Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis. IV
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis VI
Abstract VII
1 Bilanzierung des Eigenkapitals nach IFRS. 1
1.1 Begriff des Eigenkapitals. 1
1.2 Eigenkapitalabgrenzung nach IAS 32. 2
1.2.1 Eigenkapital als Finanzinstrument 2
1.2.2 Problemstellung. 3
1.2.3 Eigenkapital oder Fremdkapital 4
1.2.4 Behandlung von eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten 9
1.2.5 Auswirkungen der Abgrenzungsregeln für deutsche Unternehmen 13
1.2.6 Beurteilung der Eigenkapitalabgrenzung. 15
1.3 Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss 18
1.3.1 Eigenkapital in der Bilanz. 18
1.3.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung 21
2 Analyse des Eigenkapitals nach IFRS 25
2.1 Funktionen des Eigenkapitals 25
2.2 Kapitalstrukturanalyse 26
2.3 Kennzahlen des Eigenkapitals als Beurteilungsmaßstab. 28
2.4. Einfluss immaterieller Vermögenswerte 31
2.5 Das bilanzanalytische Eigenkapital 33
2.5.1 Aktivierte Geschäftswerte. 35
2.5.2 Passivischer Unterschiedsbetrag 37
2.5.3 Latente Steuern. 38
2.5.4 Pensionsrückstellungen 41
2.5.5 Mezzanine-Kapital und Einlagen in Personengesellschaften 43
2.6 Faktische Wahlrechte mit Eigenkapitalwirkung. 45
2.6.1 Aktivierung von Entwicklungskosten 45
2.6.2 Finanzinstrumente 47
2.6.3 Folgebewertung des Geschäfts- und Firmenwertes 48
2.6.4 Sonstige Eigenkapitalwirkungen 50
Inhaltsverzeichnis III
2.7 Analyse der Eigenkapitalveränderungsrechnung. 50
2.7.1 Neubewertung von Sachanlagen 51
2.7.2 Währungsumrechnung 54
Literaturverzeichnis 58
Abkürzungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis
A AG Aktiengesellschaft
B BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BGB Bürgerliches Gesetzbuch
D DB Der Betrieb (Zeitschrift) DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
G
GenG Genossenschaftsgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung
E EStG Einkommensteuergesetz
H
HGB Handelsgesetzbuch
V Abkürzungsverzeichnis
I IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRS International Financial Reporting Standards IRZ Zeitschrift für internationale Rechnungslegung
K
KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)
P PiR Praxis der internationalen Rechnungslegung (Zeitschrift)
R rev. revised (überarbeitet)
U US United States USA United States of America
W
WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
Z ZIR Zeitschrift für internationale Rechnungslegung
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IAS 32
Abbildung 2: Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz
Abbildung 3: Eigenkapitalveränderungen
Abbildung 4: Das bilanzanalytische Konzerneigenkapital.
Abbildung 5: Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
Abbildung 6: Finanzinstrumente nach IAS 39
Abstract VII
Abstract
Die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS hat gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung und Analyse des Eigenkapitals. Schon die Definition von Eigenkapital ist eine andere als nach HGB. Das kann sich maßgeblich auf die Höhe des Eigenkapitals und damit auf die Kennzahlen zur Unternehmensbeurteilung auswirken. Im Rahmen der Bilanzanalyse stellt sich somit die Frage, ob die Kennzahlen nach IFRS jetzt anders interpretiert werden müssen.
Den Grundstein für die Analyse des Eigenkapitals legt die Darstellung der Bilanzierung. Dabei spielt die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital eine wesentliche Rolle. Nach dem derzeit gültigen IAS 32 führt jeder Zahlungsanspruch gegenüber dem Unternehmen außerhalb der Liquidation zur Entstehung einer Verbindlichkeit. Als Folge sind Gesellschaftereinlagen bei Personengesellschaften und Genossenschaften per se sowie Mezzanine-Kapital 1 (z.B. Genussrechte) in Abhängigkeit von ihrer vertraglichen Gestaltung abweichend vom handelsrechtlichen Verständnis als Fremdkapital zu qualifizieren. 2
Im Mittelpunkt meiner Analyse steht die Frage der Neuinterpretation von auf Eigenkapital basierten Kennzahlen. Bevor diese berechnet werden, ist auszumachen, inwiefern durch Wahlrechte, Ermessensspielräume und Bilanzie-rungsvorschriften der IFRS Einfluss auf das Eigenkapital genommen wurde. Eine besondere Bedeutung hat dabei das bilanzanalytische Eigenkapital, welches im Rahmen der Bilanzanalyse als bereinigtes Eigenkapital in Kennzahlen einfließt.
Sollten sich die Auswirkungen der Eigenkapitalabgrenzung in Zukunft in den Kennzahlen niederschlagen, so müssen diese anders interpretiert werden. Allerdings wären Vergleiche zwischen verschiedenen Gesellschaften erheblich
1 Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen beschreibt als Sammelbegriff Finan-
zierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Misch-
form zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen.
2 Vgl. Rammert, S. / Meurer, H.: Eigenkapitalabgrenzung, in: PiR, Heft 1, 2006, S. 1.
VIII Abstract
erschwert. 3 Um dem Grundziel der Bilanzanalyse, Unternehmensvergleiche anzustellen, weiterhin folgen zu können, sollten solche Einflüsse durch die IFRS bereinigt werden, die an der Werthaltigkeit des Eigenkapitals Zweifel aufwerfen. Damit zum Beispiel die Eigenkapitalquote weiterhin eine treffende Vorstellung darüber vermittelt, wie solide ein Unternehmen finanziert ist, sind Einflüsse auf Zähler und Nenner der Kennzahlen gegebenenfalls bilanzanalytisch zu korrigieren. Nicht werthaltige Positionen werden dabei vom Eigenkapital subtrahiert, werthaltige, aber nicht berücksichtigte Positionen, diesem hinzugerechnet. 4
Entscheidend ist, dass ein Analytiker als Adressat je nach Sichtweise zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen wird. Empfehlenswert ist daher die Ermittlung des bilanzanalytischen Eigenkapitals anteilseignerorientiert auf der einen und gläubigerorientiert auf der anderen Seite zu gestalten. Bilanzposten wie z. B. Mezzanine-Kapital sind dabei im Einzelfall zu prüfen, da sie je nach Sichtweise und vertraglicher Ausgestaltung von Fall zu Fall unterschiedlich interpretiert und damit auch differenziert behandelt werden sollten. 5
3 Vgl. Tanski, J.: IFRS, 2006, S. 169-173.
4 Vgl. Gräfer, H.: Bilanzanalyse, 2005, S. 169-179.
5 Vgl. Werner, T. / Padberg, T. / Kriete, T.: 2005, S. 85f.
Abstract (Englisch) IX
The change-over of the rendering of accounts from HGB to IFRS has serious consequences on the balance sheet preparation and analysis of the equity capital. Even the definition of equity capital is different from that according to HGB. This can have a considerable influence on the magnitude of the equity capital and hence on the ratios for company appraisal. Therefore, in the framework of the balance sheet analysis, the question that comes up is, whether the coefficients according to IFRS should now be construed differently.
The cornerstone of the analysis of the equity capital is the depiction of the balance sheet, for which the delimitation between the equity capital and the debt has a significant role. According to the IAS 32 that is valid currently, every demand for payment made to the company results in a liability being generated - except when the company is in liquidation. As a result, partner’s contributions in the case of unincorporated firms and cooperative associations as such, as well as mezzanine capital (for example, profit participation rights) depending on their contractual formulation, are to be qualified as debt capital in deviation from the commercial understanding.
The focus of the analysis is the question of the new interpretation of equity capital-based key ratios. Before these are calculated, it must be agreed to what extent the equity capital has been influenced by voting rights, discretionary margins and balance sheet requirements of the IFRS. In this, particular significance attaches to the balance sheet analysis-based equity capital which gets incorporated in the ratios in the framework of the balance sheet analysis as adjusted equity capital.
If the effects of the equity capital demarcation have to be reflected in the ratios in future, they will have to be interpreted differently. However, comparisons between different companies would hardly be possible any more. To be able to continue achieving the basic aim of the balance sheet analysis of generating company comparisons, those influences should be adjusted by the IFRS, which cast doubt on the value of the equity capital. For example, in order that the equity capital ratio should continue to provide an accurate assessment of
Abstract (Englisch) X
how solidly a company is financed, the influences on the nominator and de-nominator of the ratios should be corrected, if necessary, from a balance sheet analysis standpoint. Non-collectible positions would then be subtracted from the equity capital, collectible positions that have not been considered would be added to the equity capital.
What is decisive is that an analyst will arrive at different results, depending on his or her perspective as the addressee. Therefore, the determination of the equity capital from a balance sheet analysis standpoint, on the one hand on a shareholder-oriented basis, and on the other hand, on a creditor-oriented basis is recommended. Balance sheet items like mezzanine capital should be checked on a case-to-case basis, they have to be differently interpreted and hence also treated differently from case to case according to the perspective and contractual structure.
1 Bilanzierung des Eigenkapitals nach IFRS 1
1 Bilanzierung des Eigenkapitals nach IFRS
1.1 Begriff des Eigenkapitals
Das Eigenkapital eines Unternehmens ist eine wesentliche Grundlage seiner geschäftlichen Tätigkeit und stellt eine der wichtigsten Bilanzpositionen dar. 6 Es kann unter anderem Aufschluss geben über die finanzielle Stabilität, die Haftungsgrundlage und die Ausschüttung eines Unternehmens. Sowohl für Unternehmen selbst als auch für Rechnungslegungsadressaten bietet es Anhaltspunkte bei Entscheidungen.
Nach HGB umfasst das Eigenkapital „[…] die der Unternehmung von ihren Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellten Mittel, die dem Unternehmen durch Zuführung von außen oder durch Verzicht von innen zufließen.“ 7 Bilanziell ergibt es sich als Differenz zwischen der Summe der Aktiva und der Summe der Schulden. Dem entspricht auch die Definition nach IFRS. Da dem Eigenkapital kein gesonderter IFRS gewidmet ist, handelt es sich entsprechend der allgemeinen Erläuterungen im Rahmenkonzept (frame- work) umden nach Abzug aller Schulden (liabilities) verbleibenden Restbetrag der Vermögenswerte (assets) des Unternehmens. 8 Ausweis und Höhe des Eigenkapitals resultieren somit wie auch im Handelsrecht aus dem Ansatz und der Bewertung der übrigen Bilanzposten. 9
Weiterhin wird das Eigenkapital von den Abgrenzungskriterien für Eigen- und Fremdkapital sowie den Grundsätzen der Ergebnisrealisation des Eigenkapitals beeinflusst 10 , auf die im Verlauf der vorliegenden Arbeit eingegangen wird.
6 Vgl. Pellens, B / Fülbier, R. / Gassen, J.: Rechnungslegung, 2004, S. 428.
7 Coenenberg, A.: Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 283.
8 Vgl. KPMG: IFRS, 2004, S. 97; auch: Gräfer, H. / Sorgenfrei, C.: Rechnungslegung, 2004,
S. 258.
9 Vgl. Baetge, J. / Kirsch, H. / Thiele, S.: Bilanzen, 2005, S. 467.
10 Vgl. Scheffler, E.: Eigenkapital, 2006, S. 15.
1 Bilanzierung des Eigenkapitals nach IFRS 2
1.2 Eigenkapitalabgrenzung nach IAS 32
1.2.1 Eigenkapital als Finanzinstrument
Finanzinstrumente werden grundsätzlich in originäre und derivative Finanzinstrumente unterteilt. Originäre Finanzinstrumente differenzieren wiederum eigenkapital- und fremdkapitalbezogene Finanzinstrumente. Eigenkapitalinstrumente sind z.B. Aktien, Stille Einlagen und Genussscheine. 11 Forderungen, Verbindlichkeiten und Zerobonds zählen unter anderem zu den fremdkapitalbezogenen originären Finanzinstrumenten. Unter dem Begriff „derivative Finanzinstrumente“ werden vor allem neuere Kapitalmarktprodukte, wie zum Beispiel Optionen, Futures und Swaps verstanden. 12
In den IAS sind Finanzinstrumente sehr förmlich definiert. Als Finanzinstrument gilt danach jeder Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. 13 Dadurch lassen sich Finanzinstrumente grob in finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente unterteilen. Nach IAS 32 stellt Eigenkapital ein solches Finanzinstrument dar, d.h. einen Vertrag zwischen dem Emittenten und dem Inhaber des Eigenkapitalinstruments. Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten begründet. 14 Damit es sich um ein Eigenkapitalinstrument handelt, darf der Kapitalgeber außerhalb der Liquidation keinen vertraglichen Zahlungsanspruch gegenüber dem emittierenden Unternehmen besitzen. 15 Nur Eigenkapital, das der Definition eines Eigenkapitalinstruments entspricht, darf als solches bilanziert werden. 16
11 Stille Einlagen und Genussscheine können im Zuge der Eigenkapitalabgrenzung unter
bestimmten Umständen als Fremdkapital klassifiziert werden.
12 Vgl. Coenenberg, A.: Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 225.
13 Vgl. Isert, D. / Schaber, M.: Eigenkapitalabgrenzung, in: KoR, Heft 7-8, 2005, S. 299.
14 Vgl. Federmann, R.: IFRS, 2004, S. 292.
15 Vgl. Rammert, S. / Meurer, H.: Eigenkapitalabgrenzung, in: PiR, Heft 1, 2006, S. 1.
16 Vgl. Scheffler, E.: Eigenkapital, 2006, S. 29.
1 Bilanzierung des Eigenkapitals nach IFRS 3
1.2.2 Problemstellung
Aufgabe der IFRS ist es, die Qualität der Finanzberichterstattung zu erhöhen. Durch sie soll eine höhere Transparenz und eine bessere internationale Vergleichbarkeit der Rechnungslegungsvorschriften erreicht werden. 17 Im Vergleich zur HGB-Rechnungslegung sollen Jahresabschlussadressaten einen deutlich besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erhalten. 18 Durch die Novellierung von IAS 32 (also die Veränderung von IAS 32 bzw. der Übergang von IAS 32 (rev. 1998) auf IAS 32 (rev. 2003)) wird dieses Ziel jedoch teilweise nicht mehr verfolgt. 19 Hierdurch kommt es zu einem Bilanzbild, welches für den Abschlussadressaten kaum noch nachvollziehbar ist 20 , denn die geplanten Änderungen in der Eigenkapitalabgrenzung können schwerwiegende Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals mit sich führen.
Die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS lässt allgemein eine Erhöhnung des Eigenkapitals erwarten. 21 Durch Vorfälle wie z. B. der Aktivierung von Entwicklungskosten, einer geänderten Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode sowie Unterschiede in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen und sonstigen Rückstellungen kann das Eigenkapital stark ansteigen. So erhöhte sich beispielsweise das Eigenkapital der Volkswagen AG beim Übergang von HGB auf IFRS im Jahr 2000 um stattliche 11 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Plus von 113%! 22 Doch obwohl ein höherer Eigenkapitalausweis empirisch bestätigt wird 23 , können vor allem die internationalen Grundsätze zur Eigenkapitalabgrenzung den Effekt im Einzelfall erheblich dämpfen. 24
17 Vgl. Wagenhofer, A.: IFRS, 2005, S. 1.
18 Vgl. Ammann, H. / Müller, S.: IFRS, 2006, S 66f.
19 Vgl. Küting, K. / Wirth, J. / Dürr, U.: IAS 32, in: WPg, Heft 6, 2006, S. 345.
20 Vgl. Küting, K. / Wirth, J. / Dürr, U.: Eigenkapitalabgrenzung, in: WPg, Heft 3, 2006, S.
69.
21 Vgl. Rammert, S. / Meurer, H.: Eigenkapitalabgrenzung, in: PiR, Heft 1, 2006, S. 1.
22 Vgl. Volkswagen AG: Geschäftsbericht 2001, S. 86.
23 Vgl. Zeimes, M.: Konzernabschluss, in: DStR, Heft 38, 2002, S. 1634 ff; auch: Peemöller,
V.: Bilanzanalyse, 2003, S. 321.
24 Vgl. Rammert, S. / Meurer, H.: Eigenkapitalabgrenzung, in: PiR, Heft 1, 2006, S. 1.
1 Bilanzierung des Eigenkapitals nach IFRS 4
Nach IAS 32 begründet faktisch jede Kapitalüberlassung, die vor Liquidation des Unternehmens eine Zahlungsverpflichtung auslösen kann, eine Verbindlichkeit. 25 Die Höhe der Wahrscheinlichkeit dafür, dass es beim Emittenten tatsächlich zu einer Zahlungsverpflichtung kommt, ist bei der Bilanzierung unrelevant. 26 So warnt z. B. die Sixt AG, dass durch die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS im Jahresabschluss 2005 und die damit einhergehende Umgliederung von Genussscheinen im Wert von 100 Millionen Euro die Konzerneigenkapitalquote erheblich sinken kann. 27
Personengesellschaften und Genossenschaften sind davon in noch stärkerem Maße betroffen. Da der deutsche Gesetzgeber den Gesellschaftern beider Rechtsformen ein unbedingtes Kündigungsrecht zusichert, besitzen deren Anteile nach IFRS Fremdkapitalcharakter. Per Definition haben Personengesellschaften für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.05 beginnen, kein Eigenkapital mehr. Die Einlage der Gesellschafter wird aufgrund eines möglichen Rückzahlungsanspruchs als Fremdkapital klassifiziert. 28 Eine Abfindungsverpflichtung für die Gesellschaft liegt dabei nicht nur in den gesetzlichen Regelstatut liegenden Fällen vor. Je nach Auslegung des IAS 32 haben Genossenschaften das Geschäftsguthaben und Personengesellschaften das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital in der IFRS-Bilanz dadurch als Fremdkapital auszuweisen. 29
1.2.3 Eigenkapital oder Fremdkapital
Bei der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bestehen weit reichende Unterschiede zwischen HGB und IFRS. 30 Dies bereitet einer Vielzahl von deutschen Unternehmen erhebliche Probleme. Ein Großteil von Finanzie- 25 Vgl.Rammert, S. / Meurer, H.: Eigenkapitalabgrenzung, in: PiR, Heft 1, 2006, S. 1.
26 Vgl. Isert D. / Schaber M.: Eigenkapitalabgrenzung, in: KoR, Heft 9, 2005, S. 357.
27 Vgl. Sixt AG: Geschäftsbericht 2004, S. 14.
28 Vgl. Küting, K. / Wirth, J. / Dürr, U.: Eigenkapitalabgrenzung, in: WPg, Heft 3, 2006, S.
78.
29 Vgl. Lüdenbach, N. / Hoffmann, W.: Eigenkapital, in: BB, Heft 19, S. 1024.
30 Vgl. Rammert, S. / Meurer, H.: Eigenkapitalabgrenzung, in: PiR, Heft 1, 2006, S. 6.
1 Bilanzierung des Eigenkapitals nach IFRS 5
rungsmitteln, die nach deutschem Handelsrecht als Eigenkapital zu klassifizieren sind, stellt nach IFRS Fremdkapital dar. 31
Ein Finanzinstrument ist nach den IFRS ausschließlich dann als Eigenkapital zu klassifizieren, wenn der Kapitalgeber außerhalb der Liquidation keinen vertraglichen Zahlungsanspruch gegenüber dem emittierenden Unternehmen besitzt. Finanzinstrumente, die auf einem vertraglichen Zahlungsanspruch gegenüber dem Unternehmen beruhen, stellen wirtschaftlich betrachtet Eigenkapital dar und wurden nach IAS 32 (rev. 1998) dementsprechend auch als Eigenkapital erfasst. Nach IAS 32 (rev. 2003) werden diese Finanzinstrumente nun als Fremdkapital klassifiziert. 32 Das hat zur Folge, dass jeder Vertrag, der auch entgegen dem erklärten Willen des Unternehmens zu einem Mittelabfluss führen kann, als Fremdkapital zu bilanzieren ist. 33
Entscheidender Faktor für den Ausweis als Verbindlichkeit ist, dass der Emittent den Rückzahlungsanspruch des Inhabers nicht verweigern kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Berechtigte von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht oder nicht. Da es auf Kriterien wie zum Beispiel Haftungs-und Garantiefunktion, Nachrangigkeit oder Nachhaltigkeit der Kapitalüberlassung nicht ankommt, gelten allgemein kündbare Kapitaleinlagen nach IFRS stets als finanzielle Verbindlichkeiten. 34 Diese Sichtweise der IFRS ist sehr „eindimensional“. Lediglich die Finanzierungsfunktion des Eigenkapitals ist von Bedeutung. Auf rechtliche und betriebswirtschaftliche Charakteristika des Eigenkapitals wird keine Rücksicht genommen. Der wiederholten Forderung des IASB, den wirtschaftlichen Inhalt und nicht die formale Gestaltung eines Sachverhalts als maßgeblich für die Bilanzierung anzusehen, wird bis heute nicht nachgegangen. 35
31 Vgl. Breker, N. / Harrison, D. / Schmidt, M.: Eigenkapitalabgrenzung, in: KoR, Heft 11,
2005, S. 479.
32 Vgl. Isert, D. / Schaber, M.: Eigenkapitalabgrenzung, in: KoR, Heft 7-8, 2005, S. 310.
33 Vgl. Rammert, S. / Meurer, H.: Eigenkapitalabgrenzung, in: PiR, Heft 1, 2006, S. 1.
34 Vgl. Scheffler, E.: Eigenkapital, 2006, S. 60.
35 Vgl. Scheffler, E.: Eigenkapital, 2006, S. 63.
Arbeit zitieren:
Timo Lösche, 2006, Bilanzierung und Analyse des Eigenkapitals in IFRS Jahresabschlüssen, München, GRIN Verlag GmbH
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Kritische Würdigung der Eigenkapitalabgrenzung nach IFRS
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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