Universität Gesamthochschule Essen
Fachbereich Philosophie
Hausarbeit
Montesquieu und die Menschenrechte
Vorgelegt von Nadine Hagemus
Duisburg, den 23.09.2000
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1.0 Einleitung 1.1 Biographischer Überblick 1.2 Der historische Kontext 1.2.1 Grotius 1.2.2 Pufendorf 1.2.3 Hobbes 1.2.4 Locke
2.0 Montesquieus Theorie 2.1 Die Gesetze 2.2 Das Weltbild 2.3 Die Gerechtigkeit 2.4 Die Naturgesetze 2.5 Das positive Recht 2.6 Legal paradoxes
3.0 Die Menschenrechte 3.1 Der Einfluß der Naturrechtstheoretiker 3.2 Die Menschenrechte bei Montesquieu 3.3 Fazit
4.0 Literaturverzeichnis
3
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„Das größte Werk des 18. Jahrhunderts“ 1 , so die Meinung über 9RP*HLVW GHU*HVHW]H von Montesquieu. Nicht umsonst gilt Montesquieu als einer der Hauptvertreter der Aufklärung, denn mit seinem Werk setzte er neue Maßstäbe in der Rechtsbewertung. In meiner Ausarbeitung werde ich mich nicht mit den eigentlichen Gesetzen beschäftigen, sondern mit der philosophischen Grundlage der Theorie. Nach einem kurzen biographischen Überblick wird eine Einordnung in den historischen Kontext erfolgen. Dabei werde ich nicht chronologisch, sondern inhaltsbezogen vorgehen. Ich bin der Meinung, dass damit ein leichteres Verstehen der Bedeutung der Gedanken Montesquieus möglich ist. Im zweiten Teil meiner Arbeit werde ich mich mit der Theorie Montesquieus beschäftigen. Vorher möchte ich anmerken, dass besonders im metaphysisch-philosophischen Teil seiner Abhandlung einige Unschlüssigkeiten und Lücken auftreten. Zieht man die quantitative Ausarbeitung dieser Grundlage hinzu, fällt auf, dass Montesquieu dem ersten
Buch von 9RP *HLVW GHU *HVHW]H keine besondere Beachtung schenkt, da es sehr kurz gehalten ist. Sehr knapp legt Montesquieu seinen Gottesbegriff und sein Weltbild dar, bevor er zur Aufzählung der Naturgesetze kommt. Daraus leitet er die Entstehung der positiven Gesetze ab. Diese Reihenfolge werde ich übernehmen. Nachdem ich anschließend die aufgetretenen Probleme herausgestellt und analysiert habe, wende ich mich der Menschenrechtsproblematik zu.
Ich werde auch hier wieder mit einem kurzen Einblick in die historischen Einflüsse beginnen, bevor ich seine Theorie auf den Menschenrechtsgedanken übertrage. Darstellen möchte ich, wie sich mit dem Ansatz von Montesquieu der Individualitätsgedanke auf eine ganze Gesellschaft übertragen lässt und werde die ersten Ansätze zum internationalen Denken herausstellen.
Im Schlußteil meiner Arbeit möchte ich versuchen, einige Lob- und Kritikpunkte zum Gedankenansatz Montesquieus zusammenzutragen. Trotz der vielen Unschlüssigkeiten im philosophischen Fundament kann man Montesquieu als einen großen Aufklärer bezeichnen und sein Beitrag zur Entwicklung der Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen.
1Vom Geist der Gesetze, S.5
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Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu, so sein voller Name, wurde am 18. Januar 1689 in Frankreich auf dem Schloß La Brède in der Nähe von Bordeaux geboren. Seine Eltern waren Abkömmlinge einer priviligierten Adelsfamilie. Bis zum Alter von elf Jahren erhielt er Privatunterricht, danach wurde er auf das Collège de Juilly, einer Schule des Oranierordens, geschickt, in der er eine umfassende Ausbildung genoss. Gelegentlich hörte er hier den Philosophen und Rechtsgelehrten Malebranche, der ihn in seinem späteren Denken beeinflußt hat. Vom Collège wechselte er auf die Universität nach Bordeaux, die er 1708 nach einem erfolgreichen Studium der Rechtswissenschaften als ausgebildeter Advocat verließ. Nach dieser Zeit begann er bereits einige Aufsätze zu verfassen, die aber nicht mehr aufzufinden sind.
1715 heiratete er ebenfalls eine Adelige, Jeanne de Lartigue. Ein Jahr später starb sein
Onkel, von dem er neben dem Titel GH0RQWHVTXLHX auch das Amt eines SUqVLGHQWHjPRUWLHU im Gerichtshof von Bordeaux erbte. Neben seiner Advocatentätigkeit war er gleichzeitig
Mitglied in der DFDGHPLH GH VFLHQV in Paris, was sein Interesse an Naturwissenschaften herausstellt. Weder vom Amt bei Gericht noch von der Wissenschaft war er wirklich erfüllt, so dass er sich immer stärker literarischen Kreisen widmete. 1721 veröffentlichte
Montesquieu anonym die /HWWUHVSHUVDQQHV, in denen er harsche Kritik an einer despotischen Gesellschaft übte. In der folgenden Zeit erschienen einige Essays, wie zum Beispiel der WUDLWq GHVGHYRLUV.
Einige Jahre später verkaufte er sein Amt als SUqVLGHQWjPRUWLHU, um auf Europareise zu gehen. Die Reise, die von 1728 bis 1731 dauerte, führte ihn fast durch ganz Europa, unter anderem nach Italien und nach England,wo er den längsten Aufenthalt hatte Montesquieu. Hier beeindruckte und beeinflusste ihn die ihm unbekannte Regierungsweise. Wieder heimgekehrt, begann er, sein Hauptwerk zu verfassen. Zuvor beschäftigt er sich jedoch mit einer Analyse des römischen Staates, woraus ein eigenes Werk entstand:
&RQVLGqUDWLRQVVXUOHVFDXVHVGHODJUDQGHXUGHV5RPDLQVHWGHOHXUGqFDGHQFH. In der Zeit zwischen 1734 und 1748 verfasste er '(VSULWGHV/RLV endgültig, bis es schließlich, wieder anonym, in Genf erschien. Wie erwartet, löste die darin aufgestellte Theorie viel Kritik aus,
und so erschien kurz vor seinem Tod 'pIHQVH, eine Rechtfertigung und Erklärung zu seinen Thesen. 1755 starb der Baron in Paris nach völliger Erblindung.
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Die Theorie Montesquieus ist ein Teil einer Entwicklung, die sich von den ersten Gedanken über ein Natrurrecht bis hin zur Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948zieht. Um die Bedeutung seiner Gedanken besser verstehen zu können, werde ich hier kurz die Entwicklung von den Gedanken Grotius' Ende des 16. Jahrhunderts bis hin zur Zeit Montesquieus in ihren wichtigsten Punkten wiedergeben. Ich werde mich auf die Ansätze von Grotius, Pufendorf, Hobbes und Locke beziehen, da diese Theoretiker einige entscheidende Aspekte in Bezug auf die Entwicklung der Menschenrechte beigetragen haben. Ihre Gedanken spiegeln den Wissensstand wider, in dessen Kontext Montesquieu gelebt und gewirkt hat.
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Grotius, ein niederländischer Advocat, schilderte die Existenz eines Naturrechts, das der Mensch mit seinem Verstand erkennen konnte. Das Naturrecht war von Gott gemacht, der die höchste Macht besaß. Gott war der Ursprung der Gesetze. Außerdem hatte er Einfluß auf das Leben der Menschen. Diese waren von Natur aus durch ihren Verstand und ihre Triebe gesteuert, und beides veranlasste sie, in Gemeinschaften zu leben. Die Gemeinschaft war durch das Naturrecht, das menschliche und das göttliche Willkürrecht geleitet. Das Recht war je nach Standeszugehörigkeit des Einzelnen abgestuft.
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Pufendorf, der einige Zeit nach Grotius lebte, sah Gott nicht mehr als Quelle des Naturrechts an. Der Mensch hatte eine entia moralia, das heißt ein von Natur aus gegebenes Verständnis für Moral, das er durch seinen Verstand erkennen konnte. So war er in der Lage, sein Naturrecht zu erkennen. Dieses Naturrecht beinhaltete ein Streben nach dem Leben in der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft, oder die Gesellschaft, diente zum Schutz des Einzelnen, und war durch einen Vertrag geregelt, der auf gegenseitiger Verpflichtung der Regierung gegenüber beruht. Der Mensch war durch die Gesetze, die in der Gesellschaft herrschten, frei.
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Arbeit zitieren:
Nadine Hagemus, 2000, Montesquieu und die Menschenrechte, München, GRIN Verlag GmbH
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