Einleitung 2
1. Bildungsmöglichkeiten für Frauen in Deutschland 3
am Ende des 19.Jahrhunderts
2. Frauenstudium im Widerstreit der Interessen 8
3. Anfänge des „Ordentlichen“ Frauenstudiums 11
4. Sozialstruktur und Konfessionszugehörigkeit 13 der ersten Studentinnen
5. Rechte, Chancen und Probleme der Frauen in 14 Schule, Studium und Beruf
Schlußbetrachtung 18
Literaturverzeichnis 21
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Einleitung
Die Themenfelder, die sich mit Frauenbewegung und Frauenstudium beschäftigen, sind weitgefächert.
Anspruch dieser Hausarbeit kann es daher nicht sein, einen kompletten Einblick in die Geschichte der Frauenbewegung zu geben. Der folgende Text will
vielmehr einen Einblick in einige Bereiche der Anfänge des Frauenstudiums geben. Gefragt wird nach den Möglichkeiten und Grenzen einer weiblichen akademischen Bildung am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Mit folgenden Fragen möchte ich mich im Hauptteil dieser Hausarbeit beschäftigen: Welche
Bildungsmöglichkeiten existierten für Frauen um 1900 und mit wessen Unterstützung konnte eine Veränderung
der Situation erreicht werden? Gab es Widersacher des Frauenstudiums, und wenn ja, wer waren diese und wie äußerten sie sich? Wann erhielten Frauen das Immatrikulationsrecht und wer waren die ersten
Studentinnen? Wie stellte sich das neue Leben für die Studentinnen dar, welche Rechte und Chancen, aber auch Probleme brachte es mit sich und wie begegneten sie diesen?
Bei der Wahl der Forschungsliteratur habe ich mich auf Veröffentlichungen der letzten 15 Jahre konzentriert. Unter ihnen befinden sich sowohl einige Bücher, die einen Gesamtüberblick über das Thema der Frauenbewegung in den letzten beiden Jahrhunderten geben wollen, als auch andere, die sich speziell mit der Geschichte einzelner Universitäten und begrenzten Zeitabschnitten beschäftigen.
Um in das Thema einzuführen, möchte ich mich im ersten Kapitel des Hauptteils mit den Bildungsmöglichkeiten deutscher Frauen am Ende des 19. Jahrhunderts befassen. Hier soll ein kurzer Blick auf die ersten Versuche zur Öffnung der Universitäten für Frauen geworfen werden.
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In diesem Zusammenhang werden das Mädchenschulwesen, die Lehrerinnen im Kaiserreich, die Lehrerinnenvereine und auch die Wegbereiterinnen des Frauenstudiums Erwähnung finden. Wie das Frauenstudium im Widerstreit der Interessen stand, wird Inhalt des zweiten Kapitels sein. Danach sollen die Anfänge des „Ordentlichen“ Frauenstudiums veranschaulicht werden, weshalb ich in einem weiteren Kapitel auch auf die Sozialstruktur und Konfessionszugehörigkeit der ersten Studentinnen näher eingehen werde. Äußerst elementar e rschien mir das daran anschließende fünfte Kapitel meiner Arbeit über die Rechte, Chancen und Probleme der Frauen in Schule, Studium und Beruf. Abschließend werden in diesem Textabschnitt die Konsequenzen dieser Zustände und Bedingungen Erwähnung finden. Hiernach möchte ich in einer Schlußbetrachtung die Ergebnisse meiner Arbeit bezüglich der Frage, wie denn die Möglichkeiten und Grenzen einer weiblichen
akademischen Bildung am Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts aussahen, kurz
zusammenfassen und den anfänglichen internationalen Entwicklungen im Bereich des Frauenstudiums
gegenüberstellen, um abschließend kurz die heutige Situation an deutschen Universitäten zu schildern.
1. Bildungsmöglichkeiten für Frauen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Deutschland Kein deutscher Bundesstaat erlaubte in den ersten 30 Jahren des Kaiserreichs, daß Frauen sich an den Universitäten immatrikulierten. In der 1848er
Revolution hatte die Frauenbewegung in Deutschland für die Befreiung der Frau einschließlich ihrer besseren Bildungsmöglichkeiten einen Aufschwung erfahren,
welcher jedoch durch den Sieg der Reaktion über die 1848er Bewegung wieder zunichte gemacht wurde (vgl.
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Costas 1992: 116). Erst in den 1880er und 1890er Jahren traten Frauenvereine wieder mit entsprechenden Forderungen auf (vgl. ebd.: 116-117). Wann der Ausdruck „Frauenstudium“ im Zusammenhang mit den Kämpfen und Forderungen von Frauen nach der Zulassung zum Universitätsstudium verwendet wurde, läßt sich nicht genau nachweisen. 1895 erfolgte die
Umbenennung des „Deutschen Frauenvereins Reform“ in „Frauenbildung-Frauenstudium“. Spätestens von diesem Zeitpunkt an wurde der Begriff in der zeitgenössischen Literatur gebräuchlich und etablierte sich in der folgenden Zeit als Fachausdruck für das Studium der Frauen (vgl. Glaser 1992: 19-20). Frauen in Deutschland war bis zum Ende des 19. Jahrhunderts der Zugang zu höherer Bildung und zum Universitätsstudium verwehrt (vgl. Kuhn et al. 1996: 16). Für die meisten Mädchen endete die Schulbildung nach der Volksschule. Die Vorstellung von der Frau als Hausfrau und Mutter prägte das Mädchenschulsystem. Die Möglichkeit einer weiterführenden Bildung bestand nur in Privatschulen, den „höheren Töchterschulen“ (vgl. ebd.: 18). Der Begriff der „höheren“ Töchterschule bezog sich nicht auf ein höheres Bildungsniveau, sondern lediglich auf die soziale Herkunft ihrer Schülerinnen. Diese Schule endete mit dem 14.
Lebensjahr. Gelegentlich erhielten sie anschließend noch zwei Jahre Privatunterricht in Gruppen oder einzeln, und zwar Konversations-, Klavier-, Gesangs-oder Malunterricht. Die anschließende Wartezeit bis zur Hochzeit wurde mit Näh-und Stickarbeiten,
Klavierspielen, Malen und anderen Beschäftigungen sowie mit gesellschaftlichen Ereignissen verbracht (vgl. Nave-Herz 1997: 13). Nach Beendigung der höheren Töchterschule mit dem 16. Lebensjahr war jedoch der Besuch eines oftmals den Schulen angeschlossenen
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Lehrerinnenseminars die einzig angemessene
Berufsausbildung. Den Frauen stand nach zwei- oder dreijährigem Seminarbesuch der Abschluß als Volks- oder Mittelschullehrerin offen (vgl. Kuhn et al. 1996: 18). Bürgerliche Emanzipation und die Industrialisierung verstärkten die Forderung nach einer Öffnung der Bildungsmöglichkeiten für Frauen. Zentrales Anliegen der Frauenbewegung war die
Verbesserung der Frauenbildung und damit der Zugang von Frauen zu männlich dominierten Berufen. Gegen diese Appelle gab es massive Widerstände. Selbst Befürworter der weiblichen Bildung strebten mehrfach nur eine eingeschränkte Gleichberechtigung an. Folgende Vereine wandten sich seit 1887 unter anderem mit zahlreichen Petitionen an die Kultusministerien der deutschen Bundesstaaten, an die Länderparlamente und den
Reichstag: der "Deutsche Frauenverein Reform", der "Allgemeine Deutsche Frauenverein" und der "Allgemeine Deutsche Lehrerinnen-Verein" (vgl. Costas 1992: 117). Die ersten Fortschritte wurden im Bereich der Mädchenbildung errungen. Das Schulsystem des
Kaiserreichs eröffnete den Mädchen keine Möglichkeit, die Reifeprüfung abzulegen. Helene Lange, Gründerin des „Allgemeinen deutschen Lehrerinnen-Vereins“ (ADLV), setzte sich aus diesem Grund für eine Reform des höheren Mädchenschulwesens ein und bot seit 1889 in Berlin Realkurse für Frauen an. 1893 konnten diese Kurse in Gymnasialkurse umgewandelt werden, die 1896 erstmals 6 Frauen mit der Reifeprüfung abschlossen. Nur zögernd wurde den Frauen die Universität geöffnet. Gastweise konnten angehende Oberlehrerinnen seit 1895 in Preußen Vorlesungen besuchen, vorbehaltlich der Genehmigung auch des preußischen Kultusministers. Im Jahr darauf wurden Frauen mit hinreichender
Qualifikation als Gasthörerinnen zugelassen, ohne die
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Arbeit zitieren:
Heike Simons, 2002, Über die Anfänge des Frauenstudiums, München, GRIN Verlag GmbH
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