Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
2. Die ersten Christlichen Gemeinden. 2
3. Nero und der Brand Roms. 4
4. Der Briefwechsel zwischen Plinius und Trajan. 9
4.1 Der Christenbrief des Plinius. 9
4.2 Trajans Reskript. 11
5. Resümee. 13
Literaturverzeichnis 15
1. Einleitung
Wenn verschiedene Religionen aufeinandertreffen, kommt es leider oft zu Vorurteilen, Streitigkeiten oder sogar kriegerischen Auseinandersetzungen. Als aktuelles Beispiel sind etwa die Kämpfe zwischen Israeliten und Palästinensern zu nennen. Auch das Christentum, das heute auf der ganzen Welt weit verbreitet ist, musste sich zum Anfang seines Bestehens immensen feindlichen Einflüssen stellen und um seinen Fortbestand kämpfen. In dieser Arbeit geht es um die Christenverfolgung durch die Römer in den ersten beiden nachchristlichen Jahrhunderten. Es gilt die Fragen zu klären, wie es dazu kam, dass die Gruppe der Christen zum Staatsfeind wurde, und ob es gesetzliche reichsweite Grundlagen gab, die das Vorgehen gegen diese neue Religion einheitlich regelten. Die Quellenlage ist schwierig. Lediglich die Aufzeichnungen des römischen Historikers Tacitus geben genauere Auskunft über die aufkeimende Verfolgung unter dem Kaiser Nero im ersten Jahrhundert. Während der Regierungszeit des Domitian ist die Quellenlage mehr als lückenhaft. Für das zweite Jahrhundert können nur die Briefwechsel zwischen Plinus und Kaiser Trajan und insbesondere der sogenannte Christenbrief als aufschlussreiche Quellen dienen. Diese Quellen sind von heutigen Historikern durchweg anerkannt.
Die Verfolgung der Christen hielt über Jahrhunderte an, also werde ich zunächst auf die Verbreitung und Lebensweise der ersten christlichen Gemeinden eingehen, um klarzustellen, wo alles seinen Anfang nahm und wie es überhaupt erst zu den Verfolgungen kommen konnte.
Anschließend werde ich die Bedeutung des Brands in Rom herausarbeiten, der als Ausgangspunkt der Christenverfolgung gesehen werden kann. Hier wird deutlich, wie schnell die Christen durch ihre Andersartigkeit als Sündenböcke fungieren mussten.
Am Briefwechsel zwischen Plinius und Tacitus werde ich abschließend darlegen, wie die Rechtslage der Christen im zweiten Jahrhundert war und wie zweifelhaft auch hier die Existenz einer bestehenden reichsweiten Rechtsgrundlage im Römischen Imperium bleibt.
1
2. Die ersten christlichen Gemeinden
Vor den Römern galt Saulus von Tyrus als erster entschlossener Christenverfolger. Der Bibel nach wurde dieser bekehrt, nannte sich fortan Paulus und wurde zum Verfechter des christlichen Glaubens. Auf diversen Missionsreisen wurde er sogar zum wichtigsten Missionar des frühen Christentums und brachte das Christentum ausgehend von Jerusalem z.B. nach Cypern, Makedonien, in den griechisch-syrischen und griechisch-kleinasiatischen Raum, nach Italien, Nordafrika, Frankreich und Spanien. Wenn er auch nicht der einzige Missionar war, wurde er doch zu einer Symbolfigur der Mission. Die Verbreitung des Christentums im ersten und zweiten Jahrhundert ist auf untenstehender Karte gut zu erkennen. In den Sechzigern erlitt er einen sagenumwobenen Märtyrertod. 1
Ein Christ musste einer christlichen Gemeinschaft angehören, um ein wirklicher Christ zu sein, diese Zugehörigkeit war also konstitutiv. Diese Gemeinschaft hat sich regelmäßig im geschlossenen Kreis getroffen. Eine Trennung der Geschlechter, wie man es etwa aus anderen Religionen kennt, gab es hier nie. Bei diesen Treffen ging es um Gebete, gemeinsame Mahlzeiten, Belehrungen und auch Taufrituale. Innerhalb einer Gruppe herrschte enge Verbundenheit, die Christen sprachen sich untereinander mit Bruder und Schwester an. Manchmal gab es sogar Gütergemeinschaften. Jede Gemeinde war strukturiert, hatte eine Verfassung, einen Vorsteher, den Ältestenrat und weitere Ämter. Nach Möglichkeit wurden Mitgliedbeiträge in eine Gemeindekasse eingezahlt, die für soziale Zwecke dienen sollten.
Die Christen sollten sich nach den Bestimmungen der Gemeinde vom öffentlichen Leben der Heiden zurückhalten und Veranstaltungen wie Festspiele, Opfermahlzeiten und Umzüge meiden. Sie wirkten also durch ihre selbstauferlegte Isolation und ihren Rückzug vom politischen und öffentlichen Leben schnell sehr
1 Vgl. Christ, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit. München, 1995. S. 587 f.
2 Abbildung aus Bertelsmann Lexikon Geschichte, Hrsg. Lexikon-Institut Bertelsmann, Gütersloh 1996, S. 153
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befremdlich auf die Umwelt. Zunächst wurden die Gemeinden für eine Art von besonders aktivistischer jüdischer Sekte gehalten. Dieses Verhalten schürte sehr schnell den Hass der Umwelt auf christliche Gemeinschaften. Ihre Absetzung vom römischen Volk wurde bald als Vergehen gegen Staat und Gemeinschaft aufgefasst. In den antiken Staaten war die Religion nämlich sehr eng mit dem Staatswesen verbunden. Die Römer tolerierten zwar fremde Religionen, wenn sie neben der eigenen Gottheit auch die römischen Staatsgottheiten verehrten. Und genau das verbot den Christen ihr Glaube an nur einen Gott. Dieser für die Heiden unverständliche Ausschließlichkeitsanspruch war die eigentliche Ursache für die zunehmenden Feindseligkeiten der einzelnen Bürger und der staatlichen Behörden. Die Verehrung der Götter, ob man an sie glaubte oder nicht, war so etwas wie eine Loyalitätsbezeugung gegenüber dem Staat. Folglich wurde den Christen fehlende Gesetzestreue vorgeworfen. 3 Der römische Staat galt als eine Art Abbild des Götterhauses. Hatte es also jemand gewagt, die römischen Götter zu leugnen oder zu beleidigen, dann kam das geradezu einem Vorgehen gegen den ganzen Staat gleich. 4
Schnell verbreiteten sich unterm Volk Gerüchte über die geheimen Zusammenkünfte der Christen. Man glaubte, dass dort Inzest herrschen würde, da ihnen zum einen Unzucht angelastet wurde, und zum anderen sprachen sich die Christen ja mit Bruder und Schwester an, was vom römischen Volk nur allzu wörtlich genommen wurde. Ferner wurde gemutmaßt, dass die Christen Kannibalen waren, weil sie beim Abendmahl den Leib Christi und sein Blut zu sich nahmen. Dass es sich hierbei lediglich um Brot und Wein handelte, wie man es heute noch aus Abendmahlen in christlichen Kirchen kennt, war Außenstehenden natürlich nicht bekannt. Auch wurde angenommen, dass die Christen Kinder verzehren und weitere Ritualmorde durchführen würden. Im Auge des heidnisch-römischen Bürgers war der Christ also sittenpolitisch äußerst verdächtig und stand im genauen Gegensatz zum römischen Staat. Er wurde von Volk und Kaiser schließlich als gefährlich für die Stabilität des römischen Staates eingestuft. Je weiter sich das Christentum verbreitete, desto klarer wurde die angebliche Gefahr für das römische Volk. Eine Auseinandersetzung mit den Römern war letztendlich einfach unvermeidbar.
3 Vgl. Wlosok, Antonie: Die Rechtsgrundlagen der Christenverfolgung der ersten zwei Jahrhunderte, in: Das
frühe Christentum im römischen Staat, Hrsg. Richard Klein. Darmstadt, 1971. S. 279 f.
4 Vgl. Stöver, Hans Dieter: Christenverfolgung im Römischen Reich. Düsseldorf und Wien, 1982. S. 70
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Arbeit zitieren:
Stephan Holm, 2001, Die Rechtslage der Christen in den ersten beiden Jahrhunderten, München, GRIN Verlag GmbH
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