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Einleitung 3
1. Rechtliche Grundlagen der sprachlichen Minderheiten in Italien 4
2. Vorstellung der sprachlichen Minderheiten in Italien 6
3. Schule für die Minderheiten in Italien 10
4. Südtirol und seine Mehrsprachigkeit 13
4.1. Historische Entwicklung der Situation der Minderheiten in Südtirol 13
4.1.1. Die Zeit vom 1 Weltkrieg bis zum Ende des 2 Weltkrieges 13
4.1.2. Das Gruber De Gaspari Abkommen 15
4.1.3. Das erste Autonomiestatut und das zweite Autonomiestatut 16
4.2 Das Schulwesen in Südtirol 17
4.2.1. Die Bedeutung der Autonomiestatute für das Schulwesen in Südtirol 17
4.2.2. Kindergarten und Schule für die deutsche und italienische Bevölkerung 19
4.2.3. Das Schulsystem in den ladinischen Tälern 21
4.3. Deutsche Hochsprache vs. Dialekt Problematik in Südtirol und die
neue Schulreform 24
Zusammenfassende Betrachtung des Minderheitenschulwesens in Italien
mit Fokus auf Südtirol 26
Literaturangabe 28
Anhang 30
2
Einleitung
Italien ist ein Land, von dem man sagen kann, dass es sehr reich an Minderheitensprachen ist. In kaum einem anderen Land der Europäischen Union leben so viele alteingesessene minderheitliche Sprachgruppen. Laut italienischem Innenministerium sprechen ca. 5 % der italienischen Bevölkerung eine andere Muttersprache als das Italienische. 1 Allerdings scheint diese Zahl fast noch zu wenig zu sein, denn im Hinblick auf die Haltung, die der italienische Staat gegenüber seinen sprachlichen Minderheiten bezieht, scheint eine gewisse Skepsis gegenüber veröffentlichter Zahlen durch die italienische Regierung angebracht. Italien als eher zentralistisch organisierter Staat versucht die Zahl der den verschiedenen Minderheiten angehörenden Bevölkerung herunterzuspielen. Symptomatisch erscheint das Feilschen um Zahlen, denn lediglich in Südtirol wird eine Sprachzugehörigkeitserklärung verlangt. So kennt man nur in diesem Gebiet die wahren Zahlen von italienischen Muttersprachlern entgegen der Zahl derer, die eine Minderheitensprache sprechen. Zumindest die Existenz von Minderheiten wird in Italien nicht negiert. 2 Mit Artikel 6 der italienischen Verfassung findet sich selbst ein direkt formulierter Auftrag für die Regierung hinsichtlich der Minderheiten. Allerdings wurde erst 1999 ein entsprechendes Gesetz in Italien verabschiedet und so schafften es bis zu diesem Zeitpunkt nur vier Minderheiten durch den Druck von außen und internationaler Abkommen, zu ihrem Recht zu kommen. 3 Dazu zählt unter anderem das Deutsche in Südtirol, auf das in dieser Arbeit näher eingegangen wird.
Angemerkt sollte noch werden, dass es in Italien innerhalb der Minderheiten zu einer Unterscheidung kommt. Die Minderheiten, die allgemein als autochthone Minderheiten bekannt sind, werden in Italien als historische Minderheiten bezeichnet, da sie ihre ursprüngliche sozio- kulturelle und sprachliche Identität bewahrt haben. Zu den sogenannten neuen Minderheiten gehören jene der Einwanderer und Flüchtlinge in Italien. 4
1 http://www.istruzione.it/news/minoranze_linguistiche/index.shtml
2 Kattenbusch 1995, S. 96 3 www.gfbv.it 4 Egger 2001, S. 23f
3
1. Rechtliche Grundlagen der sprachlichen Minderheiten in Italien
Möglicherweise liegt es an der großen Anzahl der Minderheitensprachen und ihrer Sprecher, dass die italienische Verfassung zu einer der wenigen gehört, in denen der Minderheitenschutz in den Grundprinzipien Eingang gefunden hat 5 :
In Artikel 3 heißt es:
"Tutti i cittadini hanno pari dignità sociale e sono eguali davanti alla legge, senza distinzione di sesso, di razza, di lingua, di religione, di opinioni politiche, di condizioni personali e sociali.
È compito della Repubblica rimuovere gli ostacoli di ordine economico e sociale, che, limitando di fatto di libertà e la ugualianza dei cittadini, impediscono il pieno sviluppo della persona umana e l'effettiva partecipazione di tutti i lavoratori all'organizzazione politica, economica e sociale del paese." 6
Und in Artikel 6 heißt es:
"La Repubblica tutela con opposite norme le minoranze linguistiche." 7
Anwendung fand dieser Artikel vor 1999 mit den jeweiligen Sonderstatuten in den Regionen Valle d'Aosta 8 , Trentino Alto Adige 9 und Friuli Venezia Giulia 10 , die anderen Minderheitensprachen standen bis 1999 offiziell nicht wirklich unter diesem Verfassungsgrundsatz 11 , sie wurden höchstens aufgrund innerstaatlicher Normen berücksichtigt. Erst im Dezember 1999 wurde ein Rahmengesetz zum Schutz der Sprachminderheiten veröffentlicht. Das Gesetz Nr. 482 benennt in seinem Artikel 2 die Minderheiten, die durch das Gesetz geschützt werden:
5 Die Umsetzung dieser rechtlichen Grundlagen ist allerdings lückenhaft und umstritten. 6 "Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich.
Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen." Grigolli 1997, S. 104 7 "Die Republik schützt mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen Minderheiten." Ebd., S 104 8 Das betrifft das Frankoprovenzalische.
9 Das Deutsche im Südtirol.
10 Das Slowenische durch das Londoner Memorandum von 1954 und den Vertrag von Osimo, 1975. 11 http://www.istruzione.it/news/minoranze_linguistiche/index.shtml
4
"La Repubblica tutela la lingua e la cultura delle popolazioni albanesi, catalane, germaniche, greche, slovene e croate e di quelle parlanti il francese, il francoprovenzale, il friulano, il ladino, l'occitano e il sardo." 12
Das Gesetz Nummer 612 von 1991, welches vorher Geltung fand beinhaltete in seinem Wortlaut die folgenden Minderheiten:
Artikel 1:
"La Repubblica tutela la lingua e la cultura delle popolazioni di origine albanese, catalana, germanica, greca, slava e zingara e di quelle parlanti il ladino, il francese, il franco-provenzale e l'occitano." 13
Artikel 2:
"La Repubblica tutela, altresi, la lingua e la cultura delle popolazioni friulane e sarde." 14
Zu den Rechten, die mit dem neuen Gesetz geschützt werden sollen, gehören unter anderem der Unterricht in der Muttersprache, der Sprachgebrauch in der öffentlichen Verwaltung und die Ortsnamensbezeichnung. 15 Da es in Italien eine große Skepsis gegenüber den vom Staat verabschiedeten Gesetzen und dem schützenden Umgang mit den Minderheiten gibt, haben sich einige Organisationen gegründet, die sich den Schutz der sprachlichen Minderheiten in Italien zur Aufgabe gemacht haben. Einige dieser sollen hier kurz genannt werden:
Gruppo italiano per i diritti delle minoranze 16 , eine Sektion der auf Initiative der
- UNESCOgegründeten internationalen Vereinigung zur Verteidigung der bedrohten Kulturen und Sprachen Associazione Internazionale per la Difesa delle Lingue e delle Culture Minacciate 17
-
12 "DieRepublik schützt die Sprache und Kultur der albanischen, katalanischen, germanischen, griechischen, slowenischen und kroatischen Bevölkerungen und jene der Sprecher des Französischen, des Frankoprovenzalischen, des Friulanischen, des Ladinischen, des Oktzitanischen und des Sardischen." Ebd., (Übersetzt durch H. Lorenz).
13 "Die Republik schützt die Sprache und Kultur der albanesischen, katalanischen, germanischen, griechischen, slawischen und zigeunerischen Bevölkerung und jene der Sprecher des Ladinischen, des Französischen, des Frankoprovenzalischen und des Oktzitanischen." (Übersetzt durch H. Lorenz), Kattenbusch 1995, S. 114 14 Außerdem schützt die Republik die Sprache und Kultur der friaulischen und sardischen Bevölkerung." (Übersetzt durch H. Lorenz), Ebd., S. 114 15 Egger 2001, S. 26 16 Italienischer Verein für die Rechte der Minderheiten.
17 Internationale Gesellschaft zum Erhalt der Sprache und Kultur von Minderheiten.
5
Comitato Nazionale Federativo delle Minoranze linguistiche d'Italia 18 = Ableger des
- EuropeanBureau for Lesser Used Languages Lega per le Lingue delle Nazionalità Minoritarie in Italia 19
- Gesellschaftfür bedrohte Völker, Sektion Italien
-
Einweiterer Aspekt, der die Umsetzung der Gesetzesvorlagen in Italien schwierig gestaltet ist, dass der Schutz der sprachlichen Minderheiten den örtlichen Körperschaften wie Regionen, Provinzen und Gemeinden obliegt und es daher zu keiner einheitlichen Verwirklichung kommen kann und die Stärke des Schutzes vom Gutdünken der jeweiligen zuständigen Personen abhängt.
2. Vorstellung der sprachlichen Minderheiten in Italien 20
Die Sarden bilden die größte sprachliche Minderheit Italiens. Rund 80% der Einwohner der Insel sprechen die Minderheitensprache Sardisch, das sind ca. 2,8 % der gesamten italienischen Bevölkerung. Sardinien ist seit dem 26. Februar 1948 eine Region mit Sonderstatut, jedoch entsprach die Verwaltungsautonomie keiner kulturellen Autonomie. Die treibende politische Partei, die Sardische Aktionspartei, sucht seit Jahren den Ausbau der politischen und kulturellen Autonomie zu verwirklichen, darunter zählt die Einführung des Sardischen als Amts- und Schulsprache, denn die Situation zeigt leider, dass die Notwendigkeit den überaus reichen Bestand dieser Sprache durch wirkungsvolle Maßnahmen zu schützen, in der Politik der Region kaum erkannt wird. 21 Im Kindergarten wurde seit einigen Jahren durchaus Sardisch gesprochen und vor einigen Jahren gab es bereits einen Schulversuch, in dem in der Grund- und Mittelschule ein bis zwei Stunden wöchentlich Sardisch unterrichtet wurde. 22 Neben dem Gesetz von 1999 gibt es ein regionales Gesetz von 1997, welches den Schutz der Sprache und Kultur der sardischen Bevölkerung zum Inhalt hat und sich die Verbreitung und Aufwertung derselben zur Aufgabe macht. 23 Mit diesen beiden Gesetzen wurde das Sardische offiziell dem Italienischen gleichgestellt, in der Praxis dominiert im öffentlichen Leben
18 Nationale föderative Kommission der sprachlichen Minderheiten Italiens.
19 Verein für die Sprachen der nationalen Minderheiten in Italien.
20 siehe hierzu bitte Anhang 1 bis 4 21 Grigolli 1997, S. 98 22 Brütting 1997, S. 722f 23 http://freeweb.dnet.it/liberi/index.html
6
Sardiniens aber weiterhin das Italienische. Auf Sardinien gibt es weitere sprachliche Minderheiten. Im Südwesten wird ein ligurischer Dialekt gesprochen und im Nordwesten die katalanische Sprache.
Das Friaulische bildet die zweitgrößte Minderheitensprache. Hier gehen die Schätzungen bezüglich der Sprecheranzahl erheblich auseinander. Es wird von ca. 700.000 Sprechern des Friaulischen ausgegangen, auch wenn neuere Veröffentlichungen des italienischen Innenministeriums eine Zahl von ca. 530.000 Sprechern bekannt geben. 24 Über die friaulische Minderheitenkultur kann man sagen, dass sie eine der aktivsten der gesamten italienische Halbinsel ist und die friaulische Sprache eine der gepflegtesten und gesichertsten Minderheitensprache innerhalb Italiens. 25 Das liegt zum einen daran, dass sie als Behörden-und Schulsprache anerkannt ist, in etwa 10% der öffentlichen Schulen und in etwa 80% der privaten Kindergärten wird die Minderheitensprache verwendet und unterrichtet 26 , zum anderen wird sie teilweise sogar als Literatursprache benutzt.
Drittstärkste Minderheit in Italien ist das Deutsche, welches von ca. 290.000 Personen als Muttersprache in Italien gesprochen wird. Am größten ist ihre Zahl in Südtirol, dem geschlossenen deutschen Sprachgebiet in Italien, außerhalb davon gibt es noch eine Reihe von anderen deutschen Sprachinseln.
In über 40 Gemeinden wird in Süditalien Albanisch gesprochen, es ist damit die am stärksten verstreuteste Minderheitensprache 27 , deren Sprecherzahl bei ca. 100.000 liegt. Albanisch wird nur in einigen privaten Kindergärten, Grundschulen und Oberschulen des Siedlungsgebietes unterrichtet. 28 Ungefähr 90.000 Personen sind frankophone Sprecher. Hierbei wird zwischen denen französischer und Frankoprovenzalische wird vorwiegend im Aostatal gesprochen, das seit 1948 autonome Region ist. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Sprecher des Frankoprovenzalischen auf ca. 20.000 Personen. Trotz des Autonomierechtes ist die Realisierung des Billinguallismus recht dürftig und bezieht sich hauptsächlich auf das Französische als Minderheitensprache, ohne das Frankoprovenzalische ausreichend mit einzubeziehen 29 . Das liegt wohl auch an der
24 vgl. Anhang 4
25 http://freeweb.dnet.it/liberi/index.html 26 Brütting 1997, S. 354 27 eine sogenannte Streuminderheit, vgl. Brütting 1997, S. 69 28 ebd. S. 70 29 Das Frankoprovenzalische wurde in den Schulen des Aosta Tals bis heute nicht unterrichtet, weil es im Gegensatz zum Französischen im Autonomiestatut der Region nicht vorgesehen ist. In den Regionen des Piemont hingegen wird es aufgrund von Privatinitiativen seit den 70er Jahren in Kindergärten und Grundschulen unterrichtet. Vgl. Brütting 1997, S. 352f
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dominierenden Sprecherzahl, insgesamt sind ca. 90.000 frankophone Sprecher in Italien beheimatet.
Wenn wir weiterhin die Größe der Anzahl der Sprecher bei dieser Auflistung zur Orientierung heranziehen, folgt als nächstgrößere Minderheitensprache das Slowenische mit ca. 80.000 Sprechern, welche in der Region Venetien beheimatet sind. 1963 wurde die Region "Friuli – Venezia Giulia" gebildet, es ist die jüngste der Regionen Italiens, die den Vorteil haben, ein Sonderstatut zu besitzen. Allerdings enthält dieses Statut keine spezifischen Normen, welche die Minderheiten der Region schützen. Auf die Minderheiten geht allein Artikel 3 des Sonderstatuts ein:
"Nella Regione è riconosciuta parità di diritti e di trattamento a tutti i cittadini, qualunque sia il gruppo linguistico al quale appartengono, con la salvaguardia delle rispettive caratteristiche etniche e culturali" 30
In diesem Text wird die slowenische Minderheit zwar nicht ausdrücklich erwähnt, allerdings wird mit dem Wortlaut die Existenz der Minderheiten anerkannt, die eines Schutzes bedürfen, dieser Vorgang findet in anderen Regionen nicht statt. 31 Auch wenn die Veröffentlichung des Innenministeriums eine Sprecherzahl von 55.000 Ladinern benennt 32 , muss man eher von einer Zahl um die 30.000 ausgehen. 33 Das Ladinische gehört zu den kleinsten Sprachen Europas. Auch im Fall der Ladiner bestehen viele Rechte des Minderheitenschutzes nur auf dem Papier und werden von der italienischen Regierung nicht ernsthaft durchgesetzt, trotzdem ist das Ladinische in einigen Gemeinden als regionale Behörden- und Schulsprache anerkannt, dies aber nur im Bereich des Tirols. Die zweite Gruppe der Ladiner in der Region Venetien hat keine Minderheitenrechte, da sie nicht das Glück haben, von den Sonderbestimmungen der Region Südtirol zu profitieren. Eine Minderheitensprache Italiens, die in den letzten Jahren durch ein Aufleben im kulturellen Sektor, seitens des Verlagswesens als auch seitens einer musikalischen Ausbreitung, eine Aufwertung und Wiederneubelebung erfahren hat, ist das Oktzitanisch, auch Provenzalisch genannt, mit ca. 178.000 Sprechern. Seit den 60er Jahren gab und gibt es politische und kulturelle Initiativen zur Förderung der oktzitanischen Minderheit und zur Wiederbelebung deren Kultur und Sprache. Anfang der 80er Jahre sprachen nur noch 29% der Kinder im
30 "In der Region werden allen Bürgern gleiche Rechte und gleiche Behandlung gewährt, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe, und unter Wahrung der jeweiligen ethnischen und kulturellen Besonderheiten." Vgl. Grigolli 1997, S. 95f 31 Grigolli 1997, S. 96 32 vgl. Anhang 4 33 Vgl. hierzu Kattenbusch 1995, S. 100 und http://freeweb.dnet.it/liberi/index.html
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Arbeit zitieren:
Heike Lorenz, 2006, Die Minderheiten in Italien - Südtirol und seine Mehrsprachigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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