Universität- GH Essen Wintersemester 2000/ 2001 Seminar: „Theorien zur Wirkung der Medien“
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2.1 Zur Unterscheidung von Gewalt und Aggression 5
2.2 Definitionen von Gewalt 6
2.2.1 Personale Gewalt 6
2.2.2 Strukturelle Gewalt 7
2.2.3 Kulturelle Gewalt 7
2.3
Eine persönliche Gewaltdefinition
3.1 Aggressionsreduzierung durch aggressive mediale Inhalte 11
3.1.1 Katharsisthese 11
3.1.2 Inhibitionsthese 13
3.2 Aggressionssteigerung durch aggressive mediale Inhalte 13
3.2.1 Stimulationsthese 13
3.2.2 Erregungsthese 14
3.2.3 Habitualisierung 14
3.2.4 Lerntheorie 16
3.3 Zusammenfassung 17
4.1 Jugendschutz 19
4.2 Free- TV 19
4.2.1 Eine Bestandsaufnahme des Free- TV 20
4.2.2 Die Rezipienten- Nachfrage am Beispiel des
Uses-and-gratification-Approach 23
4.3 Pay-TV 26
4.4 Videofilme 27
4.5 Computerspiele 28
4.6 Internet 31
4.6.1 Pornographie, Rassismus und Extremgewalt 33
4.6.1.1 Web-Sites 33
4.6.1.2 Newsgroups 36
4.6.1.3 Chatrooms und Chatboxen 37
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Gewalt in den Medien und ihre Wirkung auf die Zuschauer - dieses Thema ist nicht neu und wird schon lange diskutiert. Jo Groebel und Uli Gleich 1 machten bereits 1993 über 5000 systematisch erfasste Bücher und Artikel über dieses Thema allein in Deutschland aus. Der Grund für diese hohe Anzahl mag auf unbefriedigende Ergebnisse oder auf immer neue Thesen zurückführbar sein. Wie auch immer, die Diskussionen über die Zusammenhänge medial dargestellter Gewalt und ihren Wirkungen entstehen regelmäßig von neuem.
Wirft man einen Blick auf die Verbrechensstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2000, so stellt man fest, daß Gewaltdelikte nur einen geringen Straftatenanteil haben. Nur 6,4% der erfassten Fälle beinhalten Körperverletzungen. Die extremere Variante „Mord und Totschlag“ umfasste 2770 Fälle, das sind gerade einmal 0,04%. 2 Thomas Gundlach, Jugend-beauftragter der Hamburger Polizei weist jedoch darauf hin, daß nicht die Zahlen an sich entscheidend sind, sondern die „zunehmende Gewaltbereitschaft“. 3 Kinder- und Jugendkriminalität steht hier besonders im Blickpunkt. So erscheinen unter anderem immer wieder Zeitungsartikel wie am 13. August 2000 in der Berliner Morgenpost über die „Zunahme der Gewalt an den Schulen“. Ein Anstieg um 45% gegenüber 1998/99 wurde ermittelt begründet durch die „zunehmende Gewalt in den Medien“, so der Schulsenator Klaus Böger. 4
Tatsache ist, daß immer wieder Gewaltverbrechen von Kindern oder Jugendlichen verübt werden. Diese erhalten eine besondere Aufmerksamkeit, da sie oftmals von extremer Grausamkeit sind. Nicht selten werden die praktizierten Handlungen aufgrund ihrer Ähnlichkeit oder durch die Aussagen der jungen Täter mit filmischen Vorbildern oder Computerspielen begründet. Doch selbst wenn keine Ähnlichkeiten vorhanden sind, so muß man doch fragen wo diese Gewalt erlernt wurde. Während die Wissenschaft lange Zeit darüber stritt, ob Medien Aggressionen steigern können oder nicht und während Politik und Bundesprüfstellen oftmals von deren Negativwirkung überzeugt sind und Wirkungsforschung aufgrund der Offensichtlichkeit der Zusammenhänge als nicht Notwendig betrachten 5 , so weisen die Spiele-, Film-, Musikindustrie und auch das Fernsehen, alle Vorwürfe weit zurück. Hier werde schließlich nur die Realität dargestellt und Gewalt gehöre nun einmal dazu, so der Tenor.
Viele widersprüchliche Meinungen und Auffassungen treffen aufeinander, wenn es darum geht, Zusammenhänge zwischen medial dargestellter Gewalt und Gewalt im Alltag zu erklären.
Aufgrund der ständigen Aktualität dieses Themas, möchte ich in dieser Arbeit darlegen, daß der Konsum medialer Gewalt oftmals nicht ohne Folgen bleibt. Viele wissenschaftliche Untersuchungen behandeln nur den Teil des Fernsehens. Dabei wird entweder mittels Inhaltsanalysen versucht darzulegen, wie viele Gewaltakte in einer Stunde, an einem Tag etc. zu sehen sind und wer Gewalt wie und warum gegen wen ausübt oder es wurden Experimente durchgeführt, in denen direkte Zusammenhänge gezeigt werden sollten. So untersucht man zwar einen Bereich äußerst ausführlich und man erhält sicherlich brauchbare Resultate über die
1 Groebel, Jo & Gleich, Uli: Gewaltprofil des deutschen Fernsehprogramms, Opladen, 1993; S. 15
2 Internetquelle: www.bka.de/pks/pks2000
3 vgl. „Kältetod der Menschlichkeit“ in: Der Spiegel 9/1993
4 Internetquelle: www.berliner-morgenpost.de/inhalt/berlin
5 vgl. Möller, Erik: Computer sind Waffen, im Internet unter: www.heise.de/tp/deutsch/spezial/game/4147/1.hrml
3
Gewaltfrequenz beispielsweise im Fernsehen, aber fast immer wird nur ein Teil des Ganzen erforscht. Groebel und Gleich analysierten das Fernsehen, Durkin und Aisbett Computerspiele, Henningsen und Strohmeier Videofilme. Meines Wissens sind fast alle Analysen separat angelegt, eine Zusammenführung der verschiedenen Bereiche möchte ich somit versuchen, dabei auf bekannte Studien zurückgreifen und aktuelle Statistiken der Medienlandschaft einbauen. Zunächst halte ich es jedoch für notwendig, den Gewaltbegriff zu definieren und festzulegen, welche Definition ich benutze und was ich als Gewalt formuliere, um Missverständnisse zu vermeiden. In einem weiteren Teil werde ich zunächst einige Wirkungsforschungstheorien bezüglich der Gewalt vorstellen und darlegen, welche Wirkung sie durch Mediengewalt vermuten. Das darauf folgende Kapitel möchte ich nutzen, um fünf häufige Formen des Medienkonsums (Free-TV, Pay-TV, Video, Computerspiele, Internet) näher zu betrachten. Hierbei sollen die Inhalte und die Zugangsmöglichkeiten im Vordergrund stehen, teilweise werde ich bereits auf mögliche Wirkungen hinweisen wofür allerdings das letzte Kapitel angedacht ist. Ziel ist es zu zeigen, daß die Gesamtheit der Medien mehr Einfluß auf den Rezipienten hat als jedes einzeln untersuchte und das diese Medien koexistieren. Weiterhin werde ich darlegen, daß der Rezipient immer aktiver wird und immer häufiger selbst bestimmt, was er konsumieren möchte. Die Jugendschutzmaßnahmen sollen ebenso in diese Arbeit einfließen wie ein Ausblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten.
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Der Gewaltbegriff unterliegt den verschiedensten Definitionen und das Verständnis, was denn nun Gewalt ist, wird durchaus unterschiedlich interpretiert. Die Reichweite des Gewaltbegriffs differiert sehr stark und so möchte ich einen kurzen Überblick über einige Definitionen geben und im Anschluss einen eigenen Gewaltbegriff formen. Dieser soll dann die Grundlage für die Ausarbeitung meiner Analyse bilden. Vorab halte ich es für notwendig, die Begriffe Gewalt und Aggression zu trennen und im folgenden differenziert zu betrachten.
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Gewalt und Aggression werden in vielen Medienwirkungsstudien gleich gesetzt, d. h. wenn von Aggression gesprochen wird dann ist gleichzeitig auch von Gewalt die Rede und umgekehrt. Diese beiden Termini sind meines Erachtens jedoch nicht
identisch. Aggression kommt vom lateinischen Verb DJJUHVVLRund bedeutet soviel wie $QJULII, was die Vermutung zur identischen Bedeutung mit dem Begriff Gewalt
schürt. Diese Aggression kann interspezifisch (zwischenartlich) oder intraspezifisch (innerartlich) vorkommen. Die erste Art betrifft die Konkurrenz zu anderen Lebensformen und dient dem Beuteerwerb oder dem Überleben, was in unserer Kultur jedoch nicht mehr von Bedeutung sein dürfte. Die zweite Variante richtet sich gegen Artgenossen und wird meist durch Konkurrenz aufgrund gleicher Interessen hervorgerufen. Dieses kann man im alltäglichen Leben beobachten (z. B. im Beruf) und ist die für unsere Gesellschaft wohl bedeutungsvollere Form der Aggression. Auffallend hierbei ist, daß die Form des Angriffsverhaltens im wesentlichen von möglichen Vorteilen und von abhängigen Risiken bestimmt ist. Körperliche Schäden
entstehen recht selten. Die bloße Übersetzung des Wortes DJJUHVVLR als Angriff
kann somit relativiert werden und weist eher auf eine Drohgebärde hin, die möglicherweise in Gewalt enden kann aber nicht enden muß. Sie ist eher die Vorstufe von Gewalt. Durch Aggression kann man sogar die Eskalation von Gewalt verhindern, z. B. durch Drohgebärden, die ja auch eine Aggression darstellen, wenn der Gegenüber durch Einsicht, durch Einschüchterung oder durch andere persönliche Motive (auch, wenn sie nicht freiwillig entstehen und durch den Aggressor hervorgerufen werden) einer Konfrontation aus dem Weg geht. Umgekehrt kann man auch sagen, daß der Gewalt keine sichtbare Aggression vorausgehen muß, sie kann durchaus im Affekt entstehen, d. h. ohne jegliche Vorwarnung. Diese Aggression ist aber dennoch vorhanden wie ich meine, und zwar im Aggressor selbst, auch wenn keine äußerlichen Merkmale darauf hinweisen. So stelle ich fest, daß Gewalttätigkeit unmittelbar mit Aggression verbunden ist, Aggression jedoch nicht mit Gewalttätigkeit. Für die Medienwirkungsforschung würde das bedeuten, daß die Frage ob Medien Gewalt auslösen in die Frage ob Medien Aggressionen auslösen umgewandelt werden muß, denn durch Aggression kann Gewalt entstehen. Nach der Bestimmung von Aggression als Vorstufe der Gewalt möchte ich mit einigen bisher bekannten Gewaltdefinitionen fortfahren.
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Der Versuch, den Gewaltbegriff zu definieren, ergab mehrere Differenzierungen der Gewalt. Während Michael Kunczik 6 die direkte, personale Gewalt von der strukturellen, indirekten Gewalt unterscheidet und somit zwei Formen der Gewalt herausstellt ergänzt Johan Galtung 7 noch eine dritte Variante in Form der kulturellen
5
Gewalt. Die uneinheitliche Verwendung des Gewaltbegriffs bringt die Schwierigkeit mit sich, daß der Zeitpunkt der einsetzenden Gewalt jeweils zu einem anderen Punkt als Gewalt definiert wird. Somit wäre es nicht möglich, Maßnahmen zur Bekämpfung violenter Inhalte zu ergreifen, da die notwendige Basis fehlen würde. Gewalt wird zudem unterschiedlich aufgefasst, d. h. was der eine als Gewalt erkennt kann der andere als eher harmlos ansehen. Einige bisher bekannte Definitionen möchte ich im folgenden anführen und erläutern.
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Unter personaler Gewalt lässt sich nach Michael Kunczik „die beabsichtigte physische und/oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person“ 8 verstehen. Die personale Gewalt wird in anderen Definitionen lediglich auch als physische oder psychische Gewalt bezeichnet. Gemeint ist hiermit jegliche Art äußerer Konflikte (z. B. Schlägereien, Kriege etc.) und jegliche Art psychischer Unterdrückung (z. B. jemanden zwingen, erpressen etc.). Eine weitere, umfassendere Definition liefern Hans Werner Ludwig und Guido Marc Pruys in Anlehnung an den Medienwissenschaftler Werner Früh:
„Gewalt ist die Anwendung von physischem oder psychischem
Zwang durch Personen, Institutionen oder die Natur, die zu einer Schädigung von Personen, Tieren, Pflanzen oder Gegenständen führt, unabhängig davon, ob diese Schädigung vom Opfer 9 wahrgenommen wird oder nicht.“
In dieser Definition werden sogar Naturkatastrophen wie Stürme, Hochwasser usw. als Gewaltauslöser einbezogen. Diese Definition erfasst meines Erachtens zu viele potentielle Gewalthandlungen - so sind Naturkatastrophen doch eher physikalisch oder ökologisch begründet als Akteure, die physischen oder psychischen Zwang ausüben. Man spricht zwar von Naturgewalten, aber die für die Medienwirkung zu messende Gewalt ist wohl eher mit lebenden Gewaltauslösern von Bedeutung (Mensch, Institution als Repräsentant mehrerer Individuen, Tier). Des weiteren möchte ich in Frage stellen, ob das Fällen eines Baumes eine gewalttätige Handlung ist, denn nach obiger Definition wäre es dies.
In Bezug auf Kuncziks Definition (s.o.) ist zu sagen, daß Kunczik selbst das Problem der Absichtserschließung angeführt hat. 10 So kann der Auslöser unbeabsichtigt handeln, aber der Empfänger kann dies durchaus als absichtliche Handlung auffassen. Je jünger und unerfahrener das „Opfer“ ist, umso größer ist die Bedeutung dieses Einwandes. Ich meine jedoch, daß die Berücksichtigung der Absicht zur Aufstellung einer Gewaltdefinition zwingend notwendig ist. Ohne Absicht wäre es wohl eher ein Unglück oder ein Unfall, so plädoyieren schließlich auch einige mutmaßliche Mörder vor Gericht, um Strafminderung zu bekommen. Umgekehrt könnte man auch sagen, daß eine unbeabsichtigte Handlung eines Verursachers, welche vom Empfänger als Aggression aufgefasst wird auf einem Missverständnis beruht, dadurch aber keine aggressive Handlung in Form von Gewalt stattgefunden hat. Manchmal kann auch das Opfer in die Täterrolle schlüpfen,
6 vgl. Kunczik, Michael: Gewalt und Medien; Köln 1987; S.16
7 vgl. Galtung, Johan: Kulturelle Gewalt. In: Der Bürger im Staat, 2/1993, S. 106-112; siehe auch Kapitel 2.2.3 dieser Zwischenprüfung
8 vgl. Kunczik, Michael: Gewalt und Medien; Köln 1987; S.15 9 Ludwig, Hans Werner & Pruys, Guido Marc: „...so brauch` ich Gewalt!“: Wie Fernsehgewalt produziert und bekämpft wird; Baden Baden 1998, S. 47
10 vgl. Kunczik, Michael: Gewalt und Medien; Köln 1987; S.15
6
z. B. indem es ein Versehen willkommenerweise als Absicht auffasst, um anschließend selbst aggressiv zu werden bzw. um der selbst angestauten Aggression „freien Lauf“ zu lassen. Es existieren so viele Möglichkeiten der Missverständnisse, daß es schwierig sie jeweils richtig zu deuten.
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Johan Galtung versteht unter struktureller Gewalt 11 eine indirekte Gewalt, die unabhängig von Personen existieren kann. Hierzu zählen Ungerechtigkeiten oder eingeschränkte Lebenschancen, z. B. durch Armut. Dabei kann es sein, daß der Einzelne dieses gar nicht als solches empfindet, weil diese eingeschränkte Lebensform bereits internalisiert sein kann. Wenn die Medien täglich von solchen Gegebenheiten berichten, z. B. von Prostitution, Kinderarbeit oder Diskriminierung, dann wird der Zuschauer selten darüber verwundert sein, daß es solche ungleichen Machtverhältnisse gibt, da sie als etwas normales angesehen werden. Dennoch ist dies eine Form von Gewalt, die vielleicht sogar gefährlicher ist als die personale Gewalt, aufgrund ihrer wesentlich größeren Reichweite und der mangelnden Notiznahme der Rezipienten.
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Ebenfalls auf Johan Galtung zurückführbar ist der Begriff der kulturellen Gewalt 12 . Er bezeichnet jede Eigenschaft einer Kultur, mit deren Hilfe personale oder strukturelle Gewalt legitimiert werden kann. Sie dient der ideologischen oder kognitiven Rechtfertigung. Als Beispiel wird die nationalsozialistische Ideologie der Vorherrschaft der Arier angeführt. Aber auch andere vermeintlich gewalthaltige Medienspektakel zählen hierzu, wie z. B. Sportveranstaltungen wie Formel 1, Boxen oder Wrestling. Der Sieg des Einzelnen gegenüber seinen Konkurrenten wird durch gewalthaltige Bilder in Szene gesetzt, dabei werden Opfer in Kauf genommen. Nach Galtung verschafft sich das Fernsehen eine eigene elektronische Arena und bedient sich der Theoreme der kulturellen Gewalt, die ihrerseits für die Legitimation und Ausübung der personalen und strukturellen Gewalt dienen können. Die Gewaltaspekte sind triadisch strukturiert, d. h. daß sich sowohl die strukturelle als auch die kulturelle Gewalt zur direkten/personalen Gewalt transformieren können. Weiter sagt Galtung, daß die Gefahr der Verfestigung von personaler Gewalt durch die Institutionalisierung der strukturellen Gewalt und durch die Verinnerlichung der kulturellen Gewalt erhöht wird. Die kulturelle Gewalt als Rechtfertigung und Legitimation der personalen und strukturellen Gewalt ist meines Erachtens nach überflüssig. Bereits in der strukturellen Gewalt sind Rechtfertigungen für die Missstände inbegriffen, z. B. durch die Gesellschaftsform, die auf die jeweilige Regierungsform oder Kultur zurückführbar ist. Randgruppen oder Personen die zur Randgruppe degradiert werden, erfahren diese durch die Gesellschaft. Soziale Mißstände und Ungerechtigkeiten, die bereits in der strukturellen Gewalt begründet sind bedürfen meiner Meinung nach keiner weiteren Rückführung auf das Regime, wie z. B. das des dritten Reiches in Deutschland. Das diese Mißstände gegeben sind erklärt sich von selbst.
11 vgl. Galtung, Johan: Gewalt, Frieden und Friedensforschung. In: Senghaas, Dieter (Hrsg.): Kritische Friedensforschung, Frankfurt a.M. 1971 (4. Aufl.), S. 55ff
12 vgl. Galtung, Johan: Kulturelle Gewalt. In: Der Bürger im Staat, 2/1993, S. 106-112
7
Ebenso problematisch finde ich die Eingliederung sportlicher Wettkämpfe und das „in Szene setzen“ deren angeblich gewalthaltigen Inhalte durch die Medien. Natürlich haben die Medien entsprechende Möglichkeiten, aktuelle Gegebenheiten auf verschiedenste Art und Weise zu zeigen, doch ein sportlicher Wettkampf, wie z. B. die Formel 1 oder ein Boxkampf unterliegt Regeln und die beteiligten Akteure nehmen freiwillig daran teil. Das ein Boxkampf personale Gewalt beinhaltet erklärt sich durch die Sportart selbst, die bereits mehrere tausend Jahre existiert und nicht erst durch die Medien bekannt geworden ist. Der Sport an sich unterliegt zwar mittlerweile oftmals den Einflüssen der Sponsoren und somit des Geldflusses, ist aber im Laufe der Zeit, hierzu gehört auch oder gerade deshalb die Formel 1, sicherer geworden. Zumindest werden immer wieder neue Regeln entworfen und weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen zur Vermeidung schlimmer Unfälle. Ein gewisses Restrisiko dürfte den Fahrern durchaus bekannt sein und wird akzeptiert. Die Medien bedienen sich dabei selbstverständlich der möglichen Technik, auch um das Zuschauerinteresse zu befriedigen, denn das ist absolut gegeben, wie ein Blick auf die Einschaltquoten belegt 13 . Man kann dieses mit der Kultur rechtfertigen, denn nicht überall sind solche Sportarten gleichermaßen bekannt, aber das Fernsehen bedient sich dabei nicht der Rechtfertigung durch die Kultur wenn es dieses sendet, sondern es repräsentiert die Kultur. Somit meine ich, daß bei der Gewaltdefinition der Begriff der kulturellen Gewalt nur eine untergeordnete Rolle spielt. Er kann durch die beiden anderen Gewaltbegriffe ausreichend abgefangen werden und ist meiner Meinung nach zu weit gefasst. Außerdem denke ich, daß dieser Begriff für die Erfassung der gezeigten medialen Gewalt nicht erforderlich ist.
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Die oben angeführten Unterteilungen der möglichen Gewaltformen zeigen, daß Gewalt in vielerlei Formen in Erscheinung treten kann. Hierbei möchte ich die personale und die strukturelle Gewalt hervorheben. Beide Varianten werden sehr oft medial repräsentiert. Dabei gab es bereits unzählige Versuche von Medienwirkungsforschern, diese qualitativ und quantitativ zu erfassen, wobei dies eher bei der personalen Gewalt unter Berücksichtigung des physischen Aspekts der Fall war. Das liegt zum einen daran, daß diese Gewalt besser zu erkennen ist, z. B. durch eindeutige violente Handlungen der Akteure (jemanden schlagen, treten, erschießen etc.), der sichtbaren Folgen (Gegner fällt hin, hat Schmerzen etc.) und zum anderen an der häufigeren Präsentation aufgrund des vermeintlich höheren Unterhaltungswertes (leichter nachvollziehbar, mehr Action). Die physische Gewalt ist somit diejenige Gewalt, von der man annimmt, daß sie nachgeahmt oder imitiert werde und das diese die zu erforschende Aggressionsform bezüglich der Wirkung auf den Zuschauer sei.
Ich möchte nun aus den bisher erzielten Ergebnissen und Zusammenfassungen einen Gewaltbegriff formen, wie ich ihn für sinnvoll halte und verwenden möchte:
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Gewalt gründet immer auf Aggression, wobei der Umkehrschluss nicht zulässig ist. Aggression ist als Vorstufe der Gewalt diejenige Variable, die direkte oder indirekte Gewalt erfolgen lassen kann aber nicht muß.
13 vgl. Einschaltquoten im Internet: www.tv-quoten.de/TV-Quoten/Top2000/body_top2000.html Die quotenstärksten Sendungen im Jahr 2000, darunter drei Formel 1 Rennen mit jeweils ca. 15 Millionen Zuschauern
8
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Aggression definiere ich als einen Gemütszustand, der laut Kunczik „1. auf einen der menschlichen Natur innewohnenden...Trieb, 2. auf Frustration und situative Faktoren bzw. emotionale Erregung und situative Faktoren sowie 3. auf Lernprozesse“ 14 zurückführbar ist. Sie ist aus meiner Sicht eine Vorstufe der Gewalt und kann diese unter gewissen Umständen auslösen.
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D GLUHNWH SHUVRQDOH *HZDOW Direkte (personale) Gewalt wird bisher von Kunczik
als „die beabsichtigte physische und/oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person“ definiert (vgl. Kap. 2.2.1). Ergänzen möchte ich, daß diese Form der Gewalt eine auf der Aggression beruhende Handlung ist und das sie gegen den Willen der Opfer angewandt wird. Die eigentlich zwingend notwendige zusätzliche Definition des Personenbegriffs soll hier nicht diskutiert werden. Ich setze hier alle Menschen und nur Menschen als Personen voraus.
Eine Differenzierung des Begriffs der personalen Gewalt halte ich auch für notwendig. So möchte ich physische und psychische Gewalt als jeweils einzelne Gewaltform darstellen, weil sie unterschiedliche Vorgänge beinhalten und andere Folgen hervorrufen. Demnach definiere ich Gewalt wie folgt:
- Physische Gewalt ist die beabsichtigte physische Schädigung einer Personen, eines anderen Lebewesens oder eines Sachgegenstandes durch eine andere Person und sie wird gegen den Willen der Geschädigten angewandt. Physische Gewalt ist unmittelbar erkennbar sowohl durch die dazugehörigen Körperbewegungen als auch in ihren Folgen.
- Psychische Gewalt ist die beabsichtigte psychische Schädigung einer Personen oder eines anderen Lebewesens durch eine andere Person und sie wird gegen den Willen der Geschädigten angewandt. Psychische Gewalt ist nicht immer unmittelbar erkennbar und kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
E LQGLUHNWH VWUXNWXUHOOH *HZDOW Indirekte (strukturelle) Gewalt ist im Sinne von
Galtung zu verstehen. Sie ist in ein soziales System eingebunden und äußert sich durch ungleiche Machtverhältnisse und/oder Ungerechtigkeiten.
In diesem Sinne möchte ich den Gewaltbegriff dreigeteilt festlegen. Die strukturelle Gewalt kann ich im weiteren Verlauf aus Gründen ihres enormen Umfangs leider nicht weiter berücksichtigen. Die mediale physische und physische Gewalt sind Hauptgegenstände dieser Zwischenprüfung, wobei der Schwerpunkt auf der physischen Gewalt liegt.
Abschließend möchte ich die Zusammenhänge nocheinmal darlegen. Medien präsentieren Inhalte, die für den Rezipienten aggressionsauslösend sein können. Aggressionen beim Rezipienten können durch Gewaltdarstellungen und Machtverhältnisse (s.o.) oder aber auch durch andere Inhalte, beispielsweise durch unterschiedliche Meinungen, Ideologien oder Musik hervorgerufen werden. Diese
Aggression wiederum NDQQ eine Ausübung realer physischer oder psychischer
Gewalt bewirken.
14 vgl. Kunczik, Michael: Gewalt und Medien; Köln 1987; S.15
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7KHVHQ]XU:LUNXQJYRQ*HZDOWGDUVWHOOXQJHQ
Im Anschluß an die obigen Gewaltdefinitionen möchte ich nun die bisher bekanntesten Thesen zur Wirkung von Gewaltdarstellungen auf die Rezipienten vorstellen. Die Diskussionen hierüber, wie medial dargestellte Gewalt wirkt und wer die Verantwortung über diese aggressiven Inhalte hat ist weitaus älter als das Medium Fernsehen selbst. Obwohl sich die Auseinandersetzungen der letzten Jahre und Jahrzehnte hauptsächlich auf eben dieses Medium fixierten ist festzuhalten, daß bereits Platon und Aristoteles Überlegungen zu den Zeiten der Antike anstellten, wie Gewaltdarstellungen bzw. Reden oder Schauspiele mit gutem oder schlechtem Inhalt auf die Zuschauer wirken. Platon tat dies in „Phaidros“, welches etwa in der 2. Hälfte der sechziger oder in den fünfziger Jahren des 4. Jahrhunderts v. Chr. entstand. Hierin erläutert Sokrates dem Phaidros, daß es gute und schlechte Reden (hier: Lysias) gibt, und daß sie Zuhörer manipulieren können. 15 In dem noch früher erschienenen Werk „Der Staat“, welches ca. 375 v. Chr. entstand schreibt Platon:
„Fürs erste also müssen wir die Märchendichter beaufsichtigen und wenn das Märchen, das sie gemacht haben, gut ist, dieses wählen; wo nicht, es verwerfen. Dann werden wir die Ammen und Mütter veranlassen, den Kindern die ausgewählten zu erzählen und ihre Seelen weit mehr durch die Märchen zu bilden als ihre Leiber durch die Hände. Von denen aber, die sie in jetziger Zeit erzählen, müssen wir die meisten verbannen. (...) Ich entgegnete: Wir sind jetzt nicht Dichter, ich und du, Adeimantos, sondern Gründer eines Staates. Solche Gründer müssen das Gepräge kennen, das die Dichter ihren Märchen aufzudrücken haben, und von dem ihnen keine Abweichung 16 zu gestatten ist; aber sie müssen nicht selbst Märchen machen.“
Der Philosoph Platon ist somit meines Wissens nach der erste bedeutende Wissenschaftler, welcher sich mit der Wirkung von Medien im Sinne der Antike beschäftigt hat. Diese ca. 2400 Jahre alte These ist aus heutiger Sichtweise wohl ungefähr gleichbedeutend mit der Zensur. Platon befürwortet die Selektion von Märchen durch den Staat, so daß nur die „guten“ Märchen die Kinder erreichen können. Die Verfasser dieser Stücke sollten unter Beaufsichtigung stehen, damit nichts „Schlechtes“ zu den Kindern dränge.
Diese These war auch in der neueren Zeit eine vielfach vertretene Meinung in der Medienwirkungsforschung, welche unter dem Aspekt der Wirkung von Gewalt auf die Gesellschaft folgendermaßen zusammengefasst werden kann:
„Gewaltdarstellungen haben schädliche Auswirkungen, weil die
Rezipienten durch solche Darstellungen Techniken und 17 Rechtfertigungen für Gewalt und Aggression lernen.“
Aristoteles hingegen vertrat kurze Zeit darauf die Gegenthese, welche auch als „Katharsisthese“ bekannt ist. 18 Der Begriff „katharsis“ kommt aus dem griechischen und bedeutet Reinigung und/oder Läuterung. Nach dieser Auffassung haben
15 Platon: Phaidros, in: Sämtliche Werke, Band 2; Berlin, 1940 16 Platon: Der Staat, in: Sämtliche Werke, Band 2, Berlin, 1940; S. 72-75 17 Krebs, Dagmar: Gewalt und Pornographie im Fernsehen - Verführung oder Therapie?, in: Merten,Schmidt,Weischenberg (Hrsg.): Die Wirklichkeit der Medien; Opladen, 1994; S. 352
18 Aristoteles: Poetik
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Arbeit zitieren:
René Hannebauer, 2001, Wirkungen medialer Gewalt, München, GRIN Verlag GmbH
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