmissverständlich gegen den Waisenhausplatz als Theaterstandort ausgesprochen und die Genehmigung eines finanziellen Beitrag hierzu abgelehnt. Da die generelle Ablehnung eines Theaterbaus in dem von Bebauung eher freizuhaltenden Bereich zwischen Altstadt
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Tobias Marc Demuth, 2007, Die Königlichen Hoftheater in Stuttgart, München, GRIN Verlag GmbH
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