Gliederung
1. Einleitung 3
2. Frauenpolitik
2.1. Definition 4 - 5
2.2. Geschichte der Frauenbewegung und Frauenpolitik 5 - 6
2.3. Zur aktuellen Situation von Frauen in Deutschland 6 - 8
2.4. Frauenpolitik in Deutschland 8 - 10
3. Gender Mainstreaming
3.1. Definition 10 - 12
3.2. Rechtliche und politische Voraussetzungen und Vorgaben 12 - 13
3.3. Geschichte des Konzeptes 13 - 14
3.4. Ziele 14
3.5. Verfahren 14 - 15
3.6. Wie funktioniert Gender Mainstreaming? 15 - 18
4. Unterschiede zwischen Gender Mainstreaming und Frauenpolitik
4.1. Differenz von Gender Mainstreaming zur Frauenpolitik 18 - 19
4.2. Das Neue an Gender Mainstreaming 19 - 20
5. Fazit 21
6. Literaturverzeichnis 22 - 23
2
1. Einleitung
Die Geschichte Deutschlands zeigt, dass Politik über Jahrhunderte hinweg eine reine Männerdomäne war. Erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts begannen feministische Wissenschaftlerinnen die Gleichsetzung von Politik und Männern kritisch in Frage zu stellen. Seit dem bekommen Frauen immer mehr Recht zugesprochen, doch auch in der heutigen Zeit ist noch lange nicht von einer Gleichberechtigung von Mann und Frau zu sprechen. Doch diese Gleichberechtigung wirkt auf beiden Seiten. Es gibt Bereiche, in denen Männer unterrepräsentiert und nicht gleichberechtigt sind, ebenso, wie es vor allem in der Politik und in Führungspositionen eine Gleichberechtigung der Frau noch lange nicht gibt. In Deutschland existiert immer noch ein hierarchisches Geschlechterverhältnis, welches auch für Männer mit einem anderen Lebenskonzept, wie z.B. eine familienorientierte Lebensführung, die Gleichstellung in der Gesellschaft erschwert.
Die Frauenbewegungen in der Geschichte Deutschlands hat das Konzept der Frauenpolitik hervorgebracht. In diesem Konzept geht es einzig und allein um die Belange der Frau, sowie derer Gleichberechtigung. Da aber nicht nur Frauen um Gleichberechtigung und Gleichstellung in der Gesellschaft bemüht sind, hat sich in den 80er Jahren das Konzept des Gender Mainstreamings entwickelt, welches viel breiter gefaßt und auch um die Gleichberechtigung des Mannes bemüht ist.
In dieser Arbeit soll die Frauenpolitik mit dem Gender Mainstreaming Konzept verglichen und die Differenzen herausgearbeitet werden. Hauptfrage dabei ist, ob beide Konzepte das gleiche Ziel verfolgen.
Im Ersten Teil der Arbeit (Punkt 2) soll kurz die Frauenpolitik definiert sowie eine Darstellung der historischen Entwicklung und der heutigen Situation der Frauenpolitik in Deutschland erläutert werden.
Der Zweite Teil (Punkt 3) befasst sich dann etwas ausführlicher mit dem Konzept des Gender Mainstreaming. Unter anderem werden Aspekte der rechtlichen und politischen Voraussetzungen, Ziele und die Frage nach der Funktionsweise des Gender Konzeptes erklärt.
Der Punkt 4 beinhaltet die Differenzierung der beiden Konzepte und welche neuen Aspekte das Gender Mainstreaming mit sich bringt.
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2. Frauenpolitik
2.1. Definition
Der Begriff „Frauenpolitik“ ist ein „Produkt der Frauenbewegung und der Reformpolitik der 70er Jahre.“ (Vgl. Schuster, 1997, S. 21)
Frauenpolitik ist Bestandteil einer umfassenden Gesellschaftspolitik, mit einer je nach politischer Grundhaltung variierenden Zielsetzung. 1
Das zentrale Ziel der Frauenpolitik liegt darin, dass unterschiedliche Lebenswelten von Frauen und Männern nicht zur Rechtfertigung von Diskriminierung dienen dürfen. 2 Weiterhin soll es zur Abschaffung sozialer, wirtschaftlicher und politischer Benachteiligung von Frauen kommen, um langfristig die in Artikel 3 des Grundgesetzes garantierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu gewährleisten. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frauen gilt als zentrales Merkmal der Frauenpolitik. Frauen sollen in ihren Leistungen und Fähigkeiten anerkannt werden. Gleichzeitig soll ihre Benachteiligung abgebaut und die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung aufgehoben werden. Schwerpunkte der Frauenpolitik sind u.a. die familienfreundliche Gestaltung des Arbeitslebens, die Wiedereingliederung in den Beruf, die Verbesserung des Angebotes von Kinderbetreuungseinrichtungen, Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit, Aufwertung der Familienarbeit, verstärkte Einbeziehung von Frauen in Politik und Gesellschaft. 3
In der öffentlichen Diskussion und wissenschaftlichen Literatur werden drei Interpretationstypen von Frauenpolitik unterschieden: 1. Politik von Frauen (subjektbezogen) 2. Politik für Frauen (objektbezogen) 3. Politik im Interesse von Frauen (inhaltsbezogen).
Im ersten Fall ist jede Politik, die von Frauen gemacht wird, als subjektbezogen und somit als Frauenpolitik zu verstehen. Die inhaltliche Konkretisierung und normative Zielsetzung
1 Vgl. STIMMER, 2000, S. 246
2 Vgl. Trauernicht in KREFT/MIELENZ, 2005, S. 311
3 Vgl. Süssmuth in LISSNER/ SÜSSMUTH/ WALTER, 1988, S. 370 - 372
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des Begriffs wird dabei außer Acht gelassen. Dieser Definitionstypus reduziert die Frauenpolitik auf eine hohe Repräsentanz von Frauen in politischen Gremien. Die zweite Definitionsvariante bezieht sich auf das Objekt, also auf die Betroffenen der Politik. Frauenpolitik umfasst demzufolge alle Politikbereiche und politische Entscheidungen, die Frauen betreffen. Frauenpolitik wird in der heutigen Zeit auch noch oft synonym mit Familienpolitik verwendet, da Frauen im traditionellen Rollenverständnis noch immer der private familiäre Bereich zugeordnet wird.
Die dritte Definitionsvariante ist mit einer normativen Zielsetzung behaftet. Im Focus steht die Umsetzung des verfassungsmäßig garantierten Gleichberechtigungsgebotes des Artikels 3 Absatz 2 GG. Zu diesem Zweck sollen jegliche geschlechtsspezifische Ungleichheiten in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen beseitigt und Wege der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen gefunden werden. Frauenpolitik wird in diesem Zusammenhang als eigenes Politikfeld begriffen, das in alle anderen Politikfelder hineinreicht. Heute hat sich die letzte Definitionsvariante, die als Synonym für Gleichstellungs-, Gleichberechtigungs- oder Frauenemanzipationspolitik steht, auf breiter Basis durchgesetzt. 4
2.2. Geschichte der Frauenbewegung und Frauenpolitik
Frauenbewegungen sind soziale und politische Bewegungen von Frauen, die gegen die gesellschaftlichen und individuellen Beschränkungen ihrer Lebensgestaltungsmöglichkeiten kämpfen und sich für die Rechte der Frau in der Gesellschaft einsetzen. Frauenbewegungen sind meistens historisch und international. Die Ursprünge der Frauenbewegungen liegen in der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts. 5 Den Grundstein für die Frauenbewegungen legte die Französin Olympe de Gouges 1791 mit ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“. 6 In Deutschland erfolgte die Frauenbewegung in drei Wellen. 7 Die erste Welle der modernen Frauenbewegung oder Frauenrechtsbewegung wurde durch die Märzrevolution 1848 ausgelöst und dauerte bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Hier wurde für die grundsätzlichen politischen und bürgerlichen Rechte der Frauen wie z.B. das Frauenwahlrecht, das in Deutschland erst im November 1918 rechtlich verankert
4 Vgl. SCHUSTER, Anke, 1997, S. 22 - 23
5 Vgl. STIMMER, 2000, S. 246
6 Vgl. Süssmuth in LISSNER/ SÜSSMUTH/ WALTER, 1988, S. 367 - 368
7 Vgl. Lenz in BECKER/ KORTENDIEK, 2004, S. 666
5
wurde, das Recht auf eine Erwerbstätigkeit und das Recht auf Bildung gekämpft. Wichtigste angestrebte Ziele der ersten Frauenbewegung waren das:
- Recht auf Erwerbsarbeit
- Recht auf Bildung,
- Recht auf Teilnahme am politischen Leben. 8
Die zweite Welle der Neuen Frauenbewegung (seit den 1960er Jahren), die über den Feminismus ein Theoriekonzept herstellte, ging über das Ziel einer 'Gleichberechtigung' von Mann und Frau auf politischer, sozialer und sowohl beruflicher als auch privater Ebene hinaus. Sie entstand im Kontext der Studentenbewegungen und verstand sich als partei-und verbandspolitisch unabhängige (autonome) Bewegung. Sie thematisierte in ihren Diskussionen und Aktionen vor allem die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches, Gewalt gegen Frauen, Lohn für Hausarbeit und alternative Lebensformen für Frauen. Zu dieser Zeit entstanden Gesundheits- und Bildungsprojekte, Bildungszentren für Frauen und Frauenhäuser. Aus den Theoretischen Arbeiten dieser Zeit entwickelte sich die Frau-enforschung und die Themen dieser Zeit wurden in heutige Frauenpolitik und gesetzliche Regelungen einbezogen. 9
In den 1990er Jahren zeichnete sich vor allem in den USA eine dritte Welle der Frauenbewegung ab, die die Ideen der zweiten Welle in modifizierter Form fortsetzt. 10
2.3. Zur aktuellen Situation von Frauen in Deutschland
Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 3 Absatz 2 festgelegt. Dieser Gleichberechtigungsgrundsatz wurde 1994 durch eine Kompromissformel ergänzt. Diese lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese Ergänzung des Absatzes 2 zeigt, „dass die soziale Realität mit den Verfassungsnormen offensichtlich nicht Schritt gehalten hat.“ (vgl. Cordes, 1996, S. 9)
Die Benachteiligung von Frauen im Vergleich zu Männern ist trotz aller Fortschritte und Veränderungen der letzten Jahre weiterhin vorhanden. Die Gesellschaft ist gekennzeichnet durch eine „asymmetrische, geschlechtsspezifische Verteilung von ökonomischer Macht, von Einfluss, Repräsentation und Möglichkeiten zu Partizipation und Gesellschaftsspaltung“. (Vgl. Cordes, 1996, S. 9)
8 Vgl. Süssmuth in LISSNER/ SÜSSMUTH/ WALTER, 1988, S. 367 - 368
9 Vgl. STIMMER, 2000, S. 246
10 Vgl. Lenz in BECKER/ KORTENDIEK, 2004, S. 672 - 673
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Arbeit zitieren:
Stefanie Witt, 2006, Gender Mainstreaming und Frauenpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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