1. Einleitung
Jugendfürsorge ist die ,,organisierte Hilfeleistung der Gesellschaft an einzelnen Gliedern, die in der Gefahr stehen, sich aus dem Gemeinschafts - und Gesellschaftsgefüge, aus ihrer Ordnung und ihrem Leben herauszulösen und ihr zu entgleiten". (Scherpner 1966, S.10) In der folgenden Hausarbeit beschäftige ich mich mit der Geschichte der Kinder - und Jugendfürsorge vom ausgehenden Mittelalter bis zur Weimarer Republik, ca. 1500 bis ca. 1925.
Aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Abhandlung nur einführenden und überblickenden Charakter trägt, die Materie nur oberflächlich tangiert und nicht erschöpfend abhandelt, noch Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zum tiefer gehenden Studium für den interessierten Leser sei deshalb an dieser Stelle auf die anhängende Literaturliste verwiesen.
In einigen Seminaren wurde die Geschichte der Sozialen Arbeit behandelt, jedoch setzte man erst im 19. Jahrhundert an. Die umstrittene Geschichte der Sozialen Arbeit, speziell der Jugendfürsorge, lässt sich geschichtlich jedoch weiter zurückverfolgen. Schon im Mittelalter erkannte man, dass familiäre und dörfliche Pflege und Hilfe nicht mehr ausreichten um der Armut entgegen zu wirken. Öffentliche Fürsorge wurde notwendig. Um auch die früheren Anfänge in der Fürsorge, aufzuzeigen, beginnt die folgende Arbeit mit dem 15. und 16. Jahrhundert, wo die ersten Findel- und Waisenhäuser zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus den damaligen Hospitals, der bis dahin universellen Fürsorgeeinrichtung unter anderem auch für Alte und Kranke, hervorgingen.
Danach folgen das 18. und 19. Jahrhundert mit dem Pietismus, der Aufklärung und der Entstehung von Rettungshäusern. Mit dem Deutschen Reich und der Einführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes schließt der Text ab, da die folgenden Jahrzehnte zur relativ jungen Geschichte zählen und deren Ideen und Gesetze teilweise heute noch von Bestand sind.
Die 2 Werke „Traditionsbrüche in der Heimerziehung Band 1“ von Peter Hansbauer und „Erziehung im Heim“ von Wolfgang Post dienen als Grundlage der Hausarbeit.
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2. Ausgehendes Mittelalter und der Beginn der Neuzeit (ca. 1400 - 1650)
In der Feudalgesellschaft wurden hilfsbedürftige Kinder, darunter viele Waisen, von Verwandten versorgt. Waisen- und Findelkinder, Kinder deren Familien nicht auffindbar waren, wurden getrennt von der übrigen Bevölkerung zusammen mit alten Menschen und (psychisch) Kranken im Hospital, einer universellen Fürsorgeeinrichtung, untergebracht. Als dann auf Grund von Epidemien gesonderte Krankenanstalten organisiert entstanden, kamen diese Kinder in Findel- und Waisenhäuser, die durch das Gemeinwesen bewirtschaftet wurden. Die Versorgung wurde kindgerechter was Essen, Sauberkeit und Kleidung betraf. Da es aber kaum qualifizierte Leute gab, bediente man sich dem Mittel der körperlichen Strafe, um Züchtigung und Gehorsam zu erlangen. Auf Grund finanzieller Aspekte waren Adoptionen und die Suche nach Pflegefamilien jedoch vorrangig. Die Betreuung in den Häusern fand nur Gott zuliebe statt.
Es entwickelte sich allmählich ein Bettelhandwerk und erste Bettelordnungen (z. B. die Freiburger Bettelordnung (1517) oder die Armenordnung von Nürnberg (1522)) und das Bettelamt entstanden. Das Betteln wurde somit bürokratisiert. Die Kinder und Jugendlichen blieben in den Findel- und Waisenhäusern, bis sie selbstständig und alt genug waren, um sich, durch das Erbetteln von Almosen, eigenständig versorgen zu können. Die Häuser dienten nur als Versorgungsstätte und besaßen keinerlei Erziehungsziele. Somit wurde die spätere Lebenssituation schon relativ früh festgelegt: aus jugendlichen Kindern wurden herumstreunende Arme.
Durch Seuchen, Kriege, der Auflösung der mittelalterlichen Ständeordnung und noch vielen anderen Probleme kam es zu einer Zunahme der herumstreunenden Armen. Das Betteln wurde zu einer sündigen Eigenschaft genau wie Faulenzen und Ungehorsam. Es folgte eine einschränkende Armenpolitik in den Städten, die es verbot, um Almosen zu betteln. Das Betteln hatte eine große Bedeutung in der damaligen katholisch geprägten Gesellschaftsordnung. Da jedoch mit drastischen Strafmaßnahmen gedroht wurde, hatte das den Zusammenbruch der städtischen Armenpflege zur Folge. (vgl. Hansbauer 1999, S.27)
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Parallel zu dieser repressiven Ausgrenzung der Armen und deren Kinder fand eine langsame Aufwertung der Berufsarbeit statt. Wo vorher die Arbeit als notwendiges Übel verrichtet wurde, empfand man die beruflich geordnete Arbeit nun als sehr wichtig und hoffte auf religiöse Prämien. Im Zuge dieses Einstellungswandels forderte die Fürsorge eine Arbeitspflicht für Arme. Zum ersten Mal kam der Gedanke an eine systematische Arbeitserziehung auf. Arme sollten zuerst mit Unterstützung, und dann, im arbeitsfähigen Alter, zur Arbeit erzogen werden. Zumindest für Jungen organisierten die Findel- und Waisenhäuser nun eine ausreichende Ausbildung. Die Durchsetzung der Arbeitspflicht blieb zunächst erfolglos. Es gab zu viele Arbeitskräfte und zu wenig Bedarf. Zusätzlich zur Ausgrenzung der Armenbevölkerung kamen Überlegungen auf, sie durch Erziehung zu disziplinieren. Schon hier machte sich ein allmählicher Wandel der Fürsorge bemerkbar. (vgl. ebd. S. 27)
Im Frühkapitalismus (Ende 16.Jahrhundert) gab es die ersten Veränderungen. In England entstanden Arbeits- und Zuchthäuser in denen herumziehende Arme durch Folter zur Arbeit gezwungen wurden. In abgewandelter Form entstanden diese Anstalten auch in Deutschland. Hier war der Gedanke an Arbeitserziehung überwiegend wirtschaftspolitisch und pädagogisch. Durch Zucht und Arbeit sollten Straftäter und verwahrloste Jugendliche moralisch gebessert und erzogen werden, um dann, nach der Integration in die Gesellschaft, der Wirtschaft von Nutzen zu sein. Die allmähliche Durchsetzung erfolgte aber erst mit Ende des 30 jährigen Krieges (1648).
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3. Pietismus und Aufklärung ( ca. 1650 - 1820)
Der aufkommende Pietismus (religiöse Gegenbewegung zum Protestantismus) gab der Anstaltserziehung neue Anregungen. Die religiöse Seite von Demut und Unterordnung in de Erziehung wurden stark betont. 1695 baute August Hermann Francke (1663 - 1727) die „Halleschen Anstalten“. Nach seiner Vorstellung musste der Eigenwillen der Kinder gebrochen und Gehorsam erzwungen werden. Die Kinder wurden unter ständige Aufsicht gesetzt, um sie vor den „Verlockungen der Welt“ zu schützen. Zusätzlich mussten sie ständig einer nützlichen Beschäftigung, ausgerichtet nach Neigung und Fähigkeit, nachgehen, um sich früh auf die Berufsarbeit vorzubereiten. (vgl. ebd. S. 29) Es war kein Platz für Spiel und Fröhlichkeit. Man folgte der Forderung der polizeilichen Armenpflege und versuchte durch eine verbesserte äußere Umsorgung das Bettelwesen komplett abzustellen. Zeitgleich entwickelte sich ein neuer „Organisationstyp“. Eine einzelne Person an der Spitze kümmert sich um soziale Probleme und deren Lösung. Somit wurde Francke zum ersten Unternehmer in der privaten Fürsorge. Als Träger fungierte eine Art Organisation („Gesinnungsfreunde“), die über Spenden für den Erhalt der Einrichtung sorgte. Derartige Initiativen blieben die Ausnahme, denn die Mehrheit der Kinder lebte weiterhin in den schlechtesten Lebensverhältnissen innerhalb der vorhandenen Einrichtungen. Man wollte nicht auf die Nutzung der kindlichen Arbeitskraft verzichten. (vgl. ebd. S. 29) In „fürstlichen Waisenhausstiftungen“ war die Kinderarbeit die Erwerbsarbeit, die den finanziellen Gewinn einbrachte. Die Unternehmer und gleichzeitig Führer der Häuser mussten ihre Familien ernähren. Der schulische Unterricht war Nebensache. Man rechtfertigte sich damit, „die Kinder dadurch zu guten Christen und nützlichen Gliedern der Gesellschaft erziehen zu können.“ (Post 2002, S. 15)
Mit der Aufklärung (Ende des 18. Jahrhundert) kam es zum „Waisenhausstreit“. Es entstand scharfe Kritik an den Waisenhäusern. Es gab Forderungen nach mehr Hygiene und gesundheitsfördernder Versorgung. Man verlangte sowohl nach einer besseren Behandlung der Kinder als auch nach einer weniger religiösen Erziehung. Ebenfalls sollten ihnen Entwicklungs- und Lernphasen ermöglicht werden. Daraufhin kam es zu Schließungen vieler Findel- und Waisenhäuser und zur Unterbringung der Kinder in der Familienpflege. Diese
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Arbeit zitieren:
Diana Biendarra, 2005, Ein historischer Überblick über die Kinder- und Jugendfürsorge vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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