Die illegalen Musiktauschbörsen wie KaZaA oder eDonkey haben zu großen Umsatzeinbrüchen in der Musikindustrie geführt. In den vergangenen drei Jahren sind die Umsätze in Deutschland um rund zehn Prozent gesunken. 2002 wurden in Deutschland nur 165 Millionen CD-Alben verkauft. Aber 259 Millionen CD-Rohlinge wurden von Privatpersonen mit Musik bespielt, das entspricht einem Wachstum von 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 622 Millionen Titel wurden in diesem Zeitraum aus dem Internet heruntergeladen. Dies geht aus einer Studie hervor, die der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Filmförderungsanstalt in Auftrag gegeben haben.
Das Runterladen und Brennen von Musik aus dem Internet verstößt gegen das Urheberrecht. Der Produzent des Musikstücks hat Rechte an seinem Stück, die er an Plattenfirmen und Phonoverbände verkauft. Wer Musik vervielfältigt, muss laut Gesetz, eine Lizenz für das Musikstück besitzen. Die Musikindustrie kämpft schon länger gegen das illegale Musiktauschen im Netz. Nun versuchen die deutschen und europäischen Phonoverbände, durch legale Download-Angebote von Musik Alternativen zu den illegalen Tauschbörsen zu schaffen. Denn Versuche, das Kopieren und Tauschen von Musik einzudämmen, zeigen trotz DRM bislang kaum Erfolge. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhard begründet die Notwendigkeit von legalem Musikdownload: „Illegale Musikangebote im Internet sind nichts anderes als Diebstahl. Hier werden Komponisten, Textdichter, Musiker und Tonträgerhersteller um ihre Rechte betrogen. Wer Musik anbietet, ohne die Rechte erworben zu haben, verstößt gegen das Urheberrecht, macht sich strafbar und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen.“
Durch Aktionen wie dem „Digital Download Day“ versucht die Musikbranche auf legale Downloadseiten hinzuweisen und sie den Usern schmackhaft zu machen. Der Digital Download Day lief dieses Jahr europaweit am 9. April an. Eine Woche lang war es möglich, sich auf den Webseiten www.digitaldownloadday.de und www.download-days.de einen Probeaccount einzurichten und ein Guthaben von fünf Euro zu bekommen. Dieses konnte man bei den teilnehmenden Diensten einlösen. Dem Wert von fünf Euro entsprechen beispielsweise fünf Titel auf CD gebrannt oder 500 gestreamte Songs. „Damit wollen wir zeigen, dass legale Musikdienste im Web existieren, und dass diese besser sind als illegale“, erklärte Charles Grimsdale vom Online-Musikservice OD2.
Wer bietet legalen Download an?
Der britische Musikanbieter OD2 und Popfile sind die größten Online-Musikanbieter
www.hotvision.de. Der Downloadbereich von www.wom.de gehört ebenfalls zu OD2.
Popfile ist eine Vertriebspartnerschaft von Universal Musik und der Deutschen Telekom. Popfile bietet seine legalen Downloads
auf der Seite www.popfile.de an und arbeitet mit den Labels polydor, motor, mercury und island zusammen.
Die Aktion „Digital Download Day“ haben OD2 und Popfile zusammen organisiert, da sie sich nicht als Konkurrenten sehen, sondern als Partner im Kampf gegen den illegalen Musiktausch im Internet.
Auch Apple hat jüngst einen Dienst für legale Musik-Downloads gegründet. Den iTunes Music Store gibt es vorerst aber nur in den USA. Zurzeit können allerdings ausschließlich Besitzer eines Macintosh-Rechners oder des neuen iPod die Plattform nutzen. Nach Angaben von Apple-Chef Steve Jobs sind Verträge mit den fünf großen Labels Sony Music Entertainment, Universal Music, Warner Music, BMG und EMI, abgeschlossen worden. Apple verkauft seine Musik im Advanced Audio Coding-Format (MPEG 4 AAC). AAC integriert Digital Rights Management und schütz vor illegaler Vervielfältigung. Der Dienst startete mit 200.000 Songs, die für 99 Cent pro Stück angeboten werden. Nach der einmaligen Zahlung können die Songs für den eigenen Gebrauch auf eine unbegrenzte Zahl von CDs gebrannt und auf beliebig vielen iPods sowie drei Macintosh-Rechnern abgespielt werden. Spätestens bis Ende dieses Jahres soll ein Zugang zu dem Musik-Dienst auch über einen Windows-Rechner möglich sein. Wann der iTunes Music Store auch in Deutschland zu nutzen ist, gab Apple noch nicht bekannt.
Wie funktioniert legaler Download?
Auf den Musik-Plattformen, die legale Downloads anbieten, muss sich der User registrieren, teilweise sogar als eine Art Abonnent. Dazu sind Angaben wie Name und Email-Adresse nötig. Per Suchmaschine oder Inhaltsverzeichnis wird das gewünschte Musikstück ausgesucht. An den jeweiligen Angaben zu einem Song kann man erkennen, welche Rechte (Streamen, Download oder Brennen auf CD) an dem Lied erworben werden können und wie teuer sie sind. Die Rechte erwirbt der Nutzer, indem er die entsprechende Gebühr zahlt. Dafür bekommt er eine elektronische Lizenz auf seinen Rechner geschickt, die das Musikstück für die gewünschte Aktion freigibt. Durch entsprechende Buttons wählt der User die gewünschte Lizenz aus und wählt seine Zahlungsart. Bei den meisten Plattformen kann nur mit Angabe von Visa- oder Kreditkartennummer gezahlt werden.
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Popfile und hotvision ermöglichen aber auch die Bezahlung per Telefonrechnung. Dazu ist ein Anruf bei einer Servicenummer nötig, die beim Lizenzerwerb auf der Seite angeblendet wird. Vorraussetzung ist, dass von einem ISDN- oder DSL-Festnetzanschluss angerufen wird, da man während des Anrufs online bleiben muss. Nach etwas 16 Sekunden wird die Verbindung automatisch getrennt, und per E-Mail wird der Downloadlink für das Musikstück zugeschickt. Mit der nächsten Telefonrechnung wird der Betrag für die Musiklizenz automatisch abgerechnet. Zurzeit wird die Abrechnung per Telefonrechnung von bill4net ausgeführt. Als weitere Zahl-Alternative stellen Popfile und hotvision FIRSTGATE click&buy zur Verfügung. Dafür ist eine Registrierung unter www.firstgate.de beim Anbieter FIRSTGATE nötig. Der Nutzer kann aussuchen, ob er per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen möchte. Abgerechnet wird einmal pro Monat. Datenschutz hat laut FIRSTGATE höchste Priorität.
kann man die Downloadkosten auch mit seiner normalen Telefonrechnung abrechnen lassen. Außerdem stellt Popfile ein Predpaid-Abrechnungsverfahren zur Verfügung, das auf der Internetseite näher beschrieben wird.
Die Musikstücke werden im Windows Media Format (WMA) mit integriertem Digital Rights Management angeboten. WMA ist mit dem Windows Media Payer abspielbar und auch auf viele portable Music Redorder überspielbar. Es ist möglich, die benötigte Version des Media Players bei allen Plattformen von OD2 und Popfile kostenlos herunterzuladen. Schwierig wird es für Nutzer von Windows NT, die bei OD2 Musik downloaden wollen: Bei den Musikportalen braucht man den Windows Media Player 7.0 oder höher, dieser ist nicht mit Windows NT kompatibel. Bei OD2 benötigt man außerdem einen Internet Explorer Version 5.5 oder neuer, dieser ist aber auch kostenlos auf den Musikportalen erhältlich. Popfile gibt keine Angaben, ob eine bestimmte Version des Explorers benötigt wird. Bei Popfile werden noch der My-Playlist-Installer 4.0 und verschiedene Treiber für tragbare MP3-Geräte zum kostenlosen Download angeboten.
Die Musikstücke, die bei Popfile erhältlich sind, kosten einheitlich 99 Cent, egal ob Ladenhüter oder Tophit. Der Nutzer lädt sie auf seinen Rechner runter und kann sie dann nach Belieben auf CD brennen oder auf einen tragbaren Recorder übertragen. Das Angebot umfasst zurzeit 5.000 Titel. Es sind aber eine Ausweitung des Angebots und eine Änderung der Preise auf 0,50 bis 5 € geplant. Alle Schritte sind auf der Website genau erklärt und durch Bilder verdeutlicht. Bei den Musik-Portalen von OD2 kosten die Singles zwischen 0,99 und 1,99 Euro, Alben sind für 12,99 Euro erhältlich. Es wird uneinheitlich abgerechnet. Einige Portale wie beispielsweise www.wom.de rechnen in Credits ab, andere geben direkt den Preis in Euro an. Bei OD2 erhält man auch nicht für alle Songs einheitliche Rechte. So dürfen einige Lieder beispielsweise nicht auf ein anderes Abspielgerät übertragen werden oder nur in begrenzter Anzahl auf CD gebrannt werden.
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Arbeit zitieren:
Catherine Bouchon, 2003, Legale Musik-Downloads , München, GRIN Verlag GmbH
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