II
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis VII
Abk ürzungsverzeichnis VIII
1. Einleitung 1
2. Einführung in die Thematik 2
2.1 Abgrenzung des Begriffs „kleine und mittlere Unternehmen“ 2
2.2 Relevanz von spezifischen International Financial Reporting
Standards für den Mittelstand 4
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Internationalisierung der
Rechnungslegung in Deutschland 4
3. Das Projekt - International Financial Reporting Standards
f ür kleine und mittlere Unternehmen
3.1 Entwicklung des Projektes 6
3.2 Exposure Draft International Financial Reporting Standards for
Small and Medium - sized Entities 7
3.2.1 Nichteignung der kompletten IFRS für den
Mittelstand 7
3.2.2 Zielsetzung des neuen Standardentwurfs 8
3.2.3 Regelungshierarchien bei fehlenden Vorschriften 8
3.2.4 Anforderungen der neuen Rechnungslegungsvorschriften
3.2.4.1 Grundlegende Anforderungskriterien 9
3.2.4.2 Mittelstandsspezifische Anforderungskriterien
3.2.4.2.1 Adressatenorientierung 10
3.2.4.2.2 Wirtschaftlichkeit 11
III
4. Darstellung ausgewählter Vorschriften des neuen Standardentwurfs und deren Anwendbarkeit und Auswirkungen auf den Mittelstand
4.1 Finanzielle Vermögenswerte
4.2 Sachanlagevermögen
4.3 Immaterielle Vermögenswerte
4.4 Erleichterungen und Modifizierungen bei latenten Steuern……....25 4.5 Zusätzliche Wahlrechte bei der Bilanzierung von Beteiligungen im Konzernabschluss………………………….......27 4.6 Leasing
4.7 Leistungen an Arbeitnehmern
4.8 Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital
IV
4.9 Jahresabschlussbestandteile im Standardentwurf
4.10 Wahlrecht bei der Abbildung von Zuwendungen der Öffentlichen Hand…….…………………..…………………45
5. Beurteilung einer Umstellung der Rechnungslegung auf International Financial Reporting Standards für KMU
V
6. Kritische Würdigung und Fazit…………………………….…………60
Anhang…………………………………………………………………….…XI Literaturverzeichnis…………………………………………………...….XVIII
VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Aktuelle Größenklassen von kleinen und mittleren Unternehmen….….…2
Tabelle 2: Bilanzierung von Beteiligungsunternehmen im ED - SME Konzernabschluss……………………………………………………….28
Tabelle 3: Abgrenzung von beitragsorientierten und leistungsorientierten Pensionsplänen………………………………………………………..…31
Tabelle 4: Anteil der befragten KMU, die bestimmte Motive als Begründung für IFRS - Interesse nennen, differenzieren nach Größenklassen……..47
Tabelle A - 1 : Zeittafel - Entwicklung eines International Financial Reporting Standard for Small and Medium - sized Entities……………..….XII
Tabelle A - 2: Wesentliche Modifikationen, Vereinfachungen und zusätzliche Wahlrechte im SME - Regelwerk………………....XIII
VII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach ED - SME 11……13
Abbildung 2: Vorgehensweise bei der bilanziellen Abbildung des Neubewertungsmodells…………………………………………...19
Abbildung 3: Bilanzierungsmöglichkeiten bei
immateriellen Vermögenswerten………………………………....23
Abbildung 4: Erfassung der versicherungsmathematischen
Gewinne und Verluste……………………………………………..34
Abbildung 5: Kombinierte Gewinn - und Verlustrechnung sowie Gewinnrücklagenentwicklungsrechnung nach ED - SME 3.16………………….43
Abbildung 6: Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen……………50
Abbildung A - 1: Umsetzung der IFRS - Verordnung durch das BilReG………XI
Abbildung A - 2: Ausbuchungsregelung von Finanzinstrumenten…………..…XVI
Abbildung A - 3: Mustergliederung der ED - SME Bilanz…………………..XVII
VIII
Abkürzungsverzeichnis
BB - Betriebs - Berater (Fachzeitschrift)
BfuP - Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Fachzeitschrift)
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
BilReG - Bilanzrechtsreformgesetz
CICA - Canadian Institute of Chartered Accountants
DAX - Deutscher Aktienindex
DB - Der Betrieb (Fachzeitschrift)
DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
DSR - Deutscher Standardisierungsrat
DStR - Deutsches Steuerrecht (Fachzeitschrift)
ED - Exposure Draft
ED IFRS for SMEs - Exposure Draft International Financial Reporting Standards for Small and medium - sized Entities
ED - SME - Exposure Draft “IFRS for small and medium - sized entities”
EDV - Elektronische Datenverarbeitung
EG - Europäische Gemeinschaft
IX
EstG - Einkommenssteuergesetz
EU - Europäische Union
f. - folgende
ff. - fortfolgende
FSAP - Financial Action Service Plan
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GoF - Geschäfts - oder Firmenwert
GuV - Gewinn und Verlust
HGB - Handelsgesetzbuch
Hrsg. - Herausgeber
IAS - International Accounting Standard
IASB - International Accounting Standards Board
IASC - International Accounting Standards Commitee
IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRS - International Financial Reporting Standard(s)
IFRS for SMEs - International Financial Reporting Standards for Small and Medium - sized Entities
X
i. V. m. - in Verbindung mit
KapEAG - Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
KG - Kommanditgesellschaft
KMU - Kleine und mittlere Unternehmen
KontraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KWG - Kreditwesengesetz
OHG - Offene Handelsgesellschaft
PiR - Praxis internationaler Rechnungslegung (Fachzeitschrift)
SME(s) - small and medium- sized entity(ies)
StuB - Steuern und Bilanzen (Fachzeitschrift)
US - GAAP - United States Generally Accepted Accounting Principles
vgl. - vergleiche
WPg - Die Wirtschaftsprüfung (Fachzeitschrift)
Zeitschrift für KoR - Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Fachzeitschrift)
1
1. Einleitung
Ab dem Jahr 2005 müssen rund 9000 kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. 1 Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht in Deutschland ein Wahlrecht die IFRS anzuwenden. Allerdings sind die IFRS sehr umfangreich. Es ergibt sich bei einer freiwilligen Anwendung meist kein vorteilhaftes Kosten - Nutzen. 2 Im Jahr 1998 begannen Überlegungen innerhalb des International Accounting Standards Committee (IASC) zur internationalen Rechnungslegung von kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Diskussionspapier wurde 2004 veröffentlicht, das die Notwendigkeit von eigenständigen Rechnungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen darlegte. 3 Am 15.02. 2007 veröffentlichte schließlich das International Accounting Standards Board (IASB) in London ein Standardentwurf der IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (Exposure Draft „IFRS for small and medium - sized entities“). 4 Ein neues Kapitel in der internationalen Rechnungslegung wurde aufgeschlagen. Der ED IFRS for SMEs basiert auf den vollständigen IFRS und unterbreitet einen konkreten Vorschlag zur internationalen Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die vorliegende Arbeit führt in den Standardentwurf der IFRS - Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen ein. Zunächst wird der Begriff kleine und mittlere Unternehmen abgegrenzt. Es wird dargestellt, wie die Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland voranschreitet. An die ED - SME Rechnungslegung werden ähnliche Anforderungen wie an die IAS / IFRS Rechnungslegung gestellt. Systematisch werden ausgewählte Standards der ED - SME Rechnungslegung vorgestellt. Modifikationen, Vereinfachungen und zusätzliche Wahlrechte im Vergleich zu den vollumfänglichen IFRS werden herausgearbeitet und wichtige Effekte werden dargelegt, die sich im Mittelstand bei einer Umstellung von der Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch auf die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen ergeben würden. Die Chancen und kritischen Aspekte bei einer Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards werden schließlich dargestellt.
1 Vgl. Kormaier, Zeitschrift für KoR 2005, 541 (541).
2 Vgl. Dallmann / Ull, Zeitschrift für KoR 2004, 321 (321).
3 Vgl. Kirsch, IFRS - Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, 1.
4
Vgl. ED IFRS for SMEs, erhältlich im Internet:
7C89-4D0B-AB85-BC099E84470F/0/SMEProposed26095.pdf > (besucht am 30.4.2007).
2
2. Einführung in die Thematik
2.1 Abgrenzung des Begriffs „kleine und mittlere Unternehmen“
In Europa gibt es etwa 23 Millionen nicht - kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen und rund 9000 an der Börse notierte Unternehmen. 5 KMU werden oft als Untergruppe des Mittelstandes betrachtet. Für die folgenden Ausführungen werden die Begriffe Mittelstand, kleine und mittlere Unternehmen bzw. KMU, small and medium - sized entities bzw. SMEs und mittelständische Unternehmen synonym verwendet. Der Begriff Mittelstand ist eine deutsche Besonderheit, international wird meist von kleinen und mittleren Unternehmen gesprochen. 6 Der Begriff KMU wird verschieden definiert, es gibt keine allgemein gültige Definition. In der Literatur waren bereits 1962 mehr als 200 Definitionen vorhanden. 7 Die Abgrenzung erfolgt anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien. In der Tabelle 1 sind aktuelle Größenkriterien nach der 4. EU Richtlinie und nach dem HGB dargelegt, die sich nur geringfügig unterscheiden. Eine Abgrenzung erfolgt anhand der Kriterien Bilanzsumme, Nettoumsatzerlös und Arbeitnehmer. Größere mittelständische Unternehmen beschäftigen mehr als 250 Arbeitnehmer und weisen einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro aus. 8 Den qualitativen Kriterien wird
Tabelle 1: Aktuelle Größenklassen von kleinen und mittleren Unternehmen
5 Vgl. Winkeljohann / Herzig, IFRS für den Mittelstand, 47.
6 Vgl. Wahl, Private debt, Entrepreneurial and Financial Studies, 11 f. .
7 Vgl. Gantzel ,Wesen und Begriff der mittelständischen Unternehmen, 293 ff. .
8 Vgl. Ull, IFRS in mittelständischen Unternehmen, 19.
3
eine größere Bedeutung beigemessen. Mittelständische Unternehmen haben ungefähr bis zu 500 Mitarbeiter. Falls die qualitativen Kriterien erfüllt sind, können mittelständische Unternehmen auch mehr Mitarbeiter beschäftigen. 9 Entscheidende qualitative Kriterien sind die rechtliche Selbstständigkeit, die wirtschaftliche Selbstständigkeit und es muss einen wesentlichen Einfluss der Eigentümer auf die Unternehmensleitung geben. 10 Unternehmensleitung und das Eigentum sind oft zusammen vereint, wie es bei Familienunternehmen der Fall ist. Das Eigentum des Unternehmens ist einer Person oder einigen Personen zuzurechnen und einer dieser Personen hat maßgeblichen Einfluss innerhalb der Unternehmensleitung. 11 Das IASB grenzt den Begriff kleine und mittlere Unternehmen nur nach qualitativen Kriterien ab. Der nationale Gesetzgeber muss letztlich die Größenkriterien festlegen, welche Unternehmen die ED - SME Rechnungslegung anwenden sollen. 12 Eine small and medium - sized entitie (SME) ist nach ED - SME 1.1 ein Unternehmen, das eine „Non - Publicity Accountable Entity“ darstellt. Der Begriff SME wird negativ abgegrenzt, indem eine SME ein Unternehmen ist, das keinen öffentlichen Rechenschaftsbericht vorlegen muss. 13 Diesen öffentlichen Rechenschaftsbericht müssen Unternehmen nach ED - SME 1.2 vorlegen, die am Kapitalmarkt tätig sind. Die Gruppe der Treuhänder, die Vermögenswerte von Außenstehenden verwalten, gehören ebenso zu den Unternehmen, die einer öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen. Als Beispiele werden Banken, Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen, Investmentfonds und Investmentberater im Standardentwurf aufgezählt. 14 Alle anderen Unternehmen gehören zu den kleinen und mittleren Unternehmen, die für externe außen stehenden Adressaten Mehrzeckabschlüsse (general purpose financial statements) veröffentlichen müssen. Die außen stehenden Adressaten des Abschlusses wie die Lieferanten, Kreditgeber, Ratingagenturen und die nicht an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschafter können keine auf sie zugeschnittenen In-formationen anfordern und benötigen daher einen transparenten Abschluss. 15
9 Vgl. Ull, IFRS in mittelständischen Unternehmen, 24.
10 Vgl. Ebenda, 24.
11 Vgl. Wossidlo, in: Wittmann (Hrsg.), Handbuch der Betriebswirtschaft, 2888 (2890).
12 Vgl. Kormaier, Zeitschrift für KoR 2005, 541 (551).
13 Vgl. ED - IFRS for SMEs Section 1.1.
14 Vgl. Kirsch, IFRS - Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, 2.
15 Vgl. Ebenda, 2 f. .
4
2.2 Relevanz von spezifischen International Financial Reporting
Standards für den Mittelstand
In der Vergangenheit zeigte sich die Notwendigkeit spezielle IFRS für den Mit-telstand zu entwickeln, die Erleichterungen bringen sollen. Umfragen ergaben, dass 78 Prozent der Unternehmen, die sich noch nicht sicher waren, ob sie die IFRS anwenden, sich für eine Anwendung entscheiden, wenn IFRS für KMU mit Erleichterungen verbunden sind. 16 Die vollen IFRS sind für den Mittelstand mit zu hohen Kosten bzw. zu hohem Personalaufwand verbunden. 17 Der Mittelstand will ebenso selbst vergleichbare Abschlüsse erstellen. 18 Nach Umfragen lehnen 50 Prozent der Personengesellschaften die Anwendung der vollen IFRS ab. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro wollen die vollumfänglichen IFRS nicht anwenden. 19 In Australien, Kanada und in Großbritannien wurden in den 90er Jahren eigene internationale Rechnungslegungsstandards für KMU geschaffen. 20 Diese Gründe trugen wesentlich dazu bei IFRS für KMU zu entwickeln.
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Internationalisierung der
Rechnungslegung in Deutschland
Die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung wächst im Mittelstand, in den 90 er Jahren war dies vor allem ein Thema für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) wurde 1998 vom deutschen Gesetzgeber verabschiedet. Börsennotierte Unternehmen und später auch kapital-marktorientierten Unternehmen wurden von einem dualen Konzernabschluss nach IFRS und HGB befreit, es durfte eine IFRS Konzernabschluss erstellt werden. 21 Die Unternehmen, die im DAX vertreten sind, hatten ihre Rechnungslegung auf IFRS oder US - GAAP schon bis Januar 2005 umgestellt. 22 1998 wurde die deutsche Rechnungslegung durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) weiter internationalisiert. Der Konzernabschluss nach deutschem Recht wurde an die internationalen Rechnungslegungsregeln angenä- 16 Vgl. Keitz/ Stibi, Zeitschrift für KoR 2004, 423 (425).
17 Vgl. Dallmann / Ull, Zeitschrift für KoR 2004, 321 (321).
18 Vgl. Keitz / Stibi, Zeitschrift für KoR 2004, 423 (425).
19 Vgl. Ebenda, 423 (424).
20 Vgl. Zabel / Cairns, Zeitschrift für KoR 2005, 207 (208).
21 Vgl. Haunerdinger / Probst, Internationale Rechnungslegung, 13.
22 Vgl. Ohms, Rechnungslegung national und international , 23.
5
hert. 23 Durch den § 342 HGB wurde das DRSC als privates deutsches Rechnungslegungsgremium anerkannt. Das DRSC sollte Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entwickeln, Deutschland in internationalen Gremien vertreten und dem deutschen Gesetzgeber bei neuen Regulierungen beratend zur Seite stehen. 24 Die EU entwickelte einen Financial Action Service Plan (FSAP), der die Internationalisierung der Rechnungslegung und die Integration der europäischen Finanzmärkte vorantreiben sollte. Durch den FSAP gab es wesentliche Änderungen der Bilanzierungs - und Publizitätsbestimmungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten. 25 Vor allem durch die EG - Verordnung Nr. 1606/2002 (IAS Verordnung), durch die Transparenz- Richtlinie und durch die Änderung der 4. und 7. EG - Richtlinie kam es zu Änderungen innerhalb der Bilanzierungs - und Publizitätsbestimmungen. Durch die EG Verordnung 1606/2002 wurden grundlegende Veränderungen innerhalb der Rechnungslegung gebracht. Kapitalmarkt-orientierte Unternehmen mit einem Sitz in der EU müssen ab 2005 ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen. 26 Unternehmen, die an außereuropäischen Kapitalmärkten notiert sind, wird eine Erleichterung zugestanden. Sie müssen ihren Konzernabschluss ab 2007 aufstellen. Die IFRS wurden unmittelbar geltendes Recht in der EU. Die Gesetzgebung im Bereich der Rechnungslegung wurde faktisch auf den privaten Standardsetter IASB abgegeben. Allerdings müssen die Standards und Interpretationen weiter auf Übereinstimmung mit den Interessen der EU und den EG - Richtlinien überprüft werden, so dass die EU weiter über die entsprechende Gesetzgebungskompetenz verfügt. 27
Durch das Bilanzrechtsreformgesetz („Gesetz zur Einführung internationaler Rech-nungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung“) wird nach § 315a Abs. 1 HGB den kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen verpflichtend die Anwendung der IFRS vorgeschrieben (Abbildung A - 1). Nach § 315a Abs. 2 HGB bzw. Art. 57 S.1 Nr. 1 und 2 EGHGB wird Unternehmen, die ausschließlich Schuldtitel begeben oder deren Wertpapiere in einem Nicht - Mitgliedsstaat der EU gehandelt werden und ihre Abschlüsse nach anderen internationalen Standards aufstellen, eine Erleichterung bis 2007 gewährt. Nicht - kapitalmarktorientierte Unter-
23 Vgl. Pellens/ Füllbier / Gassen, Internationale Rechnungslegung, 48.
24 Vgl. Wolz, Grundzüge der internationalen Rechnungslegung nach IFRS, 7.
25 Vgl. Burger / Ulbrich, Zeitschrift für KoR 2004, 235 (235).
26 Vgl. Schöllhorn / Müller, DStR 2004, 1623 (1623).
27 Vgl. Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards - IAS / IFRS, 76.
6
nehmen haben ab 2005 die Wahl einen befreienden Konzernabschluss nach den IFRS offen zu legen (§ 315a Abs. 3 HGB i. V. m. Art. 58 Abs. 3 S. 5 EGHGB). 28 Für kapitalmarktorientierte Unternehmen wurde eine Harmonisierung innerhalb der IFRS Rechnungslegung geschaffen. Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich weniger eine Harmonisierung. Es kann mit dem SME - Projekt allerdings eine Harmonisierung bei kleinen und mittleren Unternehmen vorangetrieben werden. 29 Der neue Standardentwurf IFRS for SMEs wird nicht von der IAS Verordnung erfasst. Der europäische Gesetzgeber kann nach Verabschiedung des endgültigen Entwurfs bestimmte IFRS for SMEs auswählen oder alle IFRS for SMEs durch eine neue IAS Verordnung erfassen. Der nationale Gesetzgeber könnte vorschreiben, ob es ein Mitgliedsstaatenwahlrecht gibt. 30 3. Das Projekt - International Financial Reporting Standards für kleine und mittlere Unternehmen
3.1 Entwicklung des Projektes
Innerhalb des IASB wurde seit 2001 mit dem Projekt begonnen eigenständige IFRS für KMU zu entwickeln. 31 In Tabelle A-1 ist der Zeitablauf des SME-Projektes dargestellt. Im Juli 2003 wurde der Themenbereich als „agenda projekt“ eingestuft. 32 Am 24.6.2004 wurde vom IASB ein Diskussionspapier „Preminilary Views on Accounting Standards for small and medium - sized entities“ veröffentlicht. 33 Das Diskussionspapier warf die Fragen auf, wie detailliert die einzelnen IFRS for SMEs sein sollen. Soll das IASB überhaupt IFRS für KMU entwickeln, welche Unternehmen sollen diese Standards anwenden, welche Ziele sollen mit den Standards verfolgt werden, auf welcher Grundlage sollen die IFRS for SMEs entwickelt werden, wann darf ein KMU auf die vollen IFRS zurückgreifen und wie soll verfahren werden, wenn es für ein Bilanzierungsproblem eines KMU keinen spezifischen Standard gibt. 34 Aus mehr als 100 Stellungsnahmen zum Diskussions-
28 Vgl. Pellens/ Füllbier / Gassen, Internationale Rechnungslegung, 50.
29 Vgl. Bruns / Beiersdorf, in: Winkeljohann / Herzig (Hrsg.), IFRS für den Mittelstand, 45 (54).
30 Vgl. Köhler, BB - Special 6 / 2007, 2 (6).
31 Vgl. Schween, BB - Special 6 / 2007, 18 (24).
32 Vgl. Ull, in: Winkeljohann (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, 390 (390).
33 Vgl. Zabel / Cairns, Zeitschrift für KoR, 207 (207).
34 Vgl. IASB, Discussion Paper - Preliminary Views on Accounting Standards for Small and
Medium - sized Entities, erhältlich im Internet:
(besucht am 5. Mai 2007).
7
papier wurde die Notwendigkeit für IFRS für kleine und mittlere Unternehmen herausgelesen. 35
Am 15. Februar 2007 wurde der Entwurf der IFRS for SMEs in englischer Sprache veröffentlicht. Bis zum 1. Oktober 2007 verläuft eine Kommentierungsfrist für den Entwurf. Das IASB führt Diskussionsrunden mit KMU und mit mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch. Die folgenden Meinungen, Kommentare und Verbesserungsvorschläge sollen allerdings nur eingeschränkt berücksichtigt werden, da das Diskussionspapier die Funktion der Verbesserungen hauptsächlich erfüllen sollte. 36 Bei der erheblichen Anzahl von mittelständischen Unternehmen in Europa und deren volkswirtschaftlicher Bedeutung wäre es angemessen, wenn das IASB die folgenden Fachmeinungen ebenso gründlich berücksichtigt, um einen endgültigen Standard auszuarbeiten, der 2008 verabschiedet werden soll.
3.2 Exposure Draft International Financial Reporting Standards for
Small and Medium - sized Entities
Der Standardentwurf der IFRS for SMEs ist in 38 Abschnitte eingeteilt, die einen Umfang von 25425 Seiten aufweisen. Die Full IFRS wurden um 85 Prozent gekürzt. 37 Dazu wurde noch ein Vorwort, das Rahmenkonzept und ein Leitfaden zur Anwendung veröffentlicht, die eine Hilfestellung bei der Aufstellung der Abschlüsse geben. 38 Der Standardentwurf soll ein geschlossenes eigenständiges Regelwerk darstellen. Bei Regelungslücken muss gewöhnlich nicht verpflichtend auf die vollumfänglichen IFRS zurückgegriffen werden. 39 3.2.1 Nichteignung der kompletten IFRS für den Mittelstand
Für den Mittelstand gibt es viele nichtrelevante Sachverhalte aus den Full IFRS, die nicht in die IFRS for SMEs übernommen wurden. Treten diese Fälle dennoch bei kleinen und mittleren Unternehmen auf, muss auf die IAS / IFRS zurückge-
35 Vgl. Kormaier, Zeitschriftfür KoR 2005, 541 (547).
36 Vgl. IFRS / IAS Portal - Newsletter 2/07 Seite 7, erhältlich im Internet : < http://www.ifrs-
portal.com/Dokumente/Newsletter/Newsletter_02_07.pdf > (besucht am 7. Mai 2007).
37 Vgl. Accounting 2 / 2007, Entwurf des Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere
Unternehmen, erhältlich im Internet:
Downloads/ACC_13-14.pdf.> (besucht am 15.Mai 2007).
38 Vgl. Ebenda.
39 Vgl. Kirsch, IFRS - Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, 24 f. .
8
griffen werden. Zu erwähnen sind die Hyperinflation, die aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoff gewinnende Industriezweige, Zwischenberichterstattung, Segmentberichterstattung, Ergebnis je Aktie, die Bilanzierung von Finanzierungsleasing aus Sicht des Leasinggebers(SME) und Versicherungen. 40
3.2.2 Zielsetzung des neuen Standardentwurfs
Nach ED - SME 2.1 Satz 1 besteht die Zielsetzung darin, dass ein KMU einen endscheidungsrelevanten Abschluss über die Vermögens-, Finanz - und Ertragslage und die Cashflows des Unternehmens bereitstellt (Informationsfunktion). 41 Die Jahresabschlussadresaten sind nicht in der Lage auf sie zugeschnittene, maßgeschneiderte Informationen anzufordern. Mit dem Abschluss wird außerdem das erreichte Ergebnis des Managements aus der Überlassung von Kapital ersichtlich. Diese Kontrollfunktion wird in ED - SME 2.1 Satz 2 hervorgehoben. Das IASB setzte sich vor der Veröffentlichung des Entwurfs die Ziele die Abschlusskosten für den Mittelstand zu reduzieren und mit den IFRS for SMEs einen erleichterter Übergang auf die vollen IFRS für die Unternehmen zu schaffen, die diese freiwillig anwenden wollen oder zu einem Übergang verpflichtet werden. 42 Die beiden Zielsetzungen stehen aber im Gegensatz zueinander, denn ein erleichterter Übergang wird dadurch geschaffen, indem es möglichst geringe Abweichungen zu den Full IFRS gibt. Damit würden sich wenig Erleichterungen und somit wenig Kostensenkungen ergeben. 43 Dieser Widerspruch kann als Indiz für eine Konzeptionslosigkeit des IASB bei der Entwicklung von IFRS für KMU angesehen werden.
3.2.3 Regelungshierarchien bei fehlenden Vorschriften
Bei fehlenden Vorschriften im ED IFRS for SMEs kann ein Rückgriff auf die vollen IFRS vorgenommen werden, ist aber nicht verpflichtend. 44 Eine Verpflichtung wür-
40 Vgl. Kirsch, IFRS- Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, 7.
41 Vgl. ED IFRS for SMEs Section 2.1.
42 Vgl. Discussion Paper - Preliminary Views on Accounting Standards for Small and Medium-
sized Entities S. 5, erhältlich im Internet:
and+Documents.htm > (besucht am 5. Mai 2007).
43 Vgl. Dallmann / Ull, Zeitschrift für KoR 2004, 325 (325).
44 Vgl. Accounting 2 / 2007, IFRS im Mittelstand - Entwurf des Rechnungslegungsstandards für
kleine und mittelgroße Unternehmen, erhältlich im Internet:
Downloads/ACC_13-14.pdf> (besucht am 15. Mai 2007).
9
de stark kritisiert werden, da stets neben den IFRS for SMEs die vollumfänglichen IFRS bekannt sein müssten. 45 Bei nicht geregelten Sachverhalten müssen die qualitativen Anforderungskriterien der Verlässlichkeit der Informationen und der Entscheidungsrelevanz stets gewährleistet bleiben, damit eine angemessenen Bilanzierung und Bewertung erfolgen kann. 46 Falls es keine bestimmten Regelungen für bestimmte Ausweis-, Bilanzierungs - und Bewertungssachverhalte gibt, sollen zunächst Regelungen und Anwendungsleitlinien für ähnliche und verwandte Fragen betrachtet werden (ED - SME Abschnitte 10.2 a ff.). Danach werden die Regelungen zu den Abschlussposten, Bewertungskonzepte und der Basisgrundsätze aus Section 2 betrachtet. Falls in diesem Fall keine optimale Lösung in Bezug auf eine entscheidungsrelevante, verlässliche Informationsabbildung gefunden werden kann, so kann auf die Regelungen der IAS / IFRS für ähnliche und verwandte Sachverhalte zurückgegriffen werden. 47 Danach kann auf aktuelle Verlautbarungen anderer Standardsetter zurückgegriffen werden. Sie müssen sich einem ähnlichen Rahmenkonzept wie die ED - SME oder IAS / IFRS Rechnungslegung verpflichten. Außerdem können Rechnungslegungsliteratur und Branchenpraktiken berücksichtigt werden, sofern sie in Einklang mit den Quellen in ED - SME 10.3 stehen. 48
3.2.4 Anforderungen der neuen Rechnungslegungsvorschriften
3.2.4.1 Grundlegende Anforderungskriterien
An die Aufstellung des Abschlusses werden in der ED - SME Rechnungslegung vergleichbare qualitative Anforderungen wie in der IAS / IFRS Rechnungslegung gestellt. Die qualitativen Anforderungen werden unabhängig nacheinander in ED -SME 2.2 bis ED - SME 2.11 aufgeführt. Es müssen die qualitativen Anforderungskriterien Verständlichkeit, Relevanz, Wesentlichkeit, Verlässlichkeit, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Vorsicht, Vollständigkeit, Vergleichbarkeit erfüllt sein, damit ein transparentes Bild über die Vermögens -, Finanz - und Ertragslage und Cashflows des Unternehmens hergestellt wird. 49 Ebenso müssen die qualitativen Anforderungskriterien der Zeitnähe und der Abwägung zwischen Nutzen und
45 Vgl. Bruns / Beiersdorf, in: Winkeljohann / Herzig (Hrsg.), IFRS für den Mittelstand, 45 (59).
46 Vgl. Kirsch, IFRS - Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, 24.
47 Vgl. Ebenda, 25.
48 Vgl. ED IFRS for SMEs Section 10.4.
49 Vgl. ED IFRS for SMEs Section 2.2 - 2.9.
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Harm Linnecke, 2007, IFRS für kleine und mittlere Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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