"In keinem Land kann die Gegenwart aus sich selbst heraus verstanden werden." Das gilt um so mehr für die Beschäftigung mit der englischen Verfassung, da sie nicht als ein Werk existiert, sondern nur durch die historische Entwicklung verständlich wird. Ich möchte in dieser Hausarbeit versuchen, einen Überblick über die Entstehung des Parlamentarismus in England zu geben, ohne auf die einzelnen Institutionen oder den Staatsaufbau mehr einzugehen, als für dieses Verständnis unbedingt notwendig scheint. Im zweiten Kapitel werde ich die geschichtliche Entwicklung des Parlamentarismus in England von den Anfängen bis in die heutige Zeit in den wesentlichen Punkten skizzieren. Dabei können natürlich nicht alle historischen Ereignisse Berücksichtigung finden, sondern nur die für die weitere Entwicklung der Demokratie bedeutsamsten. Im dritten Kapitel werden die Bestandteile der "Verfassung" vorgestellt und kurz charakterisiert. Dabei kann auch hier nicht eine verfassungsrechtliche Arbeit erstellt werden, sondern es soll vor allem mit Hilfe eines ersten Eindruckes der Überblick über die gesamte Entstehung geschaffen werden. Im vierten Kapitel werde ich dann einige Aspekte betrachten, die trotz der Flexibil#tät der ungeschriebenen englischen Verfassung zu einer derart hohen Stabilität des englischen Staates geführt haben.
Wintersemester 1992/1993
Die Westminster-Demokratie
Entstehung und Besonderheit der Verfassung
Hausarbeit im Proseminar
"Parlamentarische und präsidentielle Demokratien"
Andreas Streim
2. Fachsemester
Gliederung
1. Einleitung ... 2
2. Historische Entstehung der Verfassung ... 2
2.1. Die Anfänge ... 2
2.2. Die Entwicklung im 13. Jahrhundert ... 3
2.3. Die Entwicklung bis zum 15, Jahrhundert ... 4
2.4. Die Herrschaft der Tudors ... 5
2.5. Die Entwicklung bis zur "Glorious Revolution" ... 5
2.6. Die Entstehung des Parlamentarismus ... 6
2.7. Die Wahlrechtsreformen im 19. und 20. Jahrhundert ... 6
2.8. Zusammenfassender Überblick ... 7
3. Die Bestandteile der Verfassung ... 8
3.1. Die Besonderheit der Verfassung ... 8
3.2. Das Gewohnheitsrecht ... 8
3.3. Die Konventionen ... 9
3.4. Das gesetzte Recht ... 10
3.5. Zusammenfassender Überblick ... 11
4. Die Stabilität der Verfassung ... 11
4.1. Allgemeines ... 11
4.2. Die Insellage ... 11
4.3. Der relative Wohlstand ... 12
4.4. Evolution statt Revolution ... 12
4.5. Die öffentliche Meinung ... 12
4.6. Die Monarchie ... 13
5. Schlußbemerkung ... 13
6. Literaturverzeichnis ... 14
1. Einleitung
"In keinem Land kann die Gegenwart aus sich selbst heraus verstanden werden."1 Das gilt um so mehr für die Beschäftigung mit der englischen Verfassung, da sie nicht als ein Werk existiert, sondern nur durch die historische Entwicklung verständlich wird. Ich möchte in dieser Hausarbeit versuchen, einen Überblick über die Entstehung des Parlamentarismus in England zu geben, ohne auf die einzelnen Institutionen oder den Staatsaufbau mehr einzugehen, als für dieses Verständnis unbedingt notwendig scheint.
Im zweiten Kapitel werde ich die geschichtliche Entwicklung des Parlamentarismus in England von den Anfängen bis in die heutige Zeit in den wesentlichen Punkten skizzieren. Dabei können natürlich nicht alle historischen Ereignisse Berücksichtigung finden, sondern nur die für die weitere Entwicklung der Demokratie bedeutsamsten.
Im dritten Kapitel werden die Bestandteile der "Verfassung" vorgestellt und kurz charakterisiert. Dabei kann auch hier nicht eine verfassungsrechtliche Arbeit erstellt werden, sondern es soll vor allem mit Hilfe eines ersten Eindruckes der Überblick über die gesamte Entstehung geschaffen werden.
Im vierten Kapitel werde ich dann einige Aspekte betrachten, die trotz der Flexibilität der ungeschriebenen englischen Verfassung zu einer derart hohen Stabilität des englischen Staates geführt haben.
2. Historische Entstehung der Verfassung
2.1. Die Anfänge
Schon vor der normannischen Eroberung 1066 hatten die angelsächsischen Könige einen "Rat der Weisen" um sich versammelt, den sogenannten "Witenagemot". Die Mitglieder dieses Rates wurden selbstverständlich nicht gewählt, und es ist auch nicht bekannt, welche Aufgaben und Kompetenzen dieser Rat hatte, ob er ausschließlich beratende oder auch beschließende Funktion hatte. Dennoch fühlten sich seine Mitglieder in einem gewissen Sinne als Vertreter der Untertanen des Königs.2
[...]
1) Fetscher, Iring, Großbritannien, Frankfurt am Main 1968, S. 99.
2) Schmid, Dr. Gerhard, Das Verhältnis von Parlament und Regierung im Zusammenspiel der staatlichen Machtverteilung, Basel und Stuttgart 1971, S. 39.
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