Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1 EINLEITUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG 1
2 GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN ZU KLEINEN UND MITTLEREN
UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND 3
2.1 QUANTITATIVE UND QUALITATIVE MITTELSTANDSDEFINITIONEN 3
2.1.1 Abgrenzung durch das IASB 4
2.1.2 Abgrenzung auf Ebene der BRD 5
2.1.3 Abgrenzung auf Ebene der EU 6
2.1.4 Das Abgrenzungskriterium der Kapitalmarktorientierung 7
2.2 VORHERRSCHENDE RECHTSFORMEN UND EIGENTÜMERSTRUKTUREN
IM DEUTSCHEN MITTELSTAND 8
2.3 FINANZIERUNGSSTRUKTUR DES DEUTSCHEN MITTELSTANDS 9
3 ZWECK UND KONZEPTIONEN DER RECHNUNGSLEGUNG 13
3.1 ZWECKBESTIMMUNG DEUTSCHER UND INTERNATIONALER RECHNUNGSLEGUNGS
SYSTEME 13
3.1.1 Der Zweck der Rechnungslegung nach HGB 14
3.1.2 Der Zweck der Rechnungslegung nach IFRS 15
3.1.3 Der Zweck der Rechnungslegung im IFRS für KMU 15
3.2 RECHNUNGSLEGUNG AUS GRÜNDEN DER EFFIZIENZ 16
3.2.1 Entwicklung des Effizienzgedankens: Von der Neoklassik zur
Neuen Institutionenökonomie 17
3.2.2 Das Effizienzkalkül im Kontext der Rechnungslegung 19
3.3 RECHNUNGSLEGUNG AUS GRÜNDEN DER GERECHTIGKEIT 21
3.4 ZUR ZWECKMÄßIGKEIT DER AUSGESTALTUNG VON
RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN 21
3.4.1 Informationsbedarf aus Kapitalgebersicht 22
3.4.2 Grundvoraussetzungen für Rechnungslegungsinformationen zur
Nützlichkeit bei der Entscheidungsfindung 23
3.4.3 Informative Konzepte der Jahresabschlusserstellung 24
3.4.3.1 Das Konzept des informativen Bilanzpostens 24
3.4.3.2 Das Konzept der informativen Ergebnisgröße 25
3.4.3.2.1 Eignung als Performancemaßstab 25
3.4.3.2.2 Eignung als Prognosemaßstab 25
Inhaltsverzeichnis II
3.4.4 Sonstige Instrumente der Informationsvermittlung im Rahmen des
Jahresabschlusses 26
3.5 ZWISCHENFAZIT 27
4 ANALYSE DES ENTWURFS EINES INTERNATIONALEN RECHNUNGS
LEGUNGSSTANDARDS FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN 28
4.1 ANGESPROCHENER ADRESSATENKREIS 28
4.2 AUFBAU UND REGELUNGSINHALT 29
4.2.1 Allgemeines 29
4.2.2 Ansatz und Bewertungsregeln 30
4.2.3 Vorschriften zur Ergebnisermittlung und zum Ergebnisausweis 36
4.2.4 Bilanzielle Gliederungsvorschriften 37
4.2.5 Ergebnisbezogene Regelungen 38
4.2.6 Anhangangaben 39
4.2.7 Weitere Berichtsformate 40
4.3 UNTERSCHIEDE ZU DEN FULL IFRS 41
4.4 ZWISCHENFAZIT 45
5 KRITISCHE WÜRDIGUNG 47
5.1 EIGENSTÄNDIGKEIT DES STANDARDENTWURFS 47
5.2 ZUR PROBLEMATIK DER WAHLRECHTE UND ERMESSENSSPIELRÄUME 49
5.3 ÄNDERUNGSBEDARF AUSGEWÄHLTER JAHRESABSCHLUSSPOSITIONEN 50
5.3.1 Finanzinstrumente 51
5.3.2 Goodwill 52
5.3.3 Leasing 54
5.3.4 Pensionen und weitere Rückstellungen 55
5.3.5 Immaterielle Vermögensgegenstände 58
5.3.6 Gewinnrealisierung bei Langfristfertigung 59
5.3.7 Anhangangaben 61
5.4 ZWISCHENFAZIT 62
5.5 UMSETZUNGSBEDARF DES IASB-STANDARDENTWURFS FÜR KLEINE UND
MITTLERE UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND 63
6 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 67
LITERATURVERZEICHNIS 69
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS 81
Abbildungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis
ABB 1: MITTELSTANDSDEFINITIONEN IN DER BRD 5
ABB 2: UNTERNEHMENSGRÖßENKLASSIFIKATION DES STATISTISCHEN
BUNDESAMTS 6
ABB 3: UNTERNEHMENSGRÖßENKLASSIFIKATION AUF EU-EBENE 7
ABB 4: ÜBERSICHT DER UNTERNEHMEN NACH RECHTSFORMEN FÜR
DAS GEBIET DER BRD 9
ABB 5: ZWECK UND FUNKTIONEN DER RECHNUNGSLEGUNG 27
ABB 6: GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGSINHALTE ZU BILANZIELLEN
TRANSAKTIONEN IM STANDARDENTWURF 32 36
ABB 7: ÜBERSICHT DER REGELUNGSUNTERSCHIEDE ZWISCHEN
STANDARDENTWURF UND FULL IFRS 42 44
Abkürzungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis
a.A. anderer Ansicht
Abb. Abbildung
ABl. Amtsblatt
Abs. Absatz
ADS Adler/Düring/Schmaltz
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
AO Abgabenordnung
Art. Artikel
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
b&b Bilanz und Buchhaltung (Zeitschrift)
BC Basis for Conclusions
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift)
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMWI Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BRD Bundesrepublik Deutschland
BStBl. Bundessteuerblatt
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
CGU cash-generating unit
Conn. Conneticut
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
Abkürzungsverzeichnis V
DBW Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift)
d.h. das heißt
Diss. Dissertation
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committe
DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DSR Deutscher Standardisierungsrat
ED Exposure Draft
EG Europäische Gemeinschaft
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EStG Einkommensteuergesetz
et al. et alii
EU Europäische Union
e.V. eingetragener Verein
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f. und folgende Seite
ff. und folgende Seiten
FASB Financial Accounting Standards Board
FB Finanz-Betrieb (Zeitschrift)
ggf. gegebenenfalls
ggü. gegenüber
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG GmbH-Gesetz
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
Habil.-Schr. Habilitationsschrift
HFA Hauptfachausschuss
HGB Handelsgesetzbuch
h.M. herrschende Meinung
Hrsg. Herausgeber
Abkürzungsverzeichnis VI
IASB International Accounting Standards Board
IASC International Accounting Standards Committee
IASCF International Accounting Standards Committee Foundation
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IfM Institut für Mittelstandsforschung
IFRS International Financial Reporting Standard(s)
IG Implementation Guidance
IHK Industrie- und Handelskammer
i.H.v. in Höhe von
inkl. inklusive
IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung (Zeitschrift)
i.S.v. im Sinne von
i.V.m. in Verbindung mit
Jg. Jahrgang
Kap. Kapitel
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)
Mass. Massachusetts
Mio. Millionen
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
m.W.v. mit Wirkung vom
N.J. New Jersey
Nr. Nummer
O.V. ohne Verfasser
PiR Praxis der internationalen Rechnungslegung (Zeitschrift)
PublG Publizitätsgesetz
RGBl. Reichsgesetzblatt
Rz. Randziffer
S. Seite
Abkürzungsverzeichnis VII
Sect. Section
SFAS Statement of Financial Accounting Standards
SME Small and medium-sized entities
sog. so genannten
Sp. Spalte
SPE Special Purpose Entity
StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)
StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)
Tz. Textziffer
u.a. und andere
u.ä. und ähnliche
UFW Ulmer Forum für Wirtschaftswissenschaften
Univ. Universität
USA United States of America
US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
u.U. unter Umständen
v. von
Verf. Verfasser
Vgl. Vergleiche
Vol. Volume
WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift)
WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
z.B. zum Beispiel
ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Zeitschrift)
ZfbF Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche
Forschung (Zeitschrift)
Zugl. Zugleich
z.Z. zur Zeit
Einleitung und Gang der Untersuchung 1
1 Einleitung und Gang der Untersuchung
Kaum ein anderes Thema hat die Bilanzierungswelt auf nationaler und interna- tionaler Ebene innerhalb der vergangenen Jahre so intensiv geprägt wie die Diskussion um eine flächendeckende Einführung der International Financial Reporting Standards für die Unternehmensberichterstattung. Politisch legiti- miert begann deren Vormarsch nach Ratifizierung durch die EU im Jahr 2005, als es für kapitalmarktorientierte Unternehmen erstmals verpflichtend wurde, ihren Konzernabschluss nicht mehr nach lokalen Bilanzierungsvorschriften zu erstellen, sondern nach einheitlichen, vom IASB erarbeiteten Regelungen. Seit dem 15. Februar 2007 sind vom internationalen Standardsetter nun die ent- sprechenden Weichen gestellt worden, um den Einflussbereich der Ausläufer dieses grundlegenden Umdenkens in der Bilanzierungspraxis weiter zu vergrö- ßern. Durch Herausgabe des Entwurfs eines IFRS für kleine und mittlere Un- ternehmen sollen nach dem Willen des IASB zukünftig auch andere als nur die auf den internationalen Kapitalmärkten aktiven Unternehmen einheitlich Rech- nung legen. Hierbei lassen jedoch Unregelmäßigkeiten im Arbeitstitel nicht klar erkennen, dass auch im KMU-Projekt des IASB die Kapitalmarktorientierung weiterhin grundlegendes Abgrenzungskriterium für den Anwenderkreis ist.
Um diesbezüglich eine begriffliche Klärung der relevanten Unternehmenscha- rakteristika zu gewährleisten, gibt Kapitel 2 zunächst einen Überblick über die verschiedenen Definitionsansätze, die im Zusammenhang mit der Festlegung des Anwenderkreises des Standardentwurfs nach deutscher Rechtsauffassung zutage treten können. Ferner wird durch die Darstellung vorherrschender und potenziell denkbarer Formen der Unternehmensfinanzierung im Bereich der
KMU in Kapitel 2.3 eine Ausgangslage geschaffen, um im Laufe der kritischen
Würdigung die Notwendigkeit untersuchen zu können, neben dem obligatori- schen HGB-Einzelabschluss ein weiteres, entscheidungsrelevantes Informati- onsinstrument für Kapitalgeber nach den Vorstellungen des IASB zu etablieren.
Das anschließende Kapitel 3 geht aus regulierungstheoretischer Sicht der grundsätzlichen Frage nach, warum Rechnungslegung überhaupt bzw. in der hier diskutierten Form des Standardentwurfs notwendig ist und wie sich aus neoinstitutionalistischer Perspektive Effizienzgewinne durch eine öffentliche Rechnungslegungspflicht erzielen lassen. Hierzu werden Konzepte des Kapi- talgeberschutzes vorgestellt sowie darauf aufbauend ein unter Informationsan- sprüchen der Kapitalgeber optimales Grundmodell für Jahresabschlüsse erar- beitet. Die so gewonnenen Erkenntnisse helfen im weiteren Verlauf bei der Beurteilung, ob der konzeptionelle Aufbau des Standardentwurfs widerspruchs- frei und zielführend ist und somit für die Anwendung auf KMU geeignet.
Einleitung und Gang der Untersuchung 2
Die vorgenannten Überlegungen sind zudem, bezogen auf konkrete Bilanzie- rungsfragen, Gegenstand von Kapitel 4. Hier werden sowohl die grundsätzli- chen Bilanzierungsprinzipien des IASB gewürdigt, als auch die entsprechenden Einzelfallregelungen zur Bilanzerstellung und Ergebnisermittlung.
Nach der konzeptionellen Prüfung des Standardentwurfs für KMU und Heraus- stellung seiner Unterschiede im Vergleich zum umfassender formulierten Hauptwerk in Gestalt der Full IFRS, wird für den weiteren Verlauf in Kapitel 5 dieser Arbeit das Szenario einer inhaltlichen Ablehnung der Entwurfsversion zugrunde gelegt. Der hierbei angenommene Prämissenrahmen dürfte in der Praxis dem Ansinnen deutscher Bilanzersteller innerhalb der KMU sehr nahe kommen, denn letztere sehen einer Umstellung der Rechnungslegungsvor- schriften mehrheitlich eher kritisch entgegen. Dazu wird der Standardentwurf anhand exemplarischer Geschäftsvorfälle auf seine Unterschiede zur analog gestalteten Bilanzierung nach HGB untersucht, um hieraus Rückschlüsse auf tendenzielle Wechselwahrscheinlichkeiten abzuleiten. Aus Platzgründen kann nicht zu jeder Regelung im Standardentwurf ein Individualvergleich mit der „gewohnten“ handelsrechtlichen Verbuchung angestellt werden. Dies gilt ferner auch für die Behandlung derjenigen Themengebiete, die für den Bereich der
KMU eher untypisch oder sehr selten sind und bei denen daher von genaueren
Untersuchungen im Rahmen dieser Diplomarbeit abgesehen wird (Berichter- stattung in Volkswirtschaften mit Hyperinflation, anteilsbasierte Vergütungen, Segmentberichterstattung, Zuwendungen der öffentlichen Hand, aufgegebene Geschäftsbereiche u.ä.). Nach einem Zwischenfazit zum gegenwärtigen Status des KMU-Projekts, greift Kapitel 5.5 weitere Argumente auf, die vom IASB im Zusammenhang mit dem Wechsel der Rechnungslegungssysteme vielfach genannt werden und wägt deren Für und Wider aus Sicht der Praxis gegenein- ander ab.
Die Arbeit schließt in Kapitel 6 mit einer kurzen Zusammenfassung der gewon- nen Ergebnisse und gibt unter Berücksichtigung zunehmender Internationali- sierungstendenzen einen Ausblick auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen im Bereich der handelsrechtlichen Bilanzierung in Deutschland.
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 3
2 Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und
mittleren Unternehmen in Deutschland
Der Mittelstand in Deutschland wird aufgrund seiner Bedeutung für das Ar- beitsplatz- und Innovationspotenzial vielfach als „Rückgrat der deutschen Wirt- schaft“ bezeichnet. 1 Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick der Problematik unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen in diesem Zusammen- hang und stellen die überwiegend gewählten Rechts- und Finanzierungsformen mittelständischer Unternehmen in Deutschland dar.
2.1 Quantitative und qualitative Mittelstandsdefinitionen
Neben einer rein kardinal messbaren (quantitativen) Unternehmensabgren- zung, wie in den folgenden drei Unterkapiteln verwendet, wird, um dem hohen Stellenwert des Mittelstands gerecht zu werden und eine möglichst präzise Bestimmung seines bundesweiten Anteils zu erreichen, die entsprechende Mittelstandsklassifizierung gelegentlich auch anhand nominaler (qualitativer) Merkmale vorgenommen. 2 Hierbei steht insbesondere bei Kapitalgesellschaf- ten die Einheit von (familiärer) Eigentumsmehrheit, Haftung bzw. Risiko und aktiver Geschäftsleitung im Vordergrund. 3 Konkretisiert wird dies durch die Maßgabe, dass sich zur Qualifikation als Mittelständler mindestens 50% der Anteile des Unternehmens in der Verfügung von bis zu zwei natürlichen Perso- nen oder deren Familienmitgliedern zu befinden haben. 4 Diese Grenzwerte werden mit der Vermeidung konfliktträchtiger Interessenvielfalt der operativ tätigen Gesellschafter begründet sowie mit der eindeutigen Kompetenzhierar- chie, die aus einer weitgehenden Konzernfreiheit im Sinne von Konzernzuge- hörigkeit als Tochterunternehmen bzw. einem einflusslosen Streubesitz resul- tiert und zur unabhängigen strategischen Entscheidungsfindung erforderlich
1
Vgl. BaFin (2001); BMWI (2006a); Deutsche Bank (2005), S. 8; IHK Dortmund (2007).
2
Die bereits seit mehr als 140 Jahren existierende Gewerbebezeichnung „Mittelstand“ war dabei seit jeher geprägt durch die Verflechtung von Betrieb und Inhaber sowie dessen stra- tegischer Einwirkungsmöglichkeit und Selbständigkeit und hat sich regelmäßig entzweit an weit auseinander liegenden und vielfältigen Wertmaßstäben wie der Beschäftigtenzahl, dem Jahresumsatz, der Kapitalzusammensetzung oder auch dem Unternehmereinkommen. Vgl. Volkmann (1960), S. 73 und S. 77; Wossidlo (1993), Sp. 2889f.
3
Einzel- u. Personenunternehmen begünstigen tendenziell zwar die Identität von Eigentum, Haftung und Unternehmensleitung im Sinne einer qualitativen Abgrenzung, jedoch kann auch hier z.B. die Anzahl der Gesellschafter oder deren Organisation in Form geschäftsfüh- render Untergesellschaften zu mittelstandsatypischen Konstruktionen führen.
4
Vgl. Wolter/Hauser (2001), S. 33 und S. 65. Das Endergebnis dieser Studie hat bei Anwen- dung qualitativer im Vergleich zu quantitativen Kriterien keine signifikante Differenz bzgl. der Anzahl als mittelständisch zu qualifizierender Unternehmen an der Gesamtzahl der Unter- nehmen in Deutschland gezeigt. Zu weiteren rechtsformspezifischen Einschränkungen bei der sachgemäßen Ermittlung des Mittelstandanteils vgl. dort S. 59-71.
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 4 ist. 5 Qualitative Maßstäbe führen somit dazu, dass mittelständische Unterneh- men in allen Größenklassen und Rechtsformen auftreten und dabei durchaus auch über Konzernstrukturen in Form eines Mutterunternehmens verfügen können. 6 Da aber in praxi vornehmlich quantitative Kriterien zur Definition unterschiedli- cher Betriebsklassen Verwendung finden, werden nachfolgend zuerst größen- basierte Abgrenzungskonzepte auf privatrechtlicher, nationaler und supranati- onaler Ebene erläutert, bevor abschließend zu Kapitel 2.1 ein objektivierter Ansatz für kleine und mittlere Unternehmen vorgestellt wird, wie er auch im hier zu analysierenden Standardentwurf zu finden ist.
2.1.1 Abgrenzung durch das IASB
Im Gegensatz zum typisierten Begriff des „Mittelstands“, der nur in Deutsch- land existiert und für statistische Zwecke hauptsächlich quantitativ interpretiert wird, 7 folgt das IASB in seinen Publikationen mit der Terminologie der kleinen und mittleren Unternehmen (small and medium-sized entities) nicht der interna- tional üblichen und in den meisten Ländern gängigen Praxis, Kriterien zur Ab- grenzung hinzuzuziehen, die auf dem Umsatz, der Bilanzsumme, der Mitarbei- terzahl oder anderen Größen basieren. 8 Der Standardentwurf des IFRS für
KMU sieht stattdessen zwei determinierende Elemente vor, die Unternehmen
als KMU einstufen und so den Anwendungsbereich festlegen: eine fehlende öffentliche Rechnungslegungspflicht und
die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses für allgemeine Zwecke un- ternehmensexterner Interessenten.
9
Der auf den ersten Blick widersprüchliche Veröffentlichungsgedanke wird durch Erläuterungen in einem nächsten Unterabschnitt behoben. Öffentliche Rech- nungslegungspflicht im Sinne des IASB äußert sich darin, dass der Jahresab- schluss bei einer Wertpapierkommission oder anderen Regulierungsbehörde
5
Sind mittelständische Unternehmen im Konzernverbund organisiert und bilanziert das Mut- terunternehmen freiwillig oder verpflichtend seinen Konzernabschluss nach IFRS, so besteht für das mittelständische Unternehmen die faktische Pflicht, zur Vereinheitlichung von Bi- lanzansatz und Bewertung die Handelsbilanz II ebenfalls gemäß IFRS zu erstellen. Vgl. Lü- denbach/Hoffmann (2004), S. 601.
6
Vgl. Mandler (2004), S. 14.
7
Zur Bedeutung des deutschen Mittelstandbegriffs im internationalen Vergleich mit kleinen und mittleren Unternehmen vgl. Audretsch/Elston (1996), S. 98f. m.w.N. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die Begriffe „Mittelstand“ und „kleine und mittlere Unternehmen“ syn- onym verwendet.
8
Vgl. IASB (2007a), Preface P10. In der einleitenden Kommentierungsaufforderung zum Standardentwurf des IFRS für KMU wird vom IASB die Entwicklung eines selbständigen Rechnungslegungskonzepts allerdings auf Basis von Geschäftsvorfällen in einer Unterneh- mung mit etwa 50 Angestellten als Referenzgröße genannt.
9
Ebenda, Sect. 1.1.
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 5 eingereicht wird, weil der öffentliche Kapitalmarkt durch Ausgabe von wie auch immer gearteten Finanzinstrumenten bereits in Anspruch genommen wird oder in Anspruch genommen werden soll. 10 Ferner liegt eine öffentliche Rechnungs- legungspflicht vor, wenn das betreffende Unternehmen für eine große Anzahl nicht am Tagesgeschäft beteiligter Außenstehender Vermögenswerte treuhän- disch verwaltet, wie es z.B. bei Banken, Versicherungen, Pensionsfonds oder Investmentgesellschaften der Fall ist. 11 Den vorgenannten Unternehmenstypen bleibt die Anwendung des IFRS für KMU somit verwehrt.
Damit hat das IASB einen abstrahierten Anwenderbereich in seinem Standard- entwurf formuliert, der sich infolge des Bezugs auf die Kapitalmarktorientierung trotz des provisorischen Verweises auf eine ungefähre Betriebsgröße mit 50 Mitarbeitern von der legislativen Auslegung der EU und ihrer souveränen Mit- gliedstaaten grundsätzlich unterscheidet wie im Folgenden zu sehen sein wird. 12
2.1.2 Abgrenzung auf Ebene der BRD
In Deutschland greifen die entsprechenden Bundesministerien zur Definition des Mittelstands auf die quantitativen Vorgaben zu Umsatz- und Beschäftig- tenzahlen des IfM in Bonn zurück. Eine qualitative Abgrenzung ist dem BMWI zwar auch geläufig, jedoch gilt es, vor dem Hintergrund der Qualifizierung zur Teilnahme an Förderprogrammen und Reformen, den Mittelstand aus Operati- onalisierungsgründen statistisch einfacher umreißen zu können. 13 Dies führt zu folgenden Abstufungen (vgl. Abb. 1):
Abb. 1: Mittelstandsdefinitionen in der BRD.
Quelle: IfM Bonn (2002).
Das Bundesamt für Statistik unterteilt in seinen Veröffentlichungen sowohl die Intervalle für die Beschäftigtenzahlen als auch für den Jahresumsatz in weitere Größenklassen und sieht andere Obergrenzen vor (vgl. Abb. 2). Es wird aber
10 In Deutschland gelten hier die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und Abs. 5 WpHG. 11 Vgl. IASB (2007a), Sect. 1.2. Zum Adressatenkreis vgl. Gliederungspunkt 4.1.
12 Vgl. IASB (2007a), ED-BC45. Die definitive Entscheidung, für welchen Anwenderkreis die Standards des IASB Gültigkeit haben und ob dies wahlweise oder verpflichtend der Fall ist, verbleibt aufgrund des Hoheitsprinzips der Rechtsprechung im Regelungsbereich der EU bzw. der Mitgliedstaaten und deren nationalen Standardsettern, vgl. IASB (2007a), Preface P13 bzw. ED-BC50 und zum Anerkennungsverfahren der privatrechtlich aufgestellten Rech- nungslegungsvorschriften im EU-Recht Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 90-93.
13 Vgl. hierzu BMWI (2006b), S. 1 bis S. 4, IfM Bonn (2006).
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 6 anhand dieser Werte kein eigenständiger Mittelstandsbegriff festgelegt, son- dern die amtliche EU-Definition verwendet 14 (vgl. Kapitel 2.1.3).
Abb. 2: Unternehmensgrößenklassifikation des Statistischen Bundesamts.
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (2006a).
Da jedoch der mit Abstand größte Teil der Unternehmen im Jahr 2003 sowohl beim Umsatz der untersten Kategorie mit bis zu einer Million Euro pro Jahr angehört als auch zu den Betrieben mit nur bis zu zehn Beschäftigten zählt (jeweils über 90%), 15 vermittelt diese differenziertere Erhebung keinen nen- nenswerten Erkenntniszugewinn, außer, dass es in Deutschland nach beiden Methoden die kleinste Unternehmenskategorie ist, die vorherrschend existiert. Für Zwecke der Rechnungslegung sind zudem die Vorgaben der im Mai 2003 angepassten Vierten EG-Richtlinie zu beachten, die der deutsche Gesetzgeber für Kapitalgesellschaften im Rahmen des BilReG in § 267 Abs. 2 HGB umge- setzt hat und innerhalb derer zwei von drei Größenkriterien nicht überschritten werden dürfen.
2.1.3 Abgrenzung auf Ebene der EU
Auch die EU benötigt aus administrativen Gründen (Koordination von Förder- programmen) und zur europaweiten statistischen Vergleichbarkeit eine quanti- fizierte Interpretation der kleinen und mittleren Unternehmen. Zum 1. Januar 2005 wurden hierzu die Schwellenwerte für Betriebsgrößenabgrenzungen beim Umsatz und bei der Bilanzsumme angehoben, um die Inflation und Produktivi- tätssteigerungen seit 1996 zu berücksichtigen. Im Zuge dieser Umstellung wurde die Kategorie des Kleinstunternehmens neu hinzugefügt, die Schwel- lenwerte für die Mitarbeiterzahlen blieben unverändert (vgl. Abb. 3). Zusätzlich sieht die EU-Abgrenzung unter der Prämisse konsolidierungsfreier Eigenstän- digkeit eine maximale Beteiligungsquote Dritter i.H.v. weniger als 25% am Un- ternehmen vor bzw. erlaubt das Halten von Beteiligungen auch nur unterhalb dieses Wertes. 16
14 Vgl. Kap. 2.1.3.
15 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2006a).
16 Vgl. Europäische Kommission (2003); IfM Bonn (2006); Kayser (2006), S. 38.
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 7
Abb. 3: Unternehmensgrößenklassifikation auf EU-Ebene.
Quelle: Europäische Kommission (2003).
Als KMU gelten auf Basis dieser Werte Unternehmen, die entweder die Schwellenwerte aus Beschäftigten und Umsatz oder der Bilanzsumme nicht überschreiten. Folge dieser divergierenden Abgrenzungsschemata ist, dass z.B. nach den Vorgaben des IfM Bonn Unternehmen ggf. noch als Mittelständ- ler einzuordnen sind, die nach EU-Recht bereits als „groß“ gelten und dadurch keine einheitliche Vergleichsbasis gewährleisten. Für den hier untersuchten Sachverhalt einer internationalisierten Rechnungslegung sollen die zuvor ge- nannten Werte des IfM Bonn verwendet werden, an denen sich in Deutschland auch die zuständigen Bundesministerien orientieren und die objektiver zu bestimmen sind als qualitative Kriterien.
2.1.4 Das Abgrenzungskriterium der Kapitalmarktorientierung
Nachdem durch die bisherigen Ausführungen erkennbar geworden ist, dass bereits auf nationaler und europäischer Ebene vielfach Uneinheitlichkeit in der quantitativen Festlegung des Begriffs der kleinen und mittleren Unternehmen 17 besteht, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Frage der Inanspruchnahme des öffentlichen Kapitalmarkts eine objektivere Herangehensweise der Ab- grenzung. 18 Schon in den späten 1950er Jahren wurde erkannt, dass „der mitt- lere Betrieb vom Kleinbetrieb bis zu jener Grenze reicht, wo sich der Zugang zum Kapitalmarkt oder zu Finanzierungsgruppen öffnet“ 19 und auch in der ak- tuellen Literatur wird zur Definition und Abgrenzung einer adäquaten Anwen- dung internationaler Rechnungslegungsstandards regelmäßig auf das Argu- ment der Inanspruchnahme öffentlicher Kapitalmärkte rekurriert. 20 Insofern stellt der Standardentwurf für KMU eine Renaissance bereits bekannten Ge- dankenguts dar, wenn erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße implizit
17 Zu den jeweiligen nationalen Mittelstandsdefinitionen in den Ländern der EU, in Japan und den USA vgl. Günterberg/Wolter (2002), S. 16ff. m.w.N. sowie Wossidlo (1993), Sp. 2894f. 18 Coenenberg zweifelt diesbezüglich an der Eignung der „public accountabilty“ als Abgren- zungskriterium, da Informationsrelevanz im Unternehmensreporting sich an der Eignung, ökonomische Sachverhalte zutreffend abzubilden, zu orientieren hat und nicht an der Kapi- talmarktnähe. Vgl. Coenenberg (2005), S. 11.
19 Alfageme (1958), S. 365 und ähnlich Veldkamp (1958), S. 205.
20 Vgl. exemplarisch Köhler/Marten (2005), S. 3; Kußmaul/Henkes (2006), S. 2235f.; Mandler (2004), S. 29f.; Poll (2006), S. 85 und mehrfach durch den internationalen Standardsetter: vgl. IASB (2007a), Preface P2; IASB (2007b), Constitution Rz. 2, Preface Rz. 6.
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 8 angenommen wird, dass die entsprechende Finanzierung über den Kapital- markt stattfindet. 21 Diesbezüglich geht das IASB in Form einer Negativabgren- zung davon aus, dass durch das Einreichen von Jahresabschlussunterlagen bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde oder anderen behördlichen Gremien ein Unternehmen aufgrund externer Finanzierung als öffentlich rechnungslegungs- pflichtig einzustufen ist, weil es Eigen- oder Fremdkapitaltitel auf einem öffent- lichen Markt emittiert hat oder im Begriff ist dies zu tun. 22 Da aber gerade im Bereich der KMU typischerweise auf andere Finanzierungsformen als die der organisierten Kapitalmärkte zurückgegriffen wird, 23 entsprechen KMU infolge fehlender öffentlicher Rechnungslegungspflicht bzw. Kapitalmarktorientierung somit regelmäßig dem vom IASB vorgesehenen Anwenderkreis für internatio- nale Rechnungslegungsregeln im Sinne des hier untersuchten Standardent- wurfs. 24 Dessen unbeachtet bleibt es jedem Unternehmen auf freiwilliger Basis selber überlassen, seinen Einzelabschluss, losgelöst von der Frage der Kapi- talmarktorientierung, zur Erfüllung der Offenlegungspflicht im Umfang der Full
IFRS aufzustellen. Dies geschieht dann infolge der Umsetzung der IAS-
Verordnung der EU (Art. 5 b) 25 durch den nationalen Gesetzgeber (in Deutsch- land § 325 Abs. 2a HGB) und ist im Anhang anzugeben.
2.2 Vorherrschende Rechtsformen und Eigentümerstruk-
turen im deutschen Mittelstand
Im Berichtsjahr 2003 waren in der BRD rund 3,17 Mio. Unternehmen registriert, von denen 2,039 Mio. (64%) in Form von Einzelunternehmen, 0,373 Mio. (12%) als Personengesellschaft und 0,519 Mio. (16%) als Kapitalgesellschaft geführt wurden. Insgesamt entfielen dabei 99,6% aller Unternehmen auf die mit- telstandsrelevante Größenklasse bis 249 Beschäftigte (vgl. Abb. 4). 26 Diese seit mehreren Jahren tendenziell konstanten Werte 27 veranschaulichen die
21 Den Zusammenhang zwischen Unternehmensgröße und Kapitalmarktfinanzierung kon- statieren auch Doberanzke (1992), S. 7ff. sowie Mandler (2004), S. 41 und Wetzel (2003), S. 14f., was insofern zur Kongruenz staatlicher und privatrechtlicher (IASB-) Anwen- dungskonzeptionen führt.
22 Vgl. IASB (2007a), Sect. 1.1 (a) i.V.m. Sect. 1.2 (a) sowie ED-BC35 und die entsprechende Definition zur „public accountability“ im Glossar.
23 Vgl. Mandler (2004), S. 37 und S. 39 und weiterhin Kap. 2.3.
24 Vgl. hierzu Ballwieser (2006), S. 24f. Die Emission von Wertpapieren und deren Handel auf einem geregelten Markt hat für den Einzelabschluss generell keine verpflichtende IFRS- Bilanzierung zur Folge. Letztere entsteht nur für die Konzernabschlüsse kapitalmarktorien- tierter Unternehmen gemäß § 315a Abs. 2 HGB.
25 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. L 243/1-4 vom 11. September 2002, Brüssel 2002.
26 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2006b).
27 Vgl. DSGV (2005), S. 15; Statistisches Bundesamt Deutschland (2001), S. 46; Statistisches Bundesamt Deutschland (2003), S. 60.
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 9 Dominanz des für den Mittelstand charakteristischen Alleinunternehmers und der Personengesellschaften und implizieren zudem einen sehr engen Gesell- schafterkreis, innerhalb dessen überwiegend Kongruenz von Eigentum und Leitung herrscht. Hinzu kommt, dass in dieser typischen Mittelstandskonstella- tion die Unternehmenseigentümer eine Aversion gegen Veränderungen der Herrschaftsverhältnisse haben und nur ein sehr begrenzter Personenkreis zur Mitwirkung an der Unternehmensleitung vorgesehen ist, um die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit des Unternehmens aufrecht zu erhalten. 28 In der Folge hat Rechnungslegung nicht die Aufgabe zu erfüllen, die ihr überwie- gend bei anonymen Kapitalgesellschaften zwecks Überbrückung von Informa- tionsasymmetrien zwischen Gesellschaftern und Vorstand zukommt. 29 Diese mittelstandsspezifische Tatsache wird im Rahmen der Wahrscheinlichkeit einer Umstellung des Jahresabschlusses nach internationalen Rechnungslegungs- standards bei KMU in Kapitel 5.5 genauer untersucht.
Abb. 4: Übersicht der Unternehmen nach Rechtsformen für das Gebiet der BRD.
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (2006b).
Da die Frage der Unternehmensführung im besonderen Umfeld der kleinen und mittleren Unternehmen eng mit der Frage der Unternehmensfinanzierung verknüpft ist, werden im Folgenden diesbezüglich vorherrschende und poten- zielle Finanzierungsformen überblicksartig dargestellt.
2.3 Finanzierungsstruktur des deutschen Mittelstands
Im Mittelpunkt dieses Unterkapitels steht aus finanzwirtschaftlicher Blickrich- tung die Frage nach der relativen finanziellen Unabhängigkeit mittelständischer Unternehmen bzw. deren eventuellen Bedarfs an alternativen Finanzierungs- modellen. Wie auch bei der Entwicklung des Standardentwurfs für KMU betont, soll dieser nach Selbstauffassung des IASB zur wirtschaftlich effizienten Ent-
28 Vgl. Moraw (1990), S. 24; Süchting (1995), S. 181; Wossidlo (1993), Sp. 2890.
29 Vgl. Mandler (2003), S. 681, Poll (2006), S. 85 sowie Wolter/Hauser (2001), S. 50 und S. 60-
68 zur Analyse der Einheit von Eigentum und Leitung unterschiedlicher Unternehmens-
rechtsformen. Zur Problematik der Informationsasymmetrie vgl. Kap. 3.2.
Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland 10
scheidungsfindung von Kapitalgebern beitragen. 30 Daher kann an dieser Stelle die Frage formuliert werden, ob das Konzept internationaler Rechnungs- legungsregeln optimierend zur Realisierung alternativ vorhandener Finanzie- rungsformen beitragen kann.
Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt, dass die Datenbasis zur Ermittlung verlässlicher Eigenkapitalquoten für deutsche KMU verhältnismäßig uneinheit- lich ausgewertet wird und es durch die grobe Rasterung der Determinanten entsprechender Samples nur zu Ergebnissen mit einem hohen Abstraktions- grad kommt. 31 Diese lassen jedoch tendenziell die Aussage zu, dass sich die Ausstattung deutscher Unternehmen mit haftenden Eigenmitteln sowohl allge- mein als auch speziell für kleine und mittlere Betriebe in der Zeitspanne von 1997 bis 2004 kontinuierlich verbessert hat. Trotzdem ist sie für die hier unter- suchte Zielgruppe mit nunmehr ca. 15% (Stand 2004) im Verhältnis zur Eigen- kapitalausstattung der europäischen KMU-Konkurrenz mit 35% bzw. im Ver- gleich mit den deutschen Großunternehmen (annähernd 30%) immer noch relativ gering. 32 Diese Unterschiede in den Bilanzstrukturkennzahlen lassen sich mit der Finanzierungsstrategie des Mittelstands in der Vergangenheit er- klären. Hier war es aufgrund des intensiven Bankenwettbewerbs möglich, sehr günstige Finanzierungskonditionen auch über langfristig ausgehandelte Kredite zu erzielen, wobei vielfach sogar auf nur ein Kreditinstitut zurückgegriffen wur- de. 33 Solchermaßen gewachsene enge Geschäftsbeziehungen resultieren über die Möglichkeit der Kontrolle durch Einsichtnahme zum Abbau von Informati- onsasymmetrien 34 dann in der Kreditierung weiterer finanzieller Mittel. Eben diese immer noch existente spezifische Abhängigkeit des Mittelstands von der Hausbankfinanzierung steht nun im Mittelpunkt, wenn es darum geht, unter- nehmerische Risiken vermehrt mit über den Kapitalmarkt generiertem Eigen-
30 Vgl. IASB (2007a), Preface P2 (a) und Sect. 2.1.
31 Die Deutsche Bundesbank differenziert in ihren Monatsberichten nach Branchen, Kapitalge- sellschaften bzw. Nichtkapitalgesellschaften und steuerlich veranlasster Eigenkapitalab- grenzung, Creditreform verwendet prozentuale Eigenkapitalintervalle und auch die KfW weist auf die Heterogenität der Finanzierungsstrukturen hin und gibt separate Werte für „überwiegend“ Kleinst-, Klein- und mittelgroße Unternehmen an. Vgl. Deutsche Bundesbank (2006), S. 52-55; KfW Bankengruppe (2006), S. 7ff.; KfW Bankengruppe (2007), S. 4 m.w.N.; Creditreform e.V. (2007), S. 17f.
32 Vgl. Paul/Stein (2003), S. 418; Wetzel (2003), S. 16.
33 Vgl. Reich (2005), S. 31; Reis (1998), S. 31f. und weiter Doberanzke (1992), S. 20-29 sowie aktuell mit Indizien für eine gegenläufige Tendenz durch Inanspruchnahme anderer Finan- zierungsoptionen als Kreditsubstitute Oehler (2006a), S. 23.
34 Vgl. Doberanzke (1992), S. 28; Hommel/Schneider (2004), S. 578.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Ök. Daniel Förster, 2007, IFRS für kleine und mittlere Unternehmen? Kritische Würdigung des IASB-Standardentwurfs und Analyse des Umsetzungsbedarfs für deutsche Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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