„Entartete Musik“ Untersuchungen zur oftmals verschwiegenen Musikästhetik des 3. Reiches und
Impulse für den fächerübergreifenden Unterricht in der Realschule
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 1
2. Die Reichskulturkammer (RKK) 2
2.1 Der Kampfbund für deutsche Kultur (KdfK) 2
2.2 Die einzelnen Kammern der RKK 9
2.3 Die Organisation der Kammern am Beispiel der RMK 13
2.4 Grafische Darstellung der RKK 14
3. Gesetzgebung und Definitionen
zu „Entarteter Kunst“ und „Entarteter Musik“ 15
3.1 Gesetzliche Grundlagen 15
3.2 Definitionen im Vergleich 21
4. Aufgeführte musikalische Literatur des 3. Reiches 25
4.1 Wilhelm Furtwängler 26
4.2 Herbert von Karajan 30
4.3 Karl Böhm 33
4.4 Hans Knappertsbusch 35
4.5 Clemens Krauss 37
4.6 Fazit Nummer 1 39
4.7 Franz Adam und Erich Kloss 40
4.8 Fazit Nummer 2 43
5. Musikalische Werke 44
5.1 „Mathis der Maler“ von Paul Hindemith 44
5.1.1 Grundlage des Werkes 44
5.1.2 Musikalische Analyse und Aufbau 46
5.1.2.1 Der erste Satz „Engelkonzert“ 46
5.1.2.2 Der zweite Satz „Grablegung“ 50
5.1.2.3 Der dritte Satz
„Die Versuchung des heiligen Antonius“ 51
5.1.3 Fazit 53
5.2 Violinkonzert von Alban Berg 1935 54
5.3 „Le sacre du Printemps“ von Igor Strawinsky 55
5.4 Jazz im 3. Reich 56
Steffen Siegert
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Impulse für den fächerübergreifenden Unterricht in der Realschule
5.5 Die „Comedian Harmonists“ 58
5.6 Friedrich Hollaender 59
6. Ergebnisse der Untersuchungen „Musik im 3. Reich“ 60
7. „Entartete Musik“ im Unterricht 63
7.1 Klärung und Einführung in die Thematik 63
7.2 Fächerübergreifender Unterricht zum Thema „Entartete Kunst“
auf Grundlage des Bildungsplans 2004 (BP2004 ) 64
7.2.1 Berechtigung durch den BP2004 65
7.2.2 Durchführung eines projektbezogenen,
fächerübergreifenden Unterrichts 66
7.3 Umgang mit Vorurteilen 68
8. Fazit 70
9. Anlagen 71
9.1 Auswertung musikalischer Werke Furtwängler 71
9.2 Tabelle musikalischer Werke Furtwängler 76
9.3 Auswertung musikalischer Werke Karajan 78
9.4 Tabelle musikalischer Werke Karajan 81
9.5 Auswertung musikalischer Werke Böhm 84
9.6 Tabelle musikalischer Werke Böhm 85
9.7 Auswertung musikalischer Werke Knappertsbusch 86
9.8 Tabelle musikalischer Werke Knappertsbusch 87
9.9 Auswertung musikalischer Werke Krauss 88
9.10 Tabelle musikalischer Werke Krauss 88
9.11 Auswertung musikalischer Werke Adam 89
9.12 Tabelle musikalischer Werke Adam 91
9.13 Auswertung musikalischer Werke Kloß 92
9.14 Tabelle musikalischer Werke Kloß 93
Abkürzungen 94
Literaturverzeichnis und Quellenangabe 95
Steffen Siegert
„Entartete Musik“ Untersuchungen zur oftmals verschwiegenen Musikästhetik des 3. Reiches und
1. Einleitung
Es gibt wohl keinen anderen Abschnitt der Geschichte, der annähernd so gut erforscht und für die Bevölkerung erkundet ist wie die Zeit des 3. Reiches in Deutschland. Viele Historiker wie Norbert Frei, Golo Mann, Ernst Fraenkel, Raul Hilberg und seit wenigen Jahren via TV auch Guido Knopp klären in unzähligen Büchern und Fernsehsendungen über die grausamen Verbrechen des Regimes, den Holocaust 1 , „Hitlers Helfer“ 2 , seine Manager 3 , Frauen, Kinder und neuerdings auch über die „Familie Hitler“ auf. Als ich mich aus Interesse mit dem 3. Reich, zum Beispiel mit der Machtergreifung der Nazis, dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust sowie dessen schrecklichen Folgen auseinandergesetzt habe, fiel mir auf, dass das Gebiet der Kultur und das Feld des kulturellen Lebens im 3. Reich noch eine Art weißer Fleck auf der Landkarte der Geschichtsforschung sind.
Sicher hat man schon von der Hamburger „Swingjugend“ gehört und dass Wagner der Komponist war, der von Hitler am meisten verehrt wurde. Auch den Lieblingsmarsch des „Führers“, den „Badenweiler Marsch“, kennt man wenigstens dem Titel nach, auch wenn er öffentlich heute nicht mehr gespielt wird. Aber dann ist es auch schon oft zu Ende mit dem, was man über die Musik des 3. Reiches erfahren hat. Nicht viel besser sieht es mit der Bekanntheit der allgemeinen Kulturästhetik in den Bereichen Literatur, Theater, Presse und Rundfunk aus. Von „entarteter Kunst“ haben viele schon einmal gehört, doch was „entartete Kunst“ wirklich ist oder war, das weiß fast niemand. Es drängt sich die Frage auf, wieso sich diese Lücke in der Geschichtsforschung auftut. Die Antworten darauf sind mannigfaltig und reichen vom Desinteresse der Geschichtsforscher, die offensichtlich keinen Anreiz sehen, einem bestimmten kulturellen Thema näher nachzugehen, bis hin zum Schweigen der Personen des damaligen kulturellen Lebens, die damit ihre Hörigkeit gegenüber diesem menschenverachtenden Regime verschleiern wollen, um sich ihre weiße Weste zu erhalten wie beispielsweise Herbert von Karajan. Aber immerhin gibt es auch einige Aspekte, die einen guten Ansatzpunkt für die Auseinandersetzung mit diesem Thema in der Realschule bieten und somit helfen können, ein größeres Interesse an dem Thema zu erzeugen und Anreize zu liefern sich nicht mit den oben genannten wenigen Fakten über die Musik während des 3. Reiches zufrieden zu geben. Als weiteres Beispiel für ein Objekt der NS-Kulturpolitik sind beispielsweise die „Comedian Harmonists“ zu nennen.
1 Hilberg 1999
2 Knopp 1999
3 vgl. Frei 2003
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„Entartete Musik“ Untersuchungen zur oftmals verschwiegenen Musikästhetik des 3. Reiches und
Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie sich Schülerinnen und Schüler auf die Suche nach Gründen dafür begeben, warum diese Musik plötzlich als „entartet“ galt, da zum einen vielen Schülern noch Lieder der „Comedian Harmonists“ in Erinnerung sind und auch der Film „Comedian Harmonists“ einen guten Einblick in die damalige Zeit gibt. Davon ausgehend können auch Einsichten in die Musikästhetik des 3. Reiches gewonnen werden.
Bevor ich nun den Aufbau meiner Arbeit darlege, schicke ich eine Definition von Musikästhetik voraus, die mir für diese Arbeit unerlässlich scheint. Unter Musikästhetik versteht man laut Lexikon „die Lehre vom Schönen in der Musik“. 4 Und weiter: „Sie ist stets in die allgemeine Entwicklung der Philosophie eingebunden. Wie diese berührt sie Gebiete der Soziologie und der Psychologie. Sie versucht, Musik einen transzendenten Sinn zu geben, die sinnliche und geistige Erfahrung mit ihr philosophisch zu durchleuchten. Sie fragt nach dem Erkenntniswert der Musik, nach ihrer Stellung zur und innerhalb der Wirklichkeit. Ferner beschäftigt sich Musikästhetik mit internen musikalischen Problemen wie dem Verhältnis von Wort und Ton oder Form und Inhalt eines Werkes. 5 Soweit die Definition des Lexikons. In dieser Arbeit werde ich am Ende darstellen, inwiefern es eine Musikästhetik während des 3. Reiches gab, inwiefern die zitierte Definition auf die damalige Situation zutrifft und ob es während des 3. Reiches ein anderes Verständnis von Musikästhetik gab und wie man mit dieser Musikästhetik umging. Auf bedeutende Systeme der Musikästhetik, welche unter anderem durch Platon und Aristoteles in der Antike und durch Rousseau und Kant in der Neuzeit entwickelt wurden, werde ich nicht eingehen, da sich keine Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass sich die Nazis von einem dieser Systeme hätten beeinflussen lassen.
4 vgl. www.wissen.de; Stand: 03.09.2005
5 www.wissen.de; Stand: 03.09.2005
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Mit dieser wissenschaftlichen Hausarbeit, welche ich im Rahmen meines Studiums zum Lehramt an Realschulen an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg schreibe, werde ich auf die Musikästhetik des 3. Reiches eingehen. Ich möchte versuchen herauszufinden, was ausschlaggebend war, dass ein Werk als entartet nicht mehr aufgeführt werden durfte oder warum es von den Nazis unbehelligt blieb. Den Hauptteil dieser Arbeit werde ich, auch aufgrund der Fülle diesbezüglicher Informationen, dazu verwenden, mich mit der „Musikästhetik“ auseinanderzusetzen und erst im Kapitel sieben, in dem ich Anregungen für die Auseinandersetzung mit dem Thema im Unterricht der Realschule gebe, werde ich auch auf andere kulturelle Bereiche eingehen wie beispielsweise die Bildende Kunst und die Literatur.
Den Aufbau meiner Arbeit will ich hier nun kurz skizzieren und begründen, warum ich diese Weise des Vorgehens gewählt habe.
Nach der Einleitung möchte ich auf die Reichskulturkammer mit ihren Unterabteilungen, zu der auch die Reichsmusikkammer zählte, eingehen. Vor allem in Hinsicht auf den Schulbezug halte ich es für unabdingbar, dass man sich mit dieser Einrichtung sowie deren führenden Vertretern befasst. Dass ein ehrbarer und anerkannter Komponist wie Richard Strauss erster Präsident der Reichsmusikkammer war und der begnadete Dirigent Furtwängler als sein Stellvertreter fungierte, zeigt deutlich, wie sich das Regime durchaus erfolgreich bemühte durch Autoritäten auf den verschiedenen Gebieten, hier im Bereich der Musik, im Ausland den Anschein einer kulturellen Kontinuität zu erwecken. Diese Tatsachen möchte ich in diesem Kapitel klären und somit auch eine Grundlage für die weitere Arbeit schaffen.
Wie wurde ein Bild zu „entarteter Kunst“ oder wann galt ein Lied plötzlich als „entartet“? Im dritten Kapitel möchte ich der Frage nachgehen, was die Gesetzgebung des 3. Reiches hier zur Beantwortung dieser Frage hergibt. Ich möchte klären, ob es Gesetze gab, die beispielsweise den Dadaismus oder die 12 - Tonmusik verboten. Weiter möchte ich versuchen auf der Grundlage eines Lexikons des 3. Reiches, Mosers Musiklexikon, zu klären, ob sich aus den Lexikondefinitionen mögliche Verbote herleiten lassen. Hier möchte ich auch durch eine Gegenüberstellung von Definitionen des 3. Reiches und Definitionen aus heutigen Musiklexiken verdeutlichen, welche Musikästhetik sich hieraus ableiten lässt. Die Kapitel vier und fünf werden den Hauptteil meiner Untersuchungen zu diesem Thema darstellen. Welche Literatur im 3. Reich aufgeführt wurde, möchte ich in Kapitel vier zeigen und beziehe mich dabei auf die fünf führenden Dirigenten des 3. Reiches:
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Wilhelm Furtwängler, Herbert von Karajan, Karl Böhm, Clemens Krauss und Hans Knappertsbusch sowie die beiden Dirigenten des Nationalsozialistischen
Reichssinfonieorchesters (NSRSO) Franz Adam und Erich Kloß. Anhand der von ihnen aufgeführten Literatur möchte ich herausfinden, welche Musikästhetik sich aufgrund der ausgewählten musikalischen Literatur erkennen lässt. Interessant wird dabei natürlich auch sein, wie „Hitlers Komponist“ Wagner sich in der Untersuchung wiederfindet. Am Ende des Kapitels werde ich die Ergebnisse dieser ersten Untersuchung zusammenfassen.
Im Zentrum des fünften Kapitels stehen die musikalischen Werke. Hier ist es mein Ziel, anhand der Analyse verschiedener „entarteter“ Werke unterschiedlicher Künstler nun die genaue Musikästhetik des 3. Reiches festzustellen. Der Schwerpunkt dieses Kapitels wird die Sinfonie „Mathis der Maler“ von Paul Hindemith sein, welche von Adolf Hitler selbst verboten wurde. Ferner möchte ich hier auch noch auf die „entartete“ Vertonung durch Mendelssohn-Bartholdy und die „arische“ Vertonung durch Carl Orff von „Ein Sommernachtstraum“ nach der literarischen Vorlage von William Shakespeare eingehen sowie durch eine Gegenüberstellung von der sogenannten „Negermusik“ mit der Musik von „Charlie and his Orchestra“, einer Big Band, die auf Befehl von Joseph Goebbels „aufgestellt“ wurde, Kriterien für „entartete Musik“ aufzeigen. Neben Werken der ernsten Musik und der Swingmusik möchte ich kurz auf die Unterhaltungsmusik eingehen und hier das „entartete“ Stück „Ich bin von Kopf bis Fuß auf Liebe eingestellt“ von Friedrich Hollaender aus dem bekannten Film „Der blaue Engel“ unter musikalischen Aspekten betrachten.
Meine Ergebnisse der Untersuchungen zur Musik im 3. Reich werde ich dann im sechsten Kapitel zusammenführen und aus diesen Ergebnissen dann Schlüsse auf die Musikästhetik des 3. Reiches ziehen. Gab es eine Musikästhetik und wenn ja, wie sah diese aus? Welchen Wert und welche Qualität hatte diese „Musikästhetik“? Diese Fragen sollen mit Abschluss des Kapitels beantwortet werden.
Anregung für die Auseinandersetzung im Unterricht der Realschule möchte ich in Kapitel sieben geben. Hier will ich Vorschläge machen, wie man dieses Thema im fächerübergreifenden Unterricht der Realschule behandeln kann und ergänzend auch zeigen, wie sich dieses Thema sowie der interdisziplinäre Unterricht sich in den Bildungsplan des Jahres 2004 (BP2004) einordnen lassen.
Im abschließenden achten Kapitel möchte ich die Ergebnisse dieser Hausarbeit zusammenfassen und auch meine persönliche Meinung zu diesem Thema darlegen.
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Mir ist durchaus bewusst, dass ich mit dieser Arbeit den oben angesprochenen weißen Fleck auf der Landkarte der Geschichtsforschung nicht entfernen kann. Dennoch möchte ich versuchen, auch für mich einen tieferen Einblick in die Kulturästhetik des 3. Reiches zu erhalten. Es würde mich freuen, wenn ich durch diese Arbeit allen, die diese Arbeit lesen, vor allem aber den Schülerinnen und Schülern im Unterricht, einen weiteren, einen klareren Blick aus einer anderen Perspektive auf eine der dunkelsten geschichtlichen Epochen der deutschen Geschichte geben könnte und ich möchte jeden, der diese Arbeit liest, dazu anhalten, sich mit der kulturellen Geschichte des 3. Reiches näher zu befassen, damit jeder zu erkennen vermag, welche fürchterlichen Auswirkungen mit dem folgendem Zitat verbunden waren:
„Nicht der intellektuelle Verstand hat bei unseren Musikern Pate zu stehen,
6 Aus „Entartet? Kunst und Musik in der Zeit des Nationalsozialismus“; Klett Verlag, Stuttgart 1997
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2. Die Reichskulturkammer (RKK)
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, setzte am 22. September 1933 die Reichskulturkammer (RKK) als Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik ein, nachdem er sich diese „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ 7 durch das „Reichskulturkammergesetz“ vom 22. September 1933 hatte bestätigen lassen. Ihr Ziel sollte neben der Gleichschaltung aller Bereiche des kulturellen Lebens sowie der Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden auch die staatliche Organisation und Überwachung der Kultur sein. Der Reichsminister übernahm höchstselbst den Vorsitz dieser Kammer und untergliederte sie in sieben Abteilungen. Bevor ich jedoch auf diese Abteilungen eingehe, möchte ich noch etwas vorausschicken.
2.1 Der Kampfbund für deutsche Kultur (KdfK)
Die Einrichtung einer solchen Reichskulturkammer war keine Überraschung. Bereits auf dem NSDAP Parteitag von 1927 wurde darüber diskutiert, eine Nationalsozialistische Wissenschaftliche Gesellschaft zu gründen. Die Aufgabe dieser Gesellschaft sollte den Planern nach sein, jenen Menschen die Weltanschauung des NS - Regimes zu vermitteln, welche nicht direkt durch die „Massenveranstaltungen“ der Partei erreicht werden konnten. Alfred Rosenberg, 1893 geboren und seit 1920 Mitglied der NSDAP, leitete den Kampfbund, nachdem ihn Hitler „mit dem Aufbau der neuen Kulturorganisation beauftragt“ 8 hatte. Die Institutionalisierung der KdfK lief jedoch nicht, wie man es bei einer Partei wie der NSDAP vermutet hätte, problemlos ab, sondern es gab bereits seit dem Parteitag von 1927 heftige Auseinandersetzungen um die geplante Organisation. Erst am 4. Januar 1928 wurde das Gründungsprotokoll der damals noch als Nationalsozialistische Gesellschaft für deutsche Kultur bezeichneten Organisation unterschrieben. Unterzeichner waren der
Reichsorganisationsleiter Gregor Strasser, Reichsgeschäftsführer Philipp Bouhler, Reichsschatzmeister Franz Xaver, Fabrikant Wilhelm Weiß, Chefideologe Alfred Rosenberg und Heinrich Himmler. Der öffentliche Gründungsausruf der KdfK erfolgte im Mai 1928. In diesem Gründungsaufruf wird die von den Nationalsozialisten gesehene kulturelle Misere mitsamt den ‚Schuldigen’ benannt:
7 Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933; §1
8 Bollmus 1970,19, 20
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„Wir stehen heute vor der Tatsache, daß Hand in Hand mit dem von volksfeindlichen Kräften geförderten politischen Niedergang auch ein planmäßiger Kampf gegen sämtliche deutschen Kulturwerte geführt wird. Rassefremdes Literatentum, verbündet mit den Abfällen der Großstädte, gefördert und finanziert durch gleichgerichtete schmarotzende
Emporkömmlinge, hat sich mehr denn je zusammengetan, um dem deutschen Charakter seine letzte Widerstandskraft gegen ihm feindliches Wesen zu rauben. Zu diesem Zweck wird durch tausende bezahlte Federn alles Arteigene des Deutschen lächerlich zu machen versucht, werden andererseits dank des international verbundenen Presserings wirklich wertschaffende Kräfte auf allen Gebieten totgeschwiegen […]. An Stelle des Volksgemäßen tritt auf allen kulturellen Gebieten der kulturelle Bastard offen in den Vordergrund […]. An stelle der germanischen Werte […] wird bereits […] Pazifismus, Feigheit, Schiebertum als fortschrittlich und geistig gepriesen.“ 9
Man bedenke, dass die NSDAP 1928 noch eine Splitterpartei war, die bei den Reichtagswahlen lediglich 2,6% der Stimmen errang. Wegen dieses schwachen Wahlergebnisses versuchte man das abschreckende Image der NSDAP als einer „putschistischen Radau- und Krawallpartei“ 10 aufzubessern, indem man im Jahre 1928 eine Kulturorganisation ins Leben rief, die viele der potentiellen Wähler, vor allem auch solche, die sich durch das radikale Erscheinungsbild der NSDAP abgeschreckt fühlten, für die Partei gewinnen sollte. Im Februar 1929 trat, anstelle dieser Wissenschaftlichen Gesellschaft, welche nicht realisiert wurde, der Kampfbund für deutsche Kultur (KdfK) in die Öffentlichkeit. Seine Ziele waren jedoch nahezu identisch mit denen der Wissenschaftlichen Gesellschaft. Bereits vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten zeigt sich hier, welches die Ziele der Partei und speziell dieser Organisation sind, nämlich alles „Rassenfremde“ zu entfernen und das „Arteigene des Deutschen“, sowie die „germanischen Werte“ zu fördern und sich nur auf diese zu konzentrieren. Der Wirkungsbereich der KdfK erstreckte sich auf Publizistik, moderne Musik, Malerei, Architektur, Plastik und Literatur. Zum Bedauern des Leiters des KdfK, Rosenberg, erhielt der Kampfbund nie den parteiamtlichen Status für seine Organisation, was sich schon darin zeigt, dass im Namen des KdfK der Hinweis auf die NSDAP fehlt. Aus diesem scheinbaren „Mangel“ ist gut ersichtlich, dass der Kulturbund die Absicht hatte auch auf nicht-nationalsozialistische Kreise einzuwirken. Viele Personen, welche Mitglieder des Kulturbundes waren, gehörten dem extremen Flügel der völkischen Bewegung an, darunter u.a. der Architekt Paul Schultze-Naumburg, welcher 1928 die Schrift „Kunst und Rasse“ veröffentlichte, der Physiker Philipp Lenard, der die Arbeiten Albert
9 Rosenberg, Alfred. „Aufruf!“ [zur Gründung des Kampfbundes für deutsche Kultur]. Der Weltkampf 5 (1928), Mai-Heft 210 - 212
10 Gimmel 1999, 16.
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Einsteins als „jüdischen Trug“ diskreditierte, sowie Winifried Wagner, eine Freundin Hitlers. In drei Ausgaben erschienen die „Mitteilungen des Kampfbundes für deutsche Kultur“ und wurden nach der Einstellung von Hans Hinkel, Leiter der Ortsgruppe Berlin des KdfK und seit Oktober 1932 das „Reichsorgan des Kampfbundes für deutsche Kultur e.V.“, unter dem Titel „Deutsche Kultur-Wacht. Blätter des Kampfbundes für deutsche Kultur“ 11 herausgegeben. Der ersten öffentlichen Veranstaltung des KdfK am 23. Februar 1929 im Auditorium maximum der Universität, bei dem Othman Spann über „Die Kulturkrise der Gegenwart“ sprach, wohnte auch Adolf Hitler bei. Neben diesen öffentlichen Veranstaltungen mit Vorträgen, Lesungen und Diskussionen mit verschiedenen nationalsozialistischen Persönlichkeiten, auch Rosenberg sprach einmal selbst 12 , war die Jugend- und Kulturtagung des KdfK, welche am 24. und 25. Mai 1931 in Potsdam stattfand, einer der Höhepunkte der Aktivitäten der Organisation. Auch dies waren Massenveranstaltungen mit, wenn man es so nennen darf, prominenter Besetzung. Alfred Rosenberg sprach beispielsweise über „Blut und Ehre“. Auch Hermann Göring und Hanns Johst sprachen an diesen Tagen über die nationalsozialistische Weltanschauung. 13
Trotz all dieser Bemühungen blieb der Kampfbund eine kleine Organisation. Rosenberg und seinen Mitarbeitern gelang es nicht, die Ressourcen der Mitglieder von April 1929 bis Oktober stiegen die Mitgliederzahlen von 300 auf 38.000, zu nutzen. Reinhard Bollmus spricht von einem „Versagen des Kampfbundes in der Öffentlichkeit“ 14 , welches zu einem eher distanzierten Verhältnis der NSDAP zu Rosenberg führte. Zwar wurde nach der Machtergreifung der Verband der freien Volksbühne und der Bühnenvolksbund als Deutsche Bühne e.V. dem KdfK unterstellt, doch führte der KdfK ab 1934 die Bezeichnung „Nationalsozialistische Kulturgemeinde“, welche zwar weiterhin von Rosenberg geleitet wurde, aber „wenig Gewicht besaß und [der] ‚Parteiamtlichkeit’ entbehrte“ 15 . Doch warum war es Rosenberg nicht möglich, trotz der Ernennung durch Hitler und trotz der vielen Mitglieder mehr Einfluss sowohl auf die NSDAP als auch auf die Politik des 3. Reiches zu nehmen? Schließlich hatte er, wie oben bereits erwähnt, Einfluss auf die Presse, Musik, Literatur, Kunst u.a. Die Antwort ist denkbar einfach. Rosenberg hatte einen politisch gewichtigen Gegner. Der „Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda“ Joseph Goebbels, sah seine Interessen und Kompetenzen gefährdet.
11 Gimmel 1999, 29.
12 Mitteilungen des Kampfbundes für deutsche Kultur 2 (1930), 9ff., 91.
13 Mitteilungen des Kampfbundes für deutsche Kultur 3 (1931), 5f., 33-51.
14 Bollmus 1970, 29f.
15 Bollmus 1970, 39f.
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Wie sollte er als Propagandaminister Einfluss auf das Volk nehmen, wenn die Instrumente für eine effektive Propaganda, nämlich die Presse und Literatur, in den Händen des KdfK lagen? Daher schuf Goebbels die RKK, welche aufgrund ihrer Verankerung in der Verfassung des 3. Reiches viel mehr Einfluss ausüben konnte. Ein weiteres Indiz für die Wichtigkeit der RKK war, dass selbige vom 12. Februar 1934 an korporatives Mitglied der Deutschen Arbeitsfront (DAF) war und ab Juni 1934 das Zentralorgan der NSDAP, der „Völkische Beobachter“, als das amtliche Mitteilungsblatt der RKK fungierte.
2.2 Die einzelnen Kammern der RKK
Wie oben bereits erwähnt bestand die RKK aus sieben Abteilungen, auf die ich nun kurz eingehen möchte.
- Reichsschrifttumskammer (RSK)
Der Präsident war bis 1935 Hans Friedrich Blunck, welcher dann später von Hanns Johst abgelöst wurde. Sie war „der organisatorische Zusammenschluß für alle Gruppen, die an der Herstellung, Verbreitung oder Vermittlung des Kulturgutes Buch mitwirkten“ 16 Man erkennt daraus, wie weit reichend die Befugnisse dieser Kammer waren. Nicht nur Dichter und Schriftsteller, sondern auch Buchhändler und Inhaber von Buchhandlungen, Buchvertreter und Bibliothekare standen unter der Aufsicht der RSK. Ein Eintrag im Haushaltsplan des Landkreises Buchen zeigt, welches Interesse man daran hat, dass Volksbüchereien errichtet werden, was ja in den Bereich der RSK fällt. Im „Einzelplan 3 = Kultur- und Gemeinschaftspflege“ sind 3000RM als Zuschuss zur Errichtung einer Volksbücherei vorgesehen, denn „der Kreis Buchen steht noch immer an letzter Stelle in Baden. Eine angemessene Beihilfe des Kreises ist mit Rücksicht auf die dringend notwendige Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes unerlässlich.“ 17
- Reichrundfunkkammer (RRK)
Horst Dreßler-Andreß war Präsident der RRK und war daneben auch noch Reichsamtsleiter der Organisation „Kraft durch Freude“ (KdF). Eine seiner Hauptaufgabe war, neben der „Säuberung“ der Rundfunkgesellschaften von Nicht-Ariern, der Verkauf des Volksempfängers sowie das Programm zu kontrollieren, welches durch selbigen - der Volksempfänger konnte nur lokale Sender empfangenausgestrahlt wurde.
16 Faustmann 1990, 202
17 Haushaltsplan des Landkreis Buchen 1942; Einzelplan 3
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Die Vorstellung des Reichspropagandaministeriums „Rundfunk in jedes Haus“ 18 wurde durch Dreßler-Andreß durchgesetzt. Bis 1938 erhöhte sich die Zahl der Rundfunkteilnehmer auf 10,8 Millionen. Bis 1943 schaffte er es gar, 4,3 Millionen Volksempfänger zu verkaufen. Der Volksempfänger war somit ein Medium, das nahezu jeden Menschen im 3. Reich erreichte, so dass sich durch ihn das Volk mit Hilfe von Propaganda „steuern“ ließ. So bemerkte Goebbels „Wir gebrauchen zum Kriegführen ein Volk, das sich seine gute Laune bewahrt.“ 19 Hierzu kam der Volksempfänger gerade recht.
- Reichstheaterkammer (RTK)
Präsident der Reichstheaterkammer war, bis zu seinem Tode am 27.10.1935, der Schauspieler Otto Laubinger. Er spielte u.a. 1922 in „Der böse Geist Lumpaci Vagabundus“ und 1930 in „Das gestohlene Gesicht“ an der Seite von Hans Albers. 1933 wurde er zum Präsident der RTK berufen. Nach seinem Tod übernahm Rainer Schlösser den Vorsitz dieser Kammer und löste am 6. September 1935 den Deutschen Bühnenverein, die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen und den Deutschen Chorsängerverband und Tänzerbund auf. Quasi als Ersatz schuf er eine weitere Fachschaft innerhalb der RTK, die Fachschaft Bühne, und gliederte dort die Mitglieder der genannten Verbände ein.
Ein Beispiel für den Einsatz der RTK fand ich im Haushaltsplan des Landkreises Buchen von 1942. Dort wurde im „Einzelplan 3 = Kultur- und Gemeinschaftspflege“ 950RM als Bezuschussung der Badischen Bühne verwendet. Ziel dieser Bezuschussung sollte die „Aktivierung der Dorfkultur“ 20 sein.
- Reichsfilmkammer (RFK)
Gleich drei Präsidenten standen der RFK vor. Der Jurist Fritz Scheuermann ab 1933, der Regisseur Carl Froelich von 1939 bis 1945 und der württembergische Ministerpräsident Oswald Lehnich von 1935 bis 1939. Vor dem
Reichskulturkammergesetz gab es einen Vorläufer der RFK, nämlich die „Spitzenorganisation der deutschen Filmindustrie“ (SPIO). Dieser Kammer kam aufgrund der nationalsozialistischen Filmpolitik eine Schlüsselstellung zu, welche deutlich wird, wenn man sich den Aufgabenbereich der RFK betrachtet. Neben der Erfassung aller im Filmgewerbe Tätigen, wie z.B. in der Produktion, im Verleih und
18 Aus „Entartet? Kunst und Musik in der Zeit des Nationalsozialismus“; Klett Verlag, Stuttgart 1997; S. 17
19 Aus „Entartet? Kunst und Musik in der Zeit des Nationalsozialismus“; Klett Verlag, Stuttgart 1997; S. 17
20 Haushaltsplan des Landkreises Buchen 1942; Einzelplan 3
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Kino, fiel auch die Regelung des Lichtspielwesens, was von den Eintrittspreisen über die Programmgestaltung bis hin zur Reklame reichte, in ihr Ressort. Ferner hatte sie die Aufsicht über die Filmkreditbank GmbH. Neben Persönlichkeiten wie Heinz Rühmann, der sich im Wohlgefallen des Regimes sonnen und Karriere machen konnte, gab es auch viele Schauspieler, die von den Auflagen der RFK betroffen waren und daher keine Filme mehr machen konnten, wie beispielsweise Inge Meysel.
- Reichspressekammer (RPK)
Die RPK war unter ihrem Präsidenten Max Amann neben der RFK die wahrscheinlich wichtigste Unterkammer der RKK. Sie war u.a. für die Vorzensur und die lückenlose Überwachung der Journalisten zuständig. Die 13 publizistischen Fachverbünde der damaligen Zeit wurden in die RPK eingegliedert, darunter auch der „Reichsverband der deutschen Presse“ und der „Verein deutscher Zeitungsverleger“. Max Amann, der auch Direktor des Zentralverlages der NSDAP, des Franz Eher Verlages, sowie Reichsleiter der Presse war, konnte sich nicht uneingeschränkt als Präsident der RPK fühlen. Ihm blieb eher der Bereich der wirtschaftlichen Lenkung der Kammer vorbehalten. Daneben führte Goebbels, als Reichspropagandaleiter der NSDAP, Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sowie Präsident der RKK, die RPK in Sachen propagandistischen und wirtschaftlichen Elementen. Doch auch Otto Diedrich, der als Pressechef der NSDAP auch noch versuchte die RPK zu lenken. Er war vor allem für die Propaganda zuständig. Es ist leicht erkennbar, dass es häufig zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen diesen Herren kommen musste.
- Reichskammer der bildenden Künste
Die Reichskammer der bildenden Künste unter ihrem Präsidenten Adolf Ziegler, der seit 1936 dieses Amt begleitete, hatte u.a. die Aufgabe alle Kunstwerke, die nicht dem Kulturgeschmack des NS-Regimes entsprachen, aus den Museen zu entfernen. 1936 wurde die Moderne Kunst verboten und viele Kunstwerke aus deutschen Museen zerstört oder ins Ausland verkauft. Dieser „Säuberung der Museen“ vorausgegangen war eine Ansprache Adolf Hitlers auf der Kulturtagung des Reichsparteitages in Nürnberg 1935.
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„Wer die Bilder und Skulpturen - um nur ein besonders krasses Beispiel zu erwähnen
- unserer Dadaisten, Kubisten und Futuristen oder eingebildeten Impressionisten mit dem Hinweis auf eine primitive Ausdrucksgestaltung entschuldigen will, der hat wohl keine Ahnung, dass es nicht die Aufgabe der Kunst ist, den Menschen an seine Degenerationserscheinungen zu erinnern, als vielmehr den Degenerationserscheinungen durch den Hinweis auf das ewig Gesunde und Schöne zu begegnen.“ 21
Dieses Zitat des „Kunstkenners Hitlers“ gibt Aufschluss darauf, wie Kunst von den Nazis als „gesund“ oder „arisch“ definiert wurde. Wie in anderen Bereichen der Kultur auch, gingen die Nazis mit dieser Definition sehr flexibel um. Adolf Ziegler, der 1925 Adolf Hitler kennen gelernt hatte, erhielt nach der Machtübernahme einen Lehrauftrag an der Münchner Akademie der Bildenden Künste. Seine Dankbarkeit für diesen Posten zeigte Ziegler nicht nur dadurch, dass er den Vorsitz der Reichskammer der bildenden Künste übernahm. Aus dieser Position heraus organisierte er die Ausstellung „entartete Kunst“, welche am 4. März 1936 in München eröffnet wurde, sowie die Eröffnung des „Haus der Deutschen Kunst“ am
18. Juli 1938.
- Reichsmusikkammer (RMK)
Um dem kulturellen Leben des 3. Reiches ein im Ausland „postitives“ Image zu geben, setzte das Regime auserlesene Persönlichkeiten des kulturellen Lebens ein. So auch in der RMK. Deutschlands größter lebender Komponist der damaligen Zeit, Richard Strauss, übernahm die Präsidentschaft der RMK. Nicht weniger prominent war auch sein Stellvertreter Wilhelm Furtwängler, der allerdings bereits 1934, nachdem er sich dafür ausgesprochen hatte, dass auch Juden die Möglichkeit haben müssen ihre Musik zu entwickeln und ausleben zu können, von allen Ämtern zurücktrat. Auch Richard Strauss wurde - im Rahmen einer Umstrukturierung der RKK 1935/36 - durch den Dirigenten Peter Raabe abgelöst.
Nach der Schließung der Mitgliederliste im Jahre 1936, natürlich erst nachdem alle Musiker, Komponisten, Dirigenten, Sänger etc. auf ihre arische Herkunft hin überprüft worden waren, begann die RMK mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes Propaganda im Ausland für das NS-Regime zu betreiben. Daneben waren das Nationalsozialistische Reichssinfonieorchester (NSRSO) und der Deutsche Sängerbund mit fast 800.000 Mitgliedern musikalische Aushängeschilder der Nazis.
21 Adolf Hitler: Kulturtagung des Reichsparteitages, Nürnberg 1935
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2.3 Die Organisation der Kammern am Beispiel der RMK
Abschließend möchte ich auf die Organisation einer solchen Kammer eingehen, welche alle einer strikten bürokratischen Ordnung unterworfen waren, und hier stellvertretend die Reichsmusikkammer als die größte der sieben Kammern darstellen. Die RMK war analog zu Ländern und Gauen hierarchisch organisiert. Die Leitung hatte der Präsidialrat mit der Geschäftsführung inne. Meist waren dies Staats- und Parteifunktionäre. Diesem Präsidialamt wiederum unterstanden fünf Zentralämter für Koordinationsaufgaben. Diese waren für die Musikschaffenden zuständig, denen in sieben Abteilungen die Komponisten, die Musiker, die Musikhochschulen und -lehranstalten, das „Amt für Konzertwesen“, das „Amt für Chorwesen und Volksmusik“, die Musikverleger, der Reichsverband der Musikalienhändler und andere Arbeitsgemeinschaften zugeordnet waren. Ziel der RMK nach Goebbels sollte es sein, „die deutsche Musik von jüdischen und ausländischen Einflüssen zu reinigen und die so genannte „entartete Musik“ aus der Öffentlichkeit zu verbannen“ 22 . Im Rahmen dieser „Verbannung“ erfolgte am 24. Mai 1938 die Eröffnung der Ausstellung „Entartete Musik“ im Rahmen der Reichsmusiktage in Düsseldorf.
Diese Struktur, sowie die Aufgabe der RMK, welche durch Reichsminister Goebbels vorgegeben wurde, sind auf alle anderen Kammern mit ihren jeweiligen Fachgebieten übertragbar und auch im Reichskulturkammergesetz festgehalten.
22 www.dhm.de/lemo/html/nazi/kunst/kulturkammer; Stand 01.08.2005, 12:43Uhr
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2.3 Grafische Darstellung der RKK 23
Zur bessern Erläuterung füge ich hier noch eine Grafik ein, welche die Struktur der RKK darstellt. Deutlich wird dabei die herausragende Stellung von Joseph Goebbels als Präsident dieser Organisation, der in seiner Position Verfügungsgewalt über alle Bereiche des kulturellen Lebens hatte.
23 vgl. www.
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3. Gesetzgebung und Definitionen zu
„Entarteter Kunst“ und „Entarteter Musik“
In diesem Kapitel möchte ich versuchen anhand der Gesetze des NS-Regimes sowie unter Bezugnahme auf die lexikografischen Daten, die man aus dem damaligen Musiklexikon Moser erhält, Anhaltspunkte dafür zu finden, was für die Nazis als „entartet“ und was als „arisch“ bzw. „deutsch“ galt. Ich werde mich auf das angesprochene Musiklexikon Moser, zuvor aber auf das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933, in welchem auch der viel zitierte „Arierparagraph“ enthalten ist, sowie auf das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 und dessen Ergänzungen beziehen. In einem zweiten Schritt möchte ich Auszüge von Mosers Musiklexikon mit aktuellen Lexika vergleichen, um dadurch zu einem Verständnis der Musikästhetik des 3. Reiches zu gelangen.
3.1 Gesetzliche Grundlagen
Einer der ersten der Schritte der Nazis nach der Machtergreifung war die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes. Um dies zu erreichen erließ die Reichsregierung am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. 24 Betroffen davon waren sowohl Juden, „Beamte nicht arischer Abstammung“ 25 , als auch politische Gegner des Regimes: „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten […].“ 26 Nun drängt sich die Frage auf, warum dieses Gesetz Auswirkungen auf das Handeln der RKK haben sollte. Dem ersten Eindruck nach bezog sich das Gesetz ja nur auf Beamte des öffentlichen Dienstes, wobei es hier auch wiederum Ausnahmen gab. So liest man in § 3 zwar im ersten Abschnitt noch:
„Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen; (…)“ Dieser Arierparagraph wird allerdings im zweiten Absatz schon wieder etwas eingeschränkt: „Abs. 1 gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg […] gekämpft haben.“
24 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbemtentums (07.04.1933), in: documentArchiv.de [hrsg.], URL: http://www.documentarchiv.de/ns/beamtenges.html, Stand: 01.09.2005
25 §3 Absatz 1 aus Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (1933)
26 §4 aus Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (1933)
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Das Gesetz wurde also gleich wieder aufgeweicht. Allerdings sicherlich nicht aus Humanität. Dem Regime und hier im Besonderen Hitler ging es wohl vorrangig darum, Beamte, die während des ersten Weltkrieges gedient, gearbeitet oder gekämpft haben, insofern zu schützen, da Hitler die Unterstützung durch die Wehrmacht benötigte. Ferner war es nicht möglich eine ganze Generation von Beamten einfach zu ersetzen.
Doch zurück zu der Frage, warum dies nun die Mitglieder der RKK betraf. Die Lösung liegt im § 1 des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933:
„Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen.“ 27
Wie im Kapitel zwei bereits angesprochen wurde die RKK, im Gegensatz zum KdfK, eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und somit griff hier § 1 Absatz zwei des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums:
„Als Beamte im Sinne dieses Gesetzes gelten […] Beamte von Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie diesen gleichgestellten Einrichtungen und Unternehmungen.“ Analog waren auch alle jüdischen bzw. nicht-arischen Kulturschaffenden von diesem Gesetz betroffen und die RKK und ihre Unterkammern setzten dies auch durch. Ariernachweise mussten erbracht werden und wer dies nicht konnte, wurde aus der Kammer ausgeschlossen, was ihn zwar nicht daran hinderte seiner künstlerischen Arbeit weiter nachzugehen, andererseits aber einem Berufsverbot gleichkam, denn seine Werke wurden nicht mehr publiziert.
Auf die Frage, inwieweit dieses Gesetz Aussagen darüber macht, welche Art von Kunst in verschiedenen kulturellen Bereichen des 3. Reiches erlaubt war, findet man hier nur vage Andeutungen. Im § 7 heißt es:
„Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, auch ergänzender Art, zu erlassen.“ 28
Dieser Paragraph legitimiert lediglich den herrschenden Zustand. Goebbels war als Minister seit dem 20. März 1933 in der Lage Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Dieses Gesetz diente einzig der Legitimierung der RKK sowie der Diffamierung des KdfK. Das ganze Reichskulturkammergesetz regelt ausschließlich, wie die Kammern ein- und errichtet sein sollen, welche bisherigen gesetzlichen Grundlagen gelten und wer die Weisungsbefugnisse innehat.
27 Reichskulturkammergesetz (22.09.1933) §1;
28 RGBl. I. S. 661, §7
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Der einzige Anhaltspunkt, der sich in Bezug auf die Arbeit der RKK, also die Beurteilung von Kunst und Kultur, finden lässt, ist der oben angesprochene Paragraph sieben. Ferner sind die §§ 4 und 6 wichtige Grundlagen für die Aufstellung der Kammer. Zu den §§ 6,7 des Reichskulturkammergesetzes gibt es eine weitere Durchführungs-verordnung vom 1. November 1933 29 . In dieser „Erste(n) Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetz(es)“ findet sich in § 3 tatsächlich nun ein Hinweis auf die Aufgaben der RKK. Dort heißt es:
„Die RKK hat die Aufgabe, durch Zusammenwirken der Angehörigen aller von ihr umfassten Tätigkeitszweige unter der Führung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken.“ 30 Dieser Paragraph beschreibt zwar Aufgaben, die den Kammern zufallen, doch sind diese eher eine Art Fürsorge für die Kulturschaffenden, wie es auch der entsprechende Paragraph der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 vorsah. Die Kammern sollen sich um die „wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten“ 31 kümmern heißt es da. Im Klartext ist das wohl so zu verstehen, dass die RMK zunächst die Aufgabe hatte, dafür zu sorgen, dass neue Werke von aktuellen Komponisten gedruckt und verlegt wurden, so dass sie ein Auskommen hatten, sowie sich beispielsweise um die Rentenansprüche eines in Pension gehenden Musikers, Dirigenten oder einer Person, die in irgendeiner Art für die Musik tätig gewesen war, zu sorgen. Dieses Gesetz verleitet fast schon dazu zu glauben, dass seitens der Nazis fast edle Ziele verfolgt wurden. Dass dies nicht so war, hat die Geschichtsforschung gezeigt. Im Archiv der Briefe und Dokumente Wilhelm Furtwänglers finden sich viele Briefe Musikschaffender der damaligen Zeit, die Furtwängler aufgrund ihrer schlechten finanziellen Lage bitten, dass er sich für sie einsetzen möge. So beispielsweise Professor Georg Dohrn, ehemals Kapellmeister in Breslau. 32 Es lässt sich wenigstens eine Definition davon finden, was die Nazis unter Kulturgut verstanden:
29 RGBl. I. S. 797
30 RGBl. I. S. 797, §3
31 www.verfassungen.de
32 vgl. Prieberg 2004. S. 1751
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Arbeit zitieren:
Steffen Siegert, 2006, 'Entartete Musik' - Untersuchungen zur oftmals verschwiegenen Musikästhetik des 3. Reiches und Impulse für den fächerübergreifenden Unterricht in der Realschule, München, GRIN Verlag GmbH
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