1 Was ist die UNCED?
Die UNCED (United Nations Conference on Environment and Development) ist die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung. Die auch als Erdgipfel bekannte UNCED eröffnete ihrer Zeit - sie fand vom 3. bis 14.06.1992 in Rio de Janeiro statt (www.un.org 1997) - völlig neue Dimensionen der weltweiten Zusammenarbeit. Vorherige Konferenzen wie die UNCHE in Stockholm (1972) werden als Vorreiter, aber keinesfalls als in der Größenordnung ebenbürtig gehandelt. In Rio kamen über 19.000 Teilnehmer zusammen, darunter Regierungsvertreter von 178 Staaten und 2400 Mitarbeiter verschiedenster Nichtregierungsorganisationen (NGO) (www.un.org 1997), worin ein weiteres Debüt besteht: nie zuvor wurden NGO’s derart in die Vorbereitungsprozesse einbezogen. Auch die Medienwelt steuerte ihren Teil bei, indem die Öffentlichkeit schon im Vorfeld umfassend informiert und aufgeklärt wurde und so gäbe es kaum einen, „der noch sagen kann, er hätte über die Lage der Menschheit und der Schöpfung nicht Bescheid gewusst“ (Engelhardt & Weinzierl 1993, 1). 7000 Journalisten sorgen vor Ort dafür, dass die stetige Information auch während der Konferenz gesichert ist (Engelhardt & Weinzierl 1993, 4).
Auch, wenn alleine die Information der Menschen als Erfolg angesehen werden kann, so waren die Erwartungen an die UNCED doch viel höher. Die angereisten Vertreter/Innen sollten in den zwölf Konferenztagen über Fragen vieler Themengebiete, von der Abholzung der Tropenwälder über Emissionsregelungen und Desertifikation bis hin zum Artensterben, entscheiden und nennenswerte Erfolge verkünden - so jedenfalls die allgemeine Erwartung - und ein neues Wirtschaftsmodell einführen, das nicht auf Expansion und Gewinn abzielt, sondern auf Entwicklung, Ressourcen- und Umweltschutz im Sinne der nächsten Generationen (Engelhardt & Weinzierl 1993, 108). De facto gab es eher schwammige Ergebnisse, deren Wert an anderer Stelle diskutiert werden soll. Zum einen die 700 Seiten umfassende Agenda 21 und zum anderen drei Deklarationen und eine ‚Beinahedeklaration’. Alle Ergebnisse wurden mit besonderem Augenmerk auf ihre Nachhaltigkeit erarbeitet, die man seit dem Brundtland-Bericht als Muss für jede Form von Entwicklung angesehen hatte. Im Brundtland-Bericht, dem Abschlussbericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (1987) wird Nachhaltigkeit so definiert: “Sustainable development meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.” (Zeschmar-Lahl o.J.)
2 Stimmung vor der Konferenz
Schon Wochen vor der Konferenz stand Rio nicht nur für ein Zusammentreffen der Staatsoberhäupter unseres Planeten, sondern vielmehr für einen Geist, einen damit verbundenen Gedanken, der sogar in der Forderung nach mehr sozialem Denken zwischen den Nationen der Welt, vor allem auch zwischen Nord und Süd, in schriftlicher Form halt fand. Dieser Gedanke des brüderlichen und gerechten Teilens, nicht nur der zu erfüllenden Aufgaben, sondern auch der Schuld an der kritischen Lage des ‚blauen Planeten’ wurde und wird noch heute als der ‚One World’-Gedanke bezeichnet und fand sich im Rahmen der UNCED in dem Wunsch nach dem Geist von Rio wieder (Engelhardt & Weinzierl 1993, 2). An Existenzberechtigung fehlt es dem Geist von Rio angesichts der Themenliste nicht, da allein die Finanzierung verschiedenster Programme nicht bewältigt werden kann, wenn nicht bedingungslos zusammen gearbeitet wird (Engelhardt & Weinzierl 1993, 128 ff.). Anders steht es um die Existenzgrundlagen eines solchen Sozialdenkens, da schon auf den Vorkonferenzen an manchen Stellen das ‚wir’ von einem eindeutigen ‚ich’ in die Schranken gewiesen wurde und die Absichten einiger Länder eher in Richtung einer Verbesserung der eigenen Lage anstatt einer Verbesserung der Gesamtlage
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gingen. Die Befürchtung Klaus Töpfers, damaliger Umweltminister Deutschlands, man würde in einen Umweltkrieg geraten (Engelhardt & Weinzierl 1993, 1) verliert an Absurdität, betrachtet man die Reihe an Absagen, die der Umwelt schon im vorhinein erteilt wurden. George Bush erklärte sich nicht bereit weder beim Artenschutz noch beim Klimaschutz mitzuwirken, dies stelle eine Einschränkung der US-amerikanischen Wirtschaft dar. Carlo Ripa di Meana, seiner Zeit Kommissar der Europäischen Gemeinschaft, will dem Kongress gleich ganz fern bleiben, da er die EG nicht in der Lage sieht „beim Klimaschutz, bei der Einführung der Energiesteuer und bei der Verhinderung des Giftmüllexports“ (Engelhardt & Weinzierl 1993, 1) anderen Staaten ein Vorbild zu sein. Auch der Papst lässt sich vertreten, richtet sich aber mit seiner Überzeugung, Umweltverschmutzung und rasantes Bevölkerungswachstum stünden nicht in Beziehung zueinander, an die WHO (Engelhardt & Weinzierl 1993, 1 f.). Nur ein Jahr später erscheint ein kirchlicher Text, der erklärt, mehr Menschen würden mehr Abfälle und Abgase bedeuten, unter denen gerade in Ballungsräumen wieder der Mensch selber leidet (Morazán 1994, 31). In China, so meint man, sind an dieser Lage allein die reichen Industrienationen Schuld, von denen gleich eine Billionen US Dollar für Umweltprogramme gefordert werden (Engelhardt & Weinzierl 1993, 1 f.).
Hohe Erwartungen und Optimismus sind eher selten und es wird gehofft, wenigstens den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden (Engelhardt & Weinzierl 1993, 7).
3 Anspruch und Wirklichkeit
Der Anspruch der Konferenz lag darin, verschiedenste Probleme, die Weltgemeinschaft betreffend, zu lösen. Vor, während und nach dem Weltgipfel taten sich jedoch Komplikationen und Fehler auf, die verschiedenste Wünsche schon fast utopisch werden ließen. Die Schere zwischen Armut im Süden und Reichtum im Norden öffnet sich immer weiter und nicht nur der Premierminister Malaysias fordert, „dass die Reichen ihren Lebensstil ändern“ (Engelhardt & Weinzierl 1993, 39). Die Entwicklungsländer betrachten die UNCED vorrangig als Entwicklungskonferenz, während die Industrienationen der Nordhalbkugel sie eher als Umweltkonferenz sehen (Engelhardt & Weinzierl 1993, 38). Mit derart unterschiedlichen Erwartungshaltungen zusammenzuarbeiten, bzw. einzusehen, dass das eine mit dem anderen verknüpft ist, stellt zusätzlich zu den geplanten Programmpunkten eine weitere - nicht geplante -Aufgabe dar. Geplant hingegen war die Debatte um das Klima. Treibhauseffekt, Verschiebung der Vegetationsgrenzen, Desertifikation und Artensterben werden von den Inselstaaten, die angesichts des steigenden Meeresspiegels um ihre Küstenregionen fürchten (müssen), in den Hintergrund gedrängt (Engelhardt & Weinzierl 1993, 52). Auf andere Art und Weise sehen vor allem die Afrikaner ihre Länder in Gefahr; die Ausbreitung der Wüsten degradiert ihre Böden und Landwirtschaft ist kaum mehr denkbar (Engelhardt & Weinzierl 1993, 60). Die Desertifikation hängt allerdings eng mit der immensen Abholzung der Tropenwälder zusammen. Hier jedoch erlaubt man keine Einschnitte in die eigene Handlungsfreiheit (Engelhardt & Weinzierl 1993, 71). So ließ man zu, dass alles die Wälder der Erde betreffende unverbindlich bleibt, genau so wie man „die weitgehende Ausklammerung der Bevölkerungsproblematik“ (Engelhardt & Weinzierl 1993, 110) zuließ.
Mit einem nicht nur sinnbildlichen Knall bahnte sich ab 1986 eine weitere Problematik in die Köpfe der Menschen: Nach der Tschernobyl-Katastrophe rückte nicht nur die Atomenergie, sondern die gesamte Lage der osteuropäischen Staaten in ein kritisches Licht. Neben der schlechten Wirtschaftslage herrschen in vielen Industrie- und Ballungszentren vom Standpunkt der Umwelt aus mehr als nur bedenkliche Zustände (Engelhardt & Weinzierl 1993, 82).
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Ein Thema bei dem die Hauptschuld am status quo den Industriestaaten angerechnet wird ist die Umweltverschmutzung durch Emissionen aus Industrie und Verkehr, sowie die Ressourcenausbeutung (Engelhardt & Weinzierl 1993, 89).
Die aus der Stimmung vor der Konferenz ablesbaren Konflikte treffen schließlich ein und Zugeständnisse müssen in die falsche Richtung gemacht werden - von Seitens der Gemeinschaft der Konferenz an die einzelnen Länder, obwohl es schon auf den Vorkonferezen deutlich geworden sein müsste, dass nur die entgegen gesetzte Richtung sinnvoll ist (Engelhardt & Weinzierl 1993, 110).
4 Ergebnisse: Deklarationen und die Agenda 21 4.1 Die Klimarahmenkonvention
Die Klimarahmenkonvention beschäftigt sich mit den Treibhausgasen in der Atmosphäre und einer Senkung, beziehungsweise Stabilisierung, dieser auf einen Wert, der die Umwelt möglichst nicht belastet, wie beschrieben in Artikel 2 (Engelhardt & Weinzierl 1993, 166). Im selben Artikel findet sich auch der größte Kritikpunkt der Ausarbeitung. Es werden keine Zeitangaben gemacht oder bestimmte Werte vorgegeben, die es zu erreichen gilt. Positiv ist zu vermerken, dass so genannte Kohlenstoffdioxidsenken, das heißt jegliche Biomasse in maritimen und terrestrischen Ökosystemen, ausdrücklich als zum Klimaschutz gehörig erkannt und in das Schriftstück einbezogen werden (Engelhardt & Weinzierl 1993, 117). Ebenso bemerkenswert sind die Annahme der Hauptschuld der entwickelten Länder an der klimatologischen Lage und die Anerkennung des Stellenwertes von Nichtregierungsorganisationen, die im „verbindlichen Vertragswerk als notwendige Partner genannt“ (Engelhardt & Weinzierl 1993, 117) werden. 4.2 Die Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt Alle hier zusammengefassten Punkte werden von den Sätzen „soweit wie möglich und angemessen“ und „die Staaten [können] souverän über ihre biologischen Ressourcen verfügen“ (Engelhardt & Weinzierl 1993, 120) eingeschränkt. Herausgestellt werden der Wert der biologischen Vielfalt (b. V.) in jeglicher Hinsicht, sowie das Vorhaben diese in Zusammenarbeit mit NGO’s zu Schützen (Engelhardt & Weinzierl 1993, 120). Eher undeutlich wird die gentechnische Nutzung der b. V. geregelt; die Industriestaaten, durch das Patentrecht bestärkt, beharren darauf ihre Technologien einzubehalten, während die Entwicklungsländer unentgeltlichen Zugang zu diesen, sowie Bezahlung für die Nutzung ihrer genetische Ressourcen fordern. Genaueres muss bilateral in gesonderten Verträgen geregelt werden (Engelhardt & Weinzierl 1993, 122). Festgehalten wird dagegen, „dass wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Beseitigung der Armut die ersten […] Anliegen der Entwicklungsländer sind“ (Engelhardt & Weinzierl 1993, 138) und daher Nichteinhaltungen des Vertragswerks gebilligt werden müssen (Engelhardt & Weinzierl 1993, 121). 4.3 Die Wald-Erklärung
Die Erarbeitung einer rechtsverbindlichen Deklaration scheiterte unter anderem daran, dass verschiedene Länder sich ihre Hoheitsrechte nicht nehmen lassen wollten und die Industriestaaten beschuldigten, die Wälder nur als CO²-Senken nutzen zu wollen (Engelhardt & Weinzierl 1993, 124) ohne die eigenen Waldgebiete gleichermaßen zu behandeln und zu schützen (Morazán 1994, 105). So kam es zu einer unverbindlichen Erklärung, die alle Waldtypen einschließt, deren Wert anerkennt und - wieder in Zusammenarbeit mit NGO’sderen Schutz und Nutzung planen soll. Auch die Rechte von indigenen Waldvölkern sollen gewahrt werden (Engelhardt & Weinzierl 1993, 125). Jedoch gibt es neben der nicht vorhandenen rechtlichen Verbindlichkeit weitere Versäumnisse der Erklärung. Es sind keine
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Arbeit zitieren:
Julian Behnen, 2005, UNCED in Rio und die Agenda 21 (1992), München, GRIN Verlag GmbH
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