Gliederung
1. Einleitung 1
2. Politische Funktionen des Fernsehens. 2
2.1 Aufbau und Funktion des Fernsehens in der BRD. 2
2.2 Aufbau und Funktion des Fernsehens in der DDR 3
3. Eigenbilder im deutschen Fernsehen. 5
3.1 Eigenbilder im bundesdeutschen Fernsehen 5
3.2 Eigenbilder im DDR-Fernsehen im Vergleich. 6
4. Fremdbilder im deutschen Fernsehen 8
4.1 Auslandsberichterstattung im Fernsehen der Bundesrepublik 8
4.2 Auslandsberichterstattung im DDR-Fernsehen. 8
4.3 Die DDR aus der Sicht des BRD-Fernsehens 9
4.4 Die BRD aus der Sicht des DDR-Fernsehens 11
5. Das deutsch-deutsche Verhältnis im Fernsehen. 12
5.1 Das deutsch-deutsche Verhältnis aus der Sicht des BRD-Fernsehens 12
6. Westmedien in der DDR 13
7. Fazit. 15
I
1. Einleitung
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen sich mit der westlichen Besatzungszone bzw. der BRD und der Sowjet-Besatzungszone bzw. der DDR zwei Systeme gegenüber, die auf vollständig verschiedenen politischen und ideologischen Grundsätzen basierten. Es stellt sich die Frage, inwiefern sich diese Gegensätze auch in den Medien widerspiegelten, ob diese als Vermittler politischer Einstellungen zur Entfremdung beitrugen und den Konflikt verstärkten oder sich hier, im Gegenteil, eine Basis der Annäherung fand. Die folgende Arbeit soll durch einen Vergleich des Fernsehens beider deutschen Staaten eine Antwort darauf geben. Dabei werde ich zunächst die politischen Funktionen und den Aufbau des Fernsehens und anschließend Eigen- und Fremdbilder des eigenen und jeweils anderen Staates, wie sie in der Berichterstattung zum Ausdruck kamen, einander gegenüberstellen. Eigenbilder meint dabei, wie die beiden Staaten im jeweils eigenen Rundfunk sich selbst darstellten bzw. politische Einstellungen und Schwerpunkte durch die Häufigkeit und Art der Berichterstattung zum Ausdruck kamen, Fremdbilder die Sichtweise gegenüber anderen Staaten und insbesondere dem „anderen Deutschland“. Diese Eigen- und Fremdbilder umfassen die gesellschaftspolitischen, innenpolitischen, außenpolitischen und
wirtschaftspolitischen Einstellungen.
Grundlage der Arbeit ist vor allem die Untersuchung Anthony John Gloss´, eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen, d.h. der Nachrichten- und politischen Magazinsendungen, in der BRD und der DDR aus dem Jahr 1977. Auch die Gliederung geht auf diese zurück.
Es ist davon auszugehen, dass es im Laufe der Zeit durchaus auch zu Veränderungen in der Berichterstattung kam. Darüber hinaus dürften nicht nur politische Informationssendungen Aufschluss über Eigen- und Fremdbilder geben, sondern auch das Kultur- und Sportprogramm, Unterhaltungssendungen und sogar das Werbefernsehen. Eine genaue Betrachtung der zeitlichen und inhaltlichen Aspekte würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen, so dass diese nur in sehr allgemeiner Art und Weise eine Darstellung liefern kann und sich auf die generellen, aber für die Gegenüberstellung entscheidenden Tendenzen beschränken soll.
1
2. Politische Funktionen des Fernsehens
2.1 Aufbau und Funktion des Fernsehens in der BRD
Der Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg unter Vorgabe und Kontrolle der alliierten Westmächte entsprechend dem gesamtpolitischen System nach föderalistischen Prinzipien wiederaufgebaut, das heißt organisatorische und rechtliche Kompetenzen lagen in der Zuständigkeit der Länder. Der ARD mit seinen Länderanstalten und später dann auch das ZDF waren als selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert, was einen erneuten zentralstaatlichen Einfluss verhindern sollte 1 . Maßgebende Richtlinien der öffentlichen Fernsehens in der BRD waren und sind noch immer: „a) Die Sendungen sollen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung sein,
b) die Sendungen sollen unabhängig und pluralistisch sein,
c) die Sendungen sollen objektiv sein.“ 2
Diese Vorgaben wurden in den Rundfunkstaatsverträgen festgelegt. 3 Deren Verwirklichung geht auf Vorschläge Hans Bredows zum neuen Rundfunkwesen von 1947 zurück. 4 Fernsehen ist demnach dem Gemeinwohl verpflichtet und hat den öffentlichen Auftrag, eine publizistische Grundversorgung, bestehend aus den drei Säulen Information, Bildung und Unterhaltung, zu gewährleisten. 5
Der verfassungsrechtliche Schutz der freien Berichterstattung durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert politische Informations- und Meinungsvielfalt sowie Presse- und Rundfunkfreiheit. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben kann, und ist verantwortlich für den Schutz dieses subjektiven Rechts. Die Sendungen haben entsprechend der Neutralitätspflicht unabhängig zu sein und dürfen keine einseitigen Meinungen unterstützen, sondern sollen die Vielstimmigkeit gesellschaftlicher Kommunikation darstellen. 6 Damit der Rundfunk dieser Aufgabe nachkommen kann, beinhaltet Artikel 5 zudem eine objektive Einrichtungsgarantie, die die politische Unabhängigkeit der Medienanstalten gewährleisten soll. 7 Die staatliche Aufgabe
1 vergl. Gloss, Anthony John: Deutschlandbilder im Fernsehen. Eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, S.19
2 ebd., S.20
3 vergl. ebd., S.19
4 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.266
5 vergl. Schäffner, Gerhard: Fernsehen. In: Faulstich, Werner (Hrsg.): Grundwissen Medien, S.189
6 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.22f
7 vergl. ebd., S.270
2
beschränkt sich auf die Herstellung der Rahmenbedingungen, in denen die öffentliche Diskussion möglich ist. 8 Ein aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammengesetzter Rundfunk- bzw. Fernsehrat unter der Rechtsaufsicht des Staates, aber ohne Weisungsgebundenheit 9 , soll die Vielfalt der Programmgestaltung und die demokratische Partizipation gesellschaftlicher Träger an dieser gewährleisten. 10 Die freie öffentliche Diskussion verschiedener Meinungen und die Möglichkeit der Partizipation durch jeden Einzelnen wurde als Grundlage des Funktionierens der bundesrepublikanischen Staatsordnung angesehen. 11
In der Satzung des Zweiten Deutschen Fernsehens wurde betont, dass sich das Programm an alle (Hervorhebung durch Verfasserin) Deutschen richtete und der Wiedervereinigung dienen sollte. Somit sollte auch die DDR in der Berichterstattung berücksichtigt und dabei eine objektive Haltung bewahrt werden. 1213
2.2 Aufbau und Funktion des Fernsehens in der DDR
Dem föderalistischen Rundfunksystem in der BRD stand ein zentralstaatlich organisiertes in der DDR gegenüber. Geleitet vom Staatlichen Komitee für Fernsehen beim Ministerrat und kontrolliert durch das Zentralkomitee der SED, diente es als Instrument des Staates zur Steuerung der Gesellschaft und Darstellung der Wirklichkeit im Sinne des Sozialismus. 14 Abgeleitet von der Terminologie Lenins bestand die Funktion des Fernsehens in seiner Rolle als „kollektiver Agitator, Propagandist und Organisator“ 15 sozialistischer Ideale, d.h. in der
8 vergl. Geserick, Rolf: 40 Jahre Presse, Rundfunk und Kommunikationspolitik in der DDR, S.33
9 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.28
10 vergl. Gloss, Anthony John: Deutschlandbilder im Fernsehen. Eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, S.20f
11 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.270
12 vergl. Hesse, Kurt R.: Westmedien in der DDR. Nutzung, Image und Auswirkungen bundesrepublikanischen Fernsehens, S.24
13 Das diesem Grundsatz nicht wirklich entsprochen wurde, wird sich im folgenden noch zeigen.
14 vergl. Gloss, Anthony John: Deutschlandbilder im Fernsehen. Eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, S.22f
15 Geserick, Rolf: 40 Jahre Presse, Rundfunk und Kommunikationspolitik in der DDR, S.66
3
parteilichen Berichterstattung im Sinne der SED-Ziele, der ideologischer Erziehung und der Mobilisierung der Bevölkerung, im Sinne der Parteiideologie aktiv zu werden. 16 Vor allem die Aktuelle Kamera, die Nachrichten des DDR-Fernsehens, fungierte als Sprachrohr der SED, und die AK-Redaktion bestand fast vollständig aus Parteimitgliedern. Die Pressefreiheit, die auch die DDR-Verfassung garantierte, galt nur entsprechend weiterer Grundsätze der Verfassung und damit dem Prinzip des demokratischen Zentralismus untergeordnet. 17 Gerechtfertigt wurde die staatliche Lenkung und Kontrolle auch dadurch, dass die Partei in ihrem Wirken die kollektive Vernunft verkörpere und deshalb stellvertretend die wahre öffentliche Meinung vertrete. 18 Die Medien waren deshalb gezwungen, entsprechend der Ziele der Partei zu agieren und diese bei der moralischen Erziehung der Gesellschaft zu unterstützen und die Bürger zu mobilisieren, im Sinne des Sozialismus zu handeln und an diesem aktiv mitzuwirken 19 , mit anderen Worten, den „neuen sozialistischen Menschen“ 20 im Sinne der marxistisch-leninistischen Weltanschauung zu formen. Die Bewusstseinsbeeinflussung wurde als Voraussetzung gesellschaftlicher Weiterentwicklung in Richtung der angestrebten sozialistischen Ziele betrachtet. 21 Weitere Funktionen waren der gezielte Angriff des Klassenfeindes und die Betonung der Überlegenheit des Sozialismus gegenüber diesem sowie der Bedeutung des wirtschaftlichen und technischen Fortschritts und der Wissenschaft als Produktivkräfte verbunden mit der Erziehung zum ökonomischen Denken und zur Einsicht über die Wichtigkeit der Arbeitsproduktivität. 22
Anthony John Gloss unterteilt die Aufgaben des DDR-Fernsehens in folgende Kategorien: „1. Die Verwirklichung der Politik von Partei und Regierung. […] 2. Die Propagierung des ökonomischen und technischen Fortschritts im Sozialismus. […] 3. Die Herausbildung und Stärkung eines Nationalbewusstseins. […] 4. Die Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. […]
16 vergl. Schütte, Georg: ABC-Berichterstattung - Das Bild der Bundesrepublik Deutschland in der „Aktuellen Kamera“. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Medienberatung. Die Bundesrepublik Deutschland im Spiegel der DDR-Medien, S.10
17 vergl. ebd.
18 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.17
19 vergl. ebd., S.294
20 Geserick, Rolf: 40 Jahre Presse, Rundfunk und Kommunikationspolitik in der DDR, S.89
21 vergl. ebd., S.238
22 vergl. ebd., S.128
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Arbeit zitieren:
Stephanie Ziplys, 2004, Fernsehen im geteilten Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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