Studienarbeit Arbeitsschutzmanagement in kleineren und mittleren Bauunternehmen
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Bauingenieurwesen Professur Bautrieb und Bauverfahren
Bearbeiter: Julia Katharina Thomas
Juni 2002
Inhaltverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 6
Abbildungs und Tabellenverzeichnis 7
1 Einleitung 8
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes 9
Begriffe im Arbeitsschutz 9 2 1
Notwendigkeit des Arbeitsschutzes 10 2 2
Ziele des Arbeitsschutzes 11 2 3
Felder des Arbeitsschutzes 13 2 4
Träger des Arbeitsschutzes 14 2 5
3 Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften 16
Rahmenrichtlinien der Europäischen Union 16 3 1
Basisgesetze 19 3 2
Normen und Regeln 24 3 5
4 Sicherheitsgerechte Organisation 26
Betriebliche Sicherheitsorganisation 26 4 1
4.1.1 Unternehmer und Führungskräfte 26
4.1.2 Arbeitnehmer 27
4.1.3 Betriebsrat 28
4.1.4 Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitsausschuss 28
4.1.5 Fachkraft für Arbeitssicherheit 29
4.1.6 Betriebsarzt 31
4.1.7 Arbeitsschutzausschuss 32
Strukturen betrieblicher Sicherheitsorganisation 32 4 2
4.2.1 Organisationsmodelle 32
4.2.2 Besonderheiten der betrieblichen Sicherheitsorganisation in
kleinen und mittelständischen Unternehmen 35
Außerbetriebliche Sicherheitsorganisation 36 4 3
4.3.1 Europäische Gemeinschaft 36
3
4.3.2 Staatliche Gesetzgebung und Aufsicht 37
4.3.3 Gesetzliche Unfallversicherung 38
4.3.4 Sachverständige 39
4.3.5 Koordinierungsgremien und Forschungsinstitute 39
4.3.6 Sozialpartner 40
4.3.7 Normensetzer 40
4.3.8 Wissenschaftliche Gesellschaften 40
4.3.9 Berufsständige Organisationen 41
Zusammenwirken betrieblicher und außerbetrieblicher Organe 41 4 4
5 Arbeitsschutzmanagement 43
Notwendigkeit und Anforderungen 43 5 1
6 Arbeitschutzmanagementsysteme für kleine und mittelständische
Bauunternehmen 52
Grundlagen 52 6 1
6.1.1 Besonderheiten in kleinen und mittelständischen
Bauunternehmen 52
6.1.2 Anforderungen an AMS-Konzepte für kleine und mittelständische
Bauunternehmen 54
6.1.3 Anforderungen an kleinbetriebstaugliche
6.2.1 Rahmenbedingungen 61
6.2.2 Vorgehensweise 62
AMS auf Baustellen 67 6 3
Unterstützung für KMU 69 6 4
6.4.1 Anleitungen Checklisten Handbücher und Leitfäden 69
6.4.2 Informationsmaterial Datenbanken und Netzwerke 70
6.4.3 Beratung und Schulung 72
6.4.4 Weitere Instrumente und Datenquellen 72
4
7 AMS in der betrieblichen Praxis 73
Verbesserungsmöglichkeiten 76 7 3
8 Zusammenfassung 78
Literaturverzeichnis 79
5
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Absatz Abs.
AMS Arbeitsschutzmanagementsystem
AS Arbeitsschutz
BaustellV Baustellenverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
BMA Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
bspw. beispielsweise
beziehungsweise bzw.
d. h. das heißt
EG Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG
ff. folgende
GewO Gewerbeordnung
ggf. gegebenenfalls
Handelsgesetzbuch HGB
HVGB Hauptverband der Berufsgenossenschaften
i. d. R. in der Regel
Kap. Kapitel
oben genannte o. g.
PSA persönliche Schutzausrüstung
RVO Reichsversicherungsordnung
S. Seite
siehe auch s. a.
SGB Sozialgesetzbuch
SHK Sanitär, Heizung, Klima
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
unter anderem u. a.
usw. und so weiter
UVT Unfallversicherungsträger
UVV Unfallverhütungsvorschrift
Vorschrift der Berufgenossenschaft VBG
VDSI Verein Deutscher Sicherheitsingenieure
vgl. vergleiche
z. B. zum Beispiel
zum Teil z. T.
6
Abbildungs und Tabellenverzeichnis
Abbildung 2 1 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland 15
Abbildung 4 1 Arbeitsschutzorganisation im Großunternehmen 34
Abbildung 4 2 Sicherheitsorganisation in kleinen Unternehmen 35
Abbildung 4 3 Sicherheitsorganisation in mittelständischen Unternehmen 36
Abbildung 5 1 Beziehung zwischen den Ebenen 46
Abbildung 5 2 Struk tur eines prozessorientierten AMS-Konzepts 47
Abbildung 5 3 Handlungsfelder eines Managementsystems 50
Abbildung 5 4 Übersicht über die Systemelemente eines AMS 51
Abbildung 6 1 Schematische Darstellung der Schritte zur Einführung eines
Abbildung 6 2 AMS auf der Baustelle 67
Abbildung 6 3 Mögliche Einbindung der Arbeit eines SiGeKo in ein AMS auf
Baustellen 69
Umsetzung der EU-Richtlinien 18 Tabelle 3 1
Elementen eines kleinbetrieblichen AMS 66
Beispiele für Arbeitschritte und Maßnahmen während der Tabelle 6 3
Einführung des AMS im Bauunternehmen bzw auf
Baustellen 68
7
1 Einleitung
1 Einleitung
Der Arbeitsschutz hat in Deutschland in den letzten Jahren ein hohes Niveau erreicht. Dennoch treten bei der praktischen Umsetzung immer noch Mängel auf. Diese sind vor allem auf unzureichende organisatorische Bedingungen zurückzuführen. Die Problematik zeigt sich besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen. In Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten ist die Unfallquote fast dreimal so hoch, wie in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten [1, S. 7]. Mehr als ein Drittel aller Arbeitsunfälle im Jahr 2000 ereigneten sich im Baugewerbe [2].
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die systematische Darstellung und Analyse von Managementsystemen im Arbeitsschutz und deren Eignung für kleine mittelständige Unternehmen im Bauwesen.
Im Verlauf dieser Arbeit werden auf Basis der rechtlichen Grundlagen vorhandene Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes in Unternehmen analysiert. Es werden die Möglichkeiten zur Verbesserung der bestehenden Situation im Bereich des Arbeitsschutzes aufgeführt und erläutert. Deren Anwendbarkeit wird in kleinen und mittelständischen Unternehmen und speziell im Baugewerbe untersucht.
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
2.1 Begriffe im Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
Unter dem Begriff Arbeitsschutz ist die Summe aller rechtlichen, organisatorischen, medizinischen und technischen Maßnahmen zu verstehen, die zum Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer bei der Arbeit getroffen werden müssen. Es wird zwischen
• technischem, sozialem und medizinischem Arbeitsschutz (sachliche B etrachtungsweise) und
• staatlichem und selbstverwalteten Arbeitsschutzrecht (formelle Betrachtungsweise)
unterschieden [3, S. 218 ff.].
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit bezeichnet den Zustand, bei dem die Berufausübung gefahrenfrei erfolgen kann [ 4]. Arbeitssicherheit ist das Ziel der Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Arbeitsschutzvorschrift
Nach dem allgemeinen Begriffverständnis umfassen Arbeitsschutzvorschriften alle staatlichen Bestimmungen (Gesetze und Verordnungen) und die von den Berufgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Rechtssystematisch zählen zu den Arbeitsschutzvorschriften nur die staatlichen Bestimmungen [ 3, S. 219]. Im Weiteren wird der Begriff der Vorschrift sowohl für die staatlichen als auch für die nicht staatlichen Verordnungen und Regelungen verwendet.
Richtlinie
Richtlinien sind Verwaltungsvorschriften, die dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung näher zu bestimmen [3, S. 231].
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
Unfall
Als Unfall wird ein plötzliches, ungewolltes, einen Personenschaden bewirkendes Ereignis bezeichnet. Dieses resultiert durch Aufeinanderwirken von Mensch und einen die Köperverletzung bewirkenden Gegenstand [4, S. 523].
Im Gegensatz dazu bezeichnet ein Störfall ein ungewolltes Ereignis, welches Personen- und/oder Sachsschäden bewirkt.
2.2 Notwendigkeit des Arbeitsschutzes
Arbeitssicherheit als Ziel des Arbeitsschutzes ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausführung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen sind Personenschäden als Folge von [4, S. 20]:
• Verletzungen (Unfällen),
• Berufskrankheiten und
• sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit.
Das Wohlbefinden und die wirtschaftliche Existenz eines Beschäftigten sind abhängig von der Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen. Es liegt folglich ein grundlegendes Bedürfnis nach Selbsterhaltung vor [4, S. 20]. Davon ausgehend ergibt sich die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Es wird unterschieden zwischen humanen (moralisch-ethischen) sowie wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen [4, S. 20].
Humane Gründe
Die Achtung der Menschenwürde steht in unserer Gesellschaftsordnung an erster Stelle. Demnach ist die Vermeidung berufbedingter Personenschäden eine selbstverständliche menschliche Aufgabe aller Beteiligten.
Diese humane Verpflichtung wird durch den Artikel 1 des Grundgesetzes untermauert. Entsprechend Ziffer 1 ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Der Artikel 2 Ziffer 2 des Grundgesetzes sichert darüber hinaus jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu [4, S. 20].
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
Unternehmen sind auf die Wertschöpfung ausgerichtet. Jeder Unfall stellt einen kostenverursachenden Störfaktor im betrieblichen Ablauf dar. Störfälle und die damit oftmals verbundenen Personen- und Sachschäden beeinflussen die Produk-tionsfaktoren Organisation, Arbeit und Kapital. Insbesondere sind die Kosten für Lohnfortzahlungen und für Maßnahmen zum Ausgleich für den entstandenen Leistungsausfall (Überstunden, Ersatz von Personal) zu nennen. Darüber hinaus entstehen Kosten durch Ertrags- und Umsatzverluste, zusätzliche Verwaltungsarbeit und Imageverlust.
Eine erhöhte Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vermeidung von Störfällen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit vergrößern den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens unmittelbar [4, S. 20].
Volkswirtschaftliche Gründe
Kosten für berufsbedingte Personenschäden (Unfälle, Berufskrankheiten) und für die damit zusammenhängenden Sachschäden belasten die volkswirtschaftliche Erfolgsrechnung. Jede Verhütung dieser Schäden wirkt sich positiv auf die betriebliche Wertschöpfung und somit auf das Nettosozialprodukt aus. Dies hat eine Steigerung des Einkommens der Bevölkerung zur Folge [4, S. 20].
2.3 Ziele des Arbeitsschutzes
Oberstes Ziel aller Beteiligten ist das Erreichen der Arbeitssicherheit, d. h. eines Zustandes, bei dem die Ausübung der Arbeit gefahrenfrei erfolgen kann. Es soll dem Menschen das Bewusstsein einer weitgehenden technischen und sozialen Absicherung bei der Ausübung seines Berufes gegeben werden. Diese Zielstellungen folgen in erster Linie aus dem sozialpolitischen Konzept der Gesellschaft [5, S. 45].
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
Weitere, aus der Notwendigkeit des Arbeitsschutzes abgeleitete, Zielstellungen sind:
• Kontinuität der Wertschöpfungskette (Vermeidung von Störungen im Produktionsablauf),
• Verringerung der durch Arbeitsunfälle entstehenden Belastung der Volkswirtschaft und
• Erhöhung des unternehmerischen Gewinnes durch Arbeitssicherheit.
Zum Erreichen der dieser Ziele muss das Arbeitssystem die folgenden Zieleigenschaften besitzen [4, S. 27 ff.]:
1. Gefahrenbewusstsein (Information des Menschen über Gefahren, z. B durch Ausbildung) 2. Sicherheitsbewusstsein (Motivation zu sicherheitsgerechtem Verhalten, bspw. durch Prämiensystem) 3. Eignung (zu sicherheitsgerechtem Verhalten, z. B. durch Training und Ausbildung) 4. sicherheitsgerechte persönliche Arbeitsumwelt (z. B. durch entsprechende Organisation) 5. Funktionssicherheit (der Arbeitsgegenstände und -mittel) 6. Gestaltungssicherheit (der Arbeitsgegenstände und –mittel, z. B. durch Anpassung an die menschlichen Fähigkeiten) 7. sicherheitsgerechte außerbetriebliche Arbeitsumwelt (z. B. durch Vermeidung von Staubemissionen) 8. sicherheitsgerechte gegenständliche Arbeitsumwelt (z. B. durch ausreichende Beleuchtung) 9. Verringerung der Unfallfolgen (z. B. durch Erste-Hilfe-Einrichtungen)
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
2.4 Felder des Arbeitsschutzes
Aus den Zielstellungen im Arbeitsschutz ergibt sich eine Vielzahl von Aufgaben. Die traditionellen Aufgaben im Arbeitsschutz sind:
• der Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen,
• die Erhaltung der Arbeitskraft und
• die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Der Arbeitsschutz umfasst ferner Regelungen zur Arbeitszeit, zum Jugendschutz und zum Schutz werdender Mütter sowie anderer Personengruppen [5]. Der moderne Arbeitsschutz in Deutschland geht über eine reine Gefahrenabwehr hinaus [ 5, S. 45]. Zunehmend gewinnt auch die umfassende Prävention an Bedeutung. Dazu gehören [6, S. 13 ff.]:
• vorausschauender Schutz vor Unfällen, Berufkrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten Erkrankungen,
• die gezielte Förderung der Gesundheit und
• die Erhöhung der Leistungsbereitschaft, der Leistungsfähigkeit und der Kompetenz der Beschäftigten in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Es wird zwischen technischem, sozialem und medizinischem Arbeitsschutz unterschieden (sachliche Betrachtungsweise). Die Aufgaben der einzelnen Arbeitsschutzfelder sind [5, S. 45]:
• technischer Arbeitschutz:
Schutz vor Verletzungen, Erkrankungen sowie Humanisierung der Arbeit durch überwiegend technische und organisatorische Maßnahmen,
• sozialer Arbeitschutz:
Unfallversicherung, Arbeitszeitschutz, Schutz bestimmter Personengruppen,
• medizinischer Arbeitsschutz:
Schutz vor negativen Auswirkungen durch den Arbeitsablauf oder die Arbeitsumgebung auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch Prophylaxe und Heilbehandlung, Vorgabe arbeitsmedizinischer Normen, Beurteilung und Beeinflussung der Arbeitssicherheit im Betrieb durch vorwiegend arbeitshygienische Maßnahmen.
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
Aus diesen Aufgaben ergeben sich eine Vielzahl von Arbeitsschutzmaßnahmen, die sich inhaltliche in die Sachgebiete
• Arbeitsstätten und Betriebshygiene,
• Maschinen, Geräte und technische Anlagen,
• Gefahrstoffe,
• Arbeitszeitregelungen,
• Schutz bestimmter Personengruppen,
• Arbeitsschutzorganisation im Betrieb und
• Arbeitsmedizinische Vorsorge gliedern.[5, S. 45].
Da die einzelnen Sachgebiete sich teilweise über mehrere Felder erstrecken, ist eine eindeutige Zuordnung in diese Felder nicht möglich.
2.5 Träger des Arbeitsschutzes
Der deutsche Arbeitsschutz ist historisch gewachsen und stark zergliedert. Die vorhandene Unübersichtlichkeit beruht zum einen auf dem Föderalismus in Deutschland und zum anderen auf dem dualen System im Arbeitsschutz.
Der Arbeitsschutz untergliedert sich in den staatlichen Arbeitsschutz der Bundesrepublik Deutschland und den selbstverwalteten (autonomen) Arbeitsschutz der Unfallversicherungsträger (formelle Betrachtungsweise). Abbildung 2-1 zeigt die, als duales System im Arbeitsschutz bezeichnete, Teilung.
2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
Abbildung 2-1 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland [2, S. 16]
Der staatliche Arbeitsschutz beschäftigt sich vor allem mit der Rechtsetzung und der Überwachung der daraus resultierenden Aufgaben. Auf Grund des föderalistischen Systems kann die Gesetzgebung sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene erfolgen. Da es sich beim Arbeitsschutzrecht um bundeseinheitliche Gesetze handelt, obliegt die Gesetzgebungsbefugnis dem Bund. Die Bundesländer führen die Arbeitsschutzgesetze aus und überwachen deren Einhaltung. Die Überwachung erfolgt durch die Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) der einzelnen Bundesländer[7].
Die Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist unter anderem die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit geeigneten Mitteln. Daneben gewährleisten sie auch Versicherungsschutz [8]. Zu den Unfallversicherungsträgern gehören die Berufgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen H and. Beide unterhalten technische Aufsichtsdienste zur Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen sind Pflichtmitglieder, so dass jeder Arbeitnehmer Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten genießt.
3 Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
3 Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvor-
schriften
3.1 Rahmenrichtlinien der Europäischen Union
Der Arbeitsschutz wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) einzelstaatlich und auf sehr unterschiedlichem Niveau geregelt. Dies veranlasste die EU zur Verabschiedung einer Rahmenrichtlinie mit Mindestvorschriften zum Schutz der Beschäftigten. In Folge dieser Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit wurden bis zum heutigen Tag 15 Einzelrichtlinien erlassen. Diese beschäftigen sich u. a. mit Anforderungen an Arbeitsstätten, der Nutzung von Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen [9, 10].
EU-Baustellenrichtlinie
Als achte Einzelrichtlinie in Sinne der o. g. Rahmenrichtlinie wurde die Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (EU-Baustellenrichtlinie) erlassen. Sie stellt die grundlegendste Vorschrift für das Baugewerbe dar. Unbeschadet der in der EU-Baustellenrichtlinie enthaltenen strengeren bzw. spezifischeren Bestimmungen gilt die Richtlinie 89/391/EWG in vollem Umfang [11, Artikel 1 Absatz 3]. Die EU-Baustellenrichtlinie hat die wesentliche Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen zum Ziel. Die wichtigsten Regelungen sind [12]:
• die Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitnehmer auf der Baustelle tätig werden,
• die Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten und
• die Ankündigung größere Baustellen bei der Behörde.
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Julia Katharina Voigtmann, 2002, Arbeitsschutzmanagement in kleinen und mittleren Bauunternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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